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   BSG, 11.02.1981 - 2 RU 65/79   

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BSG, 11.02.1981 - 2 RU 65/79 (https://dejure.org/1981,6658)
BSG, Entscheidung vom 11.02.1981 - 2 RU 65/79 (https://dejure.org/1981,6658)
BSG, Entscheidung vom 11. Februar 1981 - 2 RU 65/79 (https://dejure.org/1981,6658)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Jahresarbeitsverdienst - Berechnung des JAV - Arbeitsunfall - Unbezahlter Urlaub

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 51, 178
  • SozR 2200 § 571 Nr. 20
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 31.10.1968 - 2 RU 139/67

    Jahresarbeitsverdienst - Einkommenslose Zeiten - Berücksichtigungsfähige

    Auszug aus BSG, 11.02.1981 - 2 RU 65/79
    Die Regelung in 5 574 Abs. 4 Satz 4 RVG geht davon aus, daß der Verletzte während des vor dem Arbeitsunfall liegenden Jahres ununterbrochen Arbeitseinkommen bezogen hat (BSGE 28, 274, 275; 45, 204, 205; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Aufl, S 574 f; Iauterbach, Gesetzliche Unfallversioherung, 5. Aufl, @ 574 Anm 4 Buchst a).

    Mit dieser Regelung soll bezweckt werden, daß der durch den Ausfall von Arbeitseinkommen im Jahre vor dem Arbeitsunfall bedingte niedrige Lebensstandard, der in der Regel nicht lange anhält, nicht zum Maßstab für die gesamte Iaufzeit der Rente gemacht wird (BSGE 28, 274, 276; 44, 42, 44).

  • BSG, 25.11.1977 - 2 RU 55/77
    Auszug aus BSG, 11.02.1981 - 2 RU 65/79
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat das Berufungsurteil wegen des nicht durchgeführten Vorverfahrens aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das ISG zurück- (Urteil 4978 - 2 RU 55/77.
  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Festsetzung des Jahresverdienstes - erhebliche

    Nur wenn besondere Umstände vorliegen, die sich auf den maßgeblichen Zeitraum auswirken und die eine erhebliche Unbilligkeit der Regelberechnung begründen (unterwertige Beschäftigung; Verdienstausfall innerhalb der Jahresfrist zB durch unbezahlten Urlaub; dazu BSG 11.2.1981 - 2 RU 65/79 - BSGE 51, 178, 182) , kann eine Korrektur des JAV über § 87 SGB VII angezeigt sein.
  • BSG, 26.04.2016 - B 2 U 14/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Neuberechnung des

    Nur wenn besondere Umstände vorliegen, die sich auf den maßgeblichen Zeitraum auswirken und die eine erhebliche Unbilligkeit der Regelberechnung begründen (unterwertige Beschäftigung; Verdienstausfall innerhalb der Jahresfrist zB durch unbezahlten Urlaub; dazu BSG vom 11.2.1981 - 2 RU 65/79 - BSGE 51, 178, 182 = SozR 2200 § 571 Nr. 20 S 42 f) , kann zur Vermeidung von Zufallsergebnissen eine Korrektur des JAV angezeigt sein (BSG vom 15.9.2011 - B 2 U 24/10 R - SozR 4-2700 § 87 Nr. 2 RdNr 28) .

    In Bezug auf die erreichte "Lebensstellung" ist darauf abzustellen, welche Einkünfte die Einkommenssituation des Versicherten geprägt haben (BSG vom 16.12.1970 - 2 RU 239/68 - BSGE 32, 169, 173 = SozR Nr. 1 zu § 577 RVO Aa 1; BSG vom 11.2.1981 - 2 RU 65/79 - BSGE 51, 178, 182 = SozR 2200 § 571 Nr. 20 S 43; BSG vom 29.10.1981 - 8/8a RU 68/80 - SozR 2200 § 577 Nr. 9 S 14 mwN; BSG vom 9.12.1993 - 2 RU 48/92 - BSGE 73, 258, 260 = SozR 3-2200 § 577 Nr. 1 S 3; BSG vom 3.12.2002 - B 2 U 23/02 R - SozR 3-2200 § 577 SozR 3-2200 § 577 Nr. 2 = HVBG-Info 2003, 428; Schudmann in jurisPK-SGB VII, 2. Aufl 2014, § 87 RdNr 18) .

  • BSG, 28.07.1982 - 2 RU 47/81

    Jahresarbeitsverdienst; Arbeitsunfall; Minderung der Erwerbsfähigkeit

    Die Anwendung dieser Vorschrift setzt allerdings voraus, daß der Verletzte während des Jahres vor dem Arbeitsunfall ununterbrochen Arbeitseinkommen bezogen hat (BSGE 51, 178, 180 mwN aus Rechtsprechung und Schrifttum).

    Wie der erkennende Senat unter Hinweis auf Rechtsprechung und Schrifttum in seinen Urteilen vom 11. Februar 1981 (BSGE 51, 178 = SozR 2200 S 571 Nr. 20 und 2 RU 69/79) bereits näher dargelegt hat, entfällt die Anwendung des 5 571 Abs. 1 Satz 2 RVO in Fällen der vorliegenden Art nicht deshalb, weil der Verdienstausfall im Jahre vor dem Arbeitsunfall aufgrund einer durch.

    Nach der Zielvorstellung des Gesetzgebers, die in der Begründung des Entwurfs zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (durch das Unfallversicherungs- Neuregelungsgesetz -UVNG- vom 30. April 1963 - BGBl I 241 -) zum Ausdruck gekommen ist, soll das als unbillig empfundene Ergebnis vermieden werden, ein aus besonderen Gründen vorübergehend niedriges, der normalen Lebenshaltung des Verletzten nicht entsprechendes Arbeitseinkommen als JAV bei der Rentenberechnung zugrunde zu legen und zum Maßstab für die gesamte Laufzeit der Rente zu machen (BT-Drucks IV/120 S 57 zu SS 570 bis 578; BSGE 28, 274, 276; 44, 12, 14; 51, 178, 180; Brackmann aaO S 576 h).

    Ebenfalls aufgrund der Lebensstellung des Verletzten (s S 577 Satz 2 RVG) ist nach den Urteilen des erkennenden Senats vom 11. Februar 1981 (BSGE 51, 178 und 2 RU 69/79) dementsprechend ein nach 5 571 Abs. 1 Satz 2 RVO berechneter JAV in erheblichem Maße unbillig hoch, wenn sich der Verletzte vor dem Arbeitsunfall auf ein in neun Monaten jährlich erzieltes Arbeitseinkommen eingestellt und in den restlichen drei Monaten schon mehrere Jahre vor dem Unfall unbezahlten Urlaub -10.

    Den vom erkennenden Senat am 11. Februar 1981 (aaO) entschiedenen Fällen lagen zwar Sachverhalte zugrunde, nach denen der regelmäßig in Anspruch genommene unbezahlte Jahresurlaub nicht nur einen, sondern drei Monate betrug und demzufolge das tatsächlich im Jahre vor dem Arbeitsunfall erzielte Arbeitseinkommen um einen höheren Vomhundertsatz (mehr als 30 vH) geringer war als der nach 5 571 Abs. 1 Satz 2 RVO errechnete JAV (hier rund 9, 3 vH).

    Ausdrücklich hervorgehoben ist jedoch bereits in diesen Urteilen, daß nicht erst eine Erhöhung des tatsächlich im Jahre vor dem Arbeitsunfall erzielten Arbeitseinkommens um ein Drittel oder mehr als Grenze anzusehen ist, die neben anderen Umständen einen nach S 571 Abs. 1 Satz 2 RVO errechneten JAV als in erheblichem Maße unbillig hoch erscheinen läßt (s BSGE 51, 178, 182).

    Die im Urteil des erkennenden Senats (BSGE 51, 178, 182) erwähnte Entscheidung.

  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 23/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Witwenrente - Jahresarbeitsverdienst - Härte -

    Bereits hier sind die für die nach Annahme der Unbilligkeit bei der Feststellung des billigen JAV zu beachtenden Bewertungsgesichtspunkte (Fähigkeiten, Ausbildung und Lebensstellung des Verletzten, seine Erwerbstätigkeit zur Zeit des Arbeitsunfalles oder eine gleichartige oder vergleichbare Erwerbstätigkeit; vgl § 577 Satz 2 RVO) zu berücksichtigen (BSGE 32, 169, 173 = SozR Nr. 1 zu § 577 RVO; BSGE 51, 178, 182 = SozR 2200 § 571 Nr. 20; BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9 mwN; BSGE 73, 258, 260 = SozR 3-2200 § 577 Nr. 1).
  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 15/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - Jahresarbeitsverdienst -

    Bereits hier sind die bei der Feststellung des billigen JAV zu beachtenden Bewertungsgesichtspunkte (Fähigkeiten, Ausbildung und Lebensstellung des Verletzten, seine Erwerbstätigkeit zur Zeit des Arbeitsunfalles oder eine gleichartige oder vergleichbare Erwerbstätigkeit, vgl § 577 Satz 2 RVO bzw § 87 Satz 2 SGB VII) zu berücksichtigen (BSGE 32, 169, 173 = SozR Nr. 1 zu § 577 RVO; BSGE 51, 178, 182 = SozR 2200 § 571 Nr. 20; BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9 mwN; BSGE 73, 258, 260 = SozR 3-2200 § 577 Nr. 1; BSG, Urteil vom 3. Dezember 2002 - B 2 U 23/02 R = HVBG-Info 2003, 428).
  • LSG Bayern, 10.01.2012 - L 3 U 181/09

    Flexible Teilzeit - Unfallrente - Bemessung der Verletztenrente - Jahrelange

    Zeiten ohne Arbeitsentgelt oder -einkommen sind nach der Rechtsprechung zum bisherigen Recht, z.B. Zeiten der Krankheit, der Arbeitslosigkeit oder eines unbezahlten Urlaubs (BSG SozR 2200 § 571 Nr. 20 = BSGE 51, S.178 ff.), aber auch Zeiten der Kurzarbeit (BSG SozR 2200 § 571 Nr. 15).

    Unerheblich ist, ob der Verdienstausfall zufälliger Natur war (BSG SozR 2200 § 571 Nr. 20 = BSGE 51, S.178 ff., 180; vgl. BSG SozR 2200 § 571 Nr. 21; Keller in Hauck/Noftz, Gesetzliche Unfallversicherung, § 82 Rz.19).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - L 22 U 142/08
    Davon zu trennen ist die Frage, ob der solchermaßen ermittelte JAV bei erheblicher Unbilligkeit gemäß § 87 SGB VII zu korrigieren ist (vgl. zum Recht vor Inkrafttreten des SGB VII: BSGE 51, 178, 180; BSG SozR 2200 § 571 Nr. 21).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (BSGE 50, 264, 267) zur im Wesentlichen inhaltsgleichen (vgl. Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, Kommentar, § 87 Rz. 2) Vorgängervorschrift des § 577 RVO wurde die Beurteilung der Unbilligkeit bestätigt, in einem Fall, in dem die Lebensstellung des Versicherten im Jahr vor dem Versicherungsfall und in den zurückliegenden Jahren auf einem jeweils innerhalb von nur neun Monaten eines jeden Jahres erzielten Arbeitsentgelts beruhte, während er in den restlichen drei Monaten regelmäßig unbezahlten Urlaub hatte und das im Jahr vor dem Arbeitsunfall tatsächlich erzielte Einkommen um mehr als ein Drittel hätte aufgehoben werden müssen (BSG 2 RU 65/79, zitiert nach juris).

    Auch hier sind die für die nach Annahme der Unbilligkeit bei der Feststellung des billigen JAV zu beachtenden Bewertungsgesichtspunkte (Fähigkeiten, Ausbildung und Lebensstellung des Verletzten, seine Erwerbstätigkeit zur Zeit des Arbeitsunfalles oder eine gleichartige oder vergleichbare Erwerbstätigkeit; vgl. § 577 Satz 2 RVO (BSGE 32, 169, 173 = SozR Nr. 1 zu § 577 RVO; BSGE 51, 178, 182 = SozR 2200 § 571 Nr. 20; BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9 mwN; BSGE 73, 258, 260 = SozR 3-2200 § 577 Nr. 1() berücksichtigt, soweit dies aufgrund des aktenkundigen Sachverhalts möglich war.

  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 61/90

    Streit über die Höhe des für die Witwenrente maßgeblichen

    Zwar setzt die Anwendung von § 571 Abs. 1 Satz 1 RVO voraus, daß der Verletzte während des Jahres vor dem Arbeitsunfall ununterbrochen Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen bezogen hat (BSGE 51, 178, 180 m.w.N. aus Rspr und Schrifttum; vgl. auch Urteil des Bundessozialgerichts BSG vom 19. Mai 1983 - 2 RU 62/82 - in HVGGB RdSchr 82/83).

    Denn nach der Zielvorstellung des Gesetzgebers (BT-Drucks. IV/120 S. 57 zu §§ 570 bis 578, Begründung zum Entwurf des UVNG vom 30. April 1963 - BGBl. I 241 - S. auch BSGE 28, 274, 276; 44, 12, 14; 51, 178, 180; Brackmann a.a.O. S. 576h) soll das als unbillig empfundene Ergebnis vermieden werden, ein aus besonderen Gründen vorübergehend niedriges, der normalen Lebenshaltung des Verletzten nicht entsprechendes Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen als JAV bei der Rentenberechnung zugrunde zu legen und zum Maßstab für die gesamte Laufzeit der Rente zu machen.

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2013 - L 8 U 4645/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gegenstand des Rechtsstreits - Zugunstenverfahren

    Es sind die bei der Feststellung des billigen Jahresarbeitsverdienstes zu beachtenden Bewertungsgesichtspunkte (Fähigkeiten, Ausbildung und Lebensstellung des Verletzten, seine Erwerbstätigkeit zur Zeit des Arbeitsunfalles oder eine gleichartige oder vergleichbare Erwerbstätigkeit, vgl. § 87 Satz 2 SGB VII) zu berücksichtigen (BSGE 32, 169, 173 = SozR Nr. 1 zu § 577 RVO; BSGE 51, 178, 182 = SozR 2200 § 571 Nr. 20; BSG SozR 2200 § 577 Nr. 9 mwN; BSGE 73, 258, 260 = SozR 3-2200 § 577 Nr. 1; BSG, Urteil vom 03.12.2002 - B 2 U 23/02 R, SozR 4-2700 § 87 Nr. 1, Juris Rn. 31).

    Nur wenn besondere Umstände vorliegen, die sich auf den maßgeblichen Zeitraum auswirken und die eine erhebliche Unbilligkeit der Regelberechnung begründen (unterwertige Beschäftigung; Verdienstausfall innerhalb der Jahresfrist z.B. durch unbezahlten Urlaub; dazu BSG 11.02.1981 - 2 RU 65/79 - BSGE 51, 178, 182), kann eine Korrektur des Jahresarbeitsverdienstes über § 87 SGB VII angezeigt sein (BSG, Urteil vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R, Juris und sozialgerichtsbarkeit.de, Rn. 29).

  • LSG Sachsen, 15.02.2023 - L 6 U 57/20
    In zeitlicher Hinsicht ist zu prüfen, welche Einkünfte der Versicherte innerhalb der Jahresfrist vor dem Versicherungsfall erzielt hat (BSG, Urteil vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R, RdNr. 29; Urteil vom 11.02.1981 - 2 RU 65/79, RdNr. 24 m.w.N., juris).

    Besondere die Unbilligkeit rechtfertigende Umstände sind z.B. angenommen worden bei unterwertiger Beschäftigung und Verdienstausfall innerhalb der Jahresfrist z.B. durch unbezahlten Urlaub (BSG, Urteil vom 26.04.2016 - B 2 U 14/14 R, RdNr. 23; Urteil vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R, RdNr. 29; Urteil vom 11.02.1981 - 2 RU 65/79, RdNr. 25; alle juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2010 - L 17 U 26/09

    Festsetzung eines JAV nach billigem Ermessen - Teilzeittätigkeit im Rahmen des

  • BSG, 27.11.1985 - 2 RU 55/84

    Jahresarbeitsverdienst - Heimatvertriebene - Verletztenrente - Unfallzeitpunkt

  • BSG, 19.05.1983 - 2 RU 62/82

    Festsetzung des JAV nach billigem Ermessen (§ 577 RVO)

  • BSG, 09.12.1993 - 2 RU 48/92

    Kind - Verletzung - Unfallrente

  • BSG, 28.01.1993 - 2 RU 15/92

    Umfang der Bindung rechtskräftiger Urteile - Erteilung einer

  • SG Gießen, 06.10.2011 - S 3 U 231/08
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2003 - L 2 U 3057/99

    Berechnung des Verletztengeldes

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2001 - L 17 U 246/00

    Unfallversicherung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2010 - L 9 U 383/05
  • BSG, 11.02.1981 - 2 RU 69/79
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