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   BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 28/05 R   

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https://dejure.org/2006,1699
BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 28/05 R (https://dejure.org/2006,1699)
BSG, Entscheidung vom 28.09.2006 - B 3 KR 28/05 R (https://dejure.org/2006,1699)
BSG, Entscheidung vom 28. September 2006 - B 3 KR 28/05 R (https://dejure.org/2006,1699)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis - Nachweis des therapeutischen Nutzens - Abgrenzung zwischen Hilfs- und Verbandmittel

  • openjur.de

    Krankenversicherung; Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis; Nachweis des therapeutischen Nutzens; Abgrenzung zwischen Hilfs- und Verbandmittel; Rechtsmitteleinlegung durch nur einen Teil der Streitgenossen; kombinierte Anfechtung ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer GmbH auf Aufnahme zweier von ihr entwickelter und vertriebener medizinischer Produkte in das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) - Begriff des Hilfsmittels - Abgrenzung von Hilfsmitteln zu Verbandmitteln - Einordnung von ...

  • Judicialis

    SGB V § 12 Abs 1; ; SGB V § ... 31 Abs 1; ; SGB V § 33 Abs 1 S 1; ; SGB V § 128; ; SGB V § 135 Abs 1; ; SGB V § 139 Abs 1 S 1; ; SGB V § 139 Abs 2 S 1; ; SGB V § 139 Abs 2 S 2; ; SGB V § 139 Abs 2 S 5; ; SGG § 54 Abs 1 S 1; ; SGG § 74; ; SGG § 99 Abs 1; ; ZPO § 62; ; MPG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufnahme neuer Hilfsmittel in das Hilfsmittelverzeichnis, Nachweis des therapeutischen Nutzens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 97, 133
  • NZS 2007, 495
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 21/99 R

    Voraussetzungen für die Aufnahme von Hilfsmitteln in das Hilfsmittelverzeichnis

    Auszug aus BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 28/05 R
    Der Gesetzgeber hat lediglich die auch vorher schon bestehende, vom Bundessozialgericht (BSG) dargestellte Rechtslage bestätigt (BSGE 87, 105 = SozR 3-2500 § 139 Nr. 1).

    Der Beklagte zu 1. hat über den Antrag auch nicht zuständigkeitswidrig allein entschieden, sondern der Klägerin lediglich eine zuvor von allen beklagten Spitzenverbänden in ihrer Besprechung vom 6. Mai 1997 gemeinsam getroffene Entscheidung mitgeteilt (vgl BSGE 87, 105, 109 = SozR 3-2500 § 139 Nr. 1 S 5 mwN).

    Der erstinstanzlich gestellte Antrag auf Abweisung der Klage genügt dann dem Vorverfahrenserfordernis, wenn - wie hier - Klagegegner und Widerspruchsstelle identisch sind (BSGE 87, 105, 108 = SozR 3-2500 § 139 Nr. 1 S 5 mwN).

    Soweit die Beklagten aus dieser Regelung folgern, Entscheidungsgrundlage seien allein die vom Antragsteller im Verwaltungsverfahren vorgelegten Unterlagen, nicht aber sonstige Erkenntnisquellen, sodass das LSG nur hätte prüfen dürfen, ob die von der Klägerin im Verwaltungsverfahren vorgelegten Unterlagen für einen Nachweis iS des § 139 Abs. 2 Satz 1 SGB V ausreichend gewesen seien, verkennen sie zunächst, dass sich die Spitzenverbände der Krankenkassen bei der Prüfung eines Antrages auf Aufnahme eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis gemäß § 20 SGB X nicht nur auf die eingereichten Unterlagen des Antragstellers beschränken dürfen, sondern den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln haben (BSGE 87, 105, 109 = SozR 3-2500 § 139 Nr. 1 S 6).

    c) Die Anforderungen an den Nachweis der Funktionstauglichkeit, der Qualität und des therapeutischen Nutzens haben sich an den Aufgaben und Zielen der GKV zu orientieren, dh sie müssen dazu dienen, die Krankenbehandlung nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und unter Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts (§ 2 Abs. 1 Satz 3 SGB V) sicherzustellen (BSGE 87, 105, 109 = SozR 3-2500 § 139 Nr. 1 S 6 mwN).

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

    Auszug aus BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 28/05 R
    Im letzteren Fall ist der Nachweis eines therapeutischen Nutzens, der über die Funktionstauglichkeit zum Ausgleich der Behinderung hinausgeht, schon von der Zielrichtung des Hilfsmittels nicht geboten und in der Regel auch nicht möglich (BSGE 93, 183 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8 jweils RdNr 10 ).

    Damit ist davon auszugehen, dass das Hilfsmittel grundsätzlich geeignet ist, den medizinischen Zweck zu erfüllen, den es nach den Angaben des Herstellers besitzen soll, und dass es die erforderliche Qualität besitzt, die notwendig ist, um die Sicherheit seines Benutzers zu gewährleisten (BSGE 93, 183 = SozR 4-2500 § 33 Nr. 8 jeweils RdNr 8 ).

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Auszug aus BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 28/05 R
    Allerdings steht auch die Therapiefreiheit - als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Patienten bzw der Berufsausübungsfreiheit des Arztes - unter dem Vorbehalt des Leistungsrechts und ist durch das Wirtschaftlichkeitsgebot als Mittel zur Sicherung der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung eingeschränkt (BSGE 78, 70, 88 f = SozR 3-2500 § 92 Nr. 6 S 44 f).
  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 63/01 R

    Abschluss eines Versorgungsvertrages - bedarfsgerechte Versorgung -

    Auszug aus BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 28/05 R
    Wenn auch bezüglich der Wahrung von Fristen und Terminen säumige Streitgenossen durch die nicht säumigen vertreten werden, bedeutet dies nicht, dass alle Streitgenossen nur gemeinsam Rechtsmittel einlegen können oder die sich nicht anschließenden Streitgenossen durch das Rechtsmittel der anderen ebenfalls zum Rechtsmittelführer werden (BSGE 89, 294, 295 = SozR 3-2500 § 111 Nr. 3 S 15 mwN).
  • BSG, 27.03.1958 - 8 RV 387/55
    Auszug aus BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 28/05 R
    Erst wenn sich nach Ausschöpfung aller gerichtlichen Erkenntnismöglichkeiten die Funktionstauglichkeit, die Qualität und/oder der therapeutische Nutzen eines neuen Hilfsmittels nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen lässt (vgl BSGE 7, 103, 106; 19, 52, 53 = SozR Nr. 62 zu § 542 aF RVO), ist die Klage nach der Beweislastregel des § 139 Abs. 2 Satz 1 SGB V abzuweisen.
  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 28/05 R
    Erst wenn sich nach Ausschöpfung aller gerichtlichen Erkenntnismöglichkeiten die Funktionstauglichkeit, die Qualität und/oder der therapeutische Nutzen eines neuen Hilfsmittels nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen lässt (vgl BSGE 7, 103, 106; 19, 52, 53 = SozR Nr. 62 zu § 542 aF RVO), ist die Klage nach der Beweislastregel des § 139 Abs. 2 Satz 1 SGB V abzuweisen.
  • BSG, 28.06.2001 - B 3 KR 3/00 R

    Krankenversicherung - Begriffsabgrenzung zwischen Heil- und Hilfsmittel -

    Auszug aus BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 28/05 R
    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 28. Juni 2001 - B 3 KR 3/00 R - BSGE 88, 204 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 41) sind unter Heilmitteln ärztlich verordnete Dienstleistungen zu verstehen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern und nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden dürfen (zB Maßnahmen der physikalischen Therapie sowie der Sprach- und Beschäftigungstherapie), während Hilfsmittel sächliche medizinische Mittel sind, die den Erfolg der Heilbehandlung sichern oder die Folgen von Gesundheitsschäden mildern oder ausgleichen (vgl auch A.I.2. der Hilfsmittel-Richtlinien vom 17. Juni 1992, BAnz 1992 Beilage Nr. 183b, zuletzt geändert am 19. Oktober 2004, BAnz 2005 Nr. 2 S 89).
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