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   BSG, 19.02.1998 - B 3 P 7/97 R   

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https://dejure.org/1998,472
BSG, 19.02.1998 - B 3 P 7/97 R (https://dejure.org/1998,472)
BSG, Entscheidung vom 19.02.1998 - B 3 P 7/97 R (https://dejure.org/1998,472)
BSG, Entscheidung vom 19. Februar 1998 - B 3 P 7/97 R (https://dejure.org/1998,472)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Pflegeversicherung - Voraussetzung für Leistungen nach Pflegestufe III - Anstieg des Pflegebedarfs für sechs Monate - keine höhere Einstufung bei zu erwartender Besserung - Pflegebedürftigkeits-Richtlinien - Begutachtungs-Richtlinien - keine Ergänzung von gesetzlichen ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflegeversicherung - Pflegegeld - Schwerbehindert - Schwerpflegebedürftigkeit - Hirnschaden - Spastiker - Lähmung - Pflegestufe III - Einstufung

  • Judicialis

    SGB XI § 15 Abs 1 (Satz 1) Nr 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nächtliche Pflege als Voraussetzung für Leistungen nach Pflegestufe III, höhere Einstufung bei vorüberfgehndem Anstieg des Pflegebedarfs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung: Einstufung in Pflegestufe III

Papierfundstellen

  • NZS 1998, 479
 
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Wird zitiert von ... (127)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Auszug aus BSG, 19.02.1998 - B 3 P 7/97 R
    Die besonderen Voraussetzungen, unter denen das Bundessozialgericht (BSG) im Hinblick auf die vom Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen nach § 92 Abs. 1 SGB V zu beschließenden Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten eine Bindungswirkung von Richtlinien auch gegenüber den Versicherten angenommen hat (BSGE 78, 70, 76 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 6), liegen im Bereich der Pflegeversicherung nicht vor.
  • BSG, 30.09.1993 - 4 RK 1/92

    Schwerpflegebedürftigkeit - Feststellungsurteil - Richtlinie - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 19.02.1998 - B 3 P 7/97 R
    Soweit sich die Richtlinien innerhalb des durch Gesetz und Verfassung vorgegebenen Rahmens halten, sind sie als Konkretisierung des Gesetzes zur Vermeidung von Ungleichbehandlungen zu beachten (vgl BSGE 73, 142, 150 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 4).
  • BSG, 29.09.1993 - 9 RV 12/93

    Versorgung - Hilfsmittel - Änderung - Motorfahrzeug - Automatikgetriebe -

    Auszug aus BSG, 19.02.1998 - B 3 P 7/97 R
    Soweit sich die Richtlinien innerhalb des durch Gesetz und Verfassung vorgegebenen Rahmens halten, sind sie als Konkretisierung des Gesetzes zur Vermeidung von Ungleichbehandlungen zu beachten (vgl BSGE 73, 142, 150 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 4).
  • OLG Karlsruhe, 14.04.1993 - 13 U 160/91

    Berufsunfähigkeit; Private Krankenversicherung; Wechsel; Besprechungsgebühr;

    Auszug aus BSG, 19.02.1998 - B 3 P 7/97 R
    Die Belastbarkeit der Sozialversicherungs-Beitragszahler, insbesondere der Arbeitgeber, mit zusätzlichen Zahlungspflichten zur Abdeckung eines Risikos, das der einzelne zuvor (mit Ausnahme der Vorbereitungsphase vom 1. Januar 1989 bis 31. März 1995 in Gestalt der §§ 53 ff SGB V) vollständig aus eigenen Mitteln zu tragen hatte, ist im Gesetzgebungsverfahren eingehend diskutiert worden (vgl BT-Drucks 12/5262, S 85 ff, 175 ff; dazu auch Schmähl, Finanzierung sozialer Sicherung unter veränderten gesellschaftlichen und ökonomischen Bedingungen, SozVers 1994, 169 = ZfS 1994, 241; ders, Zur Finanzierung einer Pflegeversicherung in Deutschland, DRV 1993, 358).
  • BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R

    Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes - Rechtswidrigkeit der

    Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 SGB XI muss dabei der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, wöchentlich im Tagesdurchschnitt (Redaktionsversehen: gemeint ist "täglich im Wochendurchschnitt", vgl BSG SozR 3-3300 § 15 Nr. 1) in der Pflegestufe I mindestens 90 Minuten betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen.
  • BSG, 30.10.2001 - B 3 KR 27/01 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Behandlungspflege - Pflegeheim -

    Fraglich bleibt, ob auch die zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 14) zu leistende nächtliche Pflege nach Ausklammerung der schlichten Einsatz- und Rufbereitschaft der Pflegekraft (BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 8; BSG SozR 3-3300 § 15 Nr. 1 und 5) regelmäßig mindestens zwei Stunden betrug.
  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 9/04 R

    Krankenversicherung - Pflegeversicherung - häusliche Krankenpflege - Abgrenzung

    Vor diesem Hintergrund ist es erklärlich, dass die Einbeziehung der Behandlungspflege in die Bemessung des Pflegebedarfs zunächst fast ausschließlich von dieser Betroffenengruppe gefordert wurde (vgl BSGE 82, 27 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 3 bis 6; BSGE 82, 276 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 7; BSG SozR 3-3300 § 14 Nr. 8 bis 12; BSG SozR 3-3300 § 15 Nr. 1, 7 und 8), während altersgebrechliche Pflegebedürftige mit der Kombination von professioneller ambulanter Behandlungspflege und selbst beschaffter ehrenamtlicher Betreuung bei der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung im Regelfall gut zurecht kamen.
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