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   BSG, 01.09.1999 - B 9 V 25/98 R   

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BSG, 01.09.1999 - B 9 V 25/98 R (https://dejure.org/1999,1783)
BSG, Entscheidung vom 01.09.1999 - B 9 V 25/98 R (https://dejure.org/1999,1783)
BSG, Entscheidung vom 01. September 1999 - B 9 V 25/98 R (https://dejure.org/1999,1783)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Kriegsopferversorgung - Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit (AHP) 1983 und 1996 - Geltungszeit von AHP - keine Rückwirkung von AHP - Korrektur von AHP

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz - Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage - Anforderungen an die Minderung der Erwerbsfähigkeit

  • Judicialis

    BVG § 30 Abs 1; ; BVG § 31; ; SGG § 54

  • vsbinfo.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVG § 30
    Geltungsbereich der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit - Rückwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (258)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 1/93

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Aufhebung - wesentliche Änderung -

    Auszug aus BSG, 01.09.1999 - B 9 V 25/98 R
    Die geltenden AHP geben jeweils den aktuellen medizinischen Wissens- und Erkenntnisstand wieder und ermöglichen damit der Versorgungsverwaltung und den Gerichten, mit Hilfe von Willensentscheidungen für Schädigungen oder eine Behinderung den zutreffenden Grad der MdE oder den GdB zu bestimmen (vgl insoweit BSGE 75, 176, 177 = SozR 3-3870 § 3 Nr. 5; Wachholz, br 1992, 35, 36).

    Das Begehren des Klägers kann auch deshalb keinen Erfolg haben, weil die AHP 1983 dem Gesetz nicht widersprechen, es nicht erkennbar und vom Kläger auch nicht geltend gemacht worden ist, daß sie dem Stand der medizinischen Wissenschaft während des gesamten hier streitigen Zeitraums nicht entsprochen haben oder daß hier ein Sonderfall vorliegt, der aufgrund der individuellen Verhältnisse einer gesonderten Beurteilung bedarf (vgl BSG MesoB 20a/210; BSG SozR 3870 § 4 Nr. 3; BSGE 72, 285, 287 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 6; BSGE 75, 176, 178 = SozR 3-3870 § 3 Nr. 5).

    Gerade bei psychischen Regelabweichungen dürfte einer geringfügigen MdE-Korrektur eher eine systemgerechte, geänderte Einschätzung im Rahmen des einer gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglichen Einschätzungsspielraums der Verwaltung bei der Schaffung der AHP zugrunde liegen (vgl zu den AHP 1996 Rößner/Raddatz, Medizinischer Sachverständiger 1996, 173, 177 f, Herter, br 1997, 89, 92 sowie BSGE 75, 176, 178 = SozR 3-3870 § 3 Nr. 5).

  • BSG, 23.06.1993 - 9a RVs 1/91

    Nachteilsausgleich - Merkzeichen H - Gehörlosigkeit - Kommunikationsstörung -

    Auszug aus BSG, 01.09.1999 - B 9 V 25/98 R
    Das Begehren des Klägers kann auch deshalb keinen Erfolg haben, weil die AHP 1983 dem Gesetz nicht widersprechen, es nicht erkennbar und vom Kläger auch nicht geltend gemacht worden ist, daß sie dem Stand der medizinischen Wissenschaft während des gesamten hier streitigen Zeitraums nicht entsprochen haben oder daß hier ein Sonderfall vorliegt, der aufgrund der individuellen Verhältnisse einer gesonderten Beurteilung bedarf (vgl BSG MesoB 20a/210; BSG SozR 3870 § 4 Nr. 3; BSGE 72, 285, 287 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 6; BSGE 75, 176, 178 = SozR 3-3870 § 3 Nr. 5).

    Wäre es anders, wären jedoch die AHP 1996 nicht etwa rückwirkend anzuwenden, sondern die AHP 1983 müßten systemgerecht korrigiert werden (vgl Senatsbeschluß vom 21. Oktober 1998 in SozR 3-3870 § 3 Nr. 8 und Bürck, aaO, 133 ff sowie auch BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 6 S 30).

  • BSG, 21.10.1998 - B 9 SB 46/98 B

    Wirksamkeit der Änderung der Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit

    Auszug aus BSG, 01.09.1999 - B 9 V 25/98 R
    Wie der Senat bereits entschieden hat, sind die AHP 1996 nicht rückwirkend anwendbar, sondern entfalten ab 1. Januar 1997 Wirkung allein für die Zukunft (vgl Senatsbeschluß vom 21. Oktober 1998 in SozR 3-3870 § 3 Nr. 8 sowie Einzelheiten bei Bürck, ZfS 1999, 129, 133 ff).

    Wäre es anders, wären jedoch die AHP 1996 nicht etwa rückwirkend anzuwenden, sondern die AHP 1983 müßten systemgerecht korrigiert werden (vgl Senatsbeschluß vom 21. Oktober 1998 in SozR 3-3870 § 3 Nr. 8 und Bürck, aaO, 133 ff sowie auch BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 6 S 30).

  • BSG, 06.12.1989 - 9 RVs 3/89

    Bewertung des GdB bei Änderung der medizinischen Lehrmeinung

    Auszug aus BSG, 01.09.1999 - B 9 V 25/98 R
    Das Begehren des Klägers kann auch deshalb keinen Erfolg haben, weil die AHP 1983 dem Gesetz nicht widersprechen, es nicht erkennbar und vom Kläger auch nicht geltend gemacht worden ist, daß sie dem Stand der medizinischen Wissenschaft während des gesamten hier streitigen Zeitraums nicht entsprochen haben oder daß hier ein Sonderfall vorliegt, der aufgrund der individuellen Verhältnisse einer gesonderten Beurteilung bedarf (vgl BSG MesoB 20a/210; BSG SozR 3870 § 4 Nr. 3; BSGE 72, 285, 287 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 6; BSGE 75, 176, 178 = SozR 3-3870 § 3 Nr. 5).

    Gegen die vom Kläger vertretene Auffassung, die AHP 1996 seien rückwirkend anzuwenden, spricht schließlich auch die Überlegung, daß ein in Übereinstimmung mit den geltenden AHP ergangener Bescheid, der zwischen den Beteiligten bindend geworden ist, regelmäßig nicht rückwirkend als inhaltlich falsch und damit rechtswidrig angesehen werden kann (vgl BSG SozR 3870 § 4 Nr. 3).

  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89

    Begriff der Hilflosigkeit bei Kindern im Schwerbehindertenrecht, wesentliche

    Auszug aus BSG, 01.09.1999 - B 9 V 25/98 R
    Es äußert allerdings insoweit normähnliche Wirkungen, als es vor allem aus Gründen der Gleichbehandlung wie untergesetzliche Rechtsnormen angewandt wird (vgl BSGE 67, 204, 209 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 1), die Verwaltung bindet und auf das auch die Gerichte angewiesen sind.
  • BSG, 02.07.1997 - 9 RV 19/95

    Hilflosigkeit iS. von § 35 Abs. 1 BVG

    Auszug aus BSG, 01.09.1999 - B 9 V 25/98 R
    Dem steht nicht entgegen, daß der Kläger sein Begehren vorliegend mit einer Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4 SGG) geltend macht, bei der der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage idR die letzte mündliche Verhandlung ist (vgl BSG SozR Nr. 71 zu § 54 SGG; BSGE 12, 127, 130 = SozR Nr. 72 zu § 54 SGG; BSG SozR 3-3100 § 35 Nr. 6 sowie Kummer, Das sozialgerichtliche Verfahren, 1996, RdNr 83 mwN), denn dieser Grundsatz gilt nicht, wenn es in einem Klageverfahren um die Frage geht, welche AHP für die Bestimmung der MdE eines Beschädigten im streitigen Zeitraum heranzuziehen sind, weil die bisher geltenden AHP im Laufe des gerichtlichen Verfahrens durch neue ersetzt worden sind.
  • BSG, 29.10.1992 - 9b RAr 7/92

    Ausbildungsbeihilfe - Rückwirkende Kürzung - Nebenbestimmung - Vertrauensschutz -

    Auszug aus BSG, 01.09.1999 - B 9 V 25/98 R
    Im Falle unechter Rückwirkung werden Sachverhalte in die gesetzlichen Regelungen einbezogen, die in der Vergangenheit begründet worden, auf Dauer angelegt und noch nicht abgeschlossen sind (vgl zB BSGE 71, 202, 208 = SozR 3-4100 § 45 Nr. 3; Möller/Rührmair, NJW 1999, 908 jeweils mwN).
  • BSG, 28.04.1960 - 8 RV 1341/58
    Auszug aus BSG, 01.09.1999 - B 9 V 25/98 R
    Dem steht nicht entgegen, daß der Kläger sein Begehren vorliegend mit einer Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4 SGG) geltend macht, bei der der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage idR die letzte mündliche Verhandlung ist (vgl BSG SozR Nr. 71 zu § 54 SGG; BSGE 12, 127, 130 = SozR Nr. 72 zu § 54 SGG; BSG SozR 3-3100 § 35 Nr. 6 sowie Kummer, Das sozialgerichtliche Verfahren, 1996, RdNr 83 mwN), denn dieser Grundsatz gilt nicht, wenn es in einem Klageverfahren um die Frage geht, welche AHP für die Bestimmung der MdE eines Beschädigten im streitigen Zeitraum heranzuziehen sind, weil die bisher geltenden AHP im Laufe des gerichtlichen Verfahrens durch neue ersetzt worden sind.
  • BSG, 13.12.1994 - 9 RVs 3/94

    Nachteilsausgleich aG - Störung der Orientierungsfähigkeit - Anfallsleiden

    Auszug aus BSG, 01.09.1999 - B 9 V 25/98 R
    Es äußert allerdings insoweit normähnliche Wirkungen, als es vor allem aus Gründen der Gleichbehandlung wie untergesetzliche Rechtsnormen angewandt wird (vgl BSGE 67, 204, 209 = SozR 3-3870 § 4 Nr. 1), die Verwaltung bindet und auf das auch die Gerichte angewiesen sind.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 6 SB 4718/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Terminverlegung - zweiter Verlegungsantrag -

    In den VG wird der medizinische Kenntnisstand für die Beurteilung von Behinderungen wiedergegeben (BSG, Urteile vom 16. Dezember 2014 - B 9 SB 2/13 R -, SozR 4-3250 § 69 Nr. 18, Rz. 10 m.w.N. und vom 1. September 1999 - B 9 V 25/98 R -, SozR 3-3100 § 30 Nr. 22).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2014 - L 8 SB 2497/11

    Schwerbehinderung - GdB-Feststellung - Gesamt-GdB von 50 -

    Sowohl die AHP als auch die VersMedV (nebst Anlage) sind im Lichte der rechtlichen Vorgaben des § 69 SGB IX auszulegen und - bei Verstößen dagegen - nicht anzuwenden (BSG, Urteil vom 30.09.2009 SozR 4-3250 § 69 Nr. 10 RdNr. 19 und vom 23.4.2009, aaO, RdNr. 30) .In den VG ist ebenso wie in den AHP (BSG, Urteil vom 01.09.1999 - B 9 V 25/98 R - SozR 3-3100 § 30 Nr. 22) der medizinische Kenntnisstand für die Beurteilung von Behinderungen wiedergegeben.
  • LSG Baden-Württemberg, 06.04.2017 - L 6 VJ 1281/15

    Soziales Entschädigungsrecht - Impfschaden - Wahrscheinlichkeit des ursächlichen

    Soweit sich diese "Anhaltspunkte" aber rückblickend als fehlerhaft erweisen, sind die neueren AHP bzw. die VG zwar nicht rückwirkend anzuwenden, sondern die AHP 1996 sind systemgerecht zu korrigieren (BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998 - B 9 SB 46/98 B -, juris, Rz. 6), wenn sich herausstellt, dass die AHP 1996 nicht mehr dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechen (BSG, Urteil vom 1. September 1999 - B 9 V 25/98 R -, juris, Rz. 15; BSG, Urteil vom 21. Oktober 1998 - B 9 SB 46/98 B -, juris, Rz. 6; vgl. auch Senatsurteil vom 18. Februar 2016 - L 6 VJ 2595/14 -, juris, Rz. 74).
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