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   BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 69/88   

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BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 69/88 (https://dejure.org/1990,3008)
BSG, Entscheidung vom 13.03.1990 - 11 RAr 69/88 (https://dejure.org/1990,3008)
BSG, Entscheidung vom 13. März 1990 - 11 RAr 69/88 (https://dejure.org/1990,3008)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AFG § 119 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; GG Art. 12
    Wichtiger Grundes iS. von § 119 Abs. 1 S. 1 AFG für die Auflösung eines Ausbildungsverhältnisses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 956
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 26.04.1989 - 7 RAr 70/88

    Sperrzeit bei Lösung eines Berufsausbildungsverhältnisses

    Auszug aus BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 69/88
    Der 7. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat bereits in einem ähnlichen Fall entschieden, daß sich § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG auch auf Ausbildungsverhältnisse erstreckt (Urteil vom 26. April 1989 - 7 RAr 70/88 - SozR 4100 § 119 Nr. 35).
  • BSG, 29.10.1975 - 12 RJ 290/72

    Wartezeit - Anrechnung - Vertriebener - Erstattung von Beiträgen - Abweichung von

    Auszug aus BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 69/88
    Nachdem jedoch der Gesetzgeber durch das Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes und zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand vom 20. Dezember 1988 (BGBl 1, 2343) - in Kraft getreten am 1. Januar 1989 - in § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AFG den Begriff "Arbeitsverhältnis" zur Vereinheitlichung der Terminologie im Verhältnis zu § 101 Abs. 1 AFG durch den Begriff "Beschäftigungsverhältnis" ersetzt hat (s dazu BT-Drucks 11/2990 S 20 zu Nr. 20 zu Buchst a), womit er offensichtlich eine Klarstellung herbeiführen wollte, und nachdem kurz darauf der 7. Senat des BSG (aaO) entschieden hat - wie dargelegt -, erscheint es dem erkennenden Senat nicht gerechtfertigt, von dieser Rechtsprechung abzuweichen (vgl BSGE 40, 292 = SozR 5050 § 16 Nr. 9).
  • BSG, 12.07.2006 - B 11a AL 55/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Kündigung des unbefristeten zur

    Der Senat hat bereits in seiner Rechtsprechung zur Aufgabe eines Ausbildungsverhältnisses aus beruflichen Gründen auf die besondere Bedeutung des Grundrechts der Berufswahlfreiheit bei der Konkretisierung des Merkmals "wichtiger Grund" hingewiesen (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 2).
  • BAG, 23.07.2015 - 6 AZR 490/14

    Anrufung des Ausschusses nach § 111 Abs. 2 ArbGG - Frist

    Eine derartige Maßnahme der Arbeitsverwaltung ist zwar rechtlich möglich, weil § 159 SGB III auch auf Ausbildungsverhältnisse Anwendung findet (vgl. Bay. LSG 27. Januar 2015 - L 10 AL 382/13 - Rn. 18; für die Vorgängerregelung in § 119 Abs. 1 AFG BSG 13. März 1990 - 11 RAr 69/88 -) .
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines

    Hierzu besteht insbesondere unter Berücksichtigung des Übermaßverbotes besondere Veranlassung, wenn das Beschäftigungsverhältnis ohnehin später geendet hätte, aber eine Verkürzung der Sperrzeit nach §§ 119 Abs. 2 AFG iVm § 119a AFG auf sechs, zwei oder drei Wochen (vgl zu letzterem BSGE 76, 12 ff = SozR 3-4100 § 119 Nr. 2) nicht möglich ist (so schon der Senat in seinem Urteil vom 15. November 1995 - BSGE 77, 61, 65 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 3).
  • BSG, 04.07.1991 - 7 RAr 124/90

    Minderung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Eintritt einer Sperrzeit bei

    Zur Begründung seines Urteils hat das LSG ausgeführt, eine Sperrzeit habe schon deshalb nicht eintreten können, weil - entgegen den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26. April 1989 - 7 RAr 70/88 - und vom 13. März 1990 - 11 RAr 69/88 - nach § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) in der bis zum 31. Dezember 1988 geltenden Fassung nur die Lösung eines Arbeitsverhältnisses, nicht auch die eines Berufsausbildungsverhältnisses zu einer Sperrzeit führen könne.

    Ob die Sache schon deshalb an das Berufungsgericht zurückzuverweisen ist, weil die Entscheidung des LSG nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung abgesetzt worden ist und infolgedessen iS des § 202 Sozialgerichtsgesetz (SGG), § 551 Abs. 1 Nr. 7 Zivilprozeßordnung (ZPO) nicht mit Gründen versehen ist (vgl BVerwG, Urteil vom 3. August 1990 - 7 C 41 -43.89 - BVerwGE 85, 273 = DÖV 1991, 159, 161 unter Hinweis auf BGH NJW 1987, 2446; BVerwG MDR 1991, 473; anders BSGE 53, 186, 187 f = SozR 1750 § 551 Nr. 10) oder wegen Auseinandersetzung mit dem Urteil des BSG vom 13. März 1990 - 11 RAr 69/88 - nicht gewährleistet ist, daß das mehr als 6 Monate nach Verkündung zugestellte Urteil noch zuverlässig die Gründe wiedergibt, die bei der Beratung der Sache am 1. März 1990 für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind, bedarf hier keiner Entscheidung.

    Der 11. Senat des BSG hat sich dieser Rechtsauffassung im Ergebnis angeschlossen (BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 2).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2011 - L 18 AL 245/11

    Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussicht; Sperrzeit; Arbeitslosengeld; Lösung des

    Im Lichte der Berufsfreiheit des Art. 12 Grundgesetz kann die Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses wegen der Aufnahme eines Studiums einen wichtigen Grund darstellen (vgl BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 2; BSG, Urteil vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R = SozR 4-4300 § 144 Nr. 14).
  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 23/00 R

    Schuldübernahme Dritter beim Konkursausfallgeld

    An unklare oder widersprüchliche Feststellungen ist das Revisionsgericht jedoch nicht gebunden (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 139 und § 1265 Nr. 89; BSGE 71, 256, 259 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 2).
  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 15/00 R

    Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei

    Denn die Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche Feststellungen setzt voraus, daß solche erkennbar getroffen worden sind und daß sie ausreichend klar und bestimmt sind, so daß sich auf sie eine abschließende Entscheidung stützen läßt (BSG SozR Nr. 6 zu § 163 SGG; SozR 2200 § 165 Nr. 98; BSGE 68, 217, 222 = SozR 3-2200 § 776 Nr. 1); an unklare oder widersprüchliche Feststellungen ist das Revisionsgericht nicht gebunden (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 139 und § 1265 Nr. 89; BSGE 71, 256, 259 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 2), auch wenn insoweit Revisionsrügen nicht erhoben worden sind (BSG SozR Nr. 6 zu § 163 SGG).
  • LSG Bayern, 05.06.2014 - L 9 AL 342/11

    Für eine Diplom-Handelslehrerin mit Erster Staatsprüfung für das Lehramt an der

    Das BSG hat bereits in seiner Rechtsprechung zur Aufgabe eines Ausbildungsverhältnisses aus beruflichen Gründen auf die besondere Bedeutung des Grundrechts der Berufswahlfreiheit bei der Konkretisierung des Merkmals "wichtiger Grund" hingewiesen (BSG, Urteil vom 12. Juli 2006 - B 11a AL 55/05 R -, SozR 4-4300 § 144 Nr. 14; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 2).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2003 - L 7 AL 61/02
    Er rügt, dass das SG von dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. März 1990 (NZA 1990, S. 956) abweiche, da es der besonderen Situation des Ausbildungsverhältnisses und den jugendtypischen Verhalten nicht Rechnung getragen habe.
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