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   BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 11/92   

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https://dejure.org/1993,383
BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 11/92 (https://dejure.org/1993,383)
BSG, Entscheidung vom 21.04.1993 - 14a RKa 11/92 (https://dejure.org/1993,383)
BSG, Entscheidung vom 21. April 1993 - 14a RKa 11/92 (https://dejure.org/1993,383)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 72, 214
  • NJW 1994, 3039 (Ls.)
  • NZS 1994, 43 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 02.06.1987 - 6 RKa 23/86

    Kostenvergleich - Kassenarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Honoraranforderung

    Auszug aus BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 11/92
    Das BSG geht in Angelegenheiten der kassenzahnärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß bei unzulänglich begründeten Bescheiden des Beschwerdeausschusses im Regelfall allein dessen Bescheid und nicht auch der vorangegangene Bescheid des Prüfungsausschusses aufzuheben ist (BSG SozR 2200 § 368n Nrn 36, 44 und 49; BSGE 62, 24, 31 = SozR 2200 § 368n Nr. 48).

    Der hieraus abzuleitende Charakter des Verfahrens vor dem Beschwerdeausschuß als ein umfassendes Verwaltungsverfahren in einer zweiten Verwaltungsinstanz (BSGE 62, 24, 32) wird auch nicht dadurch in Zweifel gezogen, daß in den meisten Verfahrensordnungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung auf gesamtvertraglicher Grundlage ein Abhilferecht des Prüfungsausschusses vorgesehen ist.

  • BSG, 14.10.1992 - 14a/6 RKa 3/91

    Kostenerstattung - Vorverfahren - Kassenarzt - KZÄV

    Auszug aus BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 11/92
    Der Senat hat bereits in anderem Zusammenhang (SozR 3-1300 § 63 Nr. 4) deutlich gemacht, daß vom SGB X abweichende vertragliche Regelungen zu Lasten des Kassen(zahn)arztes nicht mehr zulässig sind.
  • BSG, 18.05.1983 - 6 RKa 18/80

    Kürzung von Kassenarzthornoraren - Begründung eines Prüfungsbescheids - Nennung

    Auszug aus BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 11/92
    Wegen der nur eingeschränkt möglichen gerichtlichen Überprüfung hat die Rechtsprechung, ausgehend von den allgemeinen Anforderungen an die Begründung von Ermessensentscheidungen (§ 35 Abs. 1 S 3 SGB X), an die Begründung der die Wirtschaftlichkeitsprüfung abschließenden Entscheidung der Beschwerdeinstanz stets besondere Anforderungen gestellt (BSGE 11, 102, 116 = SozR Nr. 16 zu § 144 SGG; BSGE 55, 110 ff [BSG 18.05.1983 - 6 RKa 18/80] = SozR 2200 § 368n Nr. 27; BSG SozR 2200 § 368n Nrn 31 und 49).
  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 37/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Regressbescheid gegen Gemeinschaftspraxis -

    Gegenstand des Revisionsverfahrens sind die neuen Widerspruchsbescheide des Beklagten vom 9.11.2002, mit denen dieser - seine früheren Bescheide gemäß § 96 SGG ersetzend - die Widersprüche gegen die Regressbescheide des Prüfungsausschusses wegen Verordnung autologer Tumorvakzine im Rahmen von ASI-Behandlungen zurückgewiesen, dh die Regressforderungen des Prüfungsausschusses bestätigt hat (zur Anfechtung nur des Widerspruchsbescheids vgl stRspr des BSG, zB BSGE 72, 214, 219 f = SozR 3-1300 § 35 Nr. 5 S 10 f; BSGE 74, 59, 60 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 22 S 118 f) .
  • BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 8/14 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Überschreitung des Richtgrößenvolumens - Beratung

    Die Kontrolle der Gerichte beschränkt sich darauf, ob das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtiger und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die Verwaltung die Grenzen eingehalten hat, die sich bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "Wirtschaftlichkeit" ergeben, und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, dass im Rahmen des Möglichen die zu treffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (stRspr des BSG, vgl BSGE 72, 214, 216 = SozR 3-1300 § 35 Nr. 5 S 7; BSG SozR 4-1500 § 141 Nr. 1 RdNr 20; BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 33 RdNr 13) .
  • BSG, 07.09.2022 - B 6 KA 11/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Widerspruchsverfahren im Verfahren zur

    (a) Zutreffend weist der Beklagte allerdings darauf hin, dass es sich bei dem Verfahren vor dem Berufungsausschuss um ein besonderes Verwaltungsverfahren handelt (BSG Urteil vom 9.6.1999 - B 6 KA 76/97 R - SozR 3-5520 § 44 Nr. 1 S 4; BSG Urteil vom 21.4.1993 - 14a RKa 11/92 - BSGE 72, 214, 220 = SozR 3-1300 § 35 Nr. 5 S 11; BSG Urteil vom 27.1.1993 - 6 RKa 40/91 - SozR 3-2500 § 96 Nr. 1 S 3 - 5) .

    Es eröffnet damit den Zugang zu sozialgerichtlichem Rechtsschutz (BSG Urteil vom 21.4.1993 - 14a RKa 11/92 - BSGE 72, 214, 220 = SozR 3-1300 § 35 Nr. 5 S 11) bzw dient der Erfüllung einer Voraussetzung für eine gerichtliche Sachentscheidung (BSG Urteil vom 27.1.1993 - 6 RKa 40/91 - SozR 3-2500 § 96 Nr. 1 S 3) .

    So hat der Zulassungsausschuss nicht das Recht zur Abhilfe des Widerspruchs, da § 85 Abs. 1 SGG nicht anzuwenden ist (vgl BSG Urteil vom 21.4.1993 - 14a RKa 11/92 - BSGE 72, 214, 220 = SozR 3-1300 § 35 Nr. 5 S 11).

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