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   BSG, 24.01.1974 - 6 RKa 2/73   

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BSG, 24.01.1974 - 6 RKa 2/73 (https://dejure.org/1974,3269)
BSG, Entscheidung vom 24.01.1974 - 6 RKa 2/73 (https://dejure.org/1974,3269)
BSG, Entscheidung vom 24. Januar 1974 - 6 RKa 2/73 (https://dejure.org/1974,3269)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kassenhonorarstreitigkeit - Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen - Abrechnungszeitraum - Anfechtungsklage - Zwei Klagen - Verbindung

Papierfundstellen

  • SozR 1500 § 144 Nr. 1
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 18.12.1964 - 7 RAr 54/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei der Versäumung materieller

    Auszug aus BSG, 24.01.1974 - 6 RKa 2/73
    räume von je einem Viertelj;hr, zusammengerechnet also einen Zeitraum von mehr als 5 Monaten° Somit ist der Berufungsausschluß nach 5 144 Abs° 1 Nr, 2 SGG nicht gegeben° Zwar handelt es sich hier um nicht zusammenhängende Honorarabrechnungszeiträume° Dies schließt aber ihre Zusammenrechnung im Rahmen des % 144 Abso 1 Nr" 2 SGG nicht aus° Sowohl aneinander anschließende (vgl" hierzu BSG in SozR Nr" 21 zu 5 144 SGG) als auch nicht zusammenhängende Zeiträume (vgl° hierzu BSG11, 102 ÄÜÖ4, insbes" 1Q57) sindzusammenzurechnen° Wie der erkennende Senat insbesondere in BSG 11, 102 13bg7 au3gesprochen hat, bestehen jedenfalls gegen die Zusammenrechnung keine Bedenken, wenn die erhobenen Ansprüche inhaltlich gleichartig und demselben Rechtsverhältnis entspringen° Der Zusammenrechnung zeitlich nicht anschließender Honorarabrechnungszeiträume steht nicht - wie das LSG meint - die Entscheidung des 7" Senats des BSG vom 18012,1964 (BSG 22, 181) entgegen° Zwar hat der 7° Senat dort (BSG, 22, 181 1184, 1827) ausgeführt, maßgebend für die Berechnung des Zeitraumes im Sinne des 5 144 Abs° 1 Nr° 2 SGG sei bei einem Anspruch auf wiederkehrende Leistungen Zahl der jeweils.

    zusammenhängend verlaufenen Ausfalltage des einzelnen Arbeitnehmers° Zugleich hat er aber näher dargelegt (BSG 22, 181 52557), daß seine Auffassung nicht in Widerpraktizierten Zusammenspruch zu der vom erkennenden Senat rechnung der Honorarabrechnungszeiträume im Rahmen des 5 144 Abs° 1 Nr° 2 SGG stehe° Dieser Ansicht schließt sich der erkennende Senat ano Er sieht sich daran auch nicht durch die Entscheidung des 5° Senats des BSG vom 2502"1966 (BSG in SozR Nr° 15 zu 5 149 SGG) gehindert, mit der der 5. Senat lediglich der der Ansicht des erkennendeh Senats nicht entgegenstehenden dargelegten Auffassung des 7, Senats in BSG 22, 181 (= SozR Nr" 26.

  • BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 4/58

    Kürzung der Honoraransprüche eines Zahnarztes durch die Kassenzahnärztliche

    Auszug aus BSG, 24.01.1974 - 6 RKa 2/73
    räume von je einem Viertelj;hr, zusammengerechnet also einen Zeitraum von mehr als 5 Monaten° Somit ist der Berufungsausschluß nach 5 144 Abs° 1 Nr, 2 SGG nicht gegeben° Zwar handelt es sich hier um nicht zusammenhängende Honorarabrechnungszeiträume° Dies schließt aber ihre Zusammenrechnung im Rahmen des % 144 Abso 1 Nr" 2 SGG nicht aus° Sowohl aneinander anschließende (vgl" hierzu BSG in SozR Nr" 21 zu 5 144 SGG) als auch nicht zusammenhängende Zeiträume (vgl° hierzu BSG11, 102 ÄÜÖ4, insbes" 1Q57) sindzusammenzurechnen° Wie der erkennende Senat insbesondere in BSG 11, 102 13bg7 au3gesprochen hat, bestehen jedenfalls gegen die Zusammenrechnung keine Bedenken, wenn die erhobenen Ansprüche inhaltlich gleichartig und demselben Rechtsverhältnis entspringen° Der Zusammenrechnung zeitlich nicht anschließender Honorarabrechnungszeiträume steht nicht - wie das LSG meint - die Entscheidung des 7" Senats des BSG vom 18012,1964 (BSG 22, 181) entgegen° Zwar hat der 7° Senat dort (BSG, 22, 181 1184, 1827) ausgeführt, maßgebend für die Berechnung des Zeitraumes im Sinne des 5 144 Abs° 1 Nr° 2 SGG sei bei einem Anspruch auf wiederkehrende Leistungen Zahl der jeweils.
  • BGH, 09.02.1953 - VI ZR 249/52

