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   BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93   

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https://dejure.org/1993,125
BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93 (https://dejure.org/1993,125)
BSG, Entscheidung vom 24.05.1993 - 9 BV 26/93 (https://dejure.org/1993,125)
BSG, Entscheidung vom 24. Mai 1993 - 9 BV 26/93 (https://dejure.org/1993,125)
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Wird zitiert von ... (725)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.02.1976 - VIII ZR 167/74

    Stromlieferungsvertrag

    Auszug aus BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93
    Selbst der Zivilprozeß kennt daher die Unterscheidung von Beweisantrag und Beweisanregung (vgl BGHZ 66, 62, 68).
  • BSG, 06.09.1989 - 9 RV 26/88

    Bewertung der schädigungsbedingten MdE

    Auszug aus BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93
    Zu der in der Beschwerde ebenfalls als grundsätzlich angesprochenen Rechtsfrage, ob die Schädigungsfolgen mit zunehmendem Alter mit einer erhöhten Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) zu bewerten seien, hat der Beschwerdeführer weder § 31 Abs. 1 Satz 2 Bundesversorgungsgesetz (BVG) noch die hierzu ergangene Rechtsprechung (vgl BSG SozR 3100 § 30 Nr. 79) erörtert, so daß insoweit noch klärungsbedürftige Fragen nicht aufgezeigt sind.
  • RG, 22.12.1942 - VI 73/42

    Unterliegt die Ablehnung eines Antrags auf Ortsbesichtigung, die keine bestimmten

    Auszug aus BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93
    Sie enthalten üblicherweise Hinweise und Anregungen zu Maßnahmen, die von Amts wegen einzuleiten sind, wie das auch im Zivilprozeß denkbar i.V.m. § 144 ZPO vorkommt, und sollen dem Gericht seine Aufgaben erleichtern (vgl RGZ 170, 264).
  • BSG, 24.11.1988 - 9 BV 39/88

    Revision - Amtsermittlungspflicht - Beweisantrag

    Auszug aus BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93
    Der Beweisantrag hat Warnfunktion (vgl hierzu BSG SozR 1500 § 160 Nr. 67).
  • BSG, 19.01.1981 - 7 BAr 69/80

    Abweichung - Beschwerdeführer - Ausführungen des Beschwerdeführers -

    Auszug aus BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93
    Zur Begründung der Grundsätzlichkeit der Rechtssache muß erläutert werden, daß und warum in dem angestrebten Revisionsverfahren eine Rechtsfrage erheblich sein wird, die über den Einzelfall hinaus allgemeine Bedeutung hat (vgl BVerfG SozR 1500 § 160a Nr. 44; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93
    Es müssen die sie begründenden Tatsachen im einzelnen genau angegeben sein und in sich verständlich den behaupteten Verfahrensfehler ergeben (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14).
  • BSG, 15.02.1988 - 9a BV 196/87

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beweisantrag - Mündlich - Fehlende Begründung

    Auszug aus BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93
    Grundsätzlich muß eine Nichtzulassungsbeschwerde, die damit begründet wird, das Berufungsgericht sei einem gestellten Beweisantrag ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt, aufzeigen, daß der Beweisantrag protokolliert oder im Urteilstatbestand aufgeführt ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 64).
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R

    Festlegung regionaler Planungsbereich durch Bundesausschuß der Ärzte und

    Im Falle des Klägers sind Beweisanträge weder in der Sitzungsniederschrift des Erörterungstermins protokolliert worden noch hat das Gericht sie im Tatbestand des Urteils wiedergegeben (zu diesem Erfordernis allgemein BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 20 mwN).
  • BSG, 05.03.2002 - B 13 RJ 193/01 B

    Aufrechterhaltung eines Beweisantrags bei unentschuldigtem Ausbleiben eines

    Der Beweisantrag hat im sozialgerichtlichen Verfahren Warnfunktion und soll der Tatsacheninstanz vor der Entscheidung vor Augen führen, dass die gerichtliche Aufklärungspflicht von einem Beteiligten noch nicht als erfüllt angesehen wird (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9).

    Eine solche Warnfunktion fehlt bei Beweisantritten, die in der Berufungsschrift oder sonstigen - die mündliche Verhandlung - vorbereitenden Schriftsätzen enthalten und ihrem Inhalt nach lediglich als Anregungen zu verstehen sind, wenn sie nach Abschluss der von Amts wegen durchgeführten Ermittlungen nicht mehr zu einem bestimmten Beweisthema als Beweisantrag aufgegriffen werden (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9).

  • BSG, 27.12.2011 - B 13 R 253/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht -

    Nach Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG soll die Sachaufklärungsrüge die Revisionsinstanz nur dann eröffnen, wenn das Tatsachengericht vor seiner Entscheidung durch einen Beweisantrag ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass ein Beteiligter die Sachaufklärungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG) noch nicht als erfüllt ansieht (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 21; Nr. 31 S 52) .

    Hiervon zu unterscheiden ist jedoch ein Beweisantrag, der mit der Rüge der Verletzung des § 103 SGG zur Zulassung der Revision führen kann und der unzweifelhaft erkennen lassen muss, dass eine weitere Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen für erforderlich gehalten wird (zur Unterscheidung vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 20) .

    Eine solche Warnfunktion fehlt bei Beweisantritten, die in der Berufungsschrift oder sonstigen Schriftsätzen enthalten sind, und ihrem Inhalt nach lediglich als Anregungen zu verstehen sind, wenn sie nach Abschluss von Amts wegen durchgeführter Ermittlungen nicht mehr zu einem bestimmten Beweisthema als Beweisantrag aufgegriffen werden; eine unsubstantiierte Bezugnahme auf frühere Beweisantritte genügt nicht (BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9) .

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