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   BSG, 05.08.1976 - 2 RU 231/74   

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https://dejure.org/1976,384
BSG, 05.08.1976 - 2 RU 231/74 (https://dejure.org/1976,384)
BSG, Entscheidung vom 05.08.1976 - 2 RU 231/74 (https://dejure.org/1976,384)
BSG, Entscheidung vom 05. August 1976 - 2 RU 231/74 (https://dejure.org/1976,384)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 42, 129
  • SozR 2200 § 548 Nr. 22
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.05.1961 - 2 RU 264/57

    Gewährung einer Hinterbliebenenentschädigung - Gesichtspunkt des Vorliegens von

    Auszug aus BSG, 05.08.1976 - 2 RU 231/74
    Das Besatzungsmitglied, das während der Freizeit in das Zwischendeck eines im Hafen liegenden Seeschiffes steigt, um zu prüfen, ob dort die Möglichkeit zum Fußballspielen besteht und dabei durch eine nicht verschlossene Luke in den Unterraum stürzt, erleidet einen Arbeitsunfall iS des RVO § 548 (Fortentwicklung von BSG 25.05.1961 2 RU 264/57 = BSGE 14, 197, BSG 31.07.1964 2 RU 8/61 = BG 1965, 72 und BSG 14.12.1967 2 RU 55/64 = SozR Nr. 46 zu § 537 RVO aF).

    Diese Gesichtspunkte habe das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 25. Mai 1961 - 2 RU 264/57 - (BSG 14, 197) für die Binnenschiffahrt zusammengefaßt und dabei herausgestellt, daß die Freizeit "mit der ständigen Arbeitsbereitschaft so eng verknüpft ist, daß demgegenüber der persönliche, nicht betriebsbezogene Lebensbereich in den Hintergrund rückt".

    Nach der zum Umfang des Versicherungsschutzes in der Binnenschiffahrt ergangenen ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BSG 14, 197; BG 1965, 72; SozR Nr. 46 zu § 537 RVO a.F.), die wegen der übereinstimmenden rechtlichen Vorschriften auch für die Seeschiffahrt Geltung hat, ist der Versicherungsschutz angesichts der Eigenart der Schiffahrtsberufe nicht allein auf die unmittelbare Ausübung betrieblicher Tätigkeiten beschränkt, er erstreckt sich im Falle der Einwirkung einer dem Schiffahrtsbetrieb eigentümlichen Gefahr auch auf Verhaltensweisen, welche sonst allgemein dem privaten Lebensbereich des Beschäftigten zugerechnet werden.

    Jeder einzelne dieser Umstände allein läßt es nach Ansicht des erkennenden Senats als nicht vertretbar erscheinen, ein Besatzungsmitglied, welches seine Freizeit an Bord des Schiffes mit Schlafen, Essen oder privatem Zeitvertreib verbringt, hierbei als unversichert anzusehen (vgl. insbesondere BSG 14, 197, 201; BG 1965, 72, 73).

  • BSG, 10.12.1957 - 2 RU 270/55
    Auszug aus BSG, 05.08.1976 - 2 RU 231/74
    Einen Rechtssatz des Inhalts, daß der Versicherungsschutz entfällt, wenn der Versicherte sich bewußt einer erhöhten Gefahr aussetzt und dadurch zu Schaden kommt, gibt es nicht (vgl. BSG 6, 164, 169).

    Das BSG hat den Begriff der "selbstgeschaffenen Gefahr" stets eng ausgelegt und nur mit größter Zurückhaltung angewendet (BSG 6, 164, 169; 14, 64, 67; 30, 14, 15; SozR Nr. 53 und 77 zu § 542 RVO a.F.).

  • BSG, 12.10.1973 - 2 RU 190/72
    Auszug aus BSG, 05.08.1976 - 2 RU 231/74
    In diesem Zusammenhang hat das LSG unter Hinweis auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 12. Oktober 1973 - 2 RU 190/72 -, Die Leistungen 1974, 339) zutreffend darauf hingewiesen, daß dies auch dann gilt, wenn bei einem nicht verbotswidrigen Handeln der Arbeitsunfall gar nicht eingetreten wäre.
  • BSG, 14.12.1967 - 2 RU 55/64

    Rentenrecht - Vorrang einer Vorschrift

    Auszug aus BSG, 05.08.1976 - 2 RU 231/74
    Das Besatzungsmitglied, das während der Freizeit in das Zwischendeck eines im Hafen liegenden Seeschiffes steigt, um zu prüfen, ob dort die Möglichkeit zum Fußballspielen besteht und dabei durch eine nicht verschlossene Luke in den Unterraum stürzt, erleidet einen Arbeitsunfall iS des RVO § 548 (Fortentwicklung von BSG 25.05.1961 2 RU 264/57 = BSGE 14, 197, BSG 31.07.1964 2 RU 8/61 = BG 1965, 72 und BSG 14.12.1967 2 RU 55/64 = SozR Nr. 46 zu § 537 RVO aF).
  • BSG, 31.07.1964 - 2 RU 8/61
    Auszug aus BSG, 05.08.1976 - 2 RU 231/74
    Das Besatzungsmitglied, das während der Freizeit in das Zwischendeck eines im Hafen liegenden Seeschiffes steigt, um zu prüfen, ob dort die Möglichkeit zum Fußballspielen besteht und dabei durch eine nicht verschlossene Luke in den Unterraum stürzt, erleidet einen Arbeitsunfall iS des RVO § 548 (Fortentwicklung von BSG 25.05.1961 2 RU 264/57 = BSGE 14, 197, BSG 31.07.1964 2 RU 8/61 = BG 1965, 72 und BSG 14.12.1967 2 RU 55/64 = SozR Nr. 46 zu § 537 RVO aF).
  • Drs-Bund, 25.01.1963 - BT-Drs IV/938
    Auszug aus BSG, 05.08.1976 - 2 RU 231/74
    Für die Folgen aus diesen Gefahrenlagen müsse der Unternehmer einstehen (BT-Drucksache IV/938 - neu - S. 23).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Dabei hat das BSG stets klargestellt, dass ein solches Verhalten den Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall nie ausschließt, wenn der Versicherte ausschließlich betriebliche Zwecke verfolgt, die selbstgeschaffene Gefahr bekommt also erst dann Bedeutung, wenn ihr betriebsfremde Motive zugrunde liegen (BSGE 6, 164, 169; BSGE 42, 129, 133 = SozR 2200 § 548 Nr. 22; BSGE 64, 159, 161 = SozR 2200 § 548 Nr. 93 mwN; zuletzt BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Für diesen Zusammenhang ist die selbstgeschaffene Gefahr, wie oben ausgeführt, schon seit den Entscheidungen des Senats vom 10. Dezember 1957 (BSGE 6, 164, 169: Hineingeraten in eine Messerstecherei), vom 5. August 1976 (BSGE 42, 129, 133 = SozR 2200 § 548 Nr. 22: Fußballspiel im Zwischendeck) und vom 7. November 1988 (BSGE 64, 159, 161 = SozR 2200 § 548 Nr. 93: Tanklastzug-Fall) ohne Bedeutung, weil es einen Rechtssatz des Inhalts, dass der Versicherungsschutz entfällt, wenn der Versicherte sich bewusst einer höheren Gefahr aussetzt und dadurch zu Schaden kommt, nicht gibt.
  • BSG, 06.10.2020 - B 2 U 9/19 R

    Keine Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei

    Denn verbotswidriges Handeln schließt nach § 7 Abs. 2 SGB VII die Annahme eines Versicherungsfalles nicht aus, selbst wenn bei einem rechtmäßigen Handeln der Unfall nicht eingetreten wäre (vgl BSG Urteil vom 4.6.2002 - B 2 U 11/01 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 10, juris RdNr 15 ff; vgl zur insoweit inhaltsgleichen Vorschrift des § 548 Abs. 3 RVO BSG Urteil vom 5.8.1976 - 2 RU 231/74 - BSGE 42, 129 = SozR 2200 § 548 Nr. 22, juris RdNr 20) .
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