    Erfordernisse eines bindenden Beschlusses

    Auszug aus BSG, 24.01.1974 - 6 RKa 2/73
    zu grundlegend: BSG 8, 228 1254, 2527)" Wohl sind Gegenstand des Berufungsverfahrens hier mehrere prozessuale Ansprü0he des Klägers° Da Streitgegenstand und prozessualer Anspruch identisch sind (allgem° Meinung: vglo insbeso Müffelmann, Die objektiven Grenzen der materiellen Rechtskraft Steuergerichtlicher Urteile, 1965, SO 59 m"woN" in Anm"« aaO;BSG9, 47; 14, 99 13017); BGHZ 9, 22 1227" führt eine Prozeßverbindung auch zur Häufung prozessualer Ansprüche oder Streitgegenstände (Rosenberg-Schwab, Zivilprozeßrecht, 40, Aufl", 4969, 5 62 III 5 - S" 298, 299 - ; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, Komm° zur 8.
  • BSG, 13.11.1958 - 8 RV 193/56
    Auszug aus BSG, 24.01.1974 - 6 RKa 2/73
    zu grundlegend: BSG 8, 228 1254, 2527)" Wohl sind Gegenstand des Berufungsverfahrens hier mehrere prozessuale Ansprü0he des Klägers° Da Streitgegenstand und prozessualer Anspruch identisch sind (allgem° Meinung: vglo insbeso Müffelmann, Die objektiven Grenzen der materiellen Rechtskraft Steuergerichtlicher Urteile, 1965, SO 59 m"woN" in Anm"« aaO;BSG9, 47; 14, 99 13017); BGHZ 9, 22 1227" führt eine Prozeßverbindung auch zur Häufung prozessualer Ansprüche oder Streitgegenstände (Rosenberg-Schwab, Zivilprozeßrecht, 40, Aufl", 4969, 5 62 III 5 - S" 298, 299 - ; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, Komm° zur 8.
  • BSG, 02.08.1973 - 6 RKa 15/73

    Mehrere anhängige Sachen - Verbindung - Gemeinsame Verhandlung - Gemeinsame

    Auszug aus BSG, 24.01.1974 - 6 RKa 2/73
    4973 - 6 RKa 15/73 -)° Hat die Vorinstanz aber nach Prozeßverbindung einheitlich entschieden, so richtet sich bei mehreren gleichartigen prozessualen Ansprüchen auf gleichartige wiederkehrende Leistungen die Statthaftigkeit nach dervom Kläger (substantiiert) behaupteten Beschwer, ohne daß es inSOWeit auf das ursprüngliche Vorliegen getrennt erhobener prozessualer Ansprüche noch ankommt° Aufgrund des vorliegenden Verfährensmangeis ist die Revision im Sinne einer Zurückverweisung des Rechtsstreits an das LSG begründet° Ohne Verfahrensverstoß hätte das LSG zu einem für den Kläger günstigeren Sachurteil kommen können° Mangels tatsächlicher Feststellungen im angegriffenen Urteil kann das Revisionsgericht in der Sache selbst nicht entscheiden°.
  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 2/07 R

    Verwaltungszuständigkeit - Wechsel - Zuständigkeitswechsel - Auslandsversorgung -

    Damit hat er einen Verfahrensfehler bezeichnet (BSGE 34, 236, 237 = SozR Nr. 57 zu § 51 SGG; BSG SozR 1500 § 144 Nr. 1 S 1 = Breith 1974, 909).
  • BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 6/92

    Behandlungsfehler - Aufrechnungsausschluss - Verwaltungsakt

    Denn diese rechtsmitteleinschränkenden Bestimmungen erfassen nur Leistungsansprüche einzelner gegen Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts (BSGE 3, 234, 235; 5, 140, 141; SozR 3-5555 § 12 Nr. 2), ua auch Honoraransprüche der Ärzte gegen die Kassenärztliche Vereinigung (BSGE 11, 102; SozR 1500 § 144 Nr. 1).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2020 - L 14 AS 469/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Berufung - wiederkehrende oder

