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   BSG, 27.03.1990 - 2 RU 36/89   

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https://dejure.org/1990,730
BSG, 27.03.1990 - 2 RU 36/89 (https://dejure.org/1990,730)
BSG, Entscheidung vom 27.03.1990 - 2 RU 36/89 (https://dejure.org/1990,730)
BSG, Entscheidung vom 27. März 1990 - 2 RU 36/89 (https://dejure.org/1990,730)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2580
  • MDR 1990, 1044
  • NZA 1990, 830
  • BB 1990, 1982
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 63/84
    Auszug aus BSG, 27.03.1990 - 2 RU 36/89
    Daraus folgt, daß während Unterbrechungen kein Versicherungsschutz besteht, wenn sie wesentlich allein dem privaten Bereich zuzurechnen sind, sog eigenwirtschaftlichen Zwecken dienen (BSG Urteil vom 31. Juli 1985 - 2 RU 63/84 - USK 85252).

    Es kommt darauf an, ob die Unterbrechungen und Umwege üblicherweise örtlich und zeitlich noch als Teile des Weges nach oder von dem Ort der Tätigkeit in seiner Gesamtheit anzusehen sind (BSG SozR Nrn. 5 und 28 zu § 543 RVO a.F.; BSG Urteil vorn 31. Juli 1985 aaO. USK 85252; s auch RVA EuM 30, 321, 322).

    An dieser Voraussetzung fehlt es hier bei einem bis zu 800 m weiten Zurück- und Nachfahren zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen (s BSG Urteil vom 31. Juli 1985 aaO. zur eigenwirtschaftlichen Zwecken dienenden Rückfahrt von 40 m und BSG SozR 2200 § 550 Nr. 24 zur Rückfahrt zu der etwa 280 m entfernt liegenden Wohnung des Versicherten; Brackmann aaO. S 486p, 487e).

  • BSG, 26.05.1977 - 2 RU 97/75
    Auszug aus BSG, 27.03.1990 - 2 RU 36/89
    Hinsichtlich des Versicherungsschutzes während einer solchen Unterbrechung des Weges nach oder von dem Ort der Tätigkeit ist zunächst zu unterscheiden, ob sie einer Verrichtung dient, die im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht (s hierzu ausführlich Urteil des Senats vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 26/88 HVInfo 1990, 306 - zur weiteren Veröffentlichung vorgesehen oder ob sie aus privaten Gründen erfolgt ist. Im ersteren Fall besteht Versicherungsschutz auch während der Unterbrechung (BSGE 43, 113, 114; BSG, Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 RU 97/75 - USK 77139 ; Brackmann aaO. S 486y m.w.N.).

    Dieser innere Zusammenhang ist gegeben, wenn der eingeschobene Weg und das anschließende Verhalten des Versicherten (hier der Versuch des Klägers, durch körperlichen Einsatz den W. an der Weiterfahrt zu hindern) der versicherten Tätigkeit, d.h. der Fahrt von der Wohnung zum Betrieb,wesentlich diente (BSG Urteil vom 26. Mai 1977 aaO.).

  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 23/76

    Versicherungsschutz - Unterbrechung des Schulweges - Entzünden von Chemikalien

    Auszug aus BSG, 27.03.1990 - 2 RU 36/89
    Hinsichtlich des Versicherungsschutzes während einer solchen Unterbrechung des Weges nach oder von dem Ort der Tätigkeit ist zunächst zu unterscheiden, ob sie einer Verrichtung dient, die im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht (s hierzu ausführlich Urteil des Senats vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 26/88 HVInfo 1990, 306 - zur weiteren Veröffentlichung vorgesehen oder ob sie aus privaten Gründen erfolgt ist. Im ersteren Fall besteht Versicherungsschutz auch während der Unterbrechung (BSGE 43, 113, 114; BSG, Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 RU 97/75 - USK 77139 ; Brackmann aaO. S 486y m.w.N.).
  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 26/88

    Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Weg vom Arbeitsgericht

    Auszug aus BSG, 27.03.1990 - 2 RU 36/89
    Hinsichtlich des Versicherungsschutzes während einer solchen Unterbrechung des Weges nach oder von dem Ort der Tätigkeit ist zunächst zu unterscheiden, ob sie einer Verrichtung dient, die im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht (s hierzu ausführlich Urteil des Senats vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 26/88 HVInfo 1990, 306 - zur weiteren Veröffentlichung vorgesehen oder ob sie aus privaten Gründen erfolgt ist. Im ersteren Fall besteht Versicherungsschutz auch während der Unterbrechung (BSGE 43, 113, 114; BSG, Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 RU 97/75 - USK 77139 ; Brackmann aaO. S 486y m.w.N.).
  • BSG, 04.11.1981 - 2 RU 51/80

    Versicherungsschutz auf dem Arbeitsweg - Unfall auf dem Arbeitsweg

    Auszug aus BSG, 27.03.1990 - 2 RU 36/89
    Dem versicherungsrechtlich geschützten Zurücklegen des Weges sind zwar auch solche Streitigkeiten und Auseinandersetzungen zuzurechnen, die ihren Ursprung in dem Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeiten zusammenhängenden Weges haben (z.B. Streit aus der Benutzung eines überfüllten Verkehrsmittels; s BSGE 13, 106; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 48; Brackmann aaO. S 484z).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Maßgebliches Kriterium für die wertende Entscheidung über den Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Verrichtung zur Zeit des Unfalls ist die Handlungstendenz des Versicherten, ob er eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Verrichtung ausüben wollte (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70 S 197; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 96; SozR 3-2200 § 550 Nr. 1; SozR 3-2200 § 548 Nr. 22; BSGE 91, 293 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3; BSG Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 24/03 R - vorgesehen zur Veröffentlichung in BSGE und SozR).

    Sie darf nach natürlicher Betrachtungsweise und in Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalles nur zu einer geringfügigen, tatsächlichen Unterbrechung der versicherten Verrichtung geführt haben, zB Kauf einer Zeitung an einem Kiosk während eines versicherten Weges (BSGE 20, 219, 221 = SozR Nr. 49 zu § 543 RVO aF; BSGE 43, 113, 114 f = SozR 2200 § 550 Nr. 26 S 58; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 1; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 8, 38).

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    In solchen Fällen wurde unmittelbar mit der Richtungsänderung eine Unterbrechung angenommen, auch wenn der Betreffende im Straßenraum verblieben und dort verunglückt war (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 8: Überqueren der Straße in entgegengesetzter Richtung, um mit einer Bekannten zu sprechen; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 1: Wenden und Zurückfahren, um Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall zu verfolgen; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 24: Umkehr zur Wohnung, um die vergessene Geldbörse zu holen; Urteil des BSG vom 29. Juni 1971 - 2 RU 117/69 - BG 1972, 355 = USK 71139: Rückfahrt in entgegengesetzter Richtung, um Lebensmittel einzukaufen; Urteil des BSG vom 31. Juli 1985 - 2 RU 63/84 - USK 85252: Zurücksetzen, um einen am Straßenrand liegenden Gegenstand zu untersuchen; Urteil des BSG vom 28. Juni 1991 - 2 RU 70/90 - USK 91165 = HV-Info 1991, 1844: Rückkehr zum Betriebsgelände nach Arbeitsschluss).
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 26/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - versicherte

    Der zunächst zurückgelegte und versicherte Weg vom Ort der Tätigkeit wurde durch diesen Einschub eines in entgegengesetzter Richtung führenden zusätzlichen Weges in die eigentliche Fahrstrecke unterbrochen (vgl BSG vom 27. März 1990 - 2 RU 36/89 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 1 S 2 mwN).

    Ebenso wie der konkrete Versuch, zur Sicherung vermeintlicher Schadensersatzansprüche einen Verkehrsteilnehmer an der Weiterfahrt zu hindern (BSG vom 27. März 1990 - 2 RU 36/89 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 1), ist daher auch das der Erfüllung der durch §§ 34 StVO und 142 StGB geregelten Pflichten dienende und sowohl dem Aufklärungs- als auch dem Anspruchssicherungsinteresse Rechnung tragende Verhalten wesentlich allein dem privaten Bereich zuzurechnen.

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