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   BSG, 26.01.1978 - 2 RU 9/77   

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BSG, 26.01.1978 - 2 RU 9/77 (https://dejure.org/1978,6013)
BSG, Entscheidung vom 26.01.1978 - 2 RU 9/77 (https://dejure.org/1978,6013)
BSG, Entscheidung vom 26. Januar 1978 - 2 RU 9/77 (https://dejure.org/1978,6013)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsschutz - Beaufsichtigung eines Kindes - Verwandtschaft - Familiäre Beziehung

Papierfundstellen

  • SozR 2200 § 539 Nr. 43
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus BSG, 26.01.1978 - 2 RU 9/77
    Für die Anwendung des @ 539 Abs. 2 iVm Abs. 4 Nr. 4 EVO kommt es darauf an, daß es sich um eine ernstliche, dem in Frage stehenden Unternehmen dienende Tätigkeit handelt, die dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht und durch diese Tätigkeit ein innerer, ursächlicher Zusammenhang mit dem Unternehmen hergestellt wird (BSGE 5, 168; SozR Nr. 16 zu 5 557 RVG aF; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1. bis 8. Aufl, S. 475 ff).

    Ein persönliches oder wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis des Tätigwerdenden zum Unternehmer braucht nicht vorzuliegen, auch sind die Beweggründe des Handelnden für den Versicherungsschutz unerheblich; grundsätzlich schließen auch Freundschafts- und Gefälligkeitsdienste den Versicherungsschutz nicht aus (BSGE 5, 168, 172).

  • BSG, 29.07.1958 - 1 RA 109/57
    Auszug aus BSG, 26.01.1978 - 2 RU 9/77
    Die nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist, also verspätet eingelegte - unselbständige - Anschlußrevision ist ein angriffsweise wirkender Antrag des Revisionsbeklagten innerhalb der Revision des Gegners (BSGE 8, 24, 29).
  • BSG, 31.07.1963 - 3 RK 46/59

    Entrichtung von Beiträgen zur Kranken-, Angestellten- und

    Auszug aus BSG, 26.01.1978 - 2 RU 9/77
    Daraus folgt, daß im Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit ein Beteiligter, der - wie hier die Beigeladene - auf der Seite der Revisionsklägerin streitet, sich deren Revision nicht anschließen kann (vgl BSGE 19, 265 für die Anschlußberufung).
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 21/99 R

    Unfallversicherungsschutz bei täglicher Kinderbetreuung durch die Großmutter

    Hiervon ausgehend hat der Senat einen Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO verneint, soweit es sich um die Betreuung von Kindern durch Verwandte handelte (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 43 - kurzzeitige Beaufsichtigung während einer Besichtigung; BSG Urteil vom 8. Dezember 1983 - 2 RU 81/82 - USK 83194 - unentgeltlichen Betreuung eines Patenkindes während einer vierwöchigen Urlaubsreise der Eltern).
  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 38/92

    Versicherungsschutz - Unentgeltliche Mitarbeit - Nahe Familienangehörige -

    Eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit iS des § 539 Abs. 2 RVO liegt nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG vor, wenn eine ernstliche, dem in Betracht kommenden fremden Unternehmen dienende Tätigkeit verrichtet wird, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht und ihrer Art nach auch von Personen verrichtet werden kann, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen; sie muß ferner unter solchen Umständen geleistet werden, daß sie einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist (s BSGE 57, 91; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 8, 15, 16; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 43, 49, 55, 66, 108, 134, jeweils mwN; sowie die Urteile des Senates vom 21. August 1991 - 2 RU 2/91 - HV-Info 1991, 2234, 30. April 1991 - 2 RU 78/90 -, 26. April 1990 - 2 RU 39/89 -, 27. März 1990 - 2 RU 32/89 -, 25. Oktober 1989 - 2 RU 14/89 - HV-Info 1990, 372, 1. März 1989 - 2 RU 40/88 - HV-Info 1989, 1025, 30. Mai 1988 - 2 RU 81/87 - HV-Info 1988, 1629; sowie Brackmann aaO S 475m ff; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 539 RVO Anm 99; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl, Kennz 302 S 1; KassKomm/Ricke, § 539 RVO RdNr 108 ff) Ein Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO ist bereits ausgeschlossen, wenn eine Person im Rahmen und im Interesse ihres eigenen Unternehmens für dieses als oder wie ein Unternehmer tätig wird (zuletzt Urteile des Senats vom 25. November 1992 - 2 RU 48/91 - HV-Info 1993, S 301 und 2 RU 49/91; SozR 3-2200 § 539 Nr. 16 RVO jeweils mwN).

    Der Senat hat in den zitierten Urteilen aber auch stets hervorgehoben, daß bei Gefälligkeitshandlungen, die unter Verwandten vorgenommen werden und von familiären Beziehungen zwischen Angehörigen geprägt sind, ebensowenig Versicherungsschutz besteht wie beispielsweise bei Verrichtungen aufgrund mitgliedschaftlicher oder körperschaftlicher Verpflichtung (hierzu BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 15; vgl insbesondere SozR 2200 § 539 Nr. 43, 55, 108, 134; Brackmann, aaO, S 475v).

    Der Senat setzt insoweit seine ständige Rechtsprechung fort, daß im Rahmen des § 539 Abs. 2 RVO die familienhafte Prägung einer (auch möglicherweise objektiv schweren) Tätigkeit umso eher zu bejahen sein wird, je enger die tatsächlich gelebten Beziehungen und die familienrechtlichen Verwandtschaftsverhältnisse zwischen den Beteiligten sind (insbesondere BSG SozR 2200 § 539 Nr. 43, 49, 66, 108, 134; sowie die Urteile des Senats vom 25. Oktober 1989, 30. Mai 1988 und 30. Juli 1987 jeweils aaO).

  • BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93

    Unfallversicherungsschutz - Betreuung eines Enkelkindes

    Hiervon ausgehend hat der Senat bisher einen Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO verneint, soweit es sich um die Betreuung von Kindern durch Verwandte handelte (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 43; BSG Urteil vom 8. Dezember 1983 - 2 RU 81/82 - USK 83194).
  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 6/91

    Unfallversicherungsschutz bei nachbarschaftlicher Hilfe in einem

    Schließlich muß es sich um eine Tätigkeit handeln, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 43).
  • LSG Hessen, 15.04.1986 - L 3 U 968/82

    Unfallversicherung; Ehegatte; Begleitperson; Betreuungsaufgaben; Kureinrichtung;

    Die Beweggründe für das, Handeln sind für den Versicherungsschutz unerheblich; allein ein innerer ursächlicher Zusammenhang mit dem unterstützenden Unternehmen muss durch die Tätigkeit hergestellt worden sein (BSG, Urteil vom 28.5.1957 - 2 RU 150/55 - in BSGE 5, 168; Urteil vom 22.4.1959 - 2 RU 245/57 in BSG SozR Nr. 16 zu § 537 RVO a.F.; Urteil vom 26.1.1978 - 2 RU 9/77 in BSG SozR 2200 § 539 Nr. 43; Urteil vom 15.12.1977 - 8 RU 42/77 in USK 77, 246; Urteil vom 26.10.1978 - 8 RU 14/78; Urteil vom 1.2.1979 - 2 RU 65/78; Urteil vom 8.12.1983 - 2 RU 81/82 -).

    § 539 Abs. 2 RVO kommt zwar regelmäßig dann nicht in Betracht, wenn der Tätig werdende mit der Ausübung seiner Tätigkeit eine ihm selbst obliegende Verpflichtung erfüllt (LSG Niedersachsen, Urteil vom 29. Juni 1971, in Kartei-Nr. 8344 zu § 539 Abs. 2; Lauterbach Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Auflage, § 539 RVO Anm. 99), so wenn die Tätigkeit einem Ehegatten gegenüber erbracht wird und sie von den aus dem Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft sich ergebenden Beistands- und Hilfspflichten ihr Gepräge erhält oder wenn etwa eine Patentante ihr Patenkind auf Grund freundschaftlicher Beziehung zu dessen Eltern und der einer Patenschaft innewohnenden besonderen sittlichen Verpflichtung betreut (BSG, Urteil vom 27. Januar 1976 - 8 RU 14/85 in Breithaupt 1977, 208, Urteil vom 26. Januar 1978 - 2 RU 9/77, Urteil vor, 26. März 1980 - 2 RU 100/79, Urteil vom 8. Dezember 1983 - 2 RU 81/82 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2002 - L 17 U 193/01

    Vorliegen eines Arbeitsunfalls aufgrund einer Gasverpuffung i.R.d. Auswechslung

    Es muss sich aber um eine Tätigkeit handeln, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 43; SozR 3-2200 § 539 Nr. 15).

    Dabei ist eine lebensnahe, natürliche Betrachtungsweise geboten (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 539 Nr. 43, 134).

  • LSG Sachsen, 10.02.2011 - L 2 U 68/09

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung als Wie-Beschäftigter;

    Insbesondere Gefälligkeitshandlungen unter Verwandten, die von familiären Beziehungen zwischen Angehörigen geprägt sind, unterliegen daher ebensowenig dem Unfallversicherungsschutz wie etwa Verrichtungen aufgrund mitgliedschaftlicher, gesellschaftlicher oder körperschaftlicher Verpflichtungen (BSG SozR Nr. 16 zu § 537 RVO aF; Nr. 42 zu § 539 RVO; Urteil vom 26. Januar 1978 - 2 RU 9/77 - zur Veröffentlichung vorgesehen - Brackmann, aaO, S 476 d; 476 f I und II).
  • SG Hannover, 27.02.2007 - S 22 U 137/03
    Es muss sich jedoch um eine Tätigkeit handeln, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 43).

    Insbesondere bei Gefälligkeitshandlungen aufgrund enger familiärer Bindungen (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 43, 55, 66 und 134; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 6) besteht nach dieser Vorschrift in der Regel ebenso wenig Unfallschutz wie etwa bei Verrichtun-gen aufgrund mitgliedschaftlicher, gesellschaftlicher oder körperschaftlicher Verpflichtun-gen (BSG SozR 2200 §§ 539 Nr. 123).

  • LSG Bayern, 27.04.2006 - L 3 U 311/05

    Streit um die Anerkenntnis und Entschädigung eines Unfalls als Arbeitsunfall;

    Außerdem muss die Tätigkeit dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechen (BSGE 5, 168, 171) und es muss sich um eine Tätigkeit handeln, die ihrer Art nach von Arbeitnehmern verrichtet werden kann (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 43).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2002 - L 17 U 186/01

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Feststellung des Vorliegens eines

    Es muss sich aber um eine Tätigkeit handeln, die ihrer Art nach sonst von Personen verrichtet werden könnte, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 43; SozR. 3-2200 § 529 Nr. 15).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1999 - L 17 U 181/96

    Qualifizierung eines Arbeitsunfalles; Abhängiges Beschäftigungsverhältnis;

  • LSG Bayern, 19.01.2005 - L 3 U 65/04

    Bestehen oder Nichtbestehen eines Versicherungsschutzes der gesetzlichen

  • LSG Bayern, 25.06.2002 - L 3 U 293/98

    Eingreifen der gesetzlichen Unfallversicherung im Unfallzeitpunkt; Zuständigkeit

  • LSG Bayern, 23.10.2002 - L 3 U 39/02
  • LSG Bayern, 25.02.2002 - L 3 U 293/98

    Entschädigung eines Unfalls; Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung im

  • LSG Hessen, 02.02.1983 - L 3 U 1417/80

    Unfall eines Kindes bei einer unversicherten Gefälligkeitsleistung

  • LSG Bayern, 11.10.2001 - L 3 U 403/00

    Entschädigung eines landwirtschaftlichen Arbeitsunfalls; Versicherungsschutz für

  • BSG, 26.10.1978 - 8 RU 14/78
  • LSG Niedersachsen, 20.11.1980 - L 3 U 54/80
  • LSG Bayern, 16.12.1998 - L 17 U 6/97

    Kein UV-Schutz bei familiärer Gefälligkeit - Eigeninteresse

  • BSG, 19.12.1979 - 8a RU 8/79
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