    Diesem Ergebnis steht nicht entgegen, dass das BSG für andere Rechtsgebiete (vgl. für das Vertragsarztrecht: BSG, Urteil vom 24. Januar 1974 - 6 RKa 2/73 - für das Übergangsgeld nach § 59 Arbeitsförderungsgesetz: BSG, Urteil vom 22. März 1989 - 7 RAr 106/88 - für die Arbeitslosenhilfe: BSG, Urteil vom 23. Juni 1982 - 7 RAr 70/81 - jeweils juris) den Jahreszeitraum nach § 144 Abs. 1 Satz 2 SGG als überschritten angesehen hat, wenn mehrere kürzere, ggf. nicht einmal zusammenhängende oder ursprünglich in unterschiedlichen Verfahren geltend gemachte (Leistungs-)Zeiträume zusammenaddiert werden.

    Denn ob "die erhobenen Ansprüche inhaltlich gleichartig und demselben Rechtsverhältnis entspringen" (BSG, Urteil vom 24. Januar 1974 - 6 RKa 2/73 -, juris), ist für jede Rechtsmaterie anhand der jeweils maßgeblichen Rechtsgrundsätze gesondert zu ermitteln.

  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 21/92

    Kassenarzt - Zulassungsgremien - Ermächtigung

    Gesichtspunkte der Prozeßökonomie können eine Einbeziehung späterer Verwaltungsakte in den Prozeß nur rechtfertigen, wenn es bei dem Folgebescheid ausschließlich um dieselben Sach- und Rechtsfragen geht wie beim ursprünglich angefochtenen Bescheid (BSGE 53, 247, 248 = SozR 5557 Anl 1 Nr. 1; vgl auch BSG SozR 1500 § 144 Nr. 1 S 3).
  • BSG, 04.10.1988 - 11a RK 2/87

    Zulässigkeit der Berufung - wiederkehrende Leistungen - Zusammenrechnung -

    Gegen eine derartige Zusammenrechnung bestehen nämlich dann keine Bedenken, wenn die erhobenen Ansprüche - wie hier - inhaltlich im wesentlichen gleichartig sind und demselben Rechtsverhältnis entspringen (vgl BSG SozR 1500 § 144 Nr. 1 und Nr. 6 zu zeitlich getrennten Honorarabrechnungszeiträumen; BSG SozR 1500 § 144 Nr. 14 und Nr. 18 zu Sperrzeitbescheid und darauf folgendem Erlöschensbescheid).
  • LSG Bayern, 18.03.2015 - L 11 AS 761/14

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

    Anders als beispielsweise im Rahmen von Kassenhonorarstreitigkeiten (vgl BSG, Urteil vom 24.01.1974 - 6 RKa 2/73 - SozR 1500 § 144 Nr. 1), beim Übergangsgeld (vgl BSG, Urteil vom 22.03.1989 - 7 RAr 106/88 - juris) oder bei einem Sperrzeittatbestand mit Erlöschen der Arbeitslosenhilfe (vgl BSG, Urteil vom 23.06.1982 - 7 Rar 70/81 - juris) handelt es sich beim Alg II hinsichtlich verschiedener Bewilligungsabschnitte um zwei oder mehrere materiell-rechtlich selbständige, hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen voneinander unabhängige Ansprüche, die im Streit stehen.

    Anders als bei Kassenhonorarstreitigkeiten, bei denen im Hinblick auf das durch den Ersatzkassenvertrag begründete Abrechnungsverhältnis ein gleicher Entstehungsgrund vorliegt (so BSG, Urteil vom 24.01.1974 - 6 RKa 2/73 - SozR 1500 § 144 Nr. 1), fehlt es an einem über den einzelnen Bewilligungsabschnitt hinausgehenden Rechtsverhältnis zwischen Jobcenter und Leistungsberechtigtem.

  • BSG, 23.04.2009 - B 9 VG 22/08 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsfrist - Zustellung - Urteil -

    Damit hat sie einen Verfahrensmangel bezeichnet (vgl BSGE 34, 236, 237 = SozR Nr. 57 zu § 51 SGG; BSG SozR 1500 § 144 Nr. 1 S 1; BSG SozR 4-3250 § 69 Nr. 6 RdNr 16).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.05.2009 - L 5 AS 17/09
    Sind in einer Klage mehrere Zeiträume wiederkehrender Leistungen streitig, so werden diese somit zusammengerechnet, wenn diese prozessualen Ansprüche auf denselben Entstehungsgrund, d.h. auf dasselbe Stammrecht zurückgehen, und zu gleichartigen wiederkehrenden Leistungen führen (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 1974, 6 RKa 2/73, SozR 1500 § 144 Nr. 1).

