Rechtsprechung
BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 10/97 R |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Künstlersozialversicherung - kunstgeschichtlicher Unterricht - Einrichtung der Erwachsenenbildung - kunstgeschichtlicher Vortrag - Museum - Lehre von Kunst - publizistische Tätigkeit iS des KSVG - Verfassungsmäßigkeit
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz - Künstlersozialversicherungsgesetz - Kunsthistorische Vorträge - Künstlerische oder schöpferische Leistung - Dozent für Kunstwissenschaft - Künstler
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kunstgeschichtlicher Unterricht in einer Einrichtung der Erwachsenenbildung und kunstgeschichtliche Vorträge in Museen vor einem begrenzten Zuhörerkreis in der Künstlersozialversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZS 1999, 149 (Ls.)
Wird zitiert von ... (36) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 27.03.1996 - 3 RK 10/95
Begriffe "Publizistik" und "Bereich Wort" im Künstlersozialversicherungsrecht, …
Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 10/97 R
Das Gesetz läßt allerdings, worauf der Senat bereits an anderer Stelle hingewiesen hat (BSG SozR 3-5425 § 26 Nr. 2), nicht erkennen, welche Tätigkeitsbereiche der Publizistik damit gemeint sind.Das LSG ist unter Bezugnahme auf das Urteil des erkennenden Senats vom 27. März 1996 (3 RK 10/95 = BSG SozR 3-5425 § 26 Nr. 2) davon ausgegangen, der Begriff des Publizisten sei grundsätzlich weit auszulegen.
- OLG Hamm, 12.02.1987 - 27 U 154/67
Abweisung einer Klage gegen die Kraftfahrhaftpflichtversicherung; Mutige …
Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 10/97 R
Der Senat hatte seinerzeit auch den Bildjournalismus als Publizistik iS des KSVG angesehen und - in Übereinstimmung mit dem Schrifttum (Schmidt, ZfS 1988, 161, 165;… Finke/Brachmann/Nordhausen, KSVG, 2. Aufl 1992, § 24 RdNr 42) - eine Beschränkung auf reine Wortautoren abgelehnt.In Übereinstimmung mit dem Schrifttum ist das LSG davon ausgegangen, daß publizistische Tätigkeit sowohl durch eigenschöpferische Wortgestaltung als auch durch die Gestaltung von Massenkommunikationsmitteln ihren Ausdruck finden kann (vgl Schmidt, ZfS 1988, 161, 166;… Finke/Brachmann/Nordhausen, aaO, RdNr 41).
- BSG, 14.12.1994 - 12 RK 80/92
Künstlersozialversicherung - Musiklehrer - Musikschule - Musikalische …
Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 10/97 R
Solange dies der Fall ist, hat er allerdings auch die Vermittlung von Grundlagenwissen iS einer Allgemeinbildung - etwa im Rahmen der musikalischen Früherziehung von Kindern (BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 4) - als ausreichend angesehen.Musik lehrt somit auch derjenige, der nur theoretischen Unterricht erteilt, soweit die theoretischen Kenntnisse Voraussetzung für das Ausüben oder zumindest das Verständnis praktischen Musizierens sind (BSG SozR 3-5425 § 1 Nr. 4).
- BSG, 14.12.1994 - 12 RK 62/93
Versicherungspflicht - Lehrerin - Eurythmie - Künstlersozialversicherung - …
Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 10/97 R
Der Senat hat dies bereits im Urteil vom 14. Dezember 1994 (3/12 RK 62/93 = SozR 3-5425 § 2 Nr. 2) im Hinblick auf die Erteilung von Kunst- und Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen in Frage gestellt und eine Begrenzung auf spezielle Bildungsmaßnahmen erwogen. - BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 10/97 R
Die Inanspruchnahme der Vermarkter findet ihre Rechtfertigung darin, daß die Werke und Leistungen der selbständigen Kulturschaffenden meist überhaupt erst durch das Zusammenwirken mit dem Vermarkter (Verleger, Schallplattenproduzent, Konzertdirektion, Theater, Galerie und andere) dem Endabnehmer zugänglich werden (BT-Drucks 9/26 S 16; BVerfGE 75, 108 = SozR 5425 § 1 Nr. 1). - BSG, 20.04.1994 - 12 RK 14/92
Künstlersozialversicherung - Kunstunterricht für Laien
Auszug aus BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 10/97 R
Der Senat hat in anderem Zusammenhang bereits entschieden, daß Kunst auch im privaten Rahmen gelehrt werden kann (SozR 3-5425 § 2 Nr. 1).
- LSG Thüringen, 19.07.2005 - L 6 KR 516/04
Statthaftigkeit einer Klage auf Wiederaufnahme eines Verfahrens …
Die Klage des Klägers auf Wiederaufnahme des Berufungsrechtsstreits Az.: L 3 KR 10/97 wird als unzulässig verworfen.Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des mit rechtskräftigem Urteil des Thüringer Landessozialgerichts abgeschlossenen Berufungsverfahrens Az.: L 3 KR 10/97.
Auf die mit Beschluss des Sozialgerichts vom 11. Dezember 1996 zugelassene Berufung hat der 3. Senat des Thüringer Landessozialgerichts mit Urteil vom 28. Februar 2002 das Urteil des Sozialgerichts aufgehoben und die Klage abgewiesen (Az.: L 3 KR 10/97).
Mit Schriftsätzen vom 28. Juni und 18. Juli 2004 hat der Kläger um Wiederaufnahme des Verfahrens Az.: L 3 KR 10/97 und hilfsweise Neubescheidung durch die Beklagte beantragt.
Das Urteil Az.: L 3 KR 10/97 stütze sich ausdrücklich auf das Urteil Az.: L 3 KR 311/97.
das mit Urteil vom 28. Februar 2002 und Beschluss des Bundessozialgerichts vom 17. Oktober 2003 (Az.: B 1 KR 30/02 R) rechtskräftig abgeschlossene Berufungsverfahren Az.: L 3 KR 10/97 wieder aufzunehmen und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 21. August 1996 (Az.: S 3 KR 438/95) zurückzuweisen.
Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf den Inhalt der Prozess- und der beigezogenen Gerichtsakten des Thüringer Landessozialgerichts (Az.: L 3 KR 10/97 und L 3 KR 311/97) sowie der Verwaltungsakte der Beklagten (Az.: ) Bezug genommen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist.
Die Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens Az.: L 3 KR 10/97 ist unzulässig (§ 179 Abs. 1 SGG i.V.m. § 589 Abs. 1 ZPO).
Da der Kläger keinen Nichtigkeitsgrund nach § 579 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 ZPO dargelegt hat, kommt die Nichtigkeitsklage gegen das nach Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde rechtskräftige Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 28. Februar 2002 (Az.: L 3 KR 10/97) nicht in Betracht.
Das mit Beschluss des Bundessozialgerichts vom 16. Dezember 2003 (Az.: B 1 KR 5/03 R) aufgehobene Urteil des Thüringer Landessozialgerichts (Az.: L 3 KR 311/97) hatte keine präjudizielle Wirkung zu dem vom Kläger angegriffenen Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 28. Februar 2002 (Az.: L 3 KR 10/97).
Ausweislich des Vergleichs hat die Beklagte den mit der Berufung weiter verfolgten Anspruch des Klägers ausdrücklich nicht anerkannt, so dass bereits nach dem Willen der Beteiligten und damit auch des Klägers kein Präjudiz für gleiche oder ähnliche Fallgestaltungen und so auch nicht zum angegriffenen Urteil Az.: L 3 KR 10/97 geschaffen wurde.
- BSG, 23.03.2006 - B 3 KR 9/05 R
Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht von Trauerrednern - …
Der in der Künstlersozialversicherung für die Publizisteneigenschaft notwendige Öffentlichkeitsbezug ist schon dann hergestellt, wenn ein Wortbeitrag nur eine individualisierbare Personengruppe erreicht, der Kreis der Teilnehmer aber prinzipiell offen bleibt und nicht von vornherein auf bestimmte Personen beschränkt wird (Fortführung von BSG vom 24.6.1998 - B 3 KR 10/97 R = SozR 3-5425 § 2 Nr. 7).Ein weiteres Beispiel findet sich in der Rechtsprechung des Senats zur Einordnung kunsthistorischer Vorträge: Auch hier ist das Merkmal der Öffentlichkeit thematisiert worden, weil die Vorträge zwar prinzipiell für jedermann zugänglich waren, tatsächlich aber nur vor einem begrenzten und überschaubaren Zuhörerkreis stattgefunden haben; letztlich ist die Entscheidung dieser Frage offen geblieben (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 7).
- BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 7/00 R
Publizistische Tätigkeit iS. des Künstlersozialversicherungsgesetzes
a) Der Senat hat bereits entschieden, daß der Begriff des Publizisten weit auszulegen ist (…BSG SozR 5425 § 2 Nr. 1 für einen nebenberuflichen Umbruchredakteur;… BSGE 78, 118 = SozR 3-5425 § 26 Nr. 2 für einen Pressefotografen; BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 7 für kunstgeschichtliche Vorträge in Museen).Von daher versteht man unter einem Publizisten heute jeden im Kommunikationsprozeß an einer öffentlichen Aussage schöpferisch Mitwirkenden (…so: Meyers Enzyklopädisches Lexikon, 9. Aufl, Bd 19 S 381), wobei nur Vortragstätigkeiten mit pädagogischer Zielsetzung ausgenommen sind (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 7).
- BSG, 17.06.1999 - B 3 KR 1/98 R
Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Künstler - Publizistik - …
Zum Bereich "Wort/Publizistik" gehört auch der "Fachmann für Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung" (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 KSVGDV), der mit Hilfe von Druckerzeugnissen oder elektronischen Medien eine an die Öffentlichkeit gerichtete Aussage erzeugt (vgl zu diesen Kriterien BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 7); wobei es unerheblich ist, wenn neben dem im Vordergrund stehenden Wort eine Grafik in unbedeutendem Umfang oder rein handwerklicher Ausführung beigefügt ist (…vgl zur bloßen handwerklichen Gestaltung ohne eigenschöpferische Leistung BSGE 80, 136, 138 ff = SozR 3-5425 § 2 Nr. 5;… BSGE 82, 164, 165 ff = SozR 3-5425 § 2 Nr. 8;… BSG SozR 3-5425 § 25 Nr. 11). - BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 11/06 R
Künstlersozialversicherung - Künstlereigenschaft - Tanzlehrerin für Tango …
Gegenstand der Lehrtätigkeit muss daher die Vermittlung praktischer oder theoretischer Kenntnisse sein, die sich auf die Fähigkeiten oder Fertigkeiten der Unterrichteten bei der Ausübung von Kunst auswirken (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 7 S 21 ). - BSG, 01.10.2009 - B 3 KS 2/08 R
Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Musikgarten-Lehrerin - …
Nach der jüngeren Rechtsprechung des erkennenden Senats beschränke sich die Lehre von Kunst auf solche Lehrtätigkeiten, die der aktiven Kunstausübung der Schüler dienten (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 7 - kunstgeschichtlicher Unterricht - sowie BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 10 - Tanzlehrerin für Tango Argentino). - LSG Thüringen, 21.01.2013 - L 12 SF 1317/12
Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Ausschlussfrist - …
Diese ist unter dem Aktenzeichen L 3 KR 10/97 vor dem Thüringer Landessozialgericht anhängig geworden und mit Zustellung des Urteils an den Antragstellerbevollmächtigten am 23. Mai 2002 durch Zurückweisung der Berufung abgeschlossen worden.Dem Senat haben die Verfahrensakten S 3 KR 438/95, L 3 KR 10/97, L 6 KR 516/04 WA und L 6 KR 54/08 WA bei seiner Entscheidung vorgelegen.
2.) Die beabsichtigte Entschädigungsklage mit dem Ausgangsverfahren S 3 KR 438/95 und L 3 KR 10/97 ist unter Beachtung der vorstehenden Grundsätze ohne Aussichten auf Erfolg, denn die Klage ist auch im Fall einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach etwaiger Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht mehr fristgerecht.
Es mag hier dahingestellt bleiben, ob die vom Antragsteller mit Aktenzeichen genannte Individualbeschwerde vor dem E. tatsächlich auch die Verfahren S 3 KR 438/95 und L 3 KR 10/97 betrifft, denn jedenfalls ist der Prozesskostenhilfeantrag - und damit der mögliche Zeitpunkt für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - nicht bis zum 3. Juni 2012 bei dem Thüringer Landessozialgericht eingegangen.
- BSG, 23.03.2006 - B 3 KR 13/05 R
Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Tätigkeit als Wissenschaftler …
Der Senat hat schon in seiner Entscheidung vom 24. Juni 1998 (SozR 3-5425 § 2 Nr. 7 S 25) darauf hingewiesen, dass eine Ausdehnung des Schutzbereichs des KSVG selbst dann nicht geboten ist, wenn ein Betroffener nicht anderweitig sozialversicherungsrechtlich geschützt ist. - BSG, 26.01.2006 - B 3 KR 1/05 R
Künstlersozialversicherung - keine Versicherungspflicht eines mit der Planung und …
Unabhängig von der Frage, ob die vom Kläger entworfenen Text- und Bildelemente sowie die begleitenden Informationsmaterialien an eine unbestimmte Öffentlichkeit gerichtete - kommunikative - Aussagen enthalten oder sich nur an den begrenzten und überschaubaren Kreis der Ausstellungsbesucher richten (vgl dazu BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 7 - kunstgeschichtlicher Unterricht), bilden die vorstehend genannten Tätigkeiten des Klägers ebenfalls nicht den Schwerpunkt seiner Arbeit. - BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 7/04 R
Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht wegen Betreibens einer …
Aus der Tatsache, dass die lehrenden Personen in einer Bildungseinrichtung keinen eigenen kreativen Spielraum besitzen, kann nicht im Umkehrschluss gefolgert werden, dass dann auch keine Einbeziehung des Unternehmens in die KSA-Pflicht erfolgen darf, selbst wenn - wie hier - das Ziel der Ausbildung die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Bereich bildende Kunst ist (vgl BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 7 S 23 und Nr. 10 S 41).Die bisherige Berufsausübung prägt auch die nachfolgende Lehrtätigkeit; das Selbstverständnis des Lehrenden wird weiterhin das des Künstlers sein - es sei denn, er wendet sich einer völlig anderen Lehrtätigkeit zu (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 7 S 21 f).
- BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 18/00 R
Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Künstlereigenschaft - …
- BSG, 20.02.2012 - B 1 KR 18/11 BH
- LSG Baden-Württemberg, 15.07.2008 - L 11 KR 5543/07
Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Musikgarten-Lehrerin - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2004 - L 4 KR 224/01
Feststellung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz …
- BSG, 24.07.2006 - B 1 KR 6/06 BH
Änderung einer unanfechtbaren Entscheidung
- BSG, 12.05.2005 - B 3 KR 13/04 R
Vorführung der japanischen Teezeremonie ist keine Kunstform iS der …
- BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 6/03 R
Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Landesmedienanstalt - betreiben eines …
- LSG Sachsen, 28.08.2018 - L 9 KR 25/16
Abgabepflicht nach dem KSVG
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2015 - L 5 KR 91/12
Künstlersozialabgabepflicht einer Spielwaren GmbH wegen regelmäßiger …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2009 - L 1 KR 251/06
- LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2020 - L 16 KR 104/18
- LSG Baden-Württemberg, 08.03.2005 - L 11 KR 3501/03
Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Tätigkeit als Wissenschaftler …
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.12.2007 - L 1 KR 93/07
Künstlersozialversicherung - Tanzlehrerin - Künstlerin
- LSG Thüringen, 07.03.2005 - L 6 KR 516/04
Möglichkeit einer Gegenvorstellung betreffs Prozesskostenhilfe; Selbstkorrektur …
- SG Dresden, 11.11.2004 - S 18 KR 440/01
Versicherungspflicht eines Diplom-Forstwirts in der gesetzlichen …
- LSG Baden-Württemberg, 15.05.2007 - L 11 KR 523/07
Tanzdozent - meditativer Tanz - internationaler Volkstanz - kein Künstler iS der …
- BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 30/99 R
Versicherungspflicht - Künstlersozialversicherungsgesetz - Waldorfschule - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2010 - L 9 KR 558/07
Künstlersozialversicherung; Publizist; Lektor
- LSG Sachsen, 01.06.1999 - L 1 KR 48/97
Antrag auf Einbeziehung in die Künstlersozialversicherung; Freiberufliche …
- LSG Baden-Württemberg, 15.02.2005 - L 11 KR 1315/04
Lektor auf Kreuzfahrtschiffen nicht als Künstler oder Publizist …
- SG Bremen, 25.03.2010 - S 4 KR 117/08
Feststellung der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz …
- LSG Hamburg, 30.05.2007 - L 1 KR 2/07
Voraussetzungen der Versicherungspflicht eines Künstlers in der …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2009 - L 1 KR 62/07
- SG Karlsruhe, 16.03.2009 - S 5 KR 5778/07
Versicherungspflicht bzw -freiheit in der Künstlersozialversicherung - Malerin - …
- SG Karlsruhe, 05.11.2007 - S 5 KR 4041/06
- SG Düsseldorf, 04.10.2012 - S 9 KR 1054/10