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   BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 1/92   

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https://dejure.org/1992,2563
BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 1/92 (https://dejure.org/1992,2563)
BSG, Entscheidung vom 26.08.1992 - 9b RAr 1/92 (https://dejure.org/1992,2563)
BSG, Entscheidung vom 26. August 1992 - 9b RAr 1/92 (https://dejure.org/1992,2563)
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Wird zitiert von ... (10)

  • BSG, 09.12.2010 - B 13 R 83/09 R

    Leistungen zur Teilhabe - Arbeitsleben - Kraftfahrzeug - Kfz-Hilfe - Zuschuss -

    Auch die bisherige Rechtsprechung des BSG zu § 4 Abs. 1 KfzHV hat unter Bezugnahme auf die Begründung zu dieser Verordnung betont, dass sich der Bedarf bzw die Bedarfsdeckung "nach dem konkreten Ist-Zustand" richte; deshalb werde der behinderte Mensch "auf ein vorhandenes Kfz" verwiesen (BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 8 S 27) .
  • BSG, 14.12.1994 - 4 RA 42/94

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kfz-Hilfe

    Daher darf - entgegen der Ansicht des Klägers - Kfz-Hilfe vom Rentenversicherungsträger nicht zu dem Zweck gewährt werden, allen Behinderten die Anschaffung eines Kfz zu erleichtern; private Belange haben bei der Prüfung des Bedarfs für die Kfz-Hilfe außer Betracht zu bleiben (stellv: BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 8; BSG SozR 3-5765 § 6 Nr. 2; BSG SozR 3-5765 § 3 Nr. 1; Götz, Die MittLVAOberfr 1989, 1 ff; Baumjohann, Kompass 1989, 152ff., 231ff., 278 ff; Rieker, RV 1988, 25 ff; Friedrich, DRV 1988, 447 ff; Wolko, NBlLVABa 1992, 254ff.).
  • BSG, 16.11.1993 - 4 RA 22/93

    Behinderungsbedingte Kfz-Zusatzausstattung Verpflichtungsklage - Ermessen

    Ein solcher Ausnahmefall ist regelmäßig nur gegeben, wenn berufsbedingte Umstände (BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 8 S. 28) oder in der Funktionsfähigkeit der Zusatzausstattung (bzw des Kfz) liegende Gründe den Abschluß des Kaufvertrages vor Antragstellung beim Rentenversicherungsträger unumgänglich machen.
  • BSG, 29.04.1997 - 8 RKn 31/95

    Anspruch auf Kfz-Hilfe

    Demnach erweist sich die begehrte Kfz-Hilfe ebenfalls als berufsfördernde Leistung zur Rehabilitation - unbeschadet einer in anderen Fällen möglichen rechtlichen Zuordnung z.B. als Leistung zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes oder als ergänzende sonstige Hilfe (BSGE 50, 33, 36; vgl. BSG vom 26. August 1992, SozR 3-4100 § 56 Nr. 8 S. 27: sonstige Leistung der beruflichen Rehabilitation nach § 56 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsförderungsgesetz [AFG]; ähnlich BSG vom 4. Mai 1994, SozR 3-5765 § 6 Nr. 2 S. 9).
  • BSG, 04.05.1994 - 11 RAr 69/93

    Kraftfahrzeughilfe und Altfahrzeug mit fünfjähriger Nutzungsdauer

    Sie hat - wie das BSG bereits entschieden hat - einschränkenden Charakter (BSG SozR 3-4100 § 56 Nr. 8).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2003 - L 1 RA 225/02

    Zuschuss für den Kauf eines Neuwagens nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung

    Die Geltendmachung rein privater, nicht behinderungsbedingter Faktoren ist deshalb im Recht der KfzHV bei der Bemessung des Zuschusses auch bereits ausdrücklich abgelehnt worden (BSG, Urteil vom 26. August 1992, 9b RAr 1/92, ">4%20KfzHV%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-5765 § 4 KfzHV Nr. 1 = SozR3-4100, § 56 AFG, Nr. 8, S. 27; Kasseler-Kommentar-Niesel, Anh. § 16 SGB VI, Rn. 3).
  • LSG Sachsen, 21.01.2003 - L 5 RJ 190/01

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Wegefähigkeit - Behebung des

    Aus diesem Grunde ist es notwendige Bedingung für die Gewährung von Leistungen der Kfz -Hilfe, dass der Versicherte nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kfz ( notwendig) angewiesen ist, um den Weg zum Arbeitsplatz zurücklegen, seinen Beruf ausüben oder an einer Maßnahme der beruflichen Bildung teilnehmen zu können; demgegenüber darf Kfz -Hilfe nicht zu dem Zweck gewährt werden, allen Behinderten die Anschaffung eines Kfz zu erleichtern; private Belange haben bei der Prüfung des Bedarfs für die Kfz -Hilfe außer Betracht zu bleiben ( vgl. BSG , SozR 3-4100 § 56 Nr. 8; SozR 3-5765 § 6 Nr. 2; SozR 3-5765 § 3 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen, 30.08.2001 - L 8 AL 275/99

    Zuschuss zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs als Leistung der beruflichen

    Zwar bleibt nach einer weiteren Entscheidung des 9. Senats des BSG vom 26. August 1992 (- 9b RAr 1/92 -, SozR 3-4100 § 56 Nr. 8), in der es um die Beschaffung eines größeren Ersatzfahrzeuges ging, der private Bereich bei einer Förderung nach der Kfz-HV durch die Beklagte grundsätzlich außer Betracht.
  • LSG Baden-Württemberg, 11.05.2010 - L 9 R 5036/09
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Klägerin herangezogenen Urteil des Bundessozialgerichts vom 26.08.1992 (9b RAr 1/92).
  • SG Oldenburg, 05.04.2005 - S 5 RA 305/03
    Eine solche atypische Fallgestaltung liegt regelmäßig nur dann vor, wenn die Bedarfsdeckung objektiv unaufschiebbar ist und eine rechtzeitige Antragstellung aus vom Versicherten nicht zu vertretenen Gründen unmög-lich gewesen ist (vgl. BSG i. SozR 3 - 4100 § 56 Nr. 8 ).
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