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   BSG, 24.11.1992 - 12 RK 44/92   

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BSG, 24.11.1992 - 12 RK 44/92 (https://dejure.org/1992,2219)
BSG, Entscheidung vom 24.11.1992 - 12 RK 44/92 (https://dejure.org/1992,2219)
BSG, Entscheidung vom 24. November 1992 - 12 RK 44/92 (https://dejure.org/1992,2219)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erziehungsgeld - Mindestbetrag - Gesetzliche Krankenversicherung - Freiwillige Mitgliedschaft

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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 24.11.1992 - 12 RK 24/91

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung während des Bezugs von Erziehungsgeld -

    Auszug aus BSG, 24.11.1992 - 12 RK 44/92
    In seinem Urteil vom 24. November 1992 ( 12 RK 24/91, zur Veröffentlichung bestimmt) führt der Senat aus, daß die in Satz 2 des § 383 RVO enthaltene Aufzählung der weiterhin beitragspflichtigen Einnahmen und Bezüge zuletzt nur noch in den Fällen "vollständig" war, in denen das Erziehungsgeld Lohnersatzcharakter hatte.

    Denn auch in diesem Fall wird die bisherige Beitragsbemessungsgrundlage durch die hinzutretende Sozialleistung Erziehungsgeld weder beeinflußt noch ersetzt (vgl. das erwähnte Urteil vom 24. November 1992 - 12 RK 24/91).

    Der Anwendungsbereich des Satzes 2 des früheren § 383 RVO ist in Gesetzgebung und Rechtsprechung auf weitere rechtsähnliche Ausnahmen im Hinblick auf die vom Normzweck gebotene Synchronisation zwischen Beitragsfreiheit und Lohnersatzfunktion der in Satz 1 genannten Leistungen ausgedehnt worden (vgl. hierzu das erwähnte Urteil vom 24. November 1992 - 12 RK 24/91, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 37/90

    Höhe der Mindestbeiträge freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 24.11.1992 - 12 RK 44/92
    Denn die Erhebung der Mindestbeiträge nach dem neuen Recht war nicht von einer Satzungsregelung abhängig (BSGE 70, 13 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6; BSGE 70, 149 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 8).

    Beitragsbescheide, die nach der Rechtsprechung Verwaltungsakte mit Dauerwirkung sind (BSGE 69, 255 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 13; BSGE 70, 13 ), dürfen bei Änderung der rechtlichen Verhältnisse ohne weitere Voraussetzungen nach § 48 Abs. 1 SGB X nur mit Wirkung für die Zukunft geändert werden, was die Beklagte im angefochtenen Bescheid beachtet hat.

    Die gesetzliche Regelung über die Mindestgrenze beitragspflichtiger Einnahmen gemäß § 240 Abs. 4 SGB V ist auch nicht verfassungswidrig, wie der Senat mit ausführlicher Begründung dargelegt hat (BSGE 70, 13, 17 ff.).

  • BAG, 11.11.1992 - 4 AZR 83/92

    Eingruppierung eines Laboringenieurs

    Auszug aus BSG, 24.11.1992 - 12 RK 44/92
    Der Senat sieht sich indessen bis zur Entscheidung des Gemeinsamen Senats nicht veranlaßt, seine bisherige Rechtsprechung aufzugeben (vgl. auch BAG Urteil vom 11. November 1992 - 4 AZR 83/92, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 29/92
    Auszug aus BSG, 24.11.1992 - 12 RK 44/92
    Dieses ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch der Fall, wenn zwischen der Entscheidung und ihrer Zustellung ein Jahr bzw. "fast" ein Jahr liegt (BSGE 51, 122 = SozR 1750 § 551 Nr. 9; BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 2; BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 3, vgl. auch Beschluß vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 29/92).
  • BSG, 26.02.1992 - 1 RR 8/91

    Genehmigung von Satzungsvorschriften durch die Aufsichtsbehörde, durch die die

    Auszug aus BSG, 24.11.1992 - 12 RK 44/92
    Denn die Erhebung der Mindestbeiträge nach dem neuen Recht war nicht von einer Satzungsregelung abhängig (BSGE 70, 13 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 6; BSGE 70, 149 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 8).
  • BSG, 06.05.1992 - 12 RK 19/92

    LSG-Urteil ohne Gründe

    Auszug aus BSG, 24.11.1992 - 12 RK 44/92
    Dieses ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch der Fall, wenn zwischen der Entscheidung und ihrer Zustellung ein Jahr bzw. "fast" ein Jahr liegt (BSGE 51, 122 = SozR 1750 § 551 Nr. 9; BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 2; BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 3, vgl. auch Beschluß vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 29/92).
  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91

    Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung,

    Auszug aus BSG, 24.11.1992 - 12 RK 44/92
    Jedenfalls ist die Anhörung, die vor Erlaß des Bescheides unterblieben war, während des Widerspruchsverfahrens mit dem Schreiben der Beklagten vom 24. Mai 1989 i.S. des § 41 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 SGB X wirksam nachgeholt worden (vgl. BSG SozR 1300 § 24 Nr. 7; BSGE 69, 247, 251, 252 = SozR 3-1300 § 24 Nr. 4).
  • BSG, 13.05.1992 - 1 RK 29/91

    Fehlen von Gründen bei verspäteter Absetzung und Zustellung eines Urteils

    Auszug aus BSG, 24.11.1992 - 12 RK 44/92
    Dieses ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch der Fall, wenn zwischen der Entscheidung und ihrer Zustellung ein Jahr bzw. "fast" ein Jahr liegt (BSGE 51, 122 = SozR 1750 § 551 Nr. 9; BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 2; BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 3, vgl. auch Beschluß vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 29/92).
  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 5/91

    Aufhebung von Beitragsbescheiden

    Auszug aus BSG, 24.11.1992 - 12 RK 44/92
    Beitragsbescheide, die nach der Rechtsprechung Verwaltungsakte mit Dauerwirkung sind (BSGE 69, 255 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 13; BSGE 70, 13 ), dürfen bei Änderung der rechtlichen Verhältnisse ohne weitere Voraussetzungen nach § 48 Abs. 1 SGB X nur mit Wirkung für die Zukunft geändert werden, was die Beklagte im angefochtenen Bescheid beachtet hat.
  • BSG, 22.01.1981 - 10/8b RAr 1/80

    Berufungsurteil - Urteilszustellung - Urteilsverkündung - Fachkammerprinzip -

    Auszug aus BSG, 24.11.1992 - 12 RK 44/92
    Dieses ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch der Fall, wenn zwischen der Entscheidung und ihrer Zustellung ein Jahr bzw. "fast" ein Jahr liegt (BSGE 51, 122 = SozR 1750 § 551 Nr. 9; BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 2; BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 3, vgl. auch Beschluß vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 29/92).
  • BVerwG, 23.04.1992 - Gr. Sen. 1.91

    Aussetzung eines Verfahrens - Verkündung eines noch nicht vollständig abgefassten

  • BSG, 30.11.2016 - B 12 KR 6/15 R

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherte - Elterngeldbezug - Entrichtung von

    Jedenfalls eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Umfang des sich hiernach fiktiv ergebenden Betrags (2012: 29, 17 Euro kalendertäglich, 875 Euro monatlich; 2013: 29, 94 Euro kalendertäglich, 898, 33 Euro monatlich) ist damit unabhängig von Regelungen des SpVBdKK bei allen freiwillig Versicherten anzunehmen und der Beitragsbemessung zugrunde zu legen (vgl BSG SozR 3-2500 § 224 Nr. 3 S 13 f; BSG SozR 4-2500 § 224 Nr. 1 RdNr 5) .

    § 224 Abs. 1 SGB V ist unter diesen Umständen selbst dann keine abschließende Sonderregelung gegenüber § 240 Abs. 4 S 1 SGB V, wenn tatsächliche Einnahmen vollständig fehlen (BSG SozR 3-2500 § 224 Nr. 3 S 12, 14) .

  • BSG, 26.05.2004 - B 12 P 6/03 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsfreiheit - Erziehungsgeld -

    Jedenfalls eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im Umfang des sich hiernach fiktiv ergebenden Betrags (2001: 49, 78 DM kalendertäglich und von 1.493,33 DM monatlich) ist damit unabhängig von Satzungsregelungen der einzelnen Kasse bei allen freiwillig Versicherten anzunehmen und der Beitragsbemessung zu Grunde zu legen (vgl Urteil des Senats SozR 3-2500 § 224 Nr. 3 S 13 f).

    § 224 Abs. 1 SGB V ist unter diesen Umständen selbst dann keine abschließende Sonderregelung gegenüber § 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V, wenn tatsächliche Einnahmen vollständig fehlen (BSG SozR 3-2500 § 224 Nr. 3 S 12, 14).

    Der Senat hat dies, nachdem er die Frage zunächst offen gelassen hatte (SozR 3-2500 § 224 Nr. 3 S 14 f), später ausdrücklich bestätigt (BSG SozR 3-2500 § 224 Nr. 7 S 28 f).

  • BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91

    Jahresarbeitsentgeltgrenze - Familienversicherung

    Ob in dieser Zeit (dh vor dem 7. April 1990) eine Familienversicherung hätte bestehen können oder die von der Beklagten angenommene freiwillige Versicherung bestand und diese beitragsfrei war (vgl hierzu die Urteile des Senats vom 24. November 1992, 12 RK 8/92 = SozR 3-2500 § 224 Nr. 2; SozR 3-2200 § 383 Nr. 1; SozR 3-2500 § 224 Nr. 3), ist daher nicht mehr zu prüfen.
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