Rechtsprechung
BSG, 05.05.1993 - 9/9a RV 25/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versorgungsrechtlich geschützter Bereich - Unfallunabhängige Krankheiten - Berufskrankheitenrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gießen, 18.06.1990 - S 16/Vs 1214/88
- LSG Hessen, 05.11.1991 - L 4/Vs 887/90
- BSG, 05.05.1993 - 9/9a RV 25/92
Papierfundstellen
- MDR 1994, 182
Wird zitiert von ... (48) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 24.09.1992 - 9a RV 31/90
Selbsttötung im Wehrdienst - Wehrdiensteigentümliche Verhältnisse
Auszug aus BSG, 05.05.1993 - 9a RV 25/92
Auch hierbei ist das Berufskrankheitenrecht Vorbild (…BSG SozR 3-3200 § 81 Nr. 3 und Urteil vom 24. September 1992 - 9a RV 31/90 -). - BSG, 26.02.1992 - 9a RV 4/91
Diensteinwirkungen durch CS-Tränengas auf Nervenkrankheit - …
Auszug aus BSG, 05.05.1993 - 9a RV 25/92
Auch hierbei ist das Berufskrankheitenrecht Vorbild (BSG SozR 3-3200 § 81 Nr. 3 und Urteil vom 24. September 1992 - 9a RV 31/90 -). - BSG, 11.06.1974 - 9 RV 122/73
Zur Frage wehrdiensteigentümlicher Belastungen als Mitursache für einen …
Auszug aus BSG, 05.05.1993 - 9a RV 25/92
Die Rechtsprechung zum SVG hat deshalb schon früh an das Recht der Berufskrankheiten angeknüpft, um schicksalhafte Erkrankungen aus dem versorgungsrechtlich geschützten Bereich auszugrenzen (vgl BSGE 37, 282, 283 = SozR 3200 § 81 Nr. 1 zur Wehrdiensteigentümlichkeit nervlicher Belastungen für einen Herzinfarkt).
- LSG Bayern, 19.11.2014 - L 15 VS 19/11
Nierenzellkarzinom und Schilddrüsenadenom als Schädigungsfolgen bei einem sog. …
Für unfallunabhängige Gesundheitsstörungen, in denen wesensmäßig die Nachweisführung eines Zusammenhangs aufgrund eines konkreten Anlassereignisses erheblich erschwert ist, bestimmt sich der versorgungsrechtlich geschützte Bereich nach dem SVG nach der ständigen Rechtsprechung des BSG nach dem Vorbild des Berufskrankheitenrechts der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 05.05.1993, Az.: 9/9a RV 25/92).Davon ist dann auszugehen, wenn eine Situation gegeben ist, in der bekannt geworden ist, dass bestimmte Einwirkungen, denen Soldaten im Dienst in höherem Grad als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind, zur Entwicklung bestimmter Krankheiten beitragen können, für die medizinstatistisch nachgewiesen ist, dass die Zahl der Erkrankungen von Soldaten signifikant höher als in der Allgemeinbevölkerung ist (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.1993, Az.: 9/9a RV 25/92).
- LSG Bayern, 31.07.2013 - L 15 VS 9/10
(Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - …
Denn wenn aus der länger andauernden Therapie keine Erkrankung resultiert, die in der Anlage 1 zur BKV aufgenommen ist oder die als Wie-Berufskrankheit gemäß § 9 Abs. 2 SGB VII wegen Verordnungsreife Anerkennung finden kann bzw. für die keine medizinstatistisch nachgewiesenen Erkenntnisse vorliegen, dass die Soldaten im Dienst solchen Einwirkungen in höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt wären und der Dienstherr daher zum Handeln aufgerufen wäre (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.1993, Az.: 9/9a RV 25/92), scheitert ein Versorgungsanspruch. - LSG Niedersachsen-Bremen, 16.07.2013 - L 9 U 237/11 Das Bundessozialgericht (BSG) habe mit Urteil vom 5. Mai 1993 (Az.: 9/9a RV 25/92) entschieden, dass eine allergische Hausstaubmilbenallergie deshalb nach den Grundsätzen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht als BK entschädigt werden dürfe, weil die Hausstaubmilbe ubiquitär vorkomme und eine besondere Einwirkung in deren Antreffen auch bei Dienstausübung eben nicht gesehen werden könne.
Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass die Hausstaubmilbe ubiquitär ist und nicht nur in Textileinzelhandelsgeschäften, sondern auch sonst in Räumen mit Publikumsverkehr oder auch in Privatunterkünften vorkommt (vgl. hierzu BSG v. 05.05.1993 - 9/9a RV 25/92 - juris Rn. 18).
Insoweit wird Bezug genommen auf das Urteil des BSG vom 5. Mai 1993 (Az.: 9/9a RV 25/92).
- LSG Baden-Württemberg, 06.04.2017 - L 6 VS 1489/16 Wenn - wie hier - kein Unfall im Sinne eines einzelnen traumatischen Ereignisses angeschuldigt wird, sondern eine allmähliche Einwirkungen des Wehrdienstes bzw. wehrdiensteigentümlicher Verhältnisse, so kann diese nur dann als Wehrdienstbeschädigung anerkannt werden, wenn die Schädigungsfolge als Berufskrankheit entsprechend dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung als Berufskrankheit anerkannt ist oder anerkannt werden könnte (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 5. Mai 1993, Az.: 9/9a RV 25/92, juris).
Davon ist dann auszugehen, wenn eine Situation gegeben ist, in der bekannt geworden ist, dass bestimmte Einwirkungen, denen Soldaten im Dienst in höherem Grad als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind, zur Entwicklung bestimmter Krankheiten beitragen können, für die medizinstatistisch nachgewiesen ist, dass die Zahl der Erkrankungen von Soldaten signifikant höher als in der Allgemeinbevölkerung ist (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 1993, 9/9a RV 25/92, a.a.O.).
- LSG Sachsen-Anhalt, 07.08.2008 - L 7 VS 3/07
Handlungsbefugnis der Verwaltung als Voraussetzung eines Verwaltungsaktes; Umfang …
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 81 SVG ist deshalb zur Beurteilung unfallunabhängiger Krankheiten vor allem das Berufskrankheitsrecht der gesetzlichen Unfallversicherung heranzuziehen (…vgl. BSG v. 26.2. 1992 - 9a RV 4/91 - SozR 3-3200 § 81 Nr. 3, S. 13, 15; v. 5.5. 1993 - 9/9a RV 25/92 - a.a.O., Nr. 8, S. 39 f.). - LSG Bayern, 16.04.2002 - L 15 VS 13/98
Anerkennung einer neurotischen Depression als Wehrdienstbeschädigung ; Rücknahme …
Wehrdiensteigentümlich sind bei Erkrankungen außergewöhnliche Verhältnisse nur, wenn sie den Eigenarten des Wehrdienstes entsprechen und über durchschnittliche Belastungen im Zivilleben hinausgehen (BSG vom 05.05.1993, Az.: 9 /9a RV 25/92 in SozR 3200 § 81 Nr. 8 unter Bezug auf BSG SozR 3200 § 81 Nr. 31).Zu dem gleichen Ergebnis - Versagung der Versorgung - führt die Rechtsprechung des BSG in den Fällen, in denen - wie hier - die Anerkennung einer nicht auf einem plötzlichen Ereignis beruhenden Krankheit als WDB begehrt wird (vgl. hierzu z.B. BSG vom 05.05.1993 in SozR 3-3200 § 81 Nr. 8, vom 10.11.1993 in SozR 3-3200 § 81 Nr. 9, vom 24.09.1992 in SozR 3-3200 § 81 Nr. 6 sowie Beschlüsse vom 11.10.1994, Az.: 9 BV 55/94 und vom 19.06.1996, Az.: 9 BV 105/95).
- LSG Baden-Württemberg, 16.07.2008 - L 6 VS 2599/06
Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Gefährdung durch Strahlung in …
Für unfallunabhängige Krankheiten/Gesundheitsstörungen (Alternativen 1. und 3.) bestimmt sich der versorgungsrechtlich geschützte Bereich nach dem SVG nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. hierzu z.B. BSG, Urteil vom 5. Mai 1993, 9/9a RV 25/92 sowie Beschluss vom 11. Oktober 1994, Az.: 9 BV 55/94, jeweils zitiert nach Juris), welcher der Senat folgt, nach dem Vorbild des Berufskrankheitenrechts der gesetzlichen Unfallversicherung, es sei denn, es handelt sich um besondere außerordentliche Belastungen, die typischerweise nur unter den Bedingungen des Krieges auftreten. - LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2018 - L 10 VE 12/13 Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (…vgl. etwa Urteil vom 26. Februar 1992, Az.: 9a RV 4/91, SozR 3-3200 § 81 Nr. 3; Urteil vom 5. Mai 1993, Az.: 9/9a RV 25/92, SozR 3-3200 § 81 Nr. 8) sind bei unfallunabhängigen - also möglicherweise durch die Summe einer Vielzahl von dienstbedingten Einwirkungen verursachten - Krankheiten im Bereich des SVG die vorstehenden Abwägungen nach dem Vorbild des Berufskrankheitenrechts anzustellen.
Die Beweisaufnahme hat auch keine Erkenntnisse dahingehend erbracht, dass in der medizinischen Wissenschaft dergestalt neue Erkenntnisse existierten, dass entweder die Gesundheitsstörung des Klägers an sich als - neue - Berufskrankheit anerkannt werden müsste, § 9 Abs. 2 SGB VII, oder dass wegen einer signifikant höheren Erkrankungswahrscheinlichkeit für Soldaten gegenüber der Zivilbevölkerung der Dienstherr zum Handeln aufgerufen wäre (vgl. dazu BSG, Urteil vom 05. Mai 1993, Az.: 9/9a RV 25/92, SozR 3-3200 § 81 Nr. 8).
- SG Halle, 23.05.2012 - S 12 VE 3/10
Gewährung einer Beschädigtenrente wegen der Folgen einer erlittenen Gewalttat
Für die auf den Umkehrschluss aus § 81 Abs. 6 Satz 1 SVG (und den entsprechenden entschädigungsrechtlichen Parallelvorschriften) gestützte Ansicht, dass für die haftungsbegründende Kausalität keine Beweiserleichterung gelte, besteht kein sachliches Bedürfnis mehr, da die zugrundeliegenden Probleme in der späteren Rechtsprechung des BSG auf andere Weise gelöst worden sind (SozR 3-3200 § 81 Nr. 8 und 9; BSGE 77, 1, 3). - LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2017 - L 10 VE 68/14
Soziales Entschädigungsrecht - Opferentschädigung - familiäre Gewalt - Schläge …
Für den Bereich des Soldatenversorgungsrechts wendet die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 5. Mai 1993, 9/9a RV 25/92; Urteil vom 10. November 1993, 9/9a RV 41/92; Beschluss vom 11. Oktober 1994, 9 BV 55/94) und die Literatur (vgl. nur etwa Lilienfeld, in: Knickrehm, Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, § 81 SVG, RdNr. 53 m.w.N.) für die Beurteilung der Kausalität bei unfallunabhängigen Krankheiten bzw. Gesundheitsstörungen nach § 81 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 SVG die Grundsätze des Berufskrankheitenrechts der gesetzlichen Unfallversicherung an. - LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2011 - L 6 VS 3/06
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- LSG Bayern, 19.06.2007 - L 15 VS 15/03
Berücksichtigung von durch einen Sturz vom Flachdach einer Kaserne entstandener …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2016 - L 12 VE 11/10
- LSG Schleswig-Holstein, 23.10.2012 - L 2 VS 13/11
Soldatenversorgung - Hinterbliebenenrente - Tumorerkrankung eines ehemaligen …
- BVerfG, 13.01.1995 - 1 BvR 205/88
Versagung von Versorgungsansprüchen
- LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2000 - L 10 (6) VS 72/96
Medikamenten- und Alkoholabhängigkeit als Wehrdienstbeschädigung; …
- LSG Schleswig-Holstein, 05.06.2012 - L 2 V 4/09
Soldatenversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - …
- LSG Bayern, 06.12.2005 - L 15 VS 3/01
Anerkennung und Entschädigung von "Rückenschmerzen mit Bandscheibenvorfall" als …
- LSG Sachsen, 27.12.2004 - L 6 VS 1/02
Ausgleich nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) für eine …
- LSG Niedersachsen, 07.03.2001 - L 9 VS 20/93
Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Kannversorgung - Non Hodgkin …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2016 - L 10 VE 28/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2007 - L 13 V 1/06
Zivildienstleistender - Beschädigtenversorgung - Berufskrankheit - Erkrankung der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2002 - L 7 VS 3/98
Ausgleich in Höhe der Grundrente und Schwerstbeschädigtenzulage auf Grund einer …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2015 - L 10 VE 36/13
CPN-4; MPN-11; Radarkommission; Radarmechaniker; Radaroperator
- LSG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - L 6 VS 1984/08
- SG Gießen, 02.09.2010 - S 16 VS 2/05
Soldatenversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2005 - L 5/9 VS 2/00
- LSG Baden-Württemberg, 12.01.2017 - L 6 VS 2945/16
- BSG, 15.05.2007 - B 9a V 5/07 B
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.05.2002 - L 9 VU 1/99
- LSG Bayern, 16.10.2001 - L 15 VS 108/94
Darmerkrankung als Folge einer Wehrdienstbeschädigung ; Kannversorgung auf …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2018 - L 10 VE 5/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2017 - L 10 VE 30/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2013 - L 10 VE 19/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2012 - L 12 VS 5/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2012 - L 12 VS 4/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2007 - L 13/5 VS 24/02
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2006 - L 5 VS 5/03
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2006 - L 5 VS 1/02
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2006 - L 5 VS 3/05
- LSG Niedersachsen, 26.06.2001 - L 5/9 VS 16/00
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2005 - L 9 VH 1/97
- LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2004 - L 2 VS 13/03
Wehrdienstbeschädigung - Hinterbliebenenversorgung - Soldat - Sportausübung im …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.06.2017 - L 10 VE 56/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2015 - L 10 VE 59/13
- SG Nürnberg, 18.07.2018 - S 12 VS 9/11
Anerkennung verschiedener Gesundheitsstörungen als Wehrdienstschädigungsfolgen
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2009 - L 10 VS 2/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2006 - L 5 VS 12/01