    Ein solcher gleicher Entstehungsgrund wurde vom BSG angenommen etwa in einem durch den Ersatzkassenvertrag begründeten Abrechnungsverhältnis bei Honorarabrechnungen von Vertragsärzten (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 1974, a.a.O.) oder beim Arbeitslosengeldbezug, der auf der Erfüllung derselben Anwartschaftszeit beruht (vgl. BSG, Urteil vom 18. März 1982, a.a.O; Urteil vom 22. März 1989, 7 RAr 108/88, juris).

    Trotz Klageverbindung liegt dann kein einheitlicher Streitgegenstand vor (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 1974, a.a.O.).

  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 17/91

    Arzneimittel - Zweckmäßigkeit - Krankheit - Unbekannte Ursache

    Die Rechtsprechung hält eine Zusammenrechnung der von mehreren prozessualen Ansprüchen umfaßten Zeiträume, selbst wenn sie nicht zusammenhängend verlaufen, jedenfalls dann für zulässig, wenn diese Ansprüche auf den gleichen Entstehungsgrund zurückgehen und zu gleichartigen, wiederkehrenden Leistungen führen (BSG SozR 1500 § 144 Nr. 1 und Nr. 18; SozR 4100 § 119 Nr. 12).
  • LSG Hessen, 26.06.1980 - L 1 Ar 962/78

    Ausschluß der Berufung; Zusammenrechnung; Sperrzeit

    Ausnahmsweise ist die Bezugsdauer der verschiedenen prozessualen Ansprüche jedoch dann zusammenrechnungsfähig, wenn die verschiedenen prozessualen Ansprüche den gleichen Entstehungsgrund haben und zu gleichartigen wiederkehrenden Leistungen führen (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 1974 - 6 RKa 2/73 - SozR 1500 § 144 Nr. 1; BSG, Urteil vom 12. Februar 1980 - 7 RAr 107/78 - Meyer-Ladewig, a.a.O.).

    Allerdings wird etwa im Kassenarztrecht eine Zusammenrechnung mehrerer Honorarabrechnungszeiträume von jeweils drei Monaten auch dann bejaht, wenn diese nicht aneinander anschließen, und diese Zusammenrechnung mit dem - materiell-rechtlich - gleichen Entstehungsgrund des Abrechnungsverhältnisses begründet (vgl. BSG, Urteil vom 24. Januar 1974 - 6 RKa 2/73 - Breithaupt 1974, S. 909 sowie bereits BSG, Urteil vom 27. November 1959 - 6 RKa 4/58 - BSGE 11, 102, 108).

  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 50/80

    Arbeitslosengeld; Berufung; Zulässigkeit eines Rechtsmittels; Anwartschaft;

  • LSG Thüringen, 10.01.2013 - L 9 AS 831/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Berufung -

  • LSG Sachsen, 19.06.2012 - L 7 AS 115/11

    Zulassung der Berufung

  • LSG Schleswig-Holstein, 28.02.1975 - L 6 Ka 9/70
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.04.2008 - L 11 AS 35/07

    sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsausschluss - Arbeitslosengeld II -

  • BSG, 25.10.1984 - 11 RA 29/84

    Kostenerstattung - Vorverfahrenskosten - Berufung - Altersruhegeldbescheid

  • LSG Bayern, 15.10.2008 - L 16 AS 48/08
  • LSG Sachsen, 25.10.2010 - L 7 AS 346/09

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung der Aufwendungen für einen

  • LSG Baden-Württemberg, 25.04.2013 - L 12 AS 5448/12
  • LSG Thüringen, 16.04.2012 - L 4 AS 1389/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassung der Berufung - laufende oder

  • BSG, 05.01.1993 - 14a BKa 5/92

    Darlegung einer Zulassungsgrundes als Voraussetzung einer

  • BSG, 30.11.1992 - 11 BAr 65/92

    Voraussetzungen für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BSG, 24.03.1988 - 7 RAr 17/87
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.03.1981 - L 11 Ka 63/79

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 106/88

    Berufungsausschluß - Übergangsgeld - Zusammenrechnung von Bezugstagen - Beschwer

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