Rechtsprechung
   BSG, 23.02.1995 - 12 RK 66/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,637
BSG, 23.02.1995 - 12 RK 66/93 (https://dejure.org/1995,637)
BSG, Entscheidung vom 23.02.1995 - 12 RK 66/93 (https://dejure.org/1995,637)
BSG, Entscheidung vom 23. Februar 1995 - 12 RK 66/93 (https://dejure.org/1995,637)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,637) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BSGE 76, 34
  • MDR 1996, 181
  • NZS 1995, 513
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 03.06.1975 - VIII R 209/72

    Verlustausgleich - Verlustabzugu - Einkünfteermittlung - Positives Ergebnis -

    Auszug aus BSG, 23.02.1995 - 12 RK 66/93
    Im Einkommensteuerrecht ist wesentliche Grundlage für die Besteuerung der Gesamtbetrag der Einkünfte, welche durch die Zusammenrechnung positiver und negativer Einkünfte zunächst derselben Einkunftsart (horizontaler Verlustausgleich) und sodann unterschiedlicher Einkunftsarten (vertikaler Verlustausgleich) bestimmt wird (vgl BFHE 116, 148), wobei zur Ermittlung negativer Einkünfte auch nicht sämtliche, sondern nur bestimmte, mit ihrem Erwerb zusammenhängende Ausgaben des Steuerpflichtigen herangezogen werden (Betriebsausgaben, Werbungskosten).
  • BSG, 20.04.1994 - 12 RK 31/92

    Abgabepflicht von Konzertdirektionen nach dem KSVG , Schätzung der Abgabe bei

    Auszug aus BSG, 23.02.1995 - 12 RK 66/93
    Das reicht jedenfalls im Beitragsrecht der Sozialversicherung für eine Einbeziehung in das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 96 Sozialgerichtsgesetz (SGG) aus, wenn gegen die Folgebescheide die gleichen Einwände wie gegen den ersten Verwaltungsakt erhoben werden, der Kläger sich im Rechtsstreit auch gegen die Folgebescheide wendet und die Beklagte dem nicht widerspricht (BSGE 74, 117, 119 mwN = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4; zu gewissen Vorbehalten bei Ärzten in Zulassungssachen und bei Honorarberichtigungsbescheiden vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 6 und Urteil vom 24. August 1994 - SozR 3-1500 § 96 Nr. 3).
  • BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 8/93

    Folgebescheid - Honorarberichtigungsbescheid - Abrechnungsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 23.02.1995 - 12 RK 66/93
    Das reicht jedenfalls im Beitragsrecht der Sozialversicherung für eine Einbeziehung in das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 96 Sozialgerichtsgesetz (SGG) aus, wenn gegen die Folgebescheide die gleichen Einwände wie gegen den ersten Verwaltungsakt erhoben werden, der Kläger sich im Rechtsstreit auch gegen die Folgebescheide wendet und die Beklagte dem nicht widerspricht (BSGE 74, 117, 119 mwN = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4; zu gewissen Vorbehalten bei Ärzten in Zulassungssachen und bei Honorarberichtigungsbescheiden vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 6 und Urteil vom 24. August 1994 - SozR 3-1500 § 96 Nr. 3).
  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 21/92

    Kassenarzt - Zulassungsgremien - Ermächtigung

    Auszug aus BSG, 23.02.1995 - 12 RK 66/93
    Das reicht jedenfalls im Beitragsrecht der Sozialversicherung für eine Einbeziehung in das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 96 Sozialgerichtsgesetz (SGG) aus, wenn gegen die Folgebescheide die gleichen Einwände wie gegen den ersten Verwaltungsakt erhoben werden, der Kläger sich im Rechtsstreit auch gegen die Folgebescheide wendet und die Beklagte dem nicht widerspricht (BSGE 74, 117, 119 mwN = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4; zu gewissen Vorbehalten bei Ärzten in Zulassungssachen und bei Honorarberichtigungsbescheiden vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 6 und Urteil vom 24. August 1994 - SozR 3-1500 § 96 Nr. 3).
  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BSG, 23.02.1995 - 12 RK 66/93
    Nach der Begründung des Gesetzentwurfs, der insoweit unverändert Gesetz geworden ist, ist bei der Beitragsgestaltung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds zu berücksichtigen, dh alle Einnahmen und Geldmittel, die das Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte, sind ohne Rücksicht auf die steuerliche Behandlung der Beitragsbemessung zugrunde zu legen (BT-Drucks 11/2237 S 225 zu Art. 1 § 249 Abs. 1).
  • BSG, 10.06.1988 - 12 RK 2/87

    Verlustausgleich - Verschiedene Einkunftsarten - Gleichbehandlungsgebot - Prinzip

    Auszug aus BSG, 23.02.1995 - 12 RK 66/93
    Zum früheren Recht hatte der Senat ihn vielmehr ebenfalls für unzulässig erklärt (BSG SozR 2200 § 180 Nr. 16; BSG ErsK 1989, 41 = USK 8860).
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - nicht

    Mit einzubeziehen sind demgemäß alle Einnahmen und Geldmittel, die das freiwillige Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte, und zwar ohne Rücksicht auf die steuerliche Behandlung der Einkünfte (vgl bereits BSGE 76, 34, 37 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 19 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien in BT-Drucks 11/2237 S 225 zu Art I § 249 des Entwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP eines GRG) .

    Ein - beitragsrechtlich unzulässiger - vertikaler Verlustausgleich (vgl dazu allgemein BSGE 76, 34, 36 ff = SozR 3-2500 § 240 Nr. 19 S 68 ff) läge nämlich vor, ließe man es zu, die bereits beim Ehemann der Klägerin in dessen Gewerbebetrieb anlässlich der Hausmodernisierung angefallenen und bei ihm steuerrechtlich - denkbar sogar bereits im Rahmen der Bemessung seiner eigenen Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung - einkommensmindernd berücksichtigten Aufwendungen anschließend "umzubewerten" und beitragsrechtlich bei einer anderen versicherten Person - der Klägerin - als Aufwendungen im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mindernd in Ansatz zu bringen.

  • BSG, 28.05.2015 - B 12 KR 12/13 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Berücksichtigung von Einkünften aus

    Mit einzubeziehen sind demgemäß alle Einnahmen und Geldmittel, die das freiwillige Mitglied zum Lebensunterhalt verbraucht oder verbrauchen könnte, und zwar ohne Rücksicht auf die steuerliche Behandlung der Einkünfte (vgl bereits BSGE 76, 34, 37 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 19 unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien in BT-Drucks 11/2237 S 225 zu Art I § 249 des Entwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP eines GRG) .

    Die Regelung hatte nach den Feststellungen des LSG im hier maßgebenden Zeitraum folgenden Wortlaut: "Zu den beitragspflichtigen Einnahmen freiwilliger Mitglieder gehören Arbeitsentgelt sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung bis zum kalendertäglichen Betrag der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung." In derartigen Satzungsbestimmungen liegt eine ausreichende Regelung, um (neben anderen Einnahmen) auch Einnahmen eines freiwillig Versicherten aus Kapitalvermögen als bei der Beitragsbemessung zu berücksichtigende Einnahmen heranzuziehen (vgl dazu schon Bericht des Ausschusses für Gesundheit zum Gesetzentwurf eines Gesundheitsstrukturgesetzes ua, BT-Drucks 12/3937 S 17 zu Art. 1 Nr. 120 ; vgl zB BSGE 76, 34, 36 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 19 S 68; BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 40 S 201 f; BSGE 97, 41 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 8, RdNr 12; BSG SozR 4-2500 § 240 Nr. 14 RdNr 18; allg Meinung, zB Bernsdorff in jurisPK-SGB V, aaO, § 240 RdNr 14) .

  • BSG, 27.01.2010 - B 12 KR 28/08 R

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Kapitalzahlung aus einem

    Für die Bestimmung der beitragspflichtigen Einnahmen der freiwilligen Mitglieder durch die Satzung der Krankenkasse reicht eine Generalklausel aus, um neben den im Gesetz genannten beitragspflichtigen Einnahmen der versicherungspflichtig Beschäftigten auch andere Einnahmen der freiwillig Versicherten der Beitragsbemessung zugrunde zu legen, die bereits in der ständigen Rechtsprechung des BSG als Einnahmen zum Lebensunterhalt anerkannt worden waren (vgl Urteile des Senats vom 23.2.1995, 12 RK 66/93 , BSGE 76, 34 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 19, vom 23.9.1999, B 12 KR 12/98 R , SozR 3-2500 § 240 Nr. 31, vom 6.9.2001, B 12 KR 14/00 R , SozR 3-2500 § 240 Nr. 41, sowie, B 12 KR 5/01 R, SozR 3-2500 § 240 Nr. 40, und vom 22.3.2006, B 12 KR 8/05 R , SozR 4-2500 § 240 Nr. 6) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht