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   BSG, 16.05.1995 - 9 RV 14/94   

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https://dejure.org/1995,3089
BSG, 16.05.1995 - 9 RV 14/94 (https://dejure.org/1995,3089)
BSG, Entscheidung vom 16.05.1995 - 9 RV 14/94 (https://dejure.org/1995,3089)
BSG, Entscheidung vom 16. Mai 1995 - 9 RV 14/94 (https://dejure.org/1995,3089)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Bevollmächtigter - Verwaltungsverfahren - Steuerberater - vereidigter Buchprüfer - Vertretungsbefugnis - Streit um höheren GdB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Steuerberater - Vereidigte Buchprüfer - Verwaltungsverfahren - Behinderter - Grad der Behinderung

Papierfundstellen

  • MDR 1996, 100
  • NZS 1995, 576
  • BB 1995, 2119
  • AnwBl 1998, 224
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.11.1987 - IVa ZR 158/86

    Abgrenzung von Umsatzmiete und Gesellschaftsvertrag

    Auszug aus BSG, 16.05.1995 - 9 RV 14/94
    Dieses Privileg gilt zwar nicht nur für den in § 129 Abs. 1 WPO beschriebenen eigentlichen Aufgabenbereich des vereidigten Buchprüfers, es erstreckt sich auch auf alle zum anerkannten, herkömmlichen Berufsbild des Wirtschaftsprüfers (vereidigten Buchprüfers) gehörenden Tätigkeiten (BGHZ 102, 128f), also auch auf die in § 129 Abs. 2 WPO genannte Beratung in steuerlichen Angelegenheiten.

    Ein unmittelbarer Zusammenhang liegt erst vor wenn der vereidigte Buchprüfer ohne zusätzliche rechtliche Bearbeitung seine steuerberatende Aufgabe nicht sachgemäß erledigen könnte (vgl BGHZ 102, 128, 134).

  • BSG, 05.03.2014 - B 12 R 7/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zurückweisung eines Steuerberaters als

    Das für eine Fortsetzungsfeststellungsklage erforderliche besondere Feststellungsinteresse folgt daraus, dass der Kläger im Falle einer Wiederholung Gewissheit darüber haben möchte, ob er erneut in Statusfeststellungsverfahren für seine Mandanten auftreten darf (vgl zum Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr allgemein zB BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 2 S 2; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 131 RdNr 10a, 10b) .
  • BSG, 05.03.2014 - B 12 R 4/12 R

    Entscheidung der Rentenversicherung über die Sozialversicherungspflichtigkeit

    Damit waren die nachfolgend auf ein Begehren der Klägerin zur "Überprüfung" hin gesondert ergangenen, nunmehr angefochtenen oa Bescheide einer Rechtmäßigkeitskontrolle daraufhin zu unterziehen, ob die Beklagte - von einer Konstellation ähnlich wie bei einer unter dem Blickwinkel der Wiederholungsgefahr erhobenen Fortsetzungsfeststellungklage (vgl dazu zB BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 2 S 2; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl 2012, § 131 RdNr 10a, 10b) ausgehend - die Befugnis der Klägerin zum Tätigwerden als Steuerberaterin in Anfrageverfahren des § 7a SGB IV für den Beigeladenen (ebenso wie dann für andere Mandanten) zu Recht verneint hatte und weiter verneinte; die Beklagte hat dies damit begründet, dass die Tätigkeit unter der - zwischenzeitlichen - Geltung des RDG als erlaubnispflichtige (aber nicht erlaubte) Rechtsdienstleistung anzusehen sei und die Tätigkeit auch nicht als zulässige Nebenleistung iS von § 5 RDG qualifiziert werden könne.
  • BSG, 14.11.2013 - B 9 SB 5/12 R

    Schwerbehindertenrecht - Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters im

    Von diesem Zeitpunkt an lägen in einem Verwaltungsverfahren nach dem SGB IX alle weiteren Schritte außerhalb des Steuerrechts; insoweit komme es auf steuerrechtlichen Sachverstand gerade nicht an (Bundessozialgericht Urteil vom 16.5.1995 - 9 RV 14/94 - SozR 3-1300 § 13 Nr. 2).

    Sodann ergibt sich das erforderliche Feststellungsinteresse des Klägers insbesondere daraus, dass für weitere Verwaltungsverfahren seiner Mandanten nach dem SGB IX eine Wiederholungsgefahr besteht (vgl hierzu: BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 2, S 2 - Juris RdNr 11; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aaO, RdNr 10a f) .

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2012 - L 11 SB 74/10

    Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters im Verfahren zur Feststellung des Grads

    Unabhängig davon, dass auch bereits hinsichtlich der durch den Kläger erfolgenden Vertretung in der Kindergeldangelegenheit Zweifel an einer entsprechenden Befugnis des Klägers bestehen (vgl. hierzu: SG Aachen, Urteil vom 17. April 2012 - S 13 KG 1/12 (Juris); für die Zeit vor Inkrafttreten des RDG ebenso: BSG, Urteil vom 13. August 1996 - 10 RKg 8/95, SozR 3-1300 § 13 Nr. 2), scheitert die Annahme einer Nebenleistung i.S.d § 5 RDG bereits daran, dass im Verwaltungsverfahren nach dem SGB IX Rechtskenntnisse erforderlich sind, die nicht den für die Haupttätigkeit erforderlichen Rechtskenntnissen entsprechen (hier: Steuer- bzw. Kindergeldangelegenheiten).

    Auf steuerrechtlichen Sachverstand kommt es somit gerade nicht an (BSG, Urteil vom 16. Mai 1995 - 9 RV 14/94, SozR 3-1300 § 13 Nr. 2).

  • BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 8/95

    Befugnisse eines Steuerberaters als Verfahrensbevollmächtigter

    Es ist deshalb zB unzulässig, wenn sich der Steuerberater als Verfahrensbevollmächtigter in Statusverfahren (zB Staatsbürgerschaft, Vertriebeneneigenschaft, Schwerbehinderteneigenschaft < hierzu vgl Urteil des 9. Senats des BSG vom 16. Mai 1995, SozR 3-1300 § 13 Nr. 2>) betätigt, auch wenn davon die steuerliche Veranlagung abhängt, oder Verwaltungsverfahren betreibt, deren Ausgang die Gewinn- und Verlustrechnung seines Mandanten beeinflußt und damit ebenfalls steuerlich relevant ist (zB Verfahren auf eine Investitionszulage oder gegen Exportabgaben, Anschluß- und Erschließungsbeiträge, Sozialversicherungsbeiträge).
  • LSG Bayern, 04.08.2000 - L 4 B 38/00

    Aussetzung der Vollziehung einer Beitragsforderung ; Anforderungen an die

    In einem weiteren Fall hat das BSG zu dieser Rechtsfrage festgestellt, dass zwischen der Hilfeleistung eines Steuerberaters in Steuersachen und der Vertretung des Mandanten im Widerspruchsverfahren in einer Angelegenheit des Schwerbehindertenrechts der in Art. 1 § 5 Nr. 2 RBerG geforderte unmittelbare Zusammenhang fehlt (BSG vom 16.05.1995 NZS 1995, 576).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2018 - L 6 SB 4220/16
    Dieses ergibt sich insbesondere daraus, dass für weitere Verwaltungsverfahren seiner Mandanten nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) eine Wiederholungsgefahr besteht (vgl. BSG, Urteil vom 16. Mai 1995 - 9 RV 14/94 -, juris, Rz. 11; Keller, a.a.O., § 131 Rz. 10a f.).
  • OVG Berlin, 08.04.2002 - 4 L 4.02

    Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines Steuerberaters als Bevollmächtigten ;

    Mit anderen Worten, die steuerberatende Tätigkeit stellt das Primäre dar (vgl. BGHZ 102, 128, 134; BSG NZS 1995, 576; Rennen/Caliebe, RBerG, 3. Aufl. 2001 Art. 1 § 5 Rdnr. 8), maßgebend ist, ob sie ohne die Vertretung in "fremden" Verwaltungsverfahren nicht weiter sinngerecht wahrgenommen werden könnte (BSG NJW.RR 1997, 1013, 1014).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2018 - L 6 SB 4219/16
    Dieses ergibt sich insbesondere daraus, dass für weitere Widerspruchsverfahren seiner Mandanten nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) eine Wiederholungsgefahr besteht (vgl. BSG, Urteil vom 16. Mai 1995 - 9 RV 14/94 -, juris, Rz. 11; Keller, a.a.O., § 131 Rz. 10a f.).
  • LSG Bayern, 26.05.1998 - L 10 AL 243/97

    Zurückweisung eines Verfahrensbevollmächtigten (zugelassener Rentenberater) im

    Der Kläger hat ein berechtigtes Interesse an der Feststellung seiner Vertretungsberechtigung, weil eine Wiederholungsgefahr besteht und weil sein Gebührenanspruch davon abhängt (BSG SozR 3-1300 § 13 Nr. 2).
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