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   BSG, 30.09.1987 - 5b RJ 20/86   

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https://dejure.org/1987,4287
BSG, 30.09.1987 - 5b RJ 20/86 (https://dejure.org/1987,4287)
BSG, Entscheidung vom 30.09.1987 - 5b RJ 20/86 (https://dejure.org/1987,4287)
BSG, Entscheidung vom 30. September 1987 - 5b RJ 20/86 (https://dejure.org/1987,4287)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 2200 § 1246 Nr. 147
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus BSG, 30.09.1987 - 5b RJ 20/86
    Als Facharbeiter ist der Kläger nach der ständigen Rechtsprechung des BSG lediglich auf Tätigkeiten verweisbar, die zu den sonstigen, staatlich anerkannten Ausbildungsberufen - mit Ausnahme also der Facharbeiterberufe - gebären oder eine echte betriebliche Ausbildung von wenigstens drei Monaten erfordern oder wegen ihrer Qualität tariflich wie sonstige Ausbildungsberufe bewertet werden (vgl. BSGE 43, 243 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16 sowie SozR a.a.O. Nr. 21 und Nr. 109 letztere Entscheidung m.w.N.).
  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 39/86

    Berufskraftfahrer - Ausbildung - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Leitberuf

    Auszug aus BSG, 30.09.1987 - 5b RJ 20/86
    Das gleiche Ergebnis folgt auch aus der jüngeren Rechtsprechung zur Abgrenzung des Facharbeiters vom angelernten Arbeiter im oberen Bereich dieser Gruppe mit einer vorgeschriebenen Berufsausbildung von zwei Jahren (vgl. SozR a.a.O. Nr. 132 und Urteil vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 39/86 -), der sich der erkennende Senat im Urteil vom 9. September 1986 a.a.O. angeschlossen hat.
  • BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 34/97 R

    Berufsunfähigkeit - Hausmeister - Facharbeiter - Verweisungstätigkeit - oberer

    Eine Tätigkeit im oberen Bereich des Angelernten erfordert aber nach der ständigen Rechtsprechung des BSG eine betriebliche Ausbildung von mehr als drei Monaten, damit sie als Verweisungsberuf für einen Facharbeiter in Betracht gezogen werden kann (BSG Urteil vom 30. September 1987 - 5b RJ 20186 - SozR 2200 § 1246 Nr. 147).
  • BSG, 03.07.2002 - B 5 RJ 18/01 R

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit eines Lager- und

    Im damaligen Verfahren wurde der Verband mit Blick auf die Rechtsprechung des BSG (vgl Senatsurteile vom 22. September 1977 - 5 RJ 96/76 - BSGE 44, 288 = SozR 2200 § 1246 Nr. 23 und vom 30. September 1987 - 5b RJ 20/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 147) gefragt, ob eine Einweisungs- und Einarbeitungszeit von nicht mehr als drei Monaten erforderlich sei, um den Kläger im Verweisungsberuf einzusetzen.
  • LSG Hessen, 14.12.2012 - L 5 R 361/10

    Erneute Befristung einer Erwerbsminderungsrente nach Ablauf der neunjährigen

    Dabei sollen diese ungelernten Tätigkeiten wegen ihrer Qualität tariflich etwa gleich hoch wie die sonstigen Ausbildungsberufe eingestuft sein (vgl. BSG vom 1. Februar 1984 - 5b RJ 80/83 = SozR 2200 § 1246 Nr. 116; BSG vom 30. September 1987 - 5b RJ 20/86 = SozR 2200 § 1246 Nr. 147; BSG vom 12. September 1991 - 5 RJ 34/90 = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17).
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