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   BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96   

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https://dejure.org/1997,453
BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96 (https://dejure.org/1997,453)
BSG, Entscheidung vom 01.07.1997 - 2 RU 36/96 (https://dejure.org/1997,453)
BSG, Entscheidung vom 01. Juli 1997 - 2 RU 36/96 (https://dejure.org/1997,453)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 404
  • NZS 1998, 90
  • SpuRt 1998, 82
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93

    Versicherungsschutz - Sportlicher Wettkampf - Motivationsreise

    Auszug aus BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96
    Zum Versicherungsschutz bei Teilnahme an einer von einem anderen Unternehmen für seine Mitarbeiter durchgeführten "Motivationsreise", um den Ausbau von Geschäftsbeziehungen zu diesem Unternehmen zu fördern (Abgrenzung zu BSG vom 25.8.1994 2 RU 23/93 = SozR 3-2200 § 548 Nr. 21).

    Vor allem die in der Entscheidung des BSG vom 25. August 1994 (2 RU 23/93 - "Grasroller") entwickelten Rechtsgrundsätzen und Wertungen seien auf den hier vorliegenden Sachverhalt vor allem auch deshalb uneingeschränkt zu übertragen, da im dortigen Fall der Organisator der Veranstaltung verunglückt sei, der ja jedenfalls ein stärkeres auch berufliches Interesse am Gelingen der Veranstaltung habe als ein einfacher Teilnehmer.

    Entgegen der Auffassung der Revision steht dieses Ergebnis nicht dem Urteil des Senats vom 25. August 1994 (2 RU 23/93 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 21) entgegen.

  • BSG, 24.08.1976 - 8 RU 126/75

    Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz - Betreuung von Gästen - Wartezeit -

    Auszug aus BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96
    Das LSG habe es weiter versäumt, sich mit dem Urteil des BSG vom 24. August 1976 (8 RU 126/75) auseinanderzusetzen.

    Das gleiche gilt für die weitere von der Revision angezogene Entscheidung des BSG vom 24. August 1976 (8 RU 126/75 - BSG SozR 2200 § 548 Nr. 23).

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77; 61, 127, 128; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, 1997, § 8 RdNr 27 mwN).

    Dabei muß bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls sicher feststehen, daß im Unfallzeitpunkt eine - noch - versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (BSGE 61, 127, 128).

  • BSG, 14.12.1995 - 2 RU 21/94

    Unfallversicherungsschutz während einer Dienstreise

    Auszug aus BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96
    Allerdings ist bei nicht unmittelbar zur versicherten Tätigkeit gehörenden Verrichtungen ein rechtlich wesentlicher Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis am Ort der auswärtigen Tätigkeit in der Regel eher anzunehmen als am Wohn- oder Betriebsort (BSGE 50, 100, 101; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 25; Brackmann/Krasney aaO § 8 RdNr 100; Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 2, Unfallversicherungsrecht, 1996, § 30 RdNr 91).

    Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Frage, ob die Tätigkeit rechtlich wesentlich betrieblichen Interessen gedient hat, ist, ob diese Verrichtung hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 25 mwN).

  • BSG, 29.04.1980 - 2 RU 95/79

    Dienstreise - Wegfall des Versicherungsschutzes - Essenseinnahme - Dauer des

    Auszug aus BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96
    Allerdings ist bei nicht unmittelbar zur versicherten Tätigkeit gehörenden Verrichtungen ein rechtlich wesentlicher Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis am Ort der auswärtigen Tätigkeit in der Regel eher anzunehmen als am Wohn- oder Betriebsort (BSGE 50, 100, 101; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 25; Brackmann/Krasney aaO § 8 RdNr 100; Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 2, Unfallversicherungsrecht, 1996, § 30 RdNr 91).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77; 61, 127, 128; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, 1997, § 8 RdNr 27 mwN).
  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96
    Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der sog innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273, 274; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 3-2200 § 548 Nrn 21 und 27; BSG Urteil vom 31. Mai 1996 - 2 RU 24/95 - HVBG-INFO 1996, 2071).
  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 24/95

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang;

    Auszug aus BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96
    Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der sog innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273, 274; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 3-2200 § 548 Nrn 21 und 27; BSG Urteil vom 31. Mai 1996 - 2 RU 24/95 - HVBG-INFO 1996, 2071).
  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 1/96

    Unfallgeschehen in sachlicher Verbindung mit der Betriebstätigkeit und dem

    Auszug aus BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96
    Im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen auch Geschäfts- und Dienstreisen außerhalb des Betriebsorts, die den Interessen des Unternehmens wesentlich zu dienen bestimmt sind (s ua BSGE 45, 254, 256; 51, 257, 259; BSG SozR 3-2200 § 548 Nrn 19 und 21 sowie BSG Urteil vom 14. November 1996 - 2 RU 1/96 - HVBG-INFO 1997, 252; Brackmann/Krasney aaO § 8 RdNr 95).
  • BSG, 27.05.1997 - 2 RU 29/96

    Anerkennung eines während einer Dienstreise erlittenen Unfalls als Arbeitsunfall

    Auszug aus BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96
    Dieses Ergebnis stimmt auch mit der von der Revision angeführten Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen vom 18. Juni 1996 (L 15 U 159/95) und nachfolgend des Senats vom 27. Mai 1997 (2 RU 29/96) überein, wonach - entsprechend den Feststellungen des LSG - deutlich eine Zäsur zwischen den geschäftlichen Gesprächen und den dazwischen durchgeführten - dem privaten Bereich zuzurechnenden - Tennisspielen während einer Dienstreise gezogen werden konnte; im Anschluß an die versicherte Tätigkeit oder in sie eingeschoben lag in diesem angezogenen Fall eine eindeutige und nachhaltige Hinwendung zu einer abgrenzbaren eigenwirtschaftlichen Tätigkeit - das Tennisspielen - vor.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.1996 - L 15 U 159/95
  • BSG, 31.03.1981 - 2 RU 29/79

    Unfall auf dem Schulweg - Arbeitsunfall - Besorgung für den Unterricht

  • BSG, 21.12.1977 - 2 RU 49/77

    Arbeitsunfall - Kind in fremder Obhut - Unfall einer Mutter

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Entscheidendes Abgrenzungskriterium hierfür ist, ob die Tätigkeit hypothetisch auch dann vorgenommen worden wäre, wenn der private Zweck entfallen wäre (stRspr BSGE 3, 240, 245; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19 mwN; SozR 3-2200 § 548 Nr. 32).
  • SG Heilbronn, 27.12.2017 - S 13 U 1826/17

    Sturz auf der Toilette während der Arbeit nicht unfallversichert!

    Der hiernach erforderliche innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher nach den gesetzlichen Vorgaben der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 29.01.2016, Az.: L 8 U 2950/14 u. Verw. a. BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 32; BSG, SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).
  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

    Ob die Verrichtung, bei der sich der Unfall ereignet hat, der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sog innerer oder sachlicher Zusammenhang), ist wertend zu entscheiden, indem untersucht wird, ob sie innerhalb der Grenze liegt, bis zu der nach dem Gesetz der Unfallversicherungsschutz reicht (ständige Rechtsprechung, vgl BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70 S 197; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 32 S 113; zuletzt BSGE 94, 262, 263 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14, jeweils RdNr 6 mwN).
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