Rechtsprechung
BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- lexetius.com
Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - Änderung der Sach- und Rechtslage zugunsten des Vertragsarztes - Berücksichtigung bis zur letzten mündlichen Verhandlung vor Tatsachengericht - aufschiebende ...
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Gröbliche Verletzung von vertragsärztlichen Pflichten; Folgen einer Störung des Vertrauens der vertragsärztlichen Institutionen in die ordnungsgemäße Behandlung der Versicherten und in die Rechtmäßigkeit der ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung, Änderung der Sach- und Rechtslage
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Stuttgart, 13.07.2001 - S 10 KA 4155/00
- LSG Baden-Württemberg, 11.09.2002 - L 5 KA 3536/01
- BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R
Papierfundstellen
- BSGE 93, 269
Wird zitiert von ... (104) Neu Zitiert selbst (13)
- BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91
Verwertung sog. "Tagesprofile" - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten - …
Auszug aus BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R
Davon ist dann auszugehen, wenn durch sie das Vertrauen der vertragsärztlichen Institutionen in die ordnungsgemäße Behandlung der Versicherten und in die Rechtmäßigkeit der Abrechnungen durch den Vertragsarzt so gestört ist, dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt nicht mehr zugemutet werden kann (BSGE 73, 234, 237 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 12;… BSGE 66, 6, 7 = SozR 2200 § 368a Nr. 24 S 82;… BVerfGE 69, 233, 244 = SozR 2200 § 368a Nr. 12 S 30).Sowohl wiederholt unkorrekte Abrechnungen als auch nachhaltige Verstöße gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot können die Zulassungsentziehung rechtfertigen (vgl BSGE 73, 234, 242 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 18).
Bei den Letzteren sei im Rahmen der reinen Anfechtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1 SGG) für die Beurteilung des Klagebegehrens - über den ansonsten maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung hinausgehend - die Sachlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht und die Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung in der Revisionsinstanz maßgebend (BSGE 73, 234, 236 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 11 f, mwN).
Insoweit sind Änderungen des Sachverhalts bis zur letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht zu beachten (s bereits BSGE 73, 234, 236 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 12, mwN).
Zwar geht die Rechtsprechung des Senats davon aus, dass dem "Wohlverhalten" eines Arztes während des Streits über die Zulassungsentziehung grundsätzlich geringeres Gewicht zukommt als schwer wiegenden Pflichtverletzungen in der Vergangenheit, die zur Zulassungsentziehung geführt haben (BSGE 73, 234, 243 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 19).
- BSG, 25.10.1989 - 6 RKa 28/88
Entziehung der Zulassung des Arztes bei gröblicher Verletzung der …
Auszug aus BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R
Davon ist dann auszugehen, wenn durch sie das Vertrauen der vertragsärztlichen Institutionen in die ordnungsgemäße Behandlung der Versicherten und in die Rechtmäßigkeit der Abrechnungen durch den Vertragsarzt so gestört ist, dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt nicht mehr zugemutet werden kann (…BSGE 73, 234, 237 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 12; BSGE 66, 6, 7 = SozR 2200 § 368a Nr. 24 S 82;… BVerfGE 69, 233, 244 = SozR 2200 § 368a Nr. 12 S 30).Für den Tatbestand einer gröblichen Pflichtverletzung iS von § 95 Abs. 6 SGB V ist nicht erforderlich, dass den Vertragsarzt ein Verschulden trifft; auch unverschuldete Pflichtverletzungen können zur Zulassungsentziehung führen (BSGE 66, 6, 8 = SozR 2200 § 368a Nr. 24 S 82;… BSGE 34, 252, 253 = SozR Nr. 36 zu § 368a RVO).
- BSG, 19.06.1996 - 6 BKa 25/95
Arztgruppen - Zulassung zum Arzt - Rechtliche Schwierigkeiten - Grobe …
Auszug aus BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R
Wie dies im Einzelnen zu berücksichtigen und zu gewichten ist, entzieht sich rechtsgrundsätzlicher Festlegung; das hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 19. Juni 1996 (MedR 1997, 86, 87) dargelegt.
- BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92
Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall mit Quetschverletzungen an der rechten …
Auszug aus BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R
Diese Fallgestaltung gleiche derjenigen bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkungen, deren Rechtmäßigkeit ebenfalls unter Berücksichtigung nachträglicher Änderungen der Sach- und Rechtslage zu beurteilen sei (…BSGE 61, 203, 205 = SozR 4100 § 186a Nr. 21;… BSGE 68, 228, 231 = SozR 3-2200 § 248 Nr. 1; BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 18). - BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 36/01 R
Berufungsausschluss erfasst nicht Disziplinarbescheide gegenüber Vertragsärzten - …
Auszug aus BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R
Der Senat hat in seinem Urteil vom 11. September 2002 (SozR 3-2500 § 81 Nr. 8 S 43 f) im Rahmen der Überprüfung eines Disziplinarbescheides näher ausgeführt, dass sich der Vertragsarzt bei der Abgabe von Erklärungen und Mitteilungen im Zusammenhang mit der Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung auf das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG berufen kann und der Disziplinarausschuss jeweils zu prüfen hat, ob Meinungsäußerungen vorliegen, die berechtigt oder wegen entgegenstehender Rechtsvorschriften iS des Art. 5 Abs. 2 GG rechtswidrig waren (…vgl dazu näher Clemens in: v.Wulffen/Krasney, Festschrift 50 Jahre Bundessozialgericht, 2004, S 373, 374 ff, 388 ff, sowie Steinhilper/Schiller, MedR 2003, 661, 664 ff). - BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 7.97
Zeitpunkt, maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Überprüfung der Versetzung …
Auszug aus BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R
Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof (Dienstgericht des Bundes) beurteilen die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsentscheidungen, durch die Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und Richter auf Probe wegen fehlender Eignung entlassen werden, allerdings allein danach, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass der Betroffene dienstunfähig oder nicht hinreichend geeignet ist (BVerwGE 105, 267, 269 = DVBl 1998, 201, 202; BGH DRiZ 1996, 454). - BGH, 10.07.1996 - RiZ(R) 3/95
Klage gegen die Entlassung eines Richters auf Probe - Fehlende Eignung für das …
Auszug aus BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R
Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof (Dienstgericht des Bundes) beurteilen die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsentscheidungen, durch die Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und Richter auf Probe wegen fehlender Eignung entlassen werden, allerdings allein danach, ob die zuständige Behörde im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung nach den ihr zur Verfügung stehenden Erkenntnissen annehmen durfte, dass der Betroffene dienstunfähig oder nicht hinreichend geeignet ist (BVerwGE 105, 267, 269 = DVBl 1998, 201, 202; BGH DRiZ 1996, 454). - BVerwG, 16.09.1997 - 3 C 12.95
Verwaltungsverfahren - (Ausschluß-) Frist zum Widerrunf eines begünstigenden …
Auszug aus BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R
Diese Rechtsprechung ist dahin zu vereinheitlichen, dass für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Zulassungsentziehung sowohl bei vollzogenen als auch bei nicht vollzogenen Entziehungsentscheidungen grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich ist (so zB für den Entzug der Approbation: BVerwG, Urteil vom 16. September 1997 - BVerwGE 105, 214, 220, mwN; BVerwG - Beschluss vom 14. April 1998 - NJW 1999, 3425, 3426;… zum maßgeblichen Zeitpunkt der Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bei der Anfechtungsklage s den Überblick bei Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl 2003, § 113 RdNr 29 ff). - BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 32/03 R
Vertragsarzt
Auszug aus BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R
Es liegt auf der Hand und bedarf im Grundsatz keiner näheren Erläuterung, dass einem Frauenarzt jegliche Behandlung von Männern - abgesehen ggf von speziellen reproduktionsmedizinischen Fragestellungen - verwehrt ist (zur Fachfremdheit s zuletzt BSG, Urteil vom 8. September 2004 - B 6 KA 32/03 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4 vorgesehen). - BSG, 17.04.1991 - 1 RR 2/89
Genehmigungsbescheid für die Errichtung einer Betriebskrankenkasse, Gefährdung …
Auszug aus BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R
Diese Fallgestaltung gleiche derjenigen bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkungen, deren Rechtmäßigkeit ebenfalls unter Berücksichtigung nachträglicher Änderungen der Sach- und Rechtslage zu beurteilen sei (…BSGE 61, 203, 205 = SozR 4100 § 186a Nr. 21; BSGE 68, 228, 231 = SozR 3-2200 § 248 Nr. 1;… BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 18). - BSG, 11.03.1987 - 10 RAr 5/85
Winterbauförderung - Umlagepflicht
- BSG, 30.11.1956 - 6 RKa 21/56
- BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84
Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt - …
- BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 4/15 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Grundsicherung für Arbeitsuchende - …
Nach dieser Faustregel ist bei Anfechtungsklagen grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich (…BSG Urteil vom 20.4.1993 - 2 RU 52/92 - SozR 3-1500 § 54 Nr. 18 RdNr 15;… BSG Urteil vom 22.9.2009 - B 2 U 32/08 R - SozR 4-1500 § 73 Nr. 4 RdNr 17;… BSG Urteil vom 29.4.2015 - B 14 AS 10/14 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 70 RdNr 16) , es gibt jedoch Ausnahmen zB bei noch nicht vollzogenen Verwaltungsakten oder solchen mit Dauerwirkung (vgl schon BSG Urteil vom 28.3.1958 - 6 RKa 1/57 - BSGE 7, 129; in jüngerer Zeit etwa BSG Urteil vom 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R - BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 22;… BSG Urteil vom 22.9.2009 - B 2 U 32/08 R - SozR 4-1500 § 73 Nr. 4 RdNr 17) . - BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R
Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Beurteilung nach Sachlage …
Abgesehen davon, dass es sich bei der Entscheidung über die Entziehung der Zulassung um eine gebundene Entscheidung handelt (vgl BSG Beschluss vom 27.6.2001 - B 6 KA 5/01 B - Juris RdNr 7) , liegt es ausschließlich in der Kompetenz der Gerichte, über das Vorliegen von "Wohlverhalten" zu entscheiden (vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 24;… BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 18-19) .Eine Pflichtverletzung ist gröblich, wenn sie so schwer wiegt, dass ihretwegen die Entziehung zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung notwendig ist (stRspr des BSG, vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10 mwN;… BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 37;… zuletzt BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 13) .
Davon ist nach der Rechtsprechung des BVerfG wie auch des BSG auszugehen, wenn die gesetzliche Ordnung der vertragsärztlichen Versorgung durch das Verhalten des Arztes in erheblichem Maße verletzt wird und das Vertrauensverhältnis zu den vertragsärztlichen Institutionen tiefgreifend und nachhaltig gestört ist, sodass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertrags(zahn)arzt nicht mehr zugemutet werden kann (stRspr des BSG, vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10 mwN;… BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 13;… BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 37;… BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 13;… zuletzt BSG Urteil vom 21.3.2012 - B 6 KA 22/11 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 24 RdNr 23, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen;… vgl auch BVerfGE 69, 233, 244 = SozR 2200 § 368a Nr. 12 S 30).
Wiederholt unkorrekte Abrechnungen können die Zulassungsentziehung rechtfertigen (… vgl BSGE 73, 234, 242 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 18; BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10) , insbesondere deswegen, weil das Abrechnungs- und Honorierungssystem der vertragsärztlichen Versorgung auf Vertrauen aufbaut und das Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben des Leistungserbringers ein Fundament des Systems der vertragsärztlichen Versorgung darstellt (…BSG Urteil vom 21.3.2012 - B 6 KA 22/11 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 24 RdNr 35 mwN, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .
Für den Tatbestand einer gröblichen Pflichtverletzung iS von § 95 Abs. 6 SGB V ist nicht erforderlich, dass den Vertragsarzt ein Verschulden trifft; auch unverschuldete Pflichtverletzungen können zur Zulassungsentziehung führen (BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10 mwN;… zuletzt BSG Urteil vom 21.3.2012 - B 6 KA 22/11 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 24 RdNr 23, 50 ff, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen).
a) Nach bisheriger Rechtsprechung des Senats ist - jedenfalls bei einer noch nicht vollzogenen Zulassungsentziehung - zu prüfen, ob sich die Sachlage während des Prozesses durch ein Wohlverhalten des Arztes in einer Weise zu seinen Gunsten geändert hat, dass eine Grundlage für eine erneute Vertrauensbasis zwischen dem Betroffenen und den vertragsarztrechtlichen Institutionen wieder aufgebaut worden ist und damit eine Entziehung nicht mehr als angemessen erscheint (vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 15;… BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 16 ff;… BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 19;… zuletzt BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 24 RdNr 54, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .
Diese Rechtsprechung hat der Senat mit Urteil vom 20.10.2004 (BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9) dahingehend vereinheitlicht, dass für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Zulassungsentziehung sowohl bei vollzogenen als auch bei nicht vollzogenen Entziehungsentscheidungen grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich ist .
Zur Begründung hat der Senat (BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 15) darauf hingewiesen, dass ein Vertragsarzt, dem die Zulassung entzogen worden sei, in der Regel seine Praxis verliere und vielfach keine Chance habe, eine solche neu aufzubauen, oft auch dann nicht, wenn nach einer Zeit der Bewährung die erneute Zulassung für den bisherigen Ort der Niederlassung erfolge.
Hieran hat das BVerwG in Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Senats (BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9) ausdrücklich festgehalten und darauf verwiesen, dass es die Hindernisse, die einer Wiederzulassung als Kassenarzt entgegenstehen mögen, bei der Approbation als solcher nicht gebe (BVerwG Beschluss vom 25.2.2008 - 3 B 85/07 - Juris RdNr 16 f) .
Der erneuten Zulassung am bisherigen Ort der Praxis stünden oftmals rechtliche Hindernisse wie die Sperrung des Planungsbereichs wegen Überversorgung und/oder die Überschreitung der Altersgrenze des § 25 Satz 1 Ärzte-ZV entgegen (BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 15) .
Der Senat hat zwar einerseits - zumindest in einigen Entscheidungen (vgl BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 20 unter Hinweis auf BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 22 sowie BSG Beschluss vom 28.4.1999 - B 6 KA 69/98 B - Juris RdNr 5) - betont, dass es für "Wohlverhalten" nicht ausreicht, wenn sich der Arzt in der "Bewährungszeit" rein passiv verhalte .
Klar ist immer nur, was - abgesehen von Abrechnungsverstößen - der Annahme eines "Wohlverhaltens" entgegensteht: dies sind etwa berechtigte Beschwerden von Versicherten über Weigerung von Hausbesuchen, schleppende oder verzögerte Beantwortung von Anfragen der Kostenträger, unzureichende Erfüllung der Fortbildungsverpflichtungen oder Verweigerung der Kooperation bei Maßnahmen der Qualitätssicherung (vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 17) .
Keine klaren Vorgaben hat die Rechtsprechung auch zur Ausfüllung des Grundsatzes machen können, dass dem "Wohlverhalten" eines Arztes während des Streits über die Zulassungsentziehung grundsätzlich geringeres Gewicht zukommt als schwerwiegenden Pflichtverletzungen in der Vergangenheit, die zur Zulassungsentziehung geführt haben (…vgl BSGE 73, 234, 243 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 19; BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 24) .
So geht der Gesichtspunkt einer Mitwirkung des Arztes an der Aufklärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe (vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 22;… BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 20) dann (weitgehend) ins Leere, wenn es seines Zutuns überhaupt nicht mehr bedarf, sondern er mit einem bereits vollständig aufgeklärten Sachverhalt konfrontiert wird.
Hinzu kommt, dass eine etwaige Mitwirkung an der Aufklärung in aller Regel - ja geradezu zwingend - vor einer Entscheidung des Beklagten liegen wird und daher im Rahmen einer Prüfung nachträglichen Wohlverhaltens nicht berücksichtigt werden könnte (zum Beginn der Wohlverhaltensfrist vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 15 am Ende; BSG Beschluss vom 15.8.2012 - B 6 KA 3/12 B - Juris RdNr 15) .
Das Kriterium der Einsicht des Betroffenen in den Unrechtsgehalt seines Verhaltens (…BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 22.12.2008 - 1 BvR 3457/08 - SozR 4-2500 § 95 Nr. 18 RdNr 4; BSG Beschluss vom 5.11.2008 - B 6 KA 59/08 B - Juris RdNr 11;… BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 15; vgl auch BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 24 sowie BSG Beschluss vom 27.6.2001 - B 6 KA 7/01 B - Juris RdNr 11) führt ebenfalls zu zweifelhaften Ergebnissen.
- BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 22/11 R
Medizinisches Versorgungszentrum - Zulassungsentziehung wegen gröblicher …
a) Eine gröbliche Pflichtverletzung liegt nach der Rechtsprechung des Senats vor, wenn die Verletzung ein Ausmaß erreicht, dass das Vertrauen der vertragsärztlichen Institutionen in die ordnungsgemäße Behandlung des Versicherten und/oder in die Richtigkeit der Leistungsabrechnung so stark zerstört ist, dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann (…vgl hierzu zB BSGE 73, 234, 237 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 12 f; BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10;… BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 13;… BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 37;… BSG SozR 4-5520 § 21 Nr. 1 RdNr 13) .Ein Verschulden des Leistungserbringers hinsichtlich der Vertrauenszerstörung ist nicht Voraussetzung der Zulassungsentziehung (vgl hierzu BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10;… BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 36;… vgl auch BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 21 RdNr 28 aE) .
Naheliegend ist die Annahme, dass das Fehlverhalten einzelner Ärzte, das bei diesen zur Zulassungsentziehung führen würde (zB Beleidigung von KÄV-Mitarbeitern
SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 20 ff>, sexuelle Übergriffe auf Patienten und/oder Auszubildende B 6 KA 32/09 B - MedR 2011, 307 = Juris RdNr 11 mwN>; vgl auch LSG Berlin-Brandenburg vom 9.2.2010 - L 7 KA 169/09 B ER -, ZMGR 2010, 96, 97 f = Juris RdNr 10 mit weiteren Beispielen) , nicht zwangsläufig zur Entziehung der Zulassung des MVZ führen muss. Da also bei der Honorierung die Angaben der Leistungserbringer grundsätzlich als zutreffend zugrunde gelegt werden, muss auf deren Richtigkeit vertraut werden können: Dies ist ein Fundament des Systems der vertragsärztlichen Versorgung (…sog Pflicht zur peinlich genauen Leistungsabrechnung, vgl dazu ausführlich zB BSGE 73, 234, 237 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 12 f; darauf Bezug nehmend zB BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10) .
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl zB BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10, und die weitere oben in RdNr 23 angegebene Rspr) .
Diese Gerichte stellen bei ihren Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts jeweils auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ab, sodass der Betroffene für die Geltendmachung erst späterer Verbesserungen der Sachlage darauf verwiesen wird, mit diesen Gesichtspunkten eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis, ein erneutes Verfahren auf Erteilung der Berufserlaubnis oder ein erneutes Approbationsverfahren zu betreiben - womit der Grundsatz gewahrt bleibt, dass bei Anfechtung eines belastenden Verwaltungsakts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich ist und bleibt - (vgl hierzu zB BVerwGE 105, 267, 269 f; BVerwGE 137, 1 = NJW 2010, 2901, RdNr 11; vgl ferner BVerwG NJW 2011, 1830 = GesR 2011, 244, RdNr 5; weitere Angaben in BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 14 und 15; - diese Rechtsprechung nicht beanstandend BVerfG BVerfGK 6, 156, 161 = NJW 2005, 3057, 3058 = Juris RdNr 18-20) .
Demgegenüber berücksichtigt der erkennende Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung zu Zulassungsentziehungen gemäß § 95 Abs. 6 Satz 1 SGB V - jedenfalls soweit sie bisher nicht sofort vollzogen worden waren - für den Betroffenen günstige Veränderungen auch noch im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Tatsachengericht: Bei Zulassungsentziehungen ist - abweichend vom Grundsatz der maßgeblichen Sachlage im Zeitpunkt nach der letzten Verwaltungsentscheidung - zu überprüfen, ob sich die Sachlage während des Prozesses durch ein Wohlverhalten des Leistungserbringers in einer Weise zu seinen Gunsten geändert hat, dass eine Grundlage für eine erneute Vertrauensbasis zwischen dem Betroffenen und den vertragsarztrechtlichen Institutionen wieder aufgebaut worden ist (…zu dieser Ausnahme vom sonst maßgeblichen Zeitpunkt vgl zB BSGE 73, 234, 236 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 11 f; BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 13, 15 f) .
Für ein Wohlverhalten in diesem Sinne reicht die Zeit von weniger als zwei Jahren, die seit der letzten Verwaltungsentscheidung vom 15.7.2009 bis zur Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz am 23.2.2011 verstrichen ist, nicht aus (zur Bemessung nur bis zur Entscheidung des Berufungsgerichts siehe BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 15 am Ende) .
- BSG, 08.10.2019 - B 1 A 3/19 R
Krankenversicherung - Versorgungsmanagementprogramm zur Optimierung der …
Bestimmt das materielle Recht einen anderen maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt, ist für die Anwendung der Faustregel kein Raum (…vgl BSG SozR 4-2500 § 137e Nr. 2 RdNr 17, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen, mwN;… BSGE 124, 266 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 33, RdNr 21; vgl auch zu Ausnahmen bei noch nicