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   BSG, 27.01.1994 - 2 RU 9/93   

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BSG, 27.01.1994 - 2 RU 9/93 (https://dejure.org/1994,3699)
BSG, Entscheidung vom 27.01.1994 - 2 RU 9/93 (https://dejure.org/1994,3699)
BSG, Entscheidung vom 27. Januar 1994 - 2 RU 9/93 (https://dejure.org/1994,3699)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 74, 53
  • BSGE 74, 54
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 32/90

    Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 27.01.1994 - 2 RU 9/93
    Satzungsbestimmungen, auf die sich die angefochtenen Bescheide stützen, sind als von der beklagten Unfallversicherungsträgerin autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit daraufhin zu prüfen, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar sind (s BSGE 13, 189, 194; 27, 237, 240; 54, 243, 244; 68, 123, 124 [BSG 24.01.1991 - 2 RU 32/91]; BSG Urteil vom 9. Dezember 1993 - 2 RU 32/92 = SozR 3-2200 § 809 Nr. 2).

    Die von der Klägerin angegriffene Beitragsberechnung ist im Rahmen des den BGen eingeräumten weiten Gestaltungsspielraums unbedenklich (s BSGE 54, 243, 244; 68, 123, 124 [BSG 24.01.1991 - 2 RU 32/91]; Bundesverfassungsgericht (BVerfG) SozR 2200 § 543 Nr. 6); der von ihr jeweils festgesetzte Mindestbeitrag von 3, 40 DM für jeden sog Schülermonat wird auch in seiner absoluten Höhe durch sachliche Erwägungen gestützt.

  • BSG, 25.01.1983 - 2 RU 1/82

    Beitragsbemessung - Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Flächenwert

    Auszug aus BSG, 27.01.1994 - 2 RU 9/93
    Satzungsbestimmungen, auf die sich die angefochtenen Bescheide stützen, sind als von der beklagten Unfallversicherungsträgerin autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit daraufhin zu prüfen, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar sind (s BSGE 13, 189, 194; 27, 237, 240; 54, 243, 244; 68, 123, 124 [BSG 24.01.1991 - 2 RU 32/91]; BSG Urteil vom 9. Dezember 1993 - 2 RU 32/92 = SozR 3-2200 § 809 Nr. 2).

    Die von der Klägerin angegriffene Beitragsberechnung ist im Rahmen des den BGen eingeräumten weiten Gestaltungsspielraums unbedenklich (s BSGE 54, 243, 244; 68, 123, 124 [BSG 24.01.1991 - 2 RU 32/91]; Bundesverfassungsgericht (BVerfG) SozR 2200 § 543 Nr. 6); der von ihr jeweils festgesetzte Mindestbeitrag von 3, 40 DM für jeden sog Schülermonat wird auch in seiner absoluten Höhe durch sachliche Erwägungen gestützt.

  • BSG, 24.01.1992 - 2 RU 32/91

    Unfallversicherungsschutz bei einer Fahrt zu einem dritten Ort

    Auszug aus BSG, 27.01.1994 - 2 RU 9/93
    Satzungsbestimmungen, auf die sich die angefochtenen Bescheide stützen, sind als von der beklagten Unfallversicherungsträgerin autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit daraufhin zu prüfen, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar sind (s BSGE 13, 189, 194; 27, 237, 240; 54, 243, 244; 68, 123, 124 [BSG 24.01.1991 - 2 RU 32/91]; BSG Urteil vom 9. Dezember 1993 - 2 RU 32/92 = SozR 3-2200 § 809 Nr. 2).

    Die von der Klägerin angegriffene Beitragsberechnung ist im Rahmen des den BGen eingeräumten weiten Gestaltungsspielraums unbedenklich (s BSGE 54, 243, 244; 68, 123, 124 [BSG 24.01.1991 - 2 RU 32/91]; Bundesverfassungsgericht (BVerfG) SozR 2200 § 543 Nr. 6); der von ihr jeweils festgesetzte Mindestbeitrag von 3, 40 DM für jeden sog Schülermonat wird auch in seiner absoluten Höhe durch sachliche Erwägungen gestützt.

  • BSG, 13.02.1975 - 8 RU 119/73

    Berufsgenossenschaft - Satzung - Nicht gewerbsmäßiger Unternehmer - Beitragssatz

    Auszug aus BSG, 27.01.1994 - 2 RU 9/93
    Daraus folge in ihrem Falle eine so starke Überhöhung des Beitrages ohne rechtfertigenden Grund, daß dies einen Verstoß gegen Art. 3 des Grundgesetzes (GG) bedeute (BSG SozR 2200 § 728 Nr. 1).
  • BSG, 14.12.1967 - 2 RU 60/65

    Zugang einer Einschreibesendung - Aushändigung an Postabholer - Zugangszeitpunkt

    Auszug aus BSG, 27.01.1994 - 2 RU 9/93
    Satzungsbestimmungen, auf die sich die angefochtenen Bescheide stützen, sind als von der beklagten Unfallversicherungsträgerin autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit daraufhin zu prüfen, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar sind (s BSGE 13, 189, 194; 27, 237, 240; 54, 243, 244; 68, 123, 124 [BSG 24.01.1991 - 2 RU 32/91]; BSG Urteil vom 9. Dezember 1993 - 2 RU 32/92 = SozR 3-2200 § 809 Nr. 2).
  • BSG, 09.12.1993 - 2 RU 32/92

    Landwirtschaft - Beitragsbemessung

    Auszug aus BSG, 27.01.1994 - 2 RU 9/93
    Satzungsbestimmungen, auf die sich die angefochtenen Bescheide stützen, sind als von der beklagten Unfallversicherungsträgerin autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit daraufhin zu prüfen, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar sind (s BSGE 13, 189, 194; 27, 237, 240; 54, 243, 244; 68, 123, 124 [BSG 24.01.1991 - 2 RU 32/91]; BSG Urteil vom 9. Dezember 1993 - 2 RU 32/92 = SozR 3-2200 § 809 Nr. 2).
  • BSG, 13.12.1960 - 2 RU 67/58

    Gesonderte Veranlagung der Geflügelzucht eines landwirtschaftlichen Betriebes in

    Auszug aus BSG, 27.01.1994 - 2 RU 9/93
    Satzungsbestimmungen, auf die sich die angefochtenen Bescheide stützen, sind als von der beklagten Unfallversicherungsträgerin autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit daraufhin zu prüfen, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar sind (s BSGE 13, 189, 194; 27, 237, 240; 54, 243, 244; 68, 123, 124 [BSG 24.01.1991 - 2 RU 32/91]; BSG Urteil vom 9. Dezember 1993 - 2 RU 32/92 = SozR 3-2200 § 809 Nr. 2).
  • Drs-Bund, 11.01.1962 - BT-Drs IV/120
    Auszug aus BSG, 27.01.1994 - 2 RU 9/93
    Den Zweck seiner Regelung sah er auch darin, mit der Möglichkeit, der Beitragsberechnung die bloße Kopfzahl der Versicherten zugrunde zu legen, zu einer bedeutenden verwaltungsmäßigen Vereinfachung bei der Beitragseinziehung zu führen (Begründung zu § 725 des Entwurfs eines UVNG, BT-Drucks IV/120 S 67).
  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftliche Unfallversicherung

    Soweit der Senat in früheren Urteilen ausdrücklich oder stillschweigend die Übertragung der Kompetenz zur Bestimmung des Grundbeitrages auf den Vorstand der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gebilligt hat (BSGE 74, 54, 59 = SozR 3-2200 § 728 Nr. 1; Urteil vom 20. Februar 2001 - B 2 U 2/00 R - Die Beiträge, Beilage 2001, 166 = HVBG-Info 2001, 1152), hält er hieran nicht fest.
  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 11/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - gewerbliche Unfallversicherung - Mindestbeitrag

    In seinem Urteil vom 27.1.1994 (2 RU 9/93 - BSGE 74, 54 = SozR 3-2200 § 728 Nr. 1) hat der Senat zwar die Beitragserhebung auf der Grundlage eines Vorstandsbeschlusses unbeanstandet gelassen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.09.2013 - L 6 U 81/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Festsetzungsbefugnis: Höhe eines

    Die Beklagte hat sich auf die Rechtsprechung bezogen (BSG, Urt. v. 27.1.1994 - 2 RU 9/93).

    Stattdessen hat der Gesetzgeber, worauf die Beklagte zu Recht hinweist, an die wortgleiche Vorgängervorschrift in § 728 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung angeknüpft, für die bereits das Bundessozialgericht die Festsetzung von Mindestbeiträgen durch den Vorstand eines Unfallversicherungsträgers unbeanstandet gelassen hatte (Urt. v. 27.1.1994 - 2 RU 9/93 - SozR 3-2200 § 728 Nr. 1).

    Den Berufsgenossenschaften kommt im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts bei der Festsetzung des Beitrags ein weiter Gestaltungsspielraum zu (BSG, Urt. v. 27.1.1994, a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2017 - L 16 U 6/15

    Zahlung eines höheren Beitrags zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung;

    Selbst wenn diese Regelung bei einzelnen Baumarten zu Ungleichbehandlungen führen würde, wäre diese durch die bereits oben beschriebene Notwendigkeit von Typisierungen im Interesse einer funktionsfähigen Verwaltung und der Bildung von Risikogruppen, die groß genug sind, dass dem Leistungsrisiko ausreichende Einnahmen gegenüberstehen, gerechtfertigt ( vgl. LSG Schleswig-Holstein, aaO., Rdnr 51; BSGE 74, 54; Roßkopf, aaO, Rdnr 53).
  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 16/13 R

    Festsetzung eines Mindestbeitrags zur gesetzlichen Unfallversicherung;

    In seinem Urteil vom 27.1.1994 (2 RU 9/93 - BSGE 74, 54 = SozR 3-2200 § 728 Nr. 1) hat der Senat zwar die Beitragserhebung auf der Grundlage eines Vorstandsbeschlusses unbeanstandet gelassen.
  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 2/00 R

    Flächenwert als Beitragsmaßstab in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Eine solche flexible Regelung, die auch in der allgemeinen Unfallversicherung üblich und zulässig ist (vgl BSGE 74, 54, 59 = SozR 3-2200 § 728 Nr. 1), ist durch die Ermächtigungsgrundlage der §§ 798, 803 Abs. 1 RVO bzw des § 183 Abs. 2 SGB VII abgedeckt.
  • LSG Baden-Württemberg, 04.04.2013 - L 9 U 918/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rechtmäßigkeit - Mindestbeitrag

    Das BSG hat bereits in dem auch vom SG zitierten Urteil vom 27.01.1994 (2 RU 9/93, SozR 3-2200 § 728 Nr. 1) zu einer mit der vorliegenden Satzungsregelung vergleichbaren Bestimmung (sowie hierauf beruhenden Vorstandsbeschlüssen) entschieden, dass die Beauftragung des Vorstandes mit der Festsetzung des Mindestbeitrages rechtmäßig ist und nicht gegen höherrangiges Recht verstößt.

    Das SG hat vielmehr auf dem Boden der Entscheidung vom 27.01.1994 (a.a.O.), welcher es gefolgt ist, die Übertragbarkeit der zu § 182 SGB VII ergangenen Entscheidung vom 07.12.2004 (a.a.O.) auf die hier einschlägige Bestimmung des § 161 SGB VII unter Hinweis auf den unterschiedlichen Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen verneint.

  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 42/03 R

    Festsetzung des Grundbeitrags in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Soweit der Senat in früheren Urteilen ausdrücklich oder stillschweigend die Übertragung der Kompetenz zur Bestimmung des Grundbeitrages auf den Vorstand der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gebilligt hat (BSGE 74, 54, 59 = SozR 3-2200 § 728 Nr. 1; Urteil vom 20. Februar 2001 - B 2 U 2/00 R - Die Beiträge, Beilage 2001, 166 = HVBG-Info 2001, 1152), hält er hieran nicht fest.
  • SG Aachen, 03.11.2005 - S 1 U 1/04

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Insolvenzgeldumlage bei Beschäftigung der

    Der Beitrag muss in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wagnis des Unfallversicherungsträgers stehen, denn bei Eintritt des Versicherungsfalles müssen bei einer noch so kurzen versicherten Tätigkeit immer uneingeschränkt in vollem gesetzlichen Umfang Entschädigungsleistungen erbracht werden (BSGE 74, 54, 57; Bereiter-Hahn a. a. O. § 161 Rdzif. 3).

    Die Satzung braucht nur grundsätzlich die Möglichkeit zu eröffnen, einen Mindestbeitrag festzulegen und kann die Einzelheiten ohne nähere Vorgaben dem Vorstand überlassen, da dieser generell für die Beitragsfestsetzung zuständig ist (BSGE 74, 54, 58; Kasseler Kommentar Ricke § 161 Rdzif. 2).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2017 - L 16/3 U 69/15
    Selbst wenn diese Regelung bei einzelnen Haltungs- und Bewirtschaftungsarten zu Ungleichbehandlungen führen würde, wären diese durch die bereits oben beschriebene Notwendigkeit von Typisierungen im Interesse einer funktionsfähigen Verwaltung und der Bildung von Risikogruppen, die groß genug sind, dass dem Leistungsrisiko ausreichende Einnahmen gegenüberstehen, gerechtfertigt (vgl. LSG Schleswig-Holstein, aaO, Rdnr 51; BSGE 74, 54; Roßkopf, aaO, Rdnr 53).
  • SG Berlin, 20.06.2013 - S 98 U 597/09

    Festsetzung des Mindestbeitrags - Auslegung des § 161 SGB VII - kein freies

  • LSG Niedersachsen, 10.10.2001 - L 6 B 281/01
  • SG Frankfurt/Main, 03.05.2004 - S 16 U 498/04
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