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   BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92   

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BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92 (https://dejure.org/1993,345)
BSG, Entscheidung vom 20.04.1993 - 2 RU 52/92 (https://dejure.org/1993,345)
BSG, Entscheidung vom 20. April 1993 - 2 RU 52/92 (https://dejure.org/1993,345)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall mit Quetschverletzungen an der rechten Hand und einer Fraktur des Zeigefingergrundgliedes - Rechtmäßigkeit der Kürzung einer gewährten unfallversicherungsrechtlichen Dauerrente - Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 48; SGG §§ 96, 97

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 884
  • NZS 1994, 46
  • DÖV 1994, 486
 
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Wird zitiert von ... (134)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 11.02.1981 - 2 RU 101/78
    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92
    War der Bescheid zu diesem Zeitpunkt rechtswidrig, so kann bei einer nur gegen den Entziehungsbescheid gerichteten (sog reinen) Aufhebungsklage dieses Begehren nicht deswegen abgewiesen werden, weil eine später aufgrund neuer medizinischer Tatsachen durchgeführte Rentenentziehung rechtmäßig gewesen wäre (BSG Urteil vom 28. März 1979 - 4 RJ 27/78 - zur Entziehung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit bei Änderung in den Verhältnissen - § 1286 Abs. 1 Satz 1 RVO aF; BSG Urteil vom 11. Februar 1981 - 2 RU 101/78 - HV-RdSchr VB 92/81 - Anlage - zur Herabsetzung einer nach § 587 Abs. 1 RVO aF gewährten Vollrente auf eine Teilrente; Brackmann aaO S 240 b mwN; s auch Bundesverwaltungsgericht , NVwZ 1990, 653, 654 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BVerwG).

    Der Entziehungsbescheid beruht schließlich nicht auf einer Rückwirkung eines Gesetzes (s BSG Urteil vom 11. Februar 1981 - 2 RU 101/78 - aaO).

  • BSG, 17.04.1991 - 1 RR 2/89

    Genehmigungsbescheid für die Errichtung einer Betriebskrankenkasse, Gefährdung

    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92
    Maßgebend ist bei der Anfechtungsklage grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt, in dem der angefochtene Verwaltungsakt erlassen worden ist (BSGE 68, 228, 231 [BSG 17.04.1991 - 1 RR 2/89] mwN).

    Allerdings werden in der Rechtsprechung eine Reihe von Ausnahmen hiervon gemacht (vgl dazu BSGE 7, 129, 133 ff und 14, 71, 76 - Verwaltungsakte mit Dauerwirkung - BSGE 68, 228, 231 [BSG 17.04.1991 - 1 RR 2/89] mwN; s auch BVerwG aaO).

  • BSG, 28.03.1979 - 4 RJ 27/78
    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92
    War der Bescheid zu diesem Zeitpunkt rechtswidrig, so kann bei einer nur gegen den Entziehungsbescheid gerichteten (sog reinen) Aufhebungsklage dieses Begehren nicht deswegen abgewiesen werden, weil eine später aufgrund neuer medizinischer Tatsachen durchgeführte Rentenentziehung rechtmäßig gewesen wäre (BSG Urteil vom 28. März 1979 - 4 RJ 27/78 - zur Entziehung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit bei Änderung in den Verhältnissen - § 1286 Abs. 1 Satz 1 RVO aF; BSG Urteil vom 11. Februar 1981 - 2 RU 101/78 - HV-RdSchr VB 92/81 - Anlage - zur Herabsetzung einer nach § 587 Abs. 1 RVO aF gewährten Vollrente auf eine Teilrente; Brackmann aaO S 240 b mwN; s auch Bundesverwaltungsgericht , NVwZ 1990, 653, 654 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BVerwG).

    Dieser Senat hat in dem bereits erwähnten späteren Urteil vom 28. März 1979 - 4 RJ 27/78 - entschieden, daß ein Rentenentziehungsbescheid in der Regel nach den Verhältnissen zur Zeit seines Erlasses nachzuprüfen ist.

  • BSG, 30.01.1963 - 2 RU 35/60

    Widerspruch gegen eine Beitragsanforderung und Vorschussanforderung -

    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92
    Über einen solchen Bescheid, der auch noch während des Berufungsverfahrens erlassen werden kann, entscheidet das LSG nicht kraft Berufung, sondern kraft Klage (BSGE 18, 231, 234; Brackmann aaO S 242 t mwN).
  • BSG, 02.03.1971 - 2 RU 39/70

    Schutz für Unfallrentner

    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92
    Eine Verschlimmerung oder Besserung bedeutet nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nur dann eine wesentliche Änderung der Verhältnisse, wenn sich hierdurch der Grad der MdE um mehr als 5 vH senkt oder erhöht (BSGE 32, 245, 246 [BSG 02.03.1971 - 2 RU 39/70]; vgl auch die weiteren Nachweise bei Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 583 d/e).
  • BSG, 28.04.1960 - 8 RV 1341/58
    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92
    In dem Urteil vom 28. April 1960 (BSGE 12, 127) hat der 8. Senat des BSG entschieden, daß bei einer Klage auf Aufhebung eines die Gewährung von Rente ablehnenden Bescheides und auf Verurteilung zur Gewährung von Leistungen die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit bei einer Bestätigung des ablehnenden Bescheides auch darüber zu befinden haben, ob nicht von einem späteren Zeitpunkt an Leistungen zu gewähren sind, weil in der Zeit zwischen der Erteilung des Bescheides und dem Schluß der letzten mündlichen (Tatsachen-) Verhandlung die Voraussetzungen zur Gewährung von Leistungen erfüllt sind.
  • BSG, 23.02.1960 - 10 RV 667/58
    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92
    In seinem Urteil vom 23. Februar 1960 (BSGE 12, 16, 18/19) hat der 10. Senat des BSG entschieden, daß nach § 62 Abs. 2 Satz 1 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) die Versorgungsbehörden vor Ablauf der in dieser Vorschrift genannten Zweijahresfrist einen Minderungs- oder Entziehungsbescheid nicht erlassen dürfen.
  • BVerwG, 21.12.1989 - 7 B 21.89

    Anfechtungsklage - Maßgeblicher Zeitpunkt - Veränderung der Sachlage

    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92
    War der Bescheid zu diesem Zeitpunkt rechtswidrig, so kann bei einer nur gegen den Entziehungsbescheid gerichteten (sog reinen) Aufhebungsklage dieses Begehren nicht deswegen abgewiesen werden, weil eine später aufgrund neuer medizinischer Tatsachen durchgeführte Rentenentziehung rechtmäßig gewesen wäre (BSG Urteil vom 28. März 1979 - 4 RJ 27/78 - zur Entziehung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit bei Änderung in den Verhältnissen - § 1286 Abs. 1 Satz 1 RVO aF; BSG Urteil vom 11. Februar 1981 - 2 RU 101/78 - HV-RdSchr VB 92/81 - Anlage - zur Herabsetzung einer nach § 587 Abs. 1 RVO aF gewährten Vollrente auf eine Teilrente; Brackmann aaO S 240 b mwN; s auch Bundesverwaltungsgericht , NVwZ 1990, 653, 654 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BVerwG).
  • BSG, 16.01.1979 - 5 RKnU 6/78

    Anhörung eines Beteiligten - Verfahrensgegenstand - Verwaltungsakt - Vorsorgliche

    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92
    Ein unter dieser Bedingung erlassener Bescheid ändert weder den ursprünglichen Entziehungsbescheid vom 26. Oktober 1988 noch ersetzt er diesen iS des § 96 Abs. 1 SGG (BSG SozR 1200 § 34 Nr. 6; Meyer-Ladewig, SGG, 4. Aufl, § 96 RdNr 5; Dahm BG 1993, 258); es fehlt noch die den Verwaltungsakt kennzeichnende Regelung, die allenfalls erst für die Zeit nach Eintritt der Rechtskraft getroffen werden soll.
  • BSG, 28.03.1958 - 6 RKa 1/57
    Auszug aus BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92
    Allerdings werden in der Rechtsprechung eine Reihe von Ausnahmen hiervon gemacht (vgl dazu BSGE 7, 129, 133 ff und 14, 71, 76 - Verwaltungsakte mit Dauerwirkung - BSGE 68, 228, 231 [BSG 17.04.1991 - 1 RR 2/89] mwN; s auch BVerwG aaO).
  • BSG, 18.02.2010 - B 4 AS 49/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - dauernd getrennt

    Bei der Prüfung, ob die Aufhebung zu Recht erfolgte, ist bei der hier vorliegenden reinen Anfechtungsklage die Sach- und Rechtslage zu dem Zeitpunkt maßgebend, in dem der angefochtene Verwaltungsakt erlassen worden ist (BSG, Urteil vom 20.4.1993 - 2 RU 52/92 - SozR 3-1500 § 54 Nr. 18 S 46 mwN) .
  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 4/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Nach dieser Faustregel ist bei Anfechtungsklagen grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich (BSG Urteil vom 20.4.1993 - 2 RU 52/92 - SozR 3-1500 § 54 Nr. 18 RdNr 15; BSG Urteil vom 22.9.2009 - B 2 U 32/08 R - SozR 4-1500 § 73 Nr. 4 RdNr 17; BSG Urteil vom 29.4.2015 - B 14 AS 10/14 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 70 RdNr 16) , es gibt jedoch Ausnahmen zB bei noch nicht vollzogenen Verwaltungsakten oder solchen mit Dauerwirkung (vgl schon BSG Urteil vom 28.3.1958 - 6 RKa 1/57 - BSGE 7, 129; in jüngerer Zeit etwa BSG Urteil vom 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R - BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 22; BSG Urteil vom 22.9.2009 - B 2 U 32/08 R - SozR 4-1500 § 73 Nr. 4 RdNr 17) .
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 R 25/13 R

    Rückforderung überzahlter Geldleistungen nach dem Tod des Rentenberechtigten -

    Wird ein belastender Verwaltungsakt - wie der hier zu prüfende Erstattungsbescheid der Beklagten - mit der Anfechtungsklage angegriffen, ist für die rechtliche Beurteilung grundsätzlich der Zeitpunkt seines Erlasses (ggf - wie hier - des Widerspruchsbescheids) maßgeblich (vgl zB BSGE 79, 223, 225 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 57 S 129; BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 18 S 46; BSG SozR 3-2600 § 118 Nr. 2 S 11; BSG SozR 4-2600 § 118 Nr. 11 RdNr 17) .
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