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   BSG, 13.07.2006 - B 7a AL 24/05 R   

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BSG, 13.07.2006 - B 7a AL 24/05 R (https://dejure.org/2006,3303)
BSG, Entscheidung vom 13.07.2006 - B 7a AL 24/05 R (https://dejure.org/2006,3303)
BSG, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - B 7a AL 24/05 R (https://dejure.org/2006,3303)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Abzweigung von Unterhaltsgeld - Bestimmtheit des Abzweigungsbescheides - Aufteilung des Gesamtabzweigungsbetrages bei mehreren unterhaltsberechtigten Kindern

  • openjur.de

    Abzweigung von Unterhaltsgeld; Bestimmtheit des Abzweigungsbescheides; Aufteilung des Gesamtabzweigungsbetrages bei mehreren unterhaltsberechtigten Kindern; isolierte Anfechtungsklage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abzweigung von Sozialleistungen zu Gunsten von Unterhaltsberechtigten; Rechtmäßigkeit der Abzweigung bei lediglich mittelbarer Abzweigung zu Gunsten der Unterhaltsberechtigten; Erforderlichkeit der genauen Angabe der Höhe des Abzweigungsbetrages für jeweils jedes ...

  • Judicialis

    SGB I F: 13.03.1994 § 48 Abs 1 S 1; ; SGB I § 48 Abs 1 S 4; ; SGB X § 33 Abs 1; ; SGG § 54 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzweigung von Unterhaltsgeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 666 (Ls.)
  • NZS 2007, 167 (Ls.)
  • FamRZ 2006, 1667 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 13/86

    Anfechtungsbegehren - Abzweigung - Auszahlung von Arbeitslosenhilfe -

    Auszug aus BSG, 13.07.2006 - B 7a AL 24/05 R
    Gegen diese Abzweigung wehrt sich die Klägerin - ohnedies hat auch das SG nur in diesem Sinne entschieden - zulässigerweise mit der isolierten Anfechtungsklage gemäß § 54 Abs. 1 SGG (vgl dazu BSG SozR 1200 § 48 Nr. 11 S 54 f).

    Ob eine Ersetzung (vgl dazu BVerwGE 87, 241 ff) möglich ist, bedarf keiner Entscheidung; sie ist jedenfalls nicht erfolgt und Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nicht die Frage, ob die Beklagte ihre Entscheidung in korrekter Weise wiederholen könnte (BSG SozR 1200 § 48 Nr. 11 S 55).

  • BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 95/01 R

    Abzweigung von Arbeitslosengeld - Unterhaltspflichtiger mit Wohnsitz im

    Auszug aus BSG, 13.07.2006 - B 7a AL 24/05 R
    Demgemäß hat das BSG in einer späteren Entscheidung, ohne dies näher zu problematisieren, bei der Abzweigung von Uhg nur auf den "kleinen Selbstbehalt" abgestellt (BSG SozR 3-1200 § 48 Nr. 4; aA jedoch OLG Hamm, Urteil vom 28. Oktober 1998 - 5 UF 169/98 -, FamRZ 1999, 1015 f).
  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 5.90

    Bergrechtliche Grundabtretung und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BSG, 13.07.2006 - B 7a AL 24/05 R
    Ob eine Ersetzung (vgl dazu BVerwGE 87, 241 ff) möglich ist, bedarf keiner Entscheidung; sie ist jedenfalls nicht erfolgt und Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist nicht die Frage, ob die Beklagte ihre Entscheidung in korrekter Weise wiederholen könnte (BSG SozR 1200 § 48 Nr. 11 S 55).
  • OLG Hamm, 28.10.1998 - 5 UF 169/98

    Klagerücknahme; Klageabweisung; Unterhalt; Krankengeldzahlung; Notwendiger

    Auszug aus BSG, 13.07.2006 - B 7a AL 24/05 R
    Demgemäß hat das BSG in einer späteren Entscheidung, ohne dies näher zu problematisieren, bei der Abzweigung von Uhg nur auf den "kleinen Selbstbehalt" abgestellt (BSG SozR 3-1200 § 48 Nr. 4; aA jedoch OLG Hamm, Urteil vom 28. Oktober 1998 - 5 UF 169/98 -, FamRZ 1999, 1015 f).
  • BSG, 23.10.1985 - 7 RAr 32/84

    Auszahlung von Teilen einer Arbeitslosenhilfe - Unterhaltsanspruch - Abzweigung -

    Auszug aus BSG, 13.07.2006 - B 7a AL 24/05 R
    Schließlich bedarf es auch keiner Entscheidung, ob die Bescheide der Beklagten schon deshalb rechtswidrig sind, weil sie entgegen § 35 Abs. 1 Satz 3 SGB X nicht die Gesichtspunkte erkennen lassen, die die Beklagte ihrer Ermessensentscheidung zu Grunde gelegt hat (vgl dazu insbesondere BSGE 59, 30, 38 f = SozR 1200 § 48 Nr. 10) und ob die fehlende Begründung des Ermessens gemäß § 41 Abs. 2 SGB X in der ab 2. Januar 2001 geltenden Fassung zumindest während des Gerichtsverfahrens nachgeholt worden ist.
  • BSG, 28.07.1987 - 7 RAr 39/86

    Rückwirkende Abzweigung oder Auszahlung von Teilen des Arbeitslosengeldes als

    Auszug aus BSG, 13.07.2006 - B 7a AL 24/05 R
    In diesem Falle genügt es nicht, lediglich den Gesamtabzweigungsbetrag zu verfügen (inzident noch anders der Senat in BSG SozR 1200 § 48 Nr. 12 und 11); vielmehr ist es aus Gründen der Rechtsklarheit im Hinblick auf die oben umschriebene besondere Problematik der Norm erforderlich, gleichzeitig anzugeben, in welcher Höhe der Abzweigungsbetrag jeweils bei jedem einzelnen Kind dessen Unterhaltsanspruch gegen die Klägerin substituiert.
  • BSG, 16.05.2012 - B 4 AS 154/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bestimmtheit von Aufhebungs- und

    Dies ist durch Auslegung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweils anzuwendenden materiellen Rechts zu ermitteln (BSG SozR 4-5910 § 92c Nr. 1, RdNr 11; vgl auch BSG SozR 4-1200 § 48 Nr. 2 RdNr 15 zur nicht zulässigen Verfügung eines Gesamtbetrags bei Abzweigungen nach dem SGB I zu Gunsten eines Dritten, der mehreren Kindern des Leistungsempfängers Unterhalt gewährt) .
  • BSG, 02.11.2012 - B 4 KG 2/11 R

    Kinderzuschlag - Bewilligung vor Abschluss aller Ermittlungen zum

    b) Die - dem Revisionsgericht obliegende - Auslegung des Verwaltungsaktes vom 24.11.2009 zeigt unter Berücksichtigung der Besonderheiten des materiellen Kinderzuschlagsrechts (BSG vom 16.5.2012 - B 4 AS 154/11 R, SozR 4-1300 § 33 Nr. 1 RdNr 16; BSG SozR 4-5910 § 92c Nr. 1 RdNr 11; vgl auch BSG SozR 4-1200 § 48 Nr. 2 RdNr 15 zur nicht zulässigen Verfügung eines Gesamtbetrags bei Abzweigungen nach dem SGB I zu Gunsten eines Dritten, der mehreren Kindern des Leistungsempfängers Unterhalt gewährt) , dass die Klägerin aus der Formulierung der Zahlung "unter Rückforderungsvorbehalt" keineswegs auf die nur vorläufige Leistungsgewährung, unter "Umgehung" des Vertrauensschutzes aus §§ 45, 48 SGB X, schließen musste.
  • LSG Sachsen, 27.02.2014 - L 3 AS 579/11

    Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach

    Im vorliegenden Zusammenhang ist allerdings zu beachten, dass die Heilungs- oder Nachholungsregelung in § 41 Abs. 2 SGB X nicht für einen Verstoß gegen § 33 Abs. 1 SGB X gilt (vgl. BSG, Urteil vom 13. Juli 2006 - B 7a AL 24/05 R - SozR 4-1200 § 48 Nr. 2 = JURIS-Dokument Rdnr. 18; Engelmann, in: von Wulffen, SGB X [8., Aufl., 2014] § 33 Rdnr. 16).

    Weil es sich bei dem Verstoß gegen § 33 Abs. 1 SGB X nicht um einen Formmangel handelt, ist auch die Unbeachtlichkeitsregelung des § 42 SGB X nicht anwendbar (vgl. BSG, Urteil vom 13. Juli 2006, a. a. O.).

    Das Bundessozialgericht hat die Frage der Ersetzungsmöglichkeit im Urteil vom 13. Juli 2006 offen gelassen (vgl. BSG, Urteil vom 13. Juli 2006, a. a. O.).

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