Rechtsprechung
BSG, 03.11.1993 - 1 RK 42/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gehörlosigkeit - Schreibtelefon - Ehemann - Kinder
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Krankenversicherung - Kostenübernahme - Schreibtelefon - Gehörlosigkeit - Leistungsumfang - allgemeines Grundbedürfnis - Erforderlichkeit
Verfahrensgang
- SG Mainz, 19.03.1992 - S 5 K 3/92
- LSG Rheinland-Pfalz, 03.09.1992 - L 5 K 47/92
- BSG, 03.11.1993 - 1 RK 42/92
Wird zitiert von ... (80) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 11.04.1973 - 2 BvR 701/72
Untersuchungsgefangene
Auszug aus BSG, 03.11.1993 - 1 RK 42/92
Denn auch bei der Anwendung sozialrechtlicher Leistungsvorschriften ist der verfassungsrechtlich garantierte Schutz der Privatsphäre (vgl dazu Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes [GG]; BVerfGE 35, 35, 39), insbesondere in der Ehe und Familie (vgl Art. 6 Abs. 1 GG; BVerfGE 42, 234, 236) zu beachten, dh es sind diejenigen Leistungen zu gewähren, die der Schutz der Privatsphäre des Versicherten und seiner Familie erfordert. - BVerfG, 16.06.1976 - 2 BvR 97/76
Meinungsfreiheit im Bereich ehelicher Privatsphäre und Untersuchungshaft
Auszug aus BSG, 03.11.1993 - 1 RK 42/92
Denn auch bei der Anwendung sozialrechtlicher Leistungsvorschriften ist der verfassungsrechtlich garantierte Schutz der Privatsphäre (vgl dazu Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes [GG]; BVerfGE 35, 35, 39), insbesondere in der Ehe und Familie (vgl Art. 6 Abs. 1 GG; BVerfGE 42, 234, 236) zu beachten, dh es sind diejenigen Leistungen zu gewähren, die der Schutz der Privatsphäre des Versicherten und seiner Familie erfordert. - BSG, 07.03.1990 - 3 RK 15/89
Einmalwindeln als Hilfsmittel in der Krankenversicherung
Auszug aus BSG, 03.11.1993 - 1 RK 42/92
Zu den allgemeinen Grundbedürfnissen ist dabei auch ein gewisser körperlicher und geistiger Freiraum zu rechnen, der die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben umfaßt (BSGE 66, 245, 246 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 1).
- BSG, 26.02.1991 - 8 RKn 13/90
Schwenkbarer Autositz als Hilfsmittel
Auszug aus BSG, 03.11.1993 - 1 RK 42/92
Der geltend gemachte Anspruch scheitert auch nicht an dem Begriff der Erforderlichkeit iS von § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V. Ein Hilfsmittel ist nach der Rechtsprechung (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 3) erforderlich, wenn sein Einsatz zur Lebensbetätigung im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse benötigt wird. - BSG, 28.09.1976 - 3 RK 9/76
Orthopädische Schuhe als Hilfsmittel
Auszug aus BSG, 03.11.1993 - 1 RK 42/92
Daß die Kosten für ein Standardtelefon, das einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens darstellt, abzuziehen sind (vgl BSGE 42, 229, 231 f = SozR 2200 § 182b Nr. 2), hat bereits das SG in seiner Entscheidung berücksichtigt. - BSG, 22.05.1984 - 8 RK 45/83
Schreibtelefon als notwendiges Hilfsmittel für Gehörlose
Auszug aus BSG, 03.11.1993 - 1 RK 42/92
Die gesetzlichen Krankenkassen haben einer gehörlosen Versicherten jedenfalls dann ein Schreibtelefon in einer Standardausführung zur Verfügung zu stellen, wenn ihr Ehemann und ihre Kinder ebenfalls gehörlos sind, sich während eines Teils des Tages außerhalb des Wohnorts aufhalten und am Aufenthaltsort über Schreibtelefon erreichbar sind (Abgrenzung zu BSG vom 26.10.1982 - 3 RK 28/82 = SozR 2200 § 182b Nr. 26 und BSG vom 22.5.1984 - 8 RK 45/83 = SozR 2200 § 182b Nr. 30). - BSG, 26.10.1982 - 3 RK 28/82
Schreibtelefon - Notwendiges Hilfsmittel für taubstumme Versicherte
Auszug aus BSG, 03.11.1993 - 1 RK 42/92
Die gesetzlichen Krankenkassen haben einer gehörlosen Versicherten jedenfalls dann ein Schreibtelefon in einer Standardausführung zur Verfügung zu stellen, wenn ihr Ehemann und ihre Kinder ebenfalls gehörlos sind, sich während eines Teils des Tages außerhalb des Wohnorts aufhalten und am Aufenthaltsort über Schreibtelefon erreichbar sind (Abgrenzung zu BSG vom 26.10.1982 - 3 RK 28/82 = SozR 2200 § 182b Nr. 26 und BSG vom 22.5.1984 - 8 RK 45/83 = SozR 2200 § 182b Nr. 30). - BSG, 26.03.1980 - 3 RK 61/79
Blattwendegerät als Hilfsmittel iS der Krankenversicherung
Auszug aus BSG, 03.11.1993 - 1 RK 42/92
Hilfsmittel, die dazu dienen, lediglich die Folgen und Auswirkungen der Behinderung in den verschiedenen Lebensbereichen, insbesondere auf beruflichem, wirtschaftlichem und privatem Gebiet, zu beseitigen oder zu mildern, müssen die gesetzlichen Krankenkassen jedoch nicht zur Verfügung stellen (BSGE 50, 77, 78 = SozR 2200 § 182b Nr. 17).
- BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 3/02 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechtes Dreirad für ein Kind - …
Die Förderung der Selbstbestimmung des behinderten Menschen und seiner gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft durch Versorgung mit Hilfsmitteln fällt danach nur dann in die Leistungspflicht der gesetzlichen KV, wenn sie die Auswirkungen der Behinderung nicht nur in einem bestimmten Lebensbereich (Beruf/Gesellschaft/Freizeit), sondern im gesamten täglichen Leben ("allgemein") beseitigt oder mildert und damit ein "Grundbedürfnis des täglichen Lebens" betrifft (…stRspr, vgl zuletzt Urteil des Senats vom 6. August 1998 - B 3 KR 3/97 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 29; SozR 3-2500 § 33 Nr. 5, 27 und 32 sowie zuvor bereits: SozR 2200 § 182b Nr. 12, 30, 34, 37 jeweils mwN). - BSG, 17.01.1996 - 3 RK 39/94
Telefaxgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung
Zur Pflicht der Krankenkasse, ein gehörloses Kind mit einem Telefaxgerät als Hilfsmittel zu versorgen (Fortführung von BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 5).Ein Telefaxgerät ist für einen Gehörlosen, ähnlich wie ein Schreibtelefon (…dazu BSG SozR 2200 § 182b Nrn 26 und 30; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 5 …sowie Urteil des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1995 - SozR 3-2500 § 33 Nr. 17), als Hilfsmittel iS dieser Vorschrift anzusehen, da der allgemeine Hilfsmittelbegriff iS der 2. Alternative als Ausgleich der Behinderung auch den ersetzenden Ausgleich umfaßt.
Die vom Landessozialgericht (LSG) positiv beantworteten Fragen, ob die Fernkommunikation mittels Telefon unter den hier maßgeblichen Bedingungen des Jahres 1994 (…letzte mündliche Verhandlung in einer Tatsacheninstanz, vgl BSGE 43, 1, 5 mwN = SozR 2200 § 690 Nr. 4) zu den elementaren Grundbedürfnissen aller Menschen in der Bundesrepublik Deutschland oder wenigstens zu denen aller Gehörlosen und Ertaubten zu zählen ist und deshalb bei diesen Abgrenzungskriterien der Erforderlichkeit iS des § 33 Abs. 1 S 1 SGB V ein Telefaxgerät generell als erforderliches Hilfsmittel für jede hörunfähige Person angesehen werden kann (…für Schreibtelefone verneinend der 3. Senat des BSG in SozR 2200 § 182b Nr. 26 zur Situation von 1982 und der 8. Senat in SozR 2200 § 182b Nr. 30 zur Situation von 1983; offengelassen vom 1. Senat in SozR 3-2500 § 33 Nr. 5 zur Situation von 1993 und vom erkennenden Senat im Urteil vom 25. Oktober 1995 - SozR 3-2500 § 33 Nr. 17 zur Situation von 1994) können dahingestellt bleiben.
Denn nach stRspr ist ein das Standardtelefon ersetzendes Gerät wie das Telefaxgerät oder das Schreibtelefon für einen Gehörlosen oder Ertaubten jedenfalls dann als erforderliches Hilfsmittel iS des KV-Rechts anzusehen, wenn der Versicherte wegen seiner Behinderung aufgrund besonderer Umstände auf die Verbindung mit anderen Benutzern von Telefaxgeräten bzw Schreibtelefonen unumgänglich angewiesen ist (…3. Senat des BSG SozR 2200 § 182b Nr. 26 …sowie Urteil vom 25. Oktober 1995 - SozR 3-2500 § 33 Nr. 17;… 8. Senat SozR 2200 § 182b Nr. 30; 1. Senat SozR 3-2500 § 33 Nr. 5).
Ein Telefaxgerät stellt für einen Gehörlosen und Ertaubten ein erforderliches Hilfsmittel iS des § 33 Abs. 1 S 1 SGB V dar, wenn dadurch - wie hier - die Möglichkeit der Kommunikation zwischen einem gehörlosen Kind und seinem außerhalb der Familienwohnung berufstätigen und deshalb tagsüber abwesenden Vater sichergestellt wird und keine sonstigen Bezugspersonen des Kindes vorhanden sind (vgl zur ähnlichen Situation einer gehörlosen vierköpfigen Familie BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 5).
Die Rechtsprechung war seither insbesondere aufgrund der technischen Entwicklung und der Markteinführung vieler neuartiger Geräte häufig mit der Frage befaßt, ob ein bestimmtes Hilfsmittel oder Heilmittel als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens einzustufen ist (…verneinend zB BSG SozR 2200 § 182 Nr. 86 für ein Fahrrad-Ergometer;… BSG SozR 2200 § 182 Nr. 97 für eine geeichte Personen-Standwaage zur Selbstüberwachung einer Dauererkrankung;… BSGE 66, 245 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 1 für Einmalwindeln bei Inkontinenz Erwachsener;… BSG Urteil vom 23. August 1995 - SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 für ein elektronisches Lese-Sprechgerät;… BSG SozR 2200 § 182b Nr. 37 für eine Baby-Rufanlage bei Taubheit der Mutter;… BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 15 für orthopädische Arbeitssicherheitsschuhe;… bejahend zB BSG Urteil vom 23. August 1995 SozR 3-2500 § 33 Nr. 16, für Personalcomputer in üblicher Ausstattung; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 5 für Standardtelefone; Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen Urteil vom 26. April 1995 - L 4 Kr 7/95 - für ein Wasserbett; Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen Urteil vom 12. August 1994 - L 4 Kr 229/93 - für eine Bettausstattung - Matratzen, Einziehdecken, Kissen - aus nichtorganischem Material; Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen Urteil vom 27. Juli 1981 - L 16 Kr 75/80 - ErsK 1982, 195 für ein durch Motorbetrieb verstellbares Bettlattenrost).
Soweit ein Hilfsmittel einen allgemeinen Gebrauchsgegenstand ersetzt, ist dabei grundsätzlich ein entsprechender Eigenanteil vom Versicherten zu tragen (…BSG SozR 2200 § 182b Nr. 10 für allgemeine Installationsmaßnahmen beim clos-o-mat; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 5 für ein Schreibtelefon, das ein Standardtelefon ersetzt;… BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 15 für antiallergene Kissen- und Matratzenbezüge;… BSG Urteil vom 23. August 1995 - SozR 3-2500 § 33 Nr. 16, für elektronische Lese-Sprechgeräte, soweit sie als Personalcomputer benutzt werden können).
- BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R
Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel - …
Darunter fallen Gegenstände, die allgemein im täglichen Leben verwendet werden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 5;… SozR 2200 § 182b Nr. 6).Die Vermeidung einer Isolation durch Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und Kommunikation hat die Rechtsprechung des BSG älteren und behinderten Menschen stets als ein elementares Bedürfnis angesehen, das die Eintrittspflicht der gesetzlichen KV rechtfertigt (BSG Urteil vom 24. Januar 1990 - 3/8 RK 16/87;… vom 22. Mai 1984 - 8 RK 45/83 = SozR 2200 § 182b Nr. 30; Urteil vom 3. November 1993 - 1 RK 42/92 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 5).
Das ist bei Gegenständen der Fall, die jeder Mensch oder jedenfalls die große Mehrzahl aller Menschen besitzt (BSGE 42, 229 = SozR 2200 § 182b Nr. 2 - orthopädische Schuhe als Ersatz für normale Schuhe -, BSGE 77, 209 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 19 - Telefaxgerät als Ersatz für Standardtelefon -, BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 5 - Schreibtelefon als Ersatz für Standardtelefon -, BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 15 - antiallergenes Bettzeug als Ersatz für normale Kissen- und Matratzenbezüge), oder wenn davon auszugehen ist, daß ein Hilfsmittel, das zusätzlich in einer völlig anderen, behinderungsunabhängigen, dem alltäglichen Gebrauch zuzurechnenden Weise genutzt werden kann, auch mit hoher Wahrscheinlichkeit so genutzt werden wird (…BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 - Lese-Sprechgerät mit PC-Funktion).
- BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 8/98 R
Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike …
Darunter fallen nur Gegenstände, die allgemein im täglichen Leben verwendet werden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 5;… SozR 2200 § 182b Nr. 6). - LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2017 - L 16/1 KR 371/15
Zu krank für einen Führhund? Blinde MS-Patientin obsiegt
Der Blindenführhund ist weder nach § 34 Abs. 4 SGB V ausgeschlossen noch ein allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, der üblicherweise von einer großen Zahl von nichtbehinderten Menschen regelmäßig benutzt wird (dazu BSG, Urteil vom 03. November 1993 - 1 RK 42/92, SozR 3-2500 § 33 Nr. 5 mwN; BSG…, Urteil vom 16. April 1998 - B 3 KR 9/97 R, SozR 3-2500 § 33 Nr. 27 mwN). - BSG, 25.06.2009 - B 3 KR 4/08 R
Krankenversicherung - Kostenübernahme eines GPS-Systems für blinde und …
Der Ausschluss betrifft nach §§ 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V, 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX nur solche Gegenstände, die als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens allgemein auch von Gesunden im täglichen Leben verwendet werden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 5 S 13 - Schreibtelefon). - BSG, 25.10.1995 - 3 RK 30/94
Schreibtelefon als notwendiges Hilfsmittel in der Krankenversicherung
»Ein Schreibtelefon kann für einen hörunfähigen Versicherten als notwendiges Hilfsmittel betrachtet werden, wenn bei ihm ohne die Möglichkeit der Fernkommunikation die Gefahr der Vereinsamung besteht (Abgrenzung zu BSG vom 26.10.1982 - 3 RK 28/82 …und vom 22.5.1984 - 8 RK 45/83 = BSG SozR 2200 § 182b Nrn 26, 30; Fortführung von BSG vom 3.11.1993 - 1 RK 42/92 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 5).«.Ihr Antrag entspricht damit der Rechtsprechung des ersten Senats des BSG (Urteil vom 3. November 1993 - 1 RK 42/92 - SozR 3-2500 § 33 Nr. 5), nach der mobile Schreibtelefone von der Leistungspflicht der Krankenkassen grundsätzlich nicht umfaßt werden.
Ein Schreibtelefon ist, wie bereits mehrfach vom BSG entschieden (…BSG SozR 2200 § 182b Nrn. 26 und 30; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 5), als Hilfsmittel i.S. dieser Vorschrift anzusehen, da der allgemeine Hilfsmittelbegriff i.S. der 2. Alternative als Ausgleich der Behinderung auch den ersetzenden Ausgleich umfaßt.
Schreibtelefone zählen auch nicht zu den allgemeinen Gebrauchsgegenständen des täglichen Lebens (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 5); denn sie werden nicht üblicherweise von einer großen Zahl von Personen regelmäßig benutzt, sondern in der Regel nur eingesetzt, wenn entweder ein oder beide Teilnehmer an der Fernkommunikation gehörlos oder ertaubt sind.
Die Frage, ob bei diesen Abgrenzungskriterien der Erforderlichkeit i.S. des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V das Schreibtelefon unter den hier maßgeblichen Bedingungen des Jahres 1994 (letzte mündliche Verhandlung in einer Tatsacheninstanz) generell für jede hörunfähige Person ein notwendiges Hilfsmittel ist (…verneinend der 3. Senat des BSG in SozR 2200 § 182b Nr. 26 zur Situation von 1982 und der 8. Senat in SozR 2200 § 182b Nr. 30 zur Situation von 1983; offengelassen vom 1. Senat in SozR 3-2500 § 33 Nr. 5 zur Situation von 1993), kann so nicht beantwortet werden.
Hiernach ist das Schreibtelefon für einen Gehörlosen oder Ertaubten als erforderliches Hilfsmittel i.S. des KV-Rechts anzusehen, wenn der Versicherte im Einzelfall wegen seiner Behinderung aufgrund besonderer Umstände auf das "Telefonieren" mit anderen Schreibtelefonbenutzern unumgänglich angewiesen ist (…3. Senat des BSG SozR 2200 § 182b Nr. 26;… 8. Senat SozR 2200 § 182b Nr. 30; 1. Senat SozR 3-2500 § 33 Nr. 5) oder wenn ohne die Möglichkeit der Fernkommunikation zumindest die konkrete Gefahr der Vereinsamung besteht.
- BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 9/98 R
Therapie-Tandem als Hilfsmittel bei Erforderlichkeit
Der geltend gemachte Anspruch des Klägers kann nicht mit der Begründung verneint werden, bei dem Tandem habe es sich nicht um ein Hilfsmittel, sondern um einen allgemeinen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens gehandelt; darunter fallen nämlich nur Gegenstände, die allgemein auch von Gesunden im täglichen Leben verwendet werden (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 5;… SozR 2200 § 182b Nr. 6).Hingegen werden nur mittelbar oder nur teilweise die Organfunktionen ersetzende Mittel lediglich dann als Hilfsmittel iS der KV angesehen, wenn sie die Auswirkungen der Behinderung nicht nur in einem bestimmten Lebensbereich (Beruf/Gesellschaft/Freizeit), sondern im gesamten täglichen Leben ("allgemein") beseitigen oder mildern und damit ein "Grundbedürfnis des täglichen Lebens" betreffen (…stRspr, vgl zuletzt Urteil des Senats vom 6. August 1998 - B 3 KR 3/97 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 29;… BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 27; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 5;… BSG SozR 2200 § 182b Nrn 12, 30, 34, 37 jeweils mwN).
- BSG, 23.08.1995 - 3 RK 7/95
Elektronische Lese-Sprechgeräte als Hilfsmittel der Krankenversicherung, …
Auch bei der Anwendung sozialrechtlicher Leistungsvorschriften ist dieser verfassungsrechtlich garantierte Schutz der Privatsphäre zu beachten, d.h. es sind diejenigen Leistungen zu gewähren, die den Schutz der Privatsphäre des Versicherten und seiner Familie sicherstellen (BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 5 - Schreibtelefon -). - BSG, 06.02.1997 - 3 RK 1/96
Anspruch eines behinderten Schülers auf Versorgung mit zwei behinderungsgerecht …
Das ist nur bei Gegenständen der Fall, die jeder Mensch oder jedenfalls die große Mehrzahl aller Menschen besitzt (BSGE 42, 229 = SozR 2200 § 182b Nr. 2, BSGE 77, 209 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 19 , BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 5 , BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 15 …BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 16 ). - BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung - …
- BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 16/99 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Elektrorollstuhl - Shoprider - …
- BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93
Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit
- LSG Bayern, 29.06.2006 - L 4 KR 253/03
Kostenerstattung für ein Pflegebett
- LSG Sachsen-Anhalt, 07.10.2010 - L 10 KR 17/06
Hilfe gegen Hausstauballergie
- LSG Sachsen, 08.01.1997 - L 1 KR 15/96
Krankenversicherung - Kostenübernahme eines Rollstuhls bei hochgradiger Demenz …
- BSG, 15.01.2008 - B 3 KR 11/07 B
- BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 29/99 R
Keine Kostenübernahme eines Rollstuhl-Bikes in der Krankenversicherung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2017 - L 16/4 KR 65/12
Gewährung eines Blindenführhundes wegen starker Sehbehinderung; Versorgung eines …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2007 - L 2 KN 209/05
Krankenversicherung
- LSG Sachsen, 25.09.1996 - L 1 Kn 33/95
Knappschaftliche Krankenversicherung - Kostenübernahme eines …
- BSG, 25.01.1995 - 1 RK 63/93
Hilfsmitteleigenschaft eines Krankenbettes
- LSG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - L 11 KR 804/11
Krankenversicherung - Versorgung mit einem Blindenführhund
- SG Hamburg, 05.11.2003 - S 23 KR 94/99
Krankenversicherung - Hilfsmittel - zweisitziges Elektrofahrzeug
- SG Aachen, 02.03.2021 - S 14 KR 299/20
Versorgung mit einem Blindenführhund
- LSG Hessen, 24.04.2008 - L 8 KR 40/07
Krankenversicherung - Hilfsmittel für einen gehbehinderten Versicherten - …
- BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 2/99 R
Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike …
- BSG, 08.11.2006 - B 3 KR 17/06 B
Kostenübernahme der Krankenversicherung bei Hilfsmitteln, für …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2000 - L 16 KR 123/99
Krankenversicherung
- BSG, 17.12.2019 - B 3 KR 45/19 B
Kostenerstattung für selbst angeschafften Cross-Trainer
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2007 - L 11 KR 9/06
Krankenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 24.08.2010 - L 11 KR 3089/09
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Versorgung mit einem …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.1998 - L 5 KR 14/98
Krankenversicherung
- BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 13/98 R
Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike …
- LSG Thüringen, 07.06.1995 - L-3/Kr-221/94
- LSG Hessen, 12.04.2007 - L 1 KR 219/05
Krankenversicherung - Bildtelefon kein notwendiges Hilfsmittel
- LSG Baden-Württemberg, 20.04.2006 - L 5 KR 512/06
Krankenversicherung - Notwendigkeit eines Hilfsmittels bei Erweiterung der …
- BSG, 28.05.1997 - 9 RV 18/96
Lesesprechgerät für einen einem Kriegsblinden
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2008 - L 5 KR 84/07
Krankenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2006 - L 5 KR 16/06
Krankenversicherung
- BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 8/97 R
Behindertengerechte Ausstattung eines Kraftfahrzeugs kein Hilfsmittel der …
- AG Frankfurt/Main, 12.05.1998 - 30 C 3218/97
Kostenerstattung für Faxgerät
- LSG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2004 - L 16 KR 102/03
Krankenversicherung
- LSG Hessen, 20.07.2006 - L 8/14 KR 376/04
Versorgung mit einem Behindertenfahrrad durch die Krankenversicherung
- SG Aachen, 29.05.2007 - S 13 KR 99/06
Krankenversicherung
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2005 - L 9 KR 128/03
Anspruch auf Versorgung mit einer Badeprothese
- LSG Berlin, 07.03.2003 - L 9 B 3/03
Prozesskostenhilfe - hinreichende Erfolgaussicht - orthopädisches Hilfsmittel - …
- LSG Niedersachsen, 28.06.2001 - L 4 KR 139/99
Anspruch einer stark sehbehinderten Versicherten auf Kostenerstattung für ein …
- SG Frankfurt/Main, 01.12.2006 - S 21 KR 3101/03
- LSG Baden-Württemberg, 22.02.2006 - L 5 KR 5296/04
Krankenversicherung - Kostenübernahme eines behindertengerechten Fahrzeuges
- LSG Baden-Württemberg, 15.02.2012 - L 5 KR 6011/09
- SG Leipzig, 04.07.2006 - S 8 KR 208/05
Kostenübernahme der Krankenversicherung für ein Segufix-Bandagensystem bei einem …
- LSG Baden-Württemberg, 20.04.2006 - L 5 KR 512/05
Anspruch auf vorläufige Ausstattung eines Rollstuhls mit einem …
- LSG Niedersachsen, 20.09.2000 - L 4 KR 53/99
Kostenerstattung für ein Doppelschalensitzfahrrad für ein familienversichertes …
- SG Düsseldorf, 02.10.2008 - S 8 KR 142/05
Versorgung mit einem Therapierad als Hilfsmittel der gesetzlichen …
- SG Leipzig, 14.09.2006 - S 8 KR 209/03
Beidseitiges Cochlear-Implantat als Hilfsmittel der Krankenversicherung
- SG Frankfurt/Main, 20.09.2004 - S 25 KR 520/01
Kostenübernahme für ein Therapiefahrrad durch die Krankenversicherung
- SG Detmold, 07.11.2003 - S 14 KR 55/02
Krankenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.1997 - L 2 Kn 134/95
Rentenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.1996 - L 2 Kn 38/95
Rentenversicherung
- SG Aachen, 22.10.2007 - S 21 KR 32/07
Anspruch auf Versorgung mit einem Blindenführhund
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2007 - L 1 KR 240/07
- SG Lübeck, 05.10.2011 - S 1 KR 705/10
Anspruch einer hochgradig Schwerhörigen auf Übernahme der Kosten für ein …
- SG Aachen, 27.11.2007 - S 13 KR 84/06
Krankenversicherung
- SG Frankfurt/Main, 11.09.2006 - S 25 KR 2894/02
- SG Leipzig, 08.09.2004 - S 8 KR 139/02
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Rollstuhl-Bike - Leistungspflicht - …
- SG Kassel, 09.07.1997 - S 12 KR 86/97
Krankenversicherung - Kostenübernahme eines Copilot-Therapie-Tandems bei Autismus …
- SG Bayreuth, 13.04.2005 - S 9 KR 427/04
Keine Kostenübernahme für ein Bildtelefon
- LSG Baden-Württemberg, 16.08.2011 - L 11 KR 2930/10
- SG Mannheim, 26.06.2003 - S 8 KR 2662/02
- SG Würzburg, 21.05.2003 - S 9 KR 136/99
- SG Kassel, 04.02.2003 - S 12/KR 625/02
- LSG Niedersachsen, 24.05.1995 - L 4 KR 129/94
Krankenversicherung - orthopädischer Bürostuhl - Hilfsmittel
- SG Aachen, 25.06.2007 - S 21 (4) KR 9/07
- SG Gießen, 28.05.2003 - S 9/KR 1932/02
- SG Kassel, 31.10.2002 - S 12/KR 281/02
- SG München, 04.10.2001 - S 44 KR 624/99
Kostenübernahme für ein Bildtelefon durch die Krankenkasse
- SG Hannover, 29.11.2011 - S 44 KR 93/11
- SG Speyer, 15.01.2003 - S 7 KR 183/01
- SG Dresden, 19.06.2002 - S 18 KR 268/00
Krankenversicherung - keine Kostenübernahme von Unterziehtrikots zu einem …