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   BSG, 15.10.1996 - 14 BEg 9/96   

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https://dejure.org/1996,573
BSG, 15.10.1996 - 14 BEg 9/96 (https://dejure.org/1996,573)
BSG, Entscheidung vom 15.10.1996 - 14 BEg 9/96 (https://dejure.org/1996,573)
BSG, Entscheidung vom 15. Oktober 1996 - 14 BEg 9/96 (https://dejure.org/1996,573)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Eigenhändige Unterschrift - Fehlen - Berufungsschrift - PC-Modem

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGG § 151 Abs. 1; SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
    Übermittlung der Berufungsschrift als Datei mittels PC-Modems L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 151 Abs. 1 § 160 Abs. 2 Nr. 3
    Berufungseinlegung mit Telefax-Empfangsgerät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1254
  • MDR 1997, 374
  • VersR 1997, 1119
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus BSG, 15.10.1996 - 14 BEg 9/96
    So wird die Einreichung bestimmender Schriftsätze durch Telegramm und Fernschreiben (Telex) seit langem zugelassen (vgl BVerwGE 81, 32, 35; BFH NJW 1996, 1432 jeweils mwN), obgleich bei diesen Übertragungsformen eine eigenhändige Unterschrift technisch unmöglich ist und auch eine Kontrolle der Identität des Urhebers, etwa nach Zulassung der telefonischen Telegrammaufgabe, kaum möglich ist.

    Entscheidend ist, ob sich aus dem bestimmenden Schriftsatz allein oder in Verbindung mit den ihn begleitenden Umständen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Verkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben, ohne daß darüber Beweis erhoben werden müßte (vgl BVerwGE 81, 32, 36).

  • BVerwG, 19.12.1994 - 5 B 79.94

    Formgerecht per BTX erhobene Klage ohne Unterschrift

    Auszug aus BSG, 15.10.1996 - 14 BEg 9/96
    Nichts anderes gilt für die Übermittlung eines bestimmenden Schriftsatzes durch Btx-Mitteilung (vgl BVerwG NJW 1995, 2121).

    Das Fehlen einer eigenhändigen Unterschrift schließt bei dieser Übertragungsform, wie dies das BVerwG für die Btx-Mitteilung bereits entschieden hat (BVerwG NJW 1995, 2121), die Formgerechtigkeit nicht schlechthin aus.

  • BSG, 27.07.1972 - 2 RU 2/69

    Sozialgerichtsbarkeit - Leistungsklage - Öffentliches Recht -

    Auszug aus BSG, 15.10.1996 - 14 BEg 9/96
    Die Klägerin hat den Verfahrensmangel, die Unzulässigkeit einer Entscheidung durch Prozeßurteil (vgl BSGE 34, 236, 237; 39, 201), hinreichend bezeichnet.

    Wegen der Art des Verfahrensmangels war es nicht erforderlich, Tatsachen anzugeben, aus denen sich die Möglichkeit ergibt, daß das angefochtene Urteil auf dem Verfahrensmangel beruht (BSGE 34, 236, 237 = SozR Nr. 57 zu § 51 SGG).

  • BFH, 29.11.1995 - X B 56/95

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob Unterzeichnung eines bestimmenden

    Auszug aus BSG, 15.10.1996 - 14 BEg 9/96
    So wird die Einreichung bestimmender Schriftsätze durch Telegramm und Fernschreiben (Telex) seit langem zugelassen (vgl BVerwGE 81, 32, 35; BFH NJW 1996, 1432 jeweils mwN), obgleich bei diesen Übertragungsformen eine eigenhändige Unterschrift technisch unmöglich ist und auch eine Kontrolle der Identität des Urhebers, etwa nach Zulassung der telefonischen Telegrammaufgabe, kaum möglich ist.
  • BSG, 14.09.1994 - 1 RK 36/93

    Klageabweisung - begründete Rüge - absoluter Revisionsgrund - verspätete

    Auszug aus BSG, 15.10.1996 - 14 BEg 9/96
    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein abschließendes Sachurteil auch dann erlassen werden, wenn die Vorinstanz die Klage zu Unrecht als unzulässig abgewiesen oder die Berufung verworfen hat (BSGE 75, 74, 77 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 12 mwN).
  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    b) Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat sich in seinem Beschluß vom 15. Oktober 1996 - 14 BEg 9/96 , MDR 1997, 374 der Meinung des Bundesverwaltungsgerichts in einem Fall angeschlossen, in dem eine Berufungsschrift auf dem häuslichen PC der Klägerin erstellt und mittels PC-Modem an das Telefax-Empfangsgerät des Landessozialgerichts übermittelt worden war (Computer-Fax).
  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

    Das ist - was das Berufungsgericht verkannt hat - nicht nur ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 10, 1, 2; 81, 32, 36 f.; BVerwG NJW 1995, 2121, 2122; 2003, 1544), des Bundessozialgerichts (BSG NJW 1997, 1254, 1255; 2001, 2492, 2493), des Bundesfinanzhofs (BFHE 111, 278, 285; 148, 205, 207 f.; BFH, BFH/NV 2000, 1224) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG NJW 1979, 183), sondern - ungeachtet bestehender Unterschiede der verschiedenen Verfahrensordnungen - grundsätzlich auch des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 24, 179, 180; 37, 156, 160; 97, 251, 254; BGH, Beschluß vom 9. Dezember 2003 - VI ZB 46/03, BGH-Report 2004, 406).

    Ob entsprechende Anforderungen bei einem Computer-Fax eines Klägers gegeben sind, das mit dem Satz endet "Dieser Brief wurde maschinell erstellt, wird nicht eigenhändig unterschrieben" (so BSG NJW 1997, 1254 f.), bedarf keiner Entscheidung, da es hier an einem solchen Hinweis fehlt.

  • BGH, 29.09.1998 - XI ZR 367/97

    Einhaltung von Fristen durch Übermittlung von nicht unterzeichneten Computerfaxen

    Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat durch Beschluß vom 15. Oktober 1996 (14 BEg 9/96 = MDR 1997, 374) entschieden, daß das Fehlen einer eigenhändigen Unterschrift bei einer mittels PC-Modem an das Telefax-Empfangsgerät des Landessozialgerichts geleiteten Berufung nicht zur Formunwirksamkeit führe.
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