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   BSG, 03.05.2001 - B 11 AL 80/00 R   

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BSG, 03.05.2001 - B 11 AL 80/00 R (https://dejure.org/2001,2017)
BSG, Entscheidung vom 03.05.2001 - B 11 AL 80/00 R (https://dejure.org/2001,2017)
BSG, Entscheidung vom 03. Mai 2001 - B 11 AL 80/00 R (https://dejure.org/2001,2017)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 556
  • NZA-RR 2001, 607
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 55/77

    Nach Entstehung des Anspruchs - Anwartschaft - Arbeitsablehnung - Rechtsfolgen -

    Auszug aus BSG, 03.05.2001 - B 11 AL 80/00 R
    In einem vergleichbaren Fall habe auch das Bundessozialgericht (BSG) eine nachfolgende Belehrung nicht als ausreichend erachtet (BSGE 47, 101, 105 f = SozR 4100 § 119 Nr. 5).

    Unter Entstehung des Anspruchs iS des § 119 Abs. 3 AFG ist die Entstehung der Anwartschaft auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu verstehen (BSGE 47, 101, 104 f = SozR 4100 § 119 Nr. 5).

    Etwas anderes läßt sich dem Urteil des BSG vom 10. Oktober 1978 (BSGE 47, 101, 105 f = SozR 4100 § 119 Nr. 5), auf das sich das LSG berufen hat, nicht entnehmen.

    Nach Erhalt des Vermittlungsangebots der BA mit der erforderlichen Rechtsfolgenbelehrung war der Kläger in der Lage, unter Berücksichtigung aller Umstände selbstverantwortlich eine Entscheidung zu treffen (BSGE 47, 101, 105 = SozR 4100 § 119 Nr. 5).

  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R

    Nachschieben von Gründen bei gebundenen Verwaltungsakten, Aufrechterhaltung der

    Auszug aus BSG, 03.05.2001 - B 11 AL 80/00 R
    Dazu ist klarzustellen, daß die Gerichte nicht nur den von der BA angenommenen Aufhebungsgrund, sondern die Rechtmäßigkeit der getroffenen Regelung grundsätzlich unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt zu überprüfen haben (BSG SozR 3-4100 § 152 Nr. 9).
  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

    Auszug aus BSG, 03.05.2001 - B 11 AL 80/00 R
    Wesentlich ist jede Änderung in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die für die Bewilligung der Alhi entscheidungserheblich waren (BSGE 59, 111, 112 = SozR 1300 § 48 Nr. 19).
  • BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 44/01 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - zweite Sperrzeit - Erlöschen - Überprüfungsantrag -

    Jedenfalls auf einen Fall wie den vorliegenden ist die Rechtsprechung des Senats (vgl Senatsurteil vom 26. November 1992, BSGE 71, 256, 258 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7 mwN zu Urteilen vor Inkrafttreten des SGB X; im Ergebnis auch zB BSG vom 3. Mai 2001 - B 11 AL 80/00 R, SozR 3-4100 § 119 Nr. 21) nicht anwendbar, wonach in einem späteren Streit über das Erlöschen des Anspruchs die Rechtmäßigkeit des bindend gewordenen früheren "Sperrzeit-Bescheids" nicht zu überprüfen ist.
  • BSG, 08.11.2001 - B 11 AL 31/01 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - wichtiger Grund - Vermittlung in

    Zwar dürfte einem Arbeitslosen, der nach langer Beschäftigung erstmals arbeitslos geworden ist, unmittelbar nach Verlust der bisherigen Beschäftigung ungeachtet weiterer Bedingungen ein Leiharbeitsverhältnis nicht zumutbar sein, sofern die alsbaldige Vermittlung in ein übliches Arbeitsverhältnis nicht ausgeschlossen ist (vgl Niesel, SGB III, § 144 Rz 89; Gagel, AFG, § 119 Rz 289); denn bei der gebotenen Einzelfallprüfung ist auch die Dauer der Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen (Niesel aaO; vgl auch Urteil des Senats vom 3. Mai 2001, B 11 AL 80/00 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.02.2011 - L 3 AL 712/09

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger

    Unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Sperrzeitregelung, der Möglichkeit der Versichertengemeinschaft, sich gegen Risikofälle wehren zu können, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft, tritt eine Sperrzeit nur dann ein, wenn dem Arbeitslosen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden konnte (st. Rspr. des BSG, u.a. Urteil vom 26.03.1998 - B 11 AL 49/97 R - Urteil vom 03.05.2001 - B 11 AL 80/00 R - jeweils veröffentlicht in juris).
  • LSG Hessen, 02.09.2011 - L 9 AL 120/11

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Abschluss eines

    Diese dient dem Schutz der Versichertengemeinschaft vor Risikofällen, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft; unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlichen Übermaßverbotes (vgl. BSGE 89, 243, 248- SozR 3-4300 § 144 Nr. 8) tritt eine Sperrzeit aber nur dann ein, wenn dem Arbeitslosen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden konnte (st. Rspr. des BSG, u. a. Urteil vom 26. März 1998 - B 11 AL 49/97 R - Urteil vom 3. Mai 2001 - B 11 AL 80/00 R - jeweils veröffentlicht in juris; vgl. u. a. BSGE 90, 90, 93 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 26; BSG SozR 4-4300 § 144 Nr. 9 Rdnr. 10; SozR 4-4300 § 144 Nr. 14 Rdnr. 19).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.10.2002 - L 13 AL 2544/02

    Geltungsbereich von § 202 Abs 1 S 2 Halbs 2 SGB III

    Schließlich lässt sich die Rechtmäßigkeit des Bescheides vom 20. Juli 2001 auch nicht unter dem Gesichtspunkt des die Zurücknahme eines von Anfang an rechtswidrigen Verwaltungsaktes erlaubenden § 45 SGB X bejahen, was bei der erhobenen Anfechtungsklage von Amts wegen zu prüfen ist (BSG SozR 3-4100 § 152 Nr. 9 - BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 21).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.01.2002 - L 13 AL 3590/01

    Einstweiliger Rechtsschutz - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung -

    Schließlich lässt sich die Rechtmäßigkeit des Bescheides vom 20. Juli 2001 auch nicht unter dem Gesichtspunkt des die Zurücknahme eines von Anfang an rechtswidrigen Verwaltungsaktes erlaubenden § 45 SGB X bejahen, was bei der erhobenen Anfechtungsklage von Amts wegen zu prüfen ist (BSG SozR 3 - 4100 § 152 Nr. 9; BSG, Urteil vom 3. Mai 2001 - B 11 AL 80/00 R - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2011 - L 3 AL 5078/10

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag

    Unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Sperrzeitregelung, der Möglichkeit der Versichertengemeinschaft, sich gegen Risikofälle wehren zu können, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft, tritt eine Sperrzeit nur dann ein, wenn dem Arbeitslosen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden konnte (st. Rspr. des BSG, u. a. Urteil vom 26.03.1998, B 11 AL 49/97 R; Urteil vom 03.05.2001, B 11 AL 80/00 R; jeweils veröffentlicht in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - L 13 AL 5677/07

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - arbeitsvertragswidriges

  • LSG Baden-Württemberg, 28.04.2009 - L 13 AL 1864/07

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Streitgegenstand

  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 3 AL 975/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.09.2009 - L 12 AL 379/05
  • LSG Baden-Württemberg, 17.03.2010 - L 3 AL 3423/07
  • LSG Baden-Württemberg, 07.10.2009 - L 3 AL 842/09
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