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   BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 59/00 R   

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BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 59/00 R (https://dejure.org/2001,162)
BSG, Entscheidung vom 23.08.2001 - B 13 RJ 59/00 R (https://dejure.org/2001,162)
BSG, Entscheidung vom 23. August 2001 - B 13 RJ 59/00 R (https://dejure.org/2001,162)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Altersruhegeld - Ghettoaufenthalt - Generalgouvernement - Polnischen Gebiete - Rentenversicherungsrechtliche Berücksichtigung

  • Judicialis

    SGG § 103; ; SGG § 117; ; SGG § 106 Abs 3 Nr 3; ; SGG § 118 Abs 1; ; ZPO § 377

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ghettoarbeit, Anrechnung als Versicherungszeit, Absehen von Zeugenvernehmung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 96 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (100)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 71/98 R

    Fiktive Beitragszeit für Beschäftigung im Reichsgau Wartheland - eingegliederte

    Auszug aus BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 59/00 R
    Anders als für den ehemaligen Reichsgau Warteland (vgl dazu BSG SozR 3-5070 § 14 Nr. 3) sind für das Generalgouvernement auch keine Regelungen ersichtlich, durch die ein ursprünglich den polnischen Sozialversicherungsgesetzen unterfallendes Versicherungsverhältnis später in die Reichsversicherung überführt worden sein könnte.

    Danach ist eine von den Merkmalen der Freiwilligkeit und Entgeltlichkeit bestimmte Beschäftigung, die grundsätzlich der Versicherungspflicht unterliegt, von nichtversicherungspflichtiger Zwangsarbeit abzugrenzen (vgl zB BSG SozR 3-5070 § 14 Nr. 3 S 19 f).

    Dies gilt auch, soweit die Arbeit unter den allgemeinen Bedingungen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verrichtet worden ist (vgl BSG SozR 3-2200 § 1248 Nr. 16; BSG SozR 3-5070 § 14 Nr. 3).

  • SG Düsseldorf, 23.03.2000 - S 15 RJ 50/98
    Auszug aus BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 59/00 R
    Trotz vielfältiger Abhängigkeiten war das Generalgouvernement mithin dem Deutschen Reich gegenüber Ausland (aA wohl SG Düsseldorf, Urteil vom 23. März 2000 - S 15 RJ 50/98 -, Umdruck S 11 ff).

    Wenn damals auf polnische Versicherte die polnischen Sozialversicherungsgesetze anwendbar blieben, so liegt darin insbesondere keine gegen fundamentale Prinzipien der Gerechtigkeit verstoßende Behandlung (vgl dazu allgemein BSG SozR 3-2200 § 1251 Nr. 7 S 50), deren Fortwirkung im gegenwärtigen Recht verhindert werden müßte (aA SG Düsseldorf, Urteil vom 23. März 2000 - S 15 RJ 50/98 -, Umdruck S 11 ff, 20; Pawlita, ZfS 1999, 71, 77).

    Es besteht kein Anlaß, angesichts der besonderen Verhältnisse im damaligen Generalgouvernement von dieser Rechtsprechung abzuweichen, wenn es um die von § 15 Abs. 3, § 16 Abs. 1 Satz 2 FRG geforderte Prüfung geht, ob es sich um eine Beschäftigung gehandelt hat, die nach Bundesrecht versicherungspflichtig gewesen wäre (aA wohl SG Düsseldorf, Urteil vom 23. März 2000 - S 15 RJ 50/98 -, Umdr S 25 ff; Pawlita, ZfS 1999, 71, 75 ff).

  • BSG, 21.04.1999 - B 5 RJ 48/98 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis im Ghetto -

    Auszug aus BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 59/00 R
    Dies gilt auch, soweit die Arbeit unter den allgemeinen Bedingungen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verrichtet worden ist (vgl BSG SozR 3-2200 § 1248 Nr. 16; BSG SozR 3-5070 § 14 Nr. 3).
  • BGH, 04.01.1989 - 3 StR 415/88

    Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen wegen Unerreichbarkeit -

    Auszug aus BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 59/00 R
    Sofern das LSG eine persönliche Vernehmung der Zeuginnen vor ihm selbst als erforderlich angesehen hat (vgl dazu BGH NJW 1990, 3088 f), durfte es zwar die Beweisaufnahme durch ein israelisches Gericht (vgl § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 363 der Zivilprozeßordnung ) für ungeeignet halten; es hätte dann jedoch zunächst versuchen müssen, die Zeuginnen zu einem eigenen Gerichtstermin in Deutschland zu laden, bevor es zu der Überzeugung kommen konnte, die Beweismittel seien gänzlich untauglich, da der Vernehmung tatsächliche oder rechtliche Hindernisse entgegenstünden (vgl dazu BGH BGHR StPO § 244 Abs. 2 - Auslandszeuge 2; BGH NJW 1990, 1124; 1992, 1768; Damrau in Münchener Komm zur ZPO, 2. Aufl, § 377 RdNr 5; Chr.
  • BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 66/95

    Rentenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Ghetto

    Auszug aus BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 59/00 R
    Der danach bedeutsame unbestimmte Rechtsbegriff der versicherungspflichtigen Beschäftigung iS des deutschen Sozialversicherungsrechts ist in letzter Zeit durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) gerade in bezug auf Arbeiten, die während eines Ghettoaufenthaltes verrichtet worden sind, näher konkretisiert worden (vgl dazu BSGE 80, 250 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15; BSG SozR 3-2200 § 1218 Nr. 16; BSG SozR 3-5070 § 14 Nr. 2, 3).
  • BGH, 13.11.1963 - IV ZR 65/63

    Beweiswert eines erbbiologischen Ähnlichkeitsvergleichs

    Auszug aus BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 59/00 R
    Das Gericht darf die Vernehmung eines Zeugen grundsätzlich nur dann ablehnen, wenn das angebotene Beweismittel schlechterdings untauglich ist, wenn es auf die unter Beweis gestellte Tatsache nicht ankommt oder diese als wahr unterstellt wird (vgl BGHZ 40, 367, 374; BVerwG Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 112).
  • BSG, 14.07.1999 - B 13 RJ 61/98 R

    Versicherungspflichtige Beschäftigung vor 14. Lebensjahr - Beitragsfiktion

    Auszug aus BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 59/00 R
    Der danach bedeutsame unbestimmte Rechtsbegriff der versicherungspflichtigen Beschäftigung iS des deutschen Sozialversicherungsrechts ist in letzter Zeit durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) gerade in bezug auf Arbeiten, die während eines Ghettoaufenthaltes verrichtet worden sind, näher konkretisiert worden (vgl dazu BSGE 80, 250 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15; BSG SozR 3-2200 § 1218 Nr. 16; BSG SozR 3-5070 § 14 Nr. 2, 3).
  • BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 202/90

    Beweisaufnahme bei Ausbleiben des erklärungsbereiten Auslandszeugen

    Auszug aus BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 59/00 R
    Sofern das LSG eine persönliche Vernehmung der Zeuginnen vor ihm selbst als erforderlich angesehen hat (vgl dazu BGH NJW 1990, 3088 f), durfte es zwar die Beweisaufnahme durch ein israelisches Gericht (vgl § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm § 363 der Zivilprozeßordnung ) für ungeeignet halten; es hätte dann jedoch zunächst versuchen müssen, die Zeuginnen zu einem eigenen Gerichtstermin in Deutschland zu laden, bevor es zu der Überzeugung kommen konnte, die Beweismittel seien gänzlich untauglich, da der Vernehmung tatsächliche oder rechtliche Hindernisse entgegenstünden (vgl dazu BGH BGHR StPO § 244 Abs. 2 - Auslandszeuge 2; BGH NJW 1990, 1124; 1992, 1768; Damrau in Münchener Komm zur ZPO, 2. Aufl, § 377 RdNr 5; Chr.
  • BSG, 25.10.1956 - 6 RKa 2/56
    Auszug aus BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 59/00 R
    Jedenfalls setzt die Verwertung einer solchen Auskunft anstelle einer mündlichen Zeugenaussage voraus, daß sie nach den besonderen Umständen des Einzelfalles ein geeignetes Mittel zur Erforschung des Sachverhalts darstellt (vgl BSGE 4, 60, 62; 16, 182, 187).
  • BSG, 14.02.1962 - 11 RV 400/59
    Auszug aus BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 59/00 R
    Jedenfalls setzt die Verwertung einer solchen Auskunft anstelle einer mündlichen Zeugenaussage voraus, daß sie nach den besonderen Umständen des Einzelfalles ein geeignetes Mittel zur Erforschung des Sachverhalts darstellt (vgl BSGE 4, 60, 62; 16, 182, 187).
  • BGH, 11.07.1990 - VIII ZR 366/89

    Erneute Vernehmung eines im Wege der Rechtshilfe im Ausland vernommenen Zeugen

  • BGH, 06.12.1989 - 1 StR 559/89

    Aussetzung der Hauptverhandlung zur Ermittlung der Anschrift eines Zeugen

  • BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 71.79

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung im verwaltungsgerichtlichen

  • BSG, 13.10.1992 - 4 RA 24/91

    Fremdrenten - Osteuropa - Revision - Tatsachenfeststellungen - Selbständig

  • BSG, 10.03.1999 - B 13 RJ 83/98 R

    Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis - Beherrschung der deutschen

  • BSG, 25.11.1999 - B 13 RJ 63/98 R

    Anerkennung von Fremdrentenzeiten ab der Vollendung des 16. Lebensjahres,

  • BSG, 23.05.1995 - 13 RJ 67/91

    Zeiten der Zwangsarbeit als "Ostarbeiter" keine Ersatzzeiten

  • RG, 17.09.1941 - IV 77/41

    1. Sind Angehörige des früheren polnischen Staates, die im Deutschen Reiche

  • BSG, 20.05.2020 - B 13 R 9/19 R

    Begriff des Ghettos iS des ZRBG - Beschäftigung in einem Ghetto

    Darüber hinaus betraf diese Rechtsprechung auch Tätigkeiten während des Aufenthalts im noch nicht geschlossenen jüdischen Wohnbezirk ("Ghetto") Krenau (BSG Urteil vom 14.7.1999 - B 13 RJ 61/98 R - SozR 3-5070 § 14 Nr. 2) sowie im Ghetto Reichshof (BSG Urteil vom 23.8.2001 - B 13 RJ 59/00 R - SozR 3-2200 § 1248 Nr. 17) .

    Die Verabschiedung des ZRBG erfolgte in Reaktion auf die Ghetto-Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 18.6.1997 - 5 RJ 66/95 - BSGE 80, 250 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15; Urteil vom 21.4.1999 - B 5 RJ 48/98 R - SozR 3-2200 § 1248 Nr. 16; Urteil vom 14.7.1999 - B 13 RJ 61/98 R - SozR 3-5070 § 14 Nr. 2; Urteil vom 23.8.2001 - B 13 RJ 59/00 R - SozR 3-2200 § 1248 Nr. 17) , wonach auch die bis dahin regelmäßig als Zwangsarbeit qualifizierte Arbeit in einem Ghetto eine von den Merkmalen der Freiwilligkeit und Entgeltlichkeit bestimmte versicherungspflichtige Beschäftigung sein kann (Gesetzentwürfe der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bzw PDS, BT-Drucks 14/8583 S 1, 5 bzw BT-Drucks 14/8602 S 1, 5) .

    Zudem wird in den Gesetzentwürfen (BT-Drucks 14/8583 S 5 bzw BT-Drucks 14/8602 S 5) auch das BSG-Urteil vom 23.8.2001 (B 13 RJ 59/00 R - SozR 3-2200 § 1248 Nr. 17) zum Ghetto Reichshof ausdrücklich erwähnt, zu dem dem Urteil allerdings nähere Umstände nicht zu entnehmen sind .

    Dies war die grundlegende Neuerung der sog Ghetto-Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 18.6.1997 - 5 RJ 66/95 - BSGE 80, 250 = SozR 3-2200 § 1248 Nr. 15; Urteil vom 21.4.1999 - B 5 RJ 48/98 R - SozR 3-2200 § 1248 Nr. 16; Urteil vom 14.7.1999 - B 13 RJ 61/98 R - SozR 3-5070 § 14 Nr. 2; Urteil vom 23.8.2001 - B 13 RJ 59/00 R - SozR 3-2200 § 1248 Nr. 17) , auf die die Schaffung des ZRBG zurückgeht (hierzu oben I.2.) .

  • BSG, 14.03.2002 - B 13 RJ 15/01 R

    Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis - Beherrschen der deutschen

    Das Gericht darf die Vernehmung eines Zeugen grundsätzlich nur dann ablehnen, wenn das angebotene Beweismittel schlechterdings untauglich ist, wenn es auf die unter Beweis gestellte Tatsache nicht ankommt oder wenn es diese als wahr unterstellt (vgl zB Senatsurteil vom 23. August 2001 - B 13 RJ 59/00 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Es ist jedoch nicht ersichtlich, dass einer Zeugenvernehmung in Deutschland tatsächliche oder rechtliche Hindernisse entgegenstanden (vgl dazu Senatsurteil vom 23. August 2001 aaO mwN).

    Die Verwertung einer schriftlichen Auskunft anstelle einer mündlichen Zeugenaussage setzt voraus, dass sie nach den besonderen Umständen des Einzelfalles ein geeignetes Mittel zur Erforschung des Sachverhalts darstellt (vgl Senatsurteil vom 23. August 2001 aaO).

    In diesem Zusammenhang kann sich das LSG auch nicht auf die in dem Urteil des BGH vom 14. Juni 1967 (RzW 1967, 500) aufgestellten Grundsätze stützen (vgl hierzu Senatsurteil vom 23. August 2001 aaO).

    Ein Richter darf die Vernehmung eines Zeugen grundsätzlich nicht mit der Begründung ablehnen, er werde sich von dessen Aussage nicht überzeugen lassen (vgl Senatsurteil vom 23. August 2001 aaO, mwN).

  • BSG, 07.10.2004 - B 13 RJ 59/03 R

    Rentenversicherungspflichtiges Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis - Ghettoarbeit -

    Wenn damals auf polnische Versicherte die polnischen Sozialversicherungsgesetze anwendbar blieben, so liegt darin keine gegen fundamentale Prinzipien der Gerechtigkeit verstoßende Handlung (vgl ausführlich zum Vorhergehenden Senatsurteil vom 23. August 2001 - SozR 3-2200 § 1248 Nr. 17 mwN).

    Hiervon ist auch dann nicht abzuweichen, wenn es um die nach § 15 Abs. 3 FRG geforderte Prüfung geht, ob es sich um eine Beschäftigung gehandelt hat, die nach Bundesrecht versicherungspflichtig gewesen wäre (BSG SozR 3-2200 § 1248 Nr. 17).

    Wollte man mit den Vorinstanzen den Entgeltbegriff völlig von der Angemessenheit des für geleistete Arbeit Erlangten lösen und jegliche Form von freiem Unterhalt, wenn er nur das Überleben sichern half, wegen der besonderen Bedingungen im Ghetto als Entgelt im Sinne einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gelten lassen, wäre für eine Differenzierung der Ghetto-Arbeiten nach dem Typus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einerseits und einer nichtversicherten Zwangsarbeit andererseits (vgl BSG SozR 3-5070 § 14 Nr. 2; BSG SozR 3-2200 § 1248 Nr. 17 mwN) kaum noch Raum.

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