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   BSG, 24.01.1990 - 3 RK 11/88   

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https://dejure.org/1990,236
BSG, 24.01.1990 - 3 RK 11/88 (https://dejure.org/1990,236)
BSG, Entscheidung vom 24.01.1990 - 3 RK 11/88 (https://dejure.org/1990,236)
BSG, Entscheidung vom 24. Januar 1990 - 3 RK 11/88 (https://dejure.org/1990,236)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 66, 159
  • NZA 1990, 751 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 30.10.1963 - 6 RKa 4/62

    Gestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen einer Kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus BSG, 24.01.1990 - 3 RK 11/88
    Hierbei handelt es sich um eine Verwaltungsentscheidung, die der gerichtlichen Nachprüfung der Rechtmäßigkeit unterliegt (vgl BSGE 20, 73).
  • BSG, 09.02.1989 - 3 RK 8/88

    Rechtswegzuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten zwischen den Anbietern des

    Auszug aus BSG, 24.01.1990 - 3 RK 11/88
    Das ursprünglich nicht zuständige Gericht, bei dem die Klage jedoch anhängig ist, kann aber durch eine Rechtsänderung zuständig werden (Meyer-Ladewig, SGG, 3. Aufl, § 94 RdNr 9; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 47. Aufl, ZPO, § 261 Anm 6 B; Urteile des 3. Senats des BSG vom 9. Februar 1989 - BSGE 64, 260 [BSG 09.02.1989 - 3 RK 7/88] und 3 RK 8/88 - siehe auch BT-Drucks 11/3480 S 77 und die zutreffenden Ausführungen von Spieß SGb 1989, 8 bzgl der Verfahren, die bei den Zivilgerichten anhängig sind).
  • BSG, 09.02.1989 - 3 RK 7/88

    Leihweise Weitergabe von Hilfsmitteln durch die Krankenkasse

    Auszug aus BSG, 24.01.1990 - 3 RK 11/88
    Das ursprünglich nicht zuständige Gericht, bei dem die Klage jedoch anhängig ist, kann aber durch eine Rechtsänderung zuständig werden (Meyer-Ladewig, SGG, 3. Aufl, § 94 RdNr 9; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 47. Aufl, ZPO, § 261 Anm 6 B; Urteile des 3. Senats des BSG vom 9. Februar 1989 - BSGE 64, 260 [BSG 09.02.1989 - 3 RK 7/88] und 3 RK 8/88 - siehe auch BT-Drucks 11/3480 S 77 und die zutreffenden Ausführungen von Spieß SGb 1989, 8 bzgl der Verfahren, die bei den Zivilgerichten anhängig sind).
  • BGH, 17.12.1982 - V ZR 306/81

    Erhöhung eines Erbbauzinses bei Fehlen vertraglicher Anpassungsklausel

    Auszug aus BSG, 24.01.1990 - 3 RK 11/88
    Auszuschließen ist allerdings nicht, daß bei einem besonders krassen Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung eine angemessene Vergütung von Rechts wegen erforderlich werden kann (vgl BGHZ 86, 167, 169 f).
  • BGH, 13.03.1985 - IVa ZR 211/82

    Kein Bestimmungsrecht über Höhe der Provision

    Auszug aus BSG, 24.01.1990 - 3 RK 11/88
    Wo dies dem wirklichen (oder mutmaßlichen) Willen beider Seiten nicht entspricht, kann die Auslegungsregel des § 316 BGB keine Anwendung finden (vgl BGHZ 94, 98, 102).
  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R

    Apotheke - keine Importmöglichkeit für Arzneimittel mit ruhender Zulassung im

    Voraussetzung für die echte Leistungsklage ist ein Gleichordnungsverhältnis zwischen den Beteiligten, das gleichzeitig eine (einseitig) hoheitliche Regelung der handelnden Behörde durch Verwaltungsakt gegenüber dem Adressaten - und damit eine Klage nach § 54 Abs. 4 SGG - ausschließt (BSGE 66, 159, 161 = SozR 3-2200 § 376d Nr. 1).

    b) Eine Beiladung des Versicherten nach § 75 Abs. 2 SGG, an den der Kläger das Arzneimittel Tasmar abgegeben hat, war nicht erforderlich, weil die Entscheidung über den erhobenen Zahlungsanspruch nicht so unmittelbar in die Rechtssphäre des Versicherten eingreift, dass sie ihm gegenüber nur einheitlich hätte ergehen können (BSGE 66, 159, 161 = SozR 3-2200 § 376d Nr. 1; BSGE 77, 194, 196 = SozR 3-2500 § 129 Nr. 1 mwN).

  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/06 R

    Kein Verlust des Vergütungsanspruchs des Apothekers bei verspäteter Einreichung

    Zutreffend ist das LSG davon ausgegangen, dass es sich vorliegend um eine allgemeine Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG handelt, weil sich die Beteiligten in einem Gleichordnungsverhältnis gegenüber stehen, das gleichzeitig eine (einseitig) hoheitliche Regelung der handelnden Behörde durch Verwaltungsakt gegenüber dem Adressaten - und damit eine Klage nach § 54 Abs. 4 SGG - ausschließt (BSGE 66, 159, 161 = SozR 3-2200 § 376d Nr. 1).
  • BSG, 17.07.2008 - B 3 KR 23/07 R

    Krankenversicherung - Leistungserbringer im Haushaltshilfebereich - Anspruch auf

    b) Dem folgend ist es nicht Aufgabe der Gerichte, in den betreffenden Konstellationen nach Art von Schiedsstellen die angemessene Vergütung festzusetzen (so bereits Urteil des Senats vom 24.1.1990, BSGE 66, 159, 162 f = SozR 3-2200 § 376d Nr. 1 S 5) .

    Soweit der Gesetzgeber - wie bei der Haushaltshilfe (§ 132 SGB V) und anders als bei der häuslichen Krankenpflege (§ 132a SGB V) - auf eine hoheitliche Festsetzung der Vergütung, etwa durch eine Schiedsstelle, verzichtet, gibt er zu erkennen, dass auch eine gerichtliche Festsetzung einer angemessenen Vergütung ausscheidet (BSG, Urteil vom 24.1.1990 - 3 RK 11/88 - BSGE 66, 159, 162 = SozR 3-2200 § 376d Nr. 1; stRspr) .

    c) Gleichwohl findet eine Rechtskontrolle dahin statt, ob die Krankenkassen die Grenzen des ihnen eingeräumten Verhandlungsspielraums missbrauchen und den Leistungserbringern Konditionen aufzwingen, die mit ihrer Stellung als öffentlich-rechtlich gebundene Träger unvereinbar sind ( so bereits die Senatsentscheidung vom 24.1.1990, aaO) .

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