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   BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 11/08 R   

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https://dejure.org/2009,5130
BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 11/08 R (https://dejure.org/2009,5130)
BSG, Entscheidung vom 28.01.2009 - B 6 KA 11/08 R (https://dejure.org/2009,5130)
BSG, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - B 6 KA 11/08 R (https://dejure.org/2009,5130)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Widerspruchsfrist - zuständige Behörde - isolierte Vorabentscheidung über Wiedereinsetzung - Bestandskraft bei Versagung der Wiedereinsetzung durch zuständige Behörde - Bindung der Gerichte

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Versäumung der Widerspruchsfrist; zuständige Behörde; isolierte Vorabentscheidung über Wiedereinsetzung; Bestandskraft bei Versagung der Wiedereinsetzung durch zuständige Behörde; Bindung der Gerichte; Wirtscha ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristgerechte Erhebung des Widerspruchs gegen einen Arzneimittelregressbescheid; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Bestandskraft bei Versagung der Wiedereinsetzung durch zuständige Behörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristgerechte Erhebung des Widerspruchs gegen einen Arzneimittelregressbescheid; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Bestandskraft bei Versagung der Wiedereinsetzung durch zuständige Behörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 119 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 8/03 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfgremien - Besetzung - Vorsitzender - Neuregelung

    Auszug aus BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 11/08 R
    Diese Bescheide dürften trotz der Veränderungen der Zusammensetzung der Prüfgremien im Zuge des GMG (dazu näher BSGE 92, 283 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 5, jeweils RdNr 6 ff) sogar rechtmäßig sein.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 28.4.2004 (BSGE 92, 283 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 5), auf das sich der Kläger vor allem bezieht, ausgeführt, die Prüfgremien dürften nach dem 1.1.2004 auch über Quartale bis zum Ende des Jahres 2003 nur in der ab dem 1.1.2004 ohne Übergangsregelung vorgeschriebenen Besetzung mit einem unparteiischen Vorsitzenden entscheiden (BSGE, aaO = SozR, aaO, jeweils RdNr 7).

    Seine Geschäftsstelle ist in § 106 Abs. 4a SGB V zum 1.1.2004 erstmals gesetzlich erwähnt worden (vgl BSGE 92, 283 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 5, jeweils RdNr 7), doch haben die Geschäftsstellen der Prüfgremien zuvor schon bestanden und waren auch in der Zeit der Vakanz des Vorsitzes des Prüfungsausschusses handlungsfähig.

  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 40/05 R

    Hemmung der vierjährigen Ausschlussfrist für den Erlass von

    Auszug aus BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 11/08 R
    Sie mussten sogar Entscheidungen, die in Sitzungen im Jahre 2003 getroffen worden waren, den Betroffenen bekannt geben, weil andernfalls Ausschlussfristen für den Erlass von Prüfbescheiden (vgl dazu Senatsurteil vom 6.9. 2006, BSGE 97, 84 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 15, jeweils RdNr 16 ff) unter Umständen nicht hätten gemacht werden können.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1981 - 5 S 1387/80

    Wiedereinsetzungsverfahren bei Wiedereinsetzung in die Widerspruchsfrist

    Auszug aus BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 11/08 R
    Das ist in dieser Allgemeinheit nicht richtig, weil der Behörde nicht ausnahmslos verwehrt ist, die Wiedereinsetzung in einer eigenständigen Entscheidung abzulehnen (vgl zum allg Verwaltungsrecht VGH Baden-Württemberg, DVBl 1982, 206, 207).
  • BSG, 04.09.2013 - B 10 EG 7/12 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Elterngeldbescheid - fingierte Geburt -

    Von einem Verwaltungsakt zu unterscheiden ist ein sog Nichtakt, also eine Handlung, die von jemandem herrührt, der unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu behördlichem Handeln befugt ist (vgl BFHE 125, 347, 349; 150, 70; BVerwGE 140, 245; BSG Urteil vom 28.1.2009 - B 6 KA 11/08 R - SozR 4-1500 § 77 Nr. 2 RdNr 16, 23 f) .
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2015 - 2 S 1516/14

    Erhebung eines Widerspruchs gegen kommunalen Abgabenbescheid; privatrechtlich

    Dabei kann zum einen dahinstehen, ob die Entscheidung über die Gewährung bzw. Versagung der Wiedereinsetzung ein selbstständiger (und der Bestandskraft fähiger) Verwaltungsakt ist oder nicht (wofür § 44a VwGO angeführt werden könnte, s. zum Meinungsstand Schenke in Kopp/Schenke, aaO, § 44a Rn. 5 sowie § 70 Rn. 12 jeweils m.w.N.), als auch, ob (jedenfalls im Falle der tatsächlich erfolgten Verbescheidung) die Wiedereinsetzung im Rahmen eines (von dem Rechtsmittelverfahren gegen die Sachentscheidung zu trennenden) eigenen Rechtsmittelverfahrens mittels einer Verpflichtungsklage erstritten werden kann oder muss (sog. zweistufiges Verfahren, s. hierzu BSG, Urteil vom 28.01.2009 - B 6 KA 11/08 R - juris Rn. 24 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.10.1981 - 5 S 1387/80 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2010 - L 5 KR 1815/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Klage eines

    Das BSG hat § 44a Satz 1 VwGO wiederholt herangezogen (BSG SozR 1500 § 144 Nr. 39; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 3 m.w.N.; Urteil vom 10.12.1992 - 11 RAr 71/91 - veröffentlicht in Juris; Urteil vom 24.11.2004 - B 3 KR 16/03 R -, SozR 4-2500 § 36 Nr. 1; offen gelassen in Urteil vom 28.01 .2009 - B 6 KA 11/08 R -, veröffentlicht in juris).
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