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   BSG, 08.10.1987 - 4b RV 47/86   

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https://dejure.org/1987,14740
BSG, 08.10.1987 - 4b RV 47/86 (https://dejure.org/1987,14740)
BSG, Entscheidung vom 08.10.1987 - 4b RV 47/86 (https://dejure.org/1987,14740)
BSG, Entscheidung vom 08. Oktober 1987 - 4b RV 47/86 (https://dejure.org/1987,14740)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anerkennung - Rücknahme - Gesundheitsstörung - Inkrafttreten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 62, 191
  • SozR 3100 § 1 Nr. 39
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

    Auszug aus BSG, 08.10.1987 - 4b RV 47/86
    Wie gerade auch der vorliegende Fall zeigt, würde 5 1 Abs. 3 Satz 3 BVG ggf eine sog echte Rückwirkung (vgl BVerfGE 30, 367, 386 f) entfalten, weil der Gesetzgeber den Beginn des zeitlichen Anwendungsbereichs der Norm auf einen Zeitpunkt vor ihrem Inkrafttreten gelegt (vgl BVerfGE 67, 1, 15 mwN) und dadurch (seit 1973) abgeschlossene, rechtlich(nach @ 41 Abs. 1 KOVVfG) schon endgültig bewertete Sachverhalte rückanknüpfend unter Abänderung der bisher maßgeblichen Entscheidungsnorm erneut und ungünstiger bewertet hätte (vgl zu diesen in der Literatur im einzelnen umstrittenen Kriterien Pieroth, Rückwirkung und Übergangsrecht, Verfassungsrechtliche Maßstäbe für intertemporale Gesetzgebung. Berlin 1981, S 97 ff mwN).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BSG, 08.10.1987 - 4b RV 47/86
    Wie gerade auch der vorliegende Fall zeigt, würde 5 1 Abs. 3 Satz 3 BVG ggf eine sog echte Rückwirkung (vgl BVerfGE 30, 367, 386 f) entfalten, weil der Gesetzgeber den Beginn des zeitlichen Anwendungsbereichs der Norm auf einen Zeitpunkt vor ihrem Inkrafttreten gelegt (vgl BVerfGE 67, 1, 15 mwN) und dadurch (seit 1973) abgeschlossene, rechtlich(nach @ 41 Abs. 1 KOVVfG) schon endgültig bewertete Sachverhalte rückanknüpfend unter Abänderung der bisher maßgeblichen Entscheidungsnorm erneut und ungünstiger bewertet hätte (vgl zu diesen in der Literatur im einzelnen umstrittenen Kriterien Pieroth, Rückwirkung und Übergangsrecht, Verfassungsrechtliche Maßstäbe für intertemporale Gesetzgebung. Berlin 1981, S 97 ff mwN).
  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Auszug aus BSG, 08.10.1987 - 4b RV 47/86
    Die Geltungszeit, dh die Spanne, in der die Anwendung des Gesetzes auf Sachverhalte überhaupt in Frage kommt (Birtel, Die Zeit im Einkommensteuerrecht, 1985, S "6 mwN), beginnt daher nicht vor dem Zeitpunkt, von dem ab die Rechtsfolgen des Gesetzes für die Normadressaten eintreten und seine Bestimmungen von den Behörden und Gerichten anzuwenden sind (Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 42, 263, 283).
  • BSG, 11.11.1959 - 11 RV 660/58
    Auszug aus BSG, 08.10.1987 - 4b RV 47/86
    Nach ständiger Rechtspreohung des BSG sei jedoch durch eine unrichtige Leidensbezeichnung im Anerkennungsbescheid der in Wirklichkeit bestehende Leidenszustand anerkannt (Bezugnahme auf BSG SozR Nr. 66 zu 5 1 BVG; BSGE 11, 57-58; 25, 185-187 ? : 3028 Nr. 15 zu 5 38 BVG).
  • BSG, 07.12.1983 - 9a RV 26/82

    Berichtigungsbescheid - Rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt -

    Auszug aus BSG, 08.10.1987 - 4b RV 47/86
    5 1 Abs. 3 Satz 3 1. Halbsatz BVG sei aber nur anzuwenden, wenn ein Fehler in der Beurteilung des ursächlichen Zusammenhanges zwischen der Schädigung und der Gesundheitsstörung zu korrigieren sei, nicht aber, auch nicht entsprechend, wenn wegen einer Fehldiagnose falsche Feststellungen von Gesundheitsstörungen beseitigt werden sollten (Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts -BSG- vom 7. Dezember 1983 - 9a RV 26/82 : SozR.
  • BSG, 15.12.1982 - GS 2/80

    Verpflichtungsklage; Leistungsklage; Ablehnungsbescheid;

    Auszug aus BSG, 08.10.1987 - 4b RV 47/86
    Anders als Art II % HO Abs. 2 Satz 2 SGB 10, der eine Bestimmung über eine Ausdehnung des zeitlichen Anwendungsbereichs der 55 "H bis "9 SGB 10 auf eine Zeit vorher enthält (Großer Senat des BSG in BSGE 54, 223 : SozR 1300 % &" Nr. 3), indem er eine Aufhebung von vor dem 1. Januar 1981 erlassenen Verwaltungsakten ermöglicht, hat das SGB 10 für 5 1 Abs. 3 Satz 3 BVG (= Art II 5 15 Nr. 2 Buchst b SGB 10) keine Uberleitungsvorschrift geschaffen, die seinen zeitlichen Geltungsbereich auf Zeiten vor dem 1. Januar 1981 erstreckt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2019 - L 32 AS 1645/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Überprüfung einer Bewilligungsentscheidung;

    Die Geltungszeit, d. h. die Spanne, in der die Anwendung des Gesetzes auf Sachverhalte überhaupt in Frage kommt, beginnt daher nicht vor dem Zeitpunkt, von dem ab die Rechtsfolgen des Gesetzes für die Normadressaten eintreten und seine Bestimmungen von den Behörden und Gerichten anzuwenden sind (BSG, Urteil vom 08. Oktober 1987 - 4b RV 47/86, Rdnr. 17, abgedruckt in BSGE 62, 191 = SozR 3100 § 1 Nr. 39).

    In seinem sachlichen Anwendungsbereich stand § 1 Abs. 3 Satz 3 BVG als abschließende Spezialregelung einer Anwendung des § 45 SGB X entgegen (BSG, Urteil vom 08. Oktober 1987 - 4b RV 47/86, Rdnr. 15, zitiert nach juris, abgedruckt in BSGE 62, 191 = SozR 3100 § 1 Nr. 39).

    Davon ist auch der Gesetzgeber ausgegangen, wie sich daraus ergibt, dass er die Geltungszeit der wortgleich eine Aufhebung von Verwaltungsakten "mit Wirkung für die Vergangenheit" ermöglichenden §§ 44, 45, 48 SGB X in einer besonderen Norm, nämlich in Art II § 40 Abs. 2 Satz 2 SGB X ausdrücklich geregelt und auf Zeiten vor dem Inkrafttreten des SGB X erstreckt hat (BSG, Urteil vom 08. Oktober 1987 - 4b RV 47/86, Rdnrn. 17, 18, 19, 20, zitiert nach juris, abgedruckt in BSGE 62, 191 = SozR 3100 § 1 Nr. 39).

  • BSG, 05.11.1997 - 9 RV 20/96

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

    Rechtsgrundlage für die gerichtliche Überprüfung ist allein § 45 SGB X. Die Anwendung des § 1 Abs. 3 Satz 3 BVG kommt nicht in Betracht (vgl BSGE 61, 295, 297 = SozR 3100 § 1 Nr. 38 und BSGE 62, 191, 194 = SozR 3100 § 1 Nr. 39).
  • BSG, 10.12.1991 - 3 RK 9/90

    Einschränkung des Krankengeldanspruchs durch das Gesundheits-Reformgesetz 1988

    Spätere Änderungen eines Rechtssatzes sind daher für die Beurteilung von vor seinem Inkrafttreten entstandenen Lebensverhältnissen unerheblich, es sei denn, daß das Gesetz seine zeitliche Geltung auf solche Verhältnisse erstreckt (vgl.. hierzu Evers, "Die Zeit - eine Dimension des Sozialrechts?", in: Rechtsschutz im Sozialrecht, Beiträge zum ersten Jahrzehnt der Rechtsprechung des BSG, 1965, S. 63ff., 79ff. jeweils m.w.N.; ferner BSGE 62, 191, 195 = SozR 3100 § 1 Nr. 39 m.w.N.).

    Dementsprechend hat das BSG in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß sich Entstehung und Fortbestand sozialrechtlicher Ansprüche nach dem Recht beurteilen, das zur Zeit der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände gegolten hat, soweit nicht später in Kraft gesetztes Recht ausdrücklich oder sinngemäß etwas anderes bestimmt (allgemeine Meinung, vgl. aus der jüngsten Rechtsprechung des BSG BSGE 44, 231, 232 = SozR 2200 § 1236 Nr. 3; BSGE 45, 212, 214 = SozR 2200 § 182 Nr. 29; SozR a.a.O. Nr. 85, S. 174; BSGE 57, 211, 213 = SozR 1200 Art. 2 § 18 Nr. 1; BSGE 58, 243, 244 = SozR 2200 § 182 Nr. 98; BSGE 62, 191, 194f. = SozR 3100 § 1 Nr. 39).

  • BSG, 26.11.1991 - 3 RK 25/90

    Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs vor dem Inkrafttreten des § 48 Abs. 2 SGB

    Spätere Änderungen eines Rechtssatzes sind daher für die Beurteilung von vor seinem Inkrafttreten entstandenen Lebensverhältnissen unerheblich, es sei denn, daß das Gesetz seine zeitliche Geltung auf solche Verhältnisse erstreckt (vgl hierzu Evers, "Die Zeit - Eine Dimension des Sozialrechts?", in: Rechtsschutz im Sozialrecht, Beiträge zum ersten Jahrzehnt der Rechtspr des BSG, 1965, S 63 ff, 79 ff jeweils mwN; ferner BSGE 62, 191, 194/195 = SozR 3100 § 1 Nr. 39 mwN).

    Vielmehr sind nach Inkrafttreten des SGB X (1. Januar 1981) diese Grundsätze weiter anzuwenden, und die Rechtspr des BSG hat sie auch bisher weiterbeachtet (vgl zB BSGE 62, 191, 194 f = SozR 3100 § 1 Nr. 39; SozR 1300 Art. 2 § 40 Nr. 7 S 6).

  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 32/00 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - DDR-Bescheid - Aufhebung - Rücknahme -

    Sofern - wie hier - keine Rückwirkung von Rechtsfolgen angeordnet worden ist, wirkt der zum 1. Januar 1991 in Kraft getretene § 44 Abs. 1 SGB X nur für Sachverhalte, die nach seinem Inkrafttreten eintreten (BVerfGE 72, 200, 242; BSGE 62, 191, 195 ff = SozR 3100 § 1 Nr. 39; BSG SozR 3-1300 § 44 Nr. 8).
  • BSG, 24.03.1993 - 9a RV 38/91

    Keine Rücknahme eines rechtwidrig begünstigenden Verwaltungsaktes nach 30 jahren

    Im Versorgungsrecht, wo einschränkende Fristen überhaupt fehlten, wurde - jedenfalls nach Inkrafttreten des § 45 SGB X - die rechtsstaatlich bedenkliche Situation anderweit abgefangen (vgl die Entscheidung des 4b Senats: BSGE 62, 191 und des 9. Senats im SozR 3100 § 1 Nr. 43 mit Nachweisen zu § 41 KOVVfG).
  • BSG, 30.01.1997 - 4 RA 55/95

    Rentenneufeststellung aufgrund eines Zugunstenantrags ab dem 01.01.1992

    Die Geltungszeit, dh die Spanne, in der die Anwendung des Gesetzes auf Sachverhalte überhaupt in Frage kommt, beginnt regelmäßig daher nicht vor dem Zeitpunkt, von dem ab die Rechtsfolgen des Gesetzes für die Normadressaten eintreten und seine Bestimmungen von den Behörden und Gerichten anzuwenden sind (BVerfGE 42, 263, 283; BSGE 62, 191, 195).
  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 20/92

    Rentenversicherung - Bewilligungsbescheid - Rücknahme

    Neues, dh ab 1. Juli 1990 in Kraft getretenes Recht der DDR, soweit es über den 3. Oktober 1990 hinaus gilt, und das im Beitrittsgebiet am 3. Oktober 1990 in Kraft getretene Bundesrecht wirken rechtlich aber gleichfalls nur in der jeweiligen Geltungszeit, dh für Zeiten und Sachverhalte nach dem Inkrafttreten, da keine Rückbewirkung von Rechtsfolgen angeordnet worden ist (vgl BVerfGE 72, 200, 242; BSGE 62, 191, 195 ff).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2020 - L 32 AS 945/18

    Einmalige Einnahme; laufende Einnahme; Nachzahlung; Geltungszeitraumprinzip;

    Nach den Grundsätzen des intertemporalen Verwaltungsrechts, auf die bei Fehlen besonderer Übergangs- oder Überleitungsvorschriften zurückzugreifen ist, richtet sich die Beurteilung eines Sachverhalts grundsätzlich nach dem Recht, das zur Zeit der anspruchsbegründenden Ereignisse oder Umstände (hier der Leistungsgewährung) gegolten hat, soweit nicht später in Kraft getretenes Recht ausdrücklich oder stillschweigend etwas anderes bestimmt (BSG, Urteil vom 20. Dezember 2012 - B 7 AY 5/11 R, Rdnr. 24 zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 24. März 2009 - B 8 SO 34/07 R, Rdnr. 9, m. w. N., zitiert nach juris, abgedruckt in SozR 4-5910 § 111 Nr. 1; BSG, Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 11/07 R, Rdnr. 13, m. w. N., zitiert nach juris, abgedruckt in SozR 4-4300 § 335 Nr. 1;BSG, Urteil vom 08. Oktober 1987 - 4b RV 47/86, Rdnr. 17, abgedruckt in BSGE 62, 191 = SozR 3100 § 1 Nr. 39; BSG, Urteil vom 29. Mai 1956 - 6 RKa 14/54, Rdnr. 22, zitiert nach juris abgedruckt in BSGE 3, 95).
  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RV 32/88

    Anwendung von § 62 Abs. 3 S. 1 BVG bei wesentlicher Besserung des

    Wenn man mit dem 4b Senat des Bundessozialgerichts -BSG- (vgl. BSGE 62,- 192 = SozR 3100 § 1 Nr. 39) die Rücknahme in sogenannten Altfällen - wie hier - noch auf § 41 KOVVfG (idF vom 6. Mai 1976 - BGBl I 1169 -) stützen wollte, scheitert die Rücknahme an dem für die Prüfung der zweifelsfreien Rechtswidrigkeit maßgebenden Zeitpunkt.
  • BSG, 27.04.1989 - 9 RV 22/88

    Ermessensausübung bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

  • BSG, 09.12.1998 - B 9 V 41/97 R

    Auslandsversorgung - ehemaliges Jugoslawien - sozialrechtliches

  • BSG, 31.03.1992 - 4 RA 25/91

    Prüfung des Nachversicherungsverhältnisses

  • BSG, 26.11.1991 - 1 RK 20/91

    Gleichbehandlungsgrundsatz bei unechter Rückwirkung im Sozialleistungsrecht;

  • BSG, 04.12.2001 - B 2 U 12/01 R

    Rechtskraft bindender Bescheide der DDR nach Überleitung bundesdeutschen Rechts

  • BSG, 26.11.1991 - 1 RK 11/91

    Voraussetzungen für die Entziehung von Krankengeld; Entziehung von Krankengeld

  • BSG, 26.11.1991 - 1 RK 1/91

    Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs vor dem Inkrafttreten des § 48 Abs. 2 SGB

  • BSG, 26.11.1991 - 3 RK 15/90

    Rechtmäßigkeit des Entzugs von Krankengeld; Beurteilungen von früheren

  • BSG, 11.03.1998 - B 9 V 37/97 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

  • BSG, 29.07.1998 - B 9 V 44/97 R

    Vertrauensschutzprüfung bei der Rücknahme von begünstigenden Verwaltungsakten mit

  • BSG, 04.02.1998 - B 9 V 29/97 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

  • BSG, 17.12.1997 - 9 RV 3/97

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

  • BSG, 17.12.1997 - 9 RV 6/97

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

  • BSG, 17.12.1997 - 9 RV 8/97

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

  • BSG, 29.07.1998 - B 9 V 38/97 R

    Vertrauensschutzprüfung bei der Rücknahme von begünstigenden Verwaltungsakten mit

  • BSG, 24.06.1998 - B 9 V 30/97 R

    Vertrauensschutzprüfung bei der Rücknahme von begünstigenden Verwaltungsakten mit

  • BSG, 22.04.1998 - B 9 V 43/97 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

  • BSG, 11.03.1998 - B 9 V 15/97 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

  • BSG, 11.03.1998 - B 9 V 34/97 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

  • BSG, 04.02.1998 - B 9 V 5/97 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

  • BSG, 17.12.1997 - 9 RV 4/97

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

  • BSG, 17.12.1997 - 9 RV 7/97

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

  • BSG, 05.11.1997 - 9 RV 2/97

    Kriegsopfer - Rücknahme - Bewilligungsbescheid - Beschädigtenrente - Ausländer -

  • BSG, 03.07.1991 - 9b RAr 8/90

    Wirksamkeit nachteiliger Änderungen der Leistungen zur beruflichen

  • BSG, 22.04.1998 - B 9 V 36/97 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

  • BFH, 18.05.1988 - X R 63/82

    Regelbesteuerung - Option - Optionsfrist - Unanfechtbarkeit - Steuerfestsetzung -

  • BSG, 24.06.1998 - B 9 V 42/97 R

    Vertrauensschutzprüfung bei der Rücknahme von begünstigenden Verwaltungsakten mit

  • BSG, 24.06.1998 - B 9 V 35/97 R

    Vertrauensschutzprüfung bei der Rücknahme von begünstigenden Verwaltungsakten mit

  • BSG, 22.04.1998 - B 9 V 27/97 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

  • BSG, 22.04.1998 - B 9 V 24/97 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

  • BSG, 22.04.1998 - B 9 V 31/97 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

  • BSG, 11.03.1998 - B 9 V 28/97 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

  • BSG, 11.03.1998 - B 9 V 25/97 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

  • BSG, 11.03.1998 - B 9 V 18/97 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

  • BSG, 04.02.1998 - B 9 V 16/97 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

  • BSG, 04.02.1998 - B 9 V 13/97 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

  • BSG, 04.02.1998 - B 9 V 9/97 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

  • BSG, 04.02.1998 - B 9 V 12/97 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

  • BSG, 17.12.1997 - 9 RV 17/97

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

  • BSG, 22.04.1998 - B 9 V 40/97 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

  • BSG, 18.12.1997 - B 9 V 31/97 R
  • BSG, 05.11.1997 - 9 RV 21/96

    Kriegsopfer - Rücknahme - Bewilligungsbescheid - Beschädigtenrente - Ausländer -

  • BSG, 13.07.1988 - 9a RV 20/87

    Schädigung - Gesundheitsstörung - Natürliche Folge - Feststellbarkeit

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