Rechtsprechung
   BSG, 24.04.2008 - B 9 SB 58/07 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9737
BSG, 24.04.2008 - B 9 SB 58/07 B (https://dejure.org/2008,9737)
BSG, Entscheidung vom 24.04.2008 - B 9 SB 58/07 B (https://dejure.org/2008,9737)
BSG, Entscheidung vom 24. April 2008 - B 9 SB 58/07 B (https://dejure.org/2008,9737)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,9737) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Verspätete Ablehnung des Antrags auf Befragung des Sachverständigen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht des Verfahrensbeteiligten auf Befragung des Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsfolgen einer verspäteten Ablehnung eines Antrags auf Befragung des Sachverständigen hinsichtlich des Fragerechts der Beteiligten; Erfordernis einer hinreichend konkreten Bezeichnung der erläuterungsbedürftigen Punkte i.R.e. avisierten Sachverständigenbefragung

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Recht auf Befragung eines Sachverständigen, der ein schriftliches Gutachten erstattet hat

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2009, 67
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.12.2006 - B 13 R 427/06 B

    Befragung Sachverständiger im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 24.04.2008 - B 9 SB 58/07 B
    Unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegenden Möglichkeit, das Erscheinen des Sachverständigen zum Termin von Amts wegen anzuordnen, steht jedem Beteiligten gemäß § 116 Satz 2 SGG, § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zu, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (BVerfG [Kammer] vom 3.2. 1998 - 1 BvR 909/94 - NJW 1998, 2273 = juris RdNr 11; vgl auch BSG, Beschluss vom 12.12.2006 - B 13 R 427/06 B - juris RdNr 7).

    Außer in dem von der Rechtsprechung entschiedenen Fall (Vorliegen der Voraussetzungen nach § 411 Abs. 3 ZPO; vgl dazu BSG, Beschlüsse vom 3.3. 1999 - B 9 VJ 1/98 B - SGb 2000, 269 und vom 12.12.2006 - B 13 R 427/06 B - juris) geht das Fragerecht mit Ende der Instanz, in der das schriftliche Gutachten erstattet worden ist, auch dann nicht verloren, wenn es dort verfahrensfehlerhaft mit der Begründung unberücksichtigt geblieben ist, es sei verspätet oder missbräuchlich geltend gemacht worden.

  • BVerfG, 03.02.1998 - 1 BvR 909/94

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Ablehnung des Antrags auf mündliche

    Auszug aus BSG, 24.04.2008 - B 9 SB 58/07 B
    Unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegenden Möglichkeit, das Erscheinen des Sachverständigen zum Termin von Amts wegen anzuordnen, steht jedem Beteiligten gemäß § 116 Satz 2 SGG, § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zu, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (BVerfG [Kammer] vom 3.2. 1998 - 1 BvR 909/94 - NJW 1998, 2273 = juris RdNr 11; vgl auch BSG, Beschluss vom 12.12.2006 - B 13 R 427/06 B - juris RdNr 7).
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere

    Auszug aus BSG, 24.04.2008 - B 9 SB 58/07 B
    Das gilt insbesondere für die in der Beschwerdebegründung aufgeworfene Frage, ob die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht" trotz fehlender Legitimationsgrundlage weiterhin gelten (vgl dazu BSGE 91, 205 = SozR 4-3250 § 69 Nr. 2 jeweils RdNr 15).
  • BSG, 03.03.1999 - B 9 VJ 1/98 B

    Befragung des Sachverständigen durch Verfahrensbeteiligte

    Auszug aus BSG, 24.04.2008 - B 9 SB 58/07 B
    Außer in dem von der Rechtsprechung entschiedenen Fall (Vorliegen der Voraussetzungen nach § 411 Abs. 3 ZPO; vgl dazu BSG, Beschlüsse vom 3.3. 1999 - B 9 VJ 1/98 B - SGb 2000, 269 und vom 12.12.2006 - B 13 R 427/06 B - juris) geht das Fragerecht mit Ende der Instanz, in der das schriftliche Gutachten erstattet worden ist, auch dann nicht verloren, wenn es dort verfahrensfehlerhaft mit der Begründung unberücksichtigt geblieben ist, es sei verspätet oder missbräuchlich geltend gemacht worden.
  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 24.04.2008 - B 9 SB 58/07 B
    Insbesondere muss der Beschwerdeführer alles getan haben, um eine Anhörung des Sachverständigen zu erreichen (vgl allg zu dieser Voraussetzung BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22).
  • BSG, 18.11.2015 - B 9 V 1/14 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Opferentschädigung - sexueller Missbrauch in der

    Dementsprechend sind auch bei fehlender Fristsetzung rechtsmissbräuchlich gestellte Anträge auf Befragung bereits beauftragter Sachverständiger unerheblich (BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 2) .
  • BSG, 14.03.2019 - B 5 R 22/18 B

    Fragerecht an einen Sachverständigen

    Zwar besteht das Fragerecht grundsätzlich nur hinsichtlich solcher Gutachten, die innerhalb des Rechtszuges eingeholt worden sind (BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 2 RdNr 9) .

    Die Anhörung eines bereits erstinstanzlich tätig gewordenen Sachverständigen ist in der zweiten Instanz dann zulässig, wenn sich - wie hier - das LSG anders als das SG in seiner Entscheidung auf dessen Gutachten berufen will und auch berufen hat (in diese Richtung wohl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 24 RdNr 16; vgl zu sonstigen Ausnahmefällen BSG SozR 4-1500 § 116 Nr. 2 RdNr 9 mwN) .

  • BSG, 28.12.2010 - B 13 R 320/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des BSG, dass unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegenden Möglichkeit, das Erscheinen des Sachverständigen zum Termin von Amts wegen anzuordnen, jedem Beteiligten gemäß § 116 Satz 2 SGG, § 118 Abs. 1 Satz 1 SGG iVm §§ 397, 402, 411 Abs. 4 ZPO das Recht zusteht, dem Sachverständigen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die er zur Aufklärung der Sache für dienlich erachtet (vgl BSG vom 27.1.2007 - SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7; BSG vom 24.8.2008 - SozR 4-1500 § 116 Nr. 2 RdNr 5; Senatsbeschlüsse vom 12.12.2006 - B 13 R 427/06 B - Juris RdNr 7; vom 27.8.2009 - B 13 R 185/09 B - Juris RdNr 15; vom 19.11.2009 - B 13 R 247/09 B - Juris RdNr 10; vgl auch BVerfG vom 3.2.1998 - 1 BvR 909/94 - NJW 1998, 2273; BGH vom 7.10.1997 - NJW 1998, 162, 163, jeweils mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht