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   BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R   

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https://dejure.org/2005,266
BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R (https://dejure.org/2005,266)
BSG, Entscheidung vom 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R (https://dejure.org/2005,266)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - B 6 KA 80/03 R (https://dejure.org/2005,266)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Höhe des vertragsärztlichen Honorars durch die Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV); Rechtmäßigkeit von Praxisbudgets; Regionalisierte Festsetzung der Fallpunktzahlen unter Zugrundelegung von teilbudgetierten Abrechnungswerten; Verhinderung einer übermäßigen Ausdehnung der ...

  • Judicialis

    SGB V F. 20.12.1988 § 85 Abs 4 S 1; ; SGB V F. 20.12.1988 § 85 Abs 4 S 2; ; SGB V F. 20.12.1988 § 85 Abs 4 S 3; ; SGB V § 87 Abs 1 S 1; ; SGB V § 87 Abs 3; ; EBM-Ä Kap A Abschn I Teil B Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung von Praxisbudgets in der Vertragsärztlichen Versorgung, Verbindlichkeit von Interpretationsbeschlüssen des Arbeitsausschusses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Klage wegen Honorarkürzungen: Bewertungsausschuss muss formal selbst entscheiden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 272 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (159)Neu Zitiert selbst (18)

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R
    Das Nähere zu Inhalt und Umfang der abrechnungsfähigen Leistungen ist im EBM-Ä bestimmt, an dessen Vorgaben die KÄV bei der Ausgestaltung ihrer Honorarverteilung gebunden ist (BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 51).

    Ein Arbeitsausschuss ist dort ebenso wenig vorgesehen wie eine Subdelegation der Entscheidungsbefugnis auf andere Repräsentanten der Vertragspartner mit nicht näher bestimmter Legitimation (zu den Legitimationsanforderungen s BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 71 ff).

    Die Rechtmäßigkeit dieser Begrenzungsregelung und ihre Vereinbarkeit mit den höherrangigen bundesrechtlichen Vorschriften des EBM-Ä bedarf hier allerdings keiner Erörterung, da die Klägerin wegen ihrer stets unterdurchschnittlichen Fallzahlen hiervon nicht betroffen war (vgl BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 26, 51 und 59).

    Der Senat hat wiederholt die Bildung individueller Budgets in einem HVM durch Begrenzung des gesamten je Arzt abrechenbaren Punktzahlvolumens gebilligt (zusammenfassend BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 53 ff).

    Überdies muss in einem HVM, der individuelle Budgets festschreibt, eine allgemeine Härteklausel enthalten sein, die es erlaubt, in besonderen Fällen Ausnahmen von einer Fallwert- und/oder Fallzahlbegrenzung zu bewilligen (BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 10 RdNr 16; BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 53).

    Sie können auch in Kombination miteinander eingesetzt werden, sofern sie sich in ihren Wechselwirkungen nicht in einem solch erheblichen Ausmaß gegenseitig verstärken, dass eine unzumutbare Belastung zu besorgen ist (BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 58).

    Mithin kann sich aus einem insoweit bestehenden Regelungsdefizit im HVM der Beklagten keine Rechtsverletzung zu Lasten der Klägerin ergeben haben (vgl BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 10 RdNr 18; BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 59).

  • BSG, 10.12.2003 - B 6 KA 54/02 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Individualbudget mit individueller Honorarobergrenze

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R
    Deshalb sind Ausnahmeregelungen für unterdurchschnittlich abrechnende Praxen, insbesondere Praxen in der Aufbauphase, erforderlich (BSGE 92, 10 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 5, jeweils RdNr 19 bis 21, und BSGE 92, 233 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 9, jeweils RdNr 18 bis 20).

    Der Senat hat insoweit einen Zeitraum von wenigstens drei Jahren für erforderlich gehalten (BSGE 92, 10 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 5, jeweils RdNr 23, unter Bezugnahme auf BSGE 83, 52, 58 f = SozR 3-2500 § 85 Nr. 28 S 208; BSGE 92, 233 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 9, jeweils RdNr 18).

    Auch die anschließend eingeräumte Zuwachsmöglichkeit von 5 % gegenüber der arztindividuellen Fallzahl des Vorjahresquartals (§ 8 Abs. 2 Satz 1 HVM) ist problematisch, weil sie sich nicht auf den Durchschnittsumsatz der Fachgruppe bezieht, dessen Erreichung in angemessener Frist ermöglicht werden muss (BSGE 92, 10 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 5, jeweils RdNr 20; BSGE 92, 233 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 9, jeweils RdNr 18 f).

  • BSG, 10.03.2004 - B 6 KA 3/03 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Honorarbegrenzung für Fallzahlsteigerung -

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R
    Deshalb sind Ausnahmeregelungen für unterdurchschnittlich abrechnende Praxen, insbesondere Praxen in der Aufbauphase, erforderlich (BSGE 92, 10 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 5, jeweils RdNr 19 bis 21, und BSGE 92, 233 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 9, jeweils RdNr 18 bis 20).

    Der Senat hat insoweit einen Zeitraum von wenigstens drei Jahren für erforderlich gehalten (BSGE 92, 10 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 5, jeweils RdNr 23, unter Bezugnahme auf BSGE 83, 52, 58 f = SozR 3-2500 § 85 Nr. 28 S 208; BSGE 92, 233 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 9, jeweils RdNr 18).

    Auch die anschließend eingeräumte Zuwachsmöglichkeit von 5 % gegenüber der arztindividuellen Fallzahl des Vorjahresquartals (§ 8 Abs. 2 Satz 1 HVM) ist problematisch, weil sie sich nicht auf den Durchschnittsumsatz der Fachgruppe bezieht, dessen Erreichung in angemessener Frist ermöglicht werden muss (BSGE 92, 10 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 5, jeweils RdNr 20; BSGE 92, 233 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 9, jeweils RdNr 18 f).

  • BSG, 10.03.2004 - B 6 KA 13/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarverteilung - Honorarbegrenzung für

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R
    Überdies muss in einem HVM, der individuelle Budgets festschreibt, eine allgemeine Härteklausel enthalten sein, die es erlaubt, in besonderen Fällen Ausnahmen von einer Fallwert- und/oder Fallzahlbegrenzung zu bewilligen (BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 10 RdNr 16; BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 53).

    Mithin kann sich aus einem insoweit bestehenden Regelungsdefizit im HVM der Beklagten keine Rechtsverletzung zu Lasten der Klägerin ergeben haben (vgl BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 10 RdNr 18; BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, jeweils RdNr 59).

    Das widerspricht nicht dem Gebot der Honorarverteilungsgerechtigkeit (vgl BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 10 RdNr 17 zum spiegelbildlichen Fall hoher Fallzahlsteigerungen, aber unterdurchschnittlicher Fallwerte).

  • BSG, 13.03.2002 - B 6 KA 1/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Kassenärztliche Vereinigung - Absicherung -

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R
    Wie die Beklagte zwischenzeitlich selbst einräumt, beinhaltet die Regelung in § 7 Abs. 2 ff HVM keine Begrenzung, die nur eine übermäßige Ausdehnung der vertragsärztlichen Tätigkeit und die damit verbundenen Gefahren für die Qualität der Leistungserbringung erfasst (s hierzu BSGE 89, 173, 174 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 45 S 369).

    Die somit den Inhalt der Norm nicht zutreffend wiedergebende Ausgestaltung der Überschrift von § 7 HVM hat auf die Wirksamkeit der Regelung jedoch keine Auswirkung, da für den HVM als Satzung das Zitiergebot des Art. 80 Abs. 1 Satz 3 Grundgesetz nicht gilt (BSGE 89, 173, 181 f = SozR 3-2500 § 85 Nr. 45 S 376 f).

  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 36/97

    Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Budgetierung von Gesprächs- und

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R
    Nur diese Vorgehensweise entsprach zudem zum damaligen Zeitpunkt seinen eigenen vorangegangenen Beschlüssen, nachdem die rückwirkende Inkraftsetzung der Teilbudgetierung erst durch die Entscheidung des Senats vom 17. September 1997 (BSGE 81, 86, 88 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 18 S 83) verbindlich als nichtig erkannt wurde.

    Allerdings war die mit Beschluss des Bewertungsausschusses vom 13. Juni 1996 eingeführte Teilbudgetierung von bestimmten Beratungs- und Untersuchungsleistungen, soweit sie sich Rückwirkung auch für die ersten beiden Quartale des Jahres 1996 beimaß (BSGE 81, 86, 88 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 18 S 83), verfassungswidrig und deshalb unwirksam.

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R
    Eine Kollision mit dem Grundsatz der Normenklarheit (vgl hierzu BVerfGE 21, 73, 79; 108, 1, 20) besteht daher nicht.
  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R
    Eine Kollision mit dem Grundsatz der Normenklarheit (vgl hierzu BVerfGE 21, 73, 79; 108, 1, 20) besteht daher nicht.
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 193 Abs. 1 und Abs. 4 SGG in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden und hier noch anzuwendenden Fassung (vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 24 S 115 ff).
  • BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 16/91

    Krankenversicherung - Gesamtvergütung - Honorarverteilungsmaßstab - Kassenarzt -

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R
    Da die Regelung in § 7 Abs. 2 ff des HVM der Beklagten inhaltlich keine Maßnahme zur Verhütung einer übermäßigen Ausdehnung der vertragsärztlichen Tätigkeit darstellt, geht auch die weitere Rüge der Klägerin fehl, dass sie den Anforderungen der Rechtsprechung an die vorherige Festlegung eines festen Grenzbetrages nicht genüge und schon deshalb unwirksam sei (vgl BSG SozR 3-2200 § 368f Nr. 3 S 5 ff).
  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 84/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

  • BSG, 21.10.1998 - B 6 KA 71/97 R

    Honorarverteilungsmaßstab - Kassenzahnärztliche Vereinigung - Budgetierung der

  • BSG, 11.04.2002 - B 3 KR 25/01 R

    Höhe der Ordinations- und Konsultationsgebühren bei ambulanten Operationen im

  • BSG, 02.04.2003 - B 6 KA 48/02 R

    Vertragsarzt - Einheitlicher Bewertungsmaßstab - Festlegung der Fallpunktzahlen

  • BSG, 16.05.2001 - B 6 KA 47/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Ermittlung - Fallpunktzahlen für

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 16/99 R

    Plausibilitätsprüfungen der Kassenärztliche Vereinigung, Zulässigkeit der

  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 19/03 R

    Vertrags (zahn) arzt - keine notwendige Beiladung bei Richtigstellungsbegehren

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 7/99 R

    Praxisbudgets der Kassenärztlichen Vereinigung, Gestaltungsfreiheit bei der

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