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   BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 18/81   

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https://dejure.org/1982,8406
BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 18/81 (https://dejure.org/1982,8406)
BSG, Entscheidung vom 08.09.1982 - 5b RJ 18/81 (https://dejure.org/1982,8406)
BSG, Entscheidung vom 08. September 1982 - 5b RJ 18/81 (https://dejure.org/1982,8406)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Ermessensausübung durch Richtlinien - verspätete Antragstellung für Kraftfahrzeughilfe - finale Ausrichtung der Rehabilitation

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rentenversicherungsträger; Behinderter; Anschaffung eines Kraftfahrzeuges; Zuschußantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 54, 91
  • SozR 2200 § 1236 Nr. 37
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 4/79

    Kraftfahrzeughilfe im Rahmen berufsfördernder Rehabilitationsmaßnahmen

    Auszug aus BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 18/81
    in Nr. 9 der genannten Grundsätze vorgeschrieben - vor der Beschaffung des Kraftfahrzeugs beantragt werden ist- Es ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, die Gleichbehandlung der Versicherten bei der Ausübung des Ermessens durch Richtlinien oder Grundsätze möglichst zu gewährleisten, denen im Regelfall nur verwaltungsinterne Bedeutung ohne normative Wirkung zukommt (vgl BSGE 50, 33, 37 : sozR 2200 5 1237a Nr. 11 mwN).
  • BSG, 16.11.1993 - 4 RA 22/93

    Behinderungsbedingte Kfz-Zusatzausstattung Verpflichtungsklage - Ermessen

    Daher könne die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG in BSGE 54, 91), nach der eine Antragstellung vor Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen erforderlich sei, keine Geltung beanspruchen (Hinweis auf SG Speyer, Breithaupt 1990, 436).

    Ist - wie im Falle der Klägerin - die Erwerbsfähigkeit einer Versicherten aus gesundheitlichen Gründen gemindert, "kann" die BfA Leistungen zur Rehabilitation, ua Kfz-Hilfe als berufsfördernde Leistung (§ 14a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AVG ; dazu BSGE 54, 91 = SozR 2200 § 1236 Nr. 37), erbringen.

    Dies folgt daraus, daß die Ermessensentscheidung des Rentenversicherungsträgers über die Gewährung von Rehabilitationsleistungen eine zukunftsorientierte, mit prognoseähnlichen Elementen vermischte und die Umstände des Einzelfalles abwägende, Entscheidung ist (BSGE 54, 91 = SozR 2200 § 1236 Nr. 37; BSG SozR 2200 § 1236 Nr. 45; BSG USK 9254).

    Hiermit wäre - wie bereits der 5. Senat des BSG zur Rechtslage vor Inkrafttreten der KfzHV geklart hat (BSGE 54, 91 = SozR 2200 § 1236 Nr. 37; SozR 2200 § 1236 Nr. 45 S. 102) - unvereinbar, wenn der Versicherungsträger darauf beschränkt würde, die Kosten einer selbstbeschafften Rehabilitationsleistung in der jeweils angefallenen Höhe zu bezuschussen.

  • BSG, 17.07.1985 - 1 RA 11/84

    Finalprinzip der Rehabilitation - Zuständigkeit bei Behandlung in Kur- oder

    Hingegen hält sich der Versicherungsträger innerhalb der Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens, wenn er sich auf das Erfordernis einer vor Durchführung oder Beginn der Maßnahme notwendigen Antragstellung beruft (BSGE 54, 91, 92 = SozR a.a.O. Nr. 37 S. 70).
  • BSG, 29.04.1997 - 8 RKn 31/95

    Anspruch auf Kfz-Hilfe

    Für den von § 10 KfzHV vorausgesetzten Antrag gilt einerseits, daß ihm als Rehabilitationsantrag dieser Art materiell-rechtliche Bedeutung zukommt (vgl. BSG vom 8. September 1982, BSGE 54, 91 = SozR 2200 § 1236 Nr. 37; 2. Oktober 1984, SozR 2200 § 1236 Nr. 45 S. 101; 16. November 1993, SozR 3-5765 § 10 Nr. 1 S. 6 m.w.N.), andererseits - zumal er vor dem Abschluß des Kaufvertrages über das Kfz gestellt werden soll (§ 10 Satz 1 KfzHV) - stellt er sich als ein Initiativakt dar, der in zeitlicher Beziehung dem Bewilligungsverfahren vorgeordnet ist (vgl. hierzu BSG vom 23. April 1992, SozR 3-2200 § 1236 Nr. 3 S. 11).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2015 - L 14 AL 304/11

    Zuschuss zur Anschaffung eines Kraftfahrzeuges - Leistungen zur Teilhabe -

    Darüber hinaus ist es dem Antragsteller in der Regel zuzumuten, die Bescheidung seines Antrages abzuwarten, bevor er zur Selbsthilfe greift (vgl. BSG, Urteil vom 8. September 1982 - 5b RJ 18/91 - SozR 2200 § 1236 Nr. 37, Urteil vom 16. November 1993 - 4 RA 22/93 - SozR 3-5765 § 10 Nr. 1, Urteil vom 16. Dezember 1993 - 4 RA 16/93 - SozR 3-5765 § 10 Nr. 2, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 4 RA 44/93 - SozR 3-5765 § 10 Nr. 3, Urteil vom 29. April 1997 - 8 RKn321/95 - SozR 3-5765 § 3 Nr. 2, zu § 5 BSHG: BVerwG, Urteil vom 30. April 1992 - 5 C 12/87 - BVerwGE 90, 154).
  • BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 15/82

    Verurteilung des beigeladenen Versicherungsträgers - Kostenübernahme nach den

    Es ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, daß die Beigeladene bei der Ausübung ihres Ermessens durch Richtlinien, denen im Regelfall nur verwaltungsinterne Bedeutung ohne normative Wirkung zukommt, die Gleichbehandlung der Versicherten möglichst gewährleisten will (BSGE 50, 33, 37 = SozR 2200 § 1237a Nr. 11; BSG SozR 2200 § 1236 Nr. 37).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2022 - L 3 R 764/21

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Dass Teilhabeleistungen grundsätzlich nur bei einer vorherigen Antragstellung gewährt werden können, hat das Bundessozialgericht (BSG) in den vom Sozialgericht bereits zitierten Entscheidungen (Urteil vom 08.09.1982 - 5b RJ 18/81; Urteil vom 02.10.1984 - 5b RJ 106/83 - Urteil vom 08.09.1982, 5b RJ 18/81) mehrfach höchstrichterlich entschieden, was der Kläger nicht in Abrede stellt.
  • LSG Hessen, 09.11.2001 - L 13 RA 307/97

    Keinen Anspruch auf Kostenerstattung für selbst beschaffte Hörgeräte - Verspätete

    Die Richtlinien bewirken aber die Selbstbindung der Rentenversicherungsträger und geben dem Versicherten einen Anspruch auf Gleichbehandlung mit anderen Versicherten (vgl. BSGE 54, 91 (92) unter Hinweis auf BSGE 50, 33 (37); Kasseler Kommentar, a.a.O, § 13 Rdnr. 10).
  • LSG Bayern, 21.01.2003 - L 13 RA 85/02

    Kostenübernahme für die Fortsetzung einer Reha-Maßnahme in einer Privatklinik;

    Denn der Rentenversicherungsträger muss prüfen können, ob das Reha-Ziel mit anderen Mitteln erreicht werden kann und welche Leistungen sinnvoll und zweckmäßig sind (vgl. BSGE 54, 91, 93).
  • SG Lüneburg, 02.08.2006 - S 14 RA 190/04
    Dies folgt daraus, dass die Ermessensentscheidung des Rentenversicherungs-trägers über die Gewährung von Rehabilitationsleistungen eine zukunftsorientierte, mit prognoseähnlichen Elementen vermischte und die Umstände des Einzelfalles abwägen-de, Entscheidung ist ( BSGE 54, 91; BSG SozR 2200 § 1236 Nr. 45).
  • SG Osnabrück, 14.07.2005 - S 1 RA 191/01
    Verschafft sich der Versicherte die Rehaleistung selbst, ohne dem Versicherungsträger die Möglichkeit zu geben sein Ermessen auszuüben, kann der Versicherte diesen nicht, insbesondere nicht in Form des Kostenerstattungsan-spruchs in Anspruch nehmen (BSG 54, 91 (92); 58, 263 (271); SozR 2200, Nr. 45, S. 101).
  • SG Osnabrück, 14.07.2005 - S 1 RA 42/01
  • SG Stade, 06.07.2007 - S 23 R 174/05
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