Rechtsprechung
   BSG, 31.10.1978 - 4 RJ 115/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,6396
BSG, 31.10.1978 - 4 RJ 115/77 (https://dejure.org/1978,6396)
BSG, Entscheidung vom 31.10.1978 - 4 RJ 115/77 (https://dejure.org/1978,6396)
BSG, Entscheidung vom 31. Oktober 1978 - 4 RJ 115/77 (https://dejure.org/1978,6396)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,6396) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rentenversicherungsträger - Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Voraussetzungen - Überzahlung - Verschulden - Beiderseitige leichte Fahrlässigkeit

Papierfundstellen

  • SozR 2200 § 1301 Nr. 7
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 22.10.1968 - 9 RV 418/65

    Haftung eines Leistungsempfängers für seinen Vertreter im Verwaltungsrecht -

    Auszug aus BSG, 31.10.1978 - 4 RJ 115/77
    Bei dieser Sachlage konnte offenbleiben, ob der Erstattungsanspruch generell auch dann öffentlich-rechtlicher Natur ist, wenn statt des materiell Berechtigten der Vertreter in Anspruch genommen wird (so Meyer-Ladewig, SGG, Rdn 16 zu EUR 51 SGG; vgl auch Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 45. Nachtrag, Stand: Februar 1975, S 750 g, der bei 5 1301 RVO auf den (tatsächlichen) Empfang abhebt und den rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen Vertreter dem Leistungsempfänger gleichsetzt; aA zur KGV, & 47 VeerG, BSGE 28, 258), oder ob zumindest im vorliegenden Fall die Klägerin dem Versicherungsträger nicht als "Dritter", sondern im Rahmen eines (öffentlich-rechtlichen) Versicherungsverhältnisses gegenüberstand, weil der Bewilligungsbescheid an sie gerichtet und sie dadurch in die Lage versetzt war, nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihrer Tochter deren "Waisenrente" weiter in Empfang zu nehmen; sie hat dann auch nach ihrer Darstellung in eigener Sache gehandelt und persönlichen Nutzen erstrebt, so daß bei ihrer Inanspruchnahme die Grundsätze über die Haftung des eigennützigen Vertreters in Betracht kommen könnten (vgl auch BGH in LM Nr. 49 unter 2 a zu 5 278 BGB).
  • BSG, 23.05.1967 - 11 RA 280/65

    Rentenanpassung - Neue Rentenformel - Berechnungsgrundlage - Fehlerhafte

    Auszug aus BSG, 31.10.1978 - 4 RJ 115/77
    Eine Sinnauslegung kommt selbst gegenüber einem an sich "eindeutigen" Gesetzeswortlaut in Betracht, wenn nämlich der Gesetzgeber, hätte er entsprechende Fälle bedacht oder Folgen erkannt, vernünftigerweise die Regelung anders getroffen haben würde (vgl Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 50. Nachtrag, Juli 4968, S 490 p IV und BSGE 26, 266, 270 und die jeweils zitierte Rechtsprechung und Literatur).
  • BSG, 29.06.1972 - 2 RU 256/68
    Auszug aus BSG, 31.10.1978 - 4 RJ 115/77
    Für diese Ansicht kann allerdings schwerlich als Hilfsargument dienen, 5 1501 S 2 RVO enthalte Grundsätze, welche die Rechtsprechung vorher zum Vertrauensschutz mit Rücksicht auf Treu und Glauben entwickelt habe, so daß diese Grundsätze weiterhin zu gelten hätten (vgl aber SozR Nr. 8 zu % 1501 RVO, SozR 2200 5 1501 Nr. 5; ferner Urteil vom 29. Juni 1972 - 2 RU 256/68 = SozR Nr. 4 zu 5 628 RVG).
  • Drs-Bund, 08.02.1963 - BT-Drs IV/958
    Auszug aus BSG, 31.10.1978 - 4 RJ 115/77
    Dort hatte ebenfalls dieser Ausschuß die Ergänzung veranlaßt und ausgeführt, 5 628 RVG (EUR 625 des Entwurfs) sei "aus Gründen sozialer Billigkeit erweitert worden" (BT-Drs IV/958 zu 5 625).
  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist im wesentlichen eine Frage der Würdigung des Einzelfalles, die den Tatsachengerichten obliegt (vgl BSGE 35, 108, 112; BSG SozR 2200 § 1301 Nr. 7; BSGE 47, 180 = SozR 2200 § 1301 Nr. 8; BSGE 48, 190, 192 = SozR 2200 § 1301 Nr. 11).
  • BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/91

    Arbeitsloser - Ortsabwesenheit - Beeinträchtigung der Vermittlung - Vereitelung

    Die Anwendung des Begriffs der groben Fahrlässigkeit im Einzelfall durch das Tatsachengericht ist revisionsrechtlich nur eingeschränkt überprüfbar (BSG SozR 2200 § 1301 Nr. 7; BSGE 47, 180 = SozR 2200 § 1301 Nr. 8; BSGE 48, 190, 192 = SozR 2200 § 1301 Nr. 11).
  • BSG, 28.11.1978 - 4 RJ 130/77

    Rückforderung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Verschulden eines

    Wie der Senat schon entschieden hat, kann nach der genannten Vorschrift ein Versicherungsträger zu Unrecht gewährte Leistungen nicht zurückfordern, wenn ihn selbst an der Überzahlung ein Verschulden im Sinne einer leichten Fahrlässigkeit trifft und dem Empfänger ebenfalls nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt (Urteil vom 31. Oktober 1978, 4 RJ 115/77, mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung), in solchen Fällen trifft der Grundgedanke der Rechtsprechung, daß arglistiges, vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Leistungsempfängers bei nur leichter Fahrlässigkeit des Versicherungsträgers keinen Vertrauensschutz verdient, nicht zu; vielmehr bleibt hier der Leistungsempfänger gegenüber dem Versicherungsträger schutzbedürftig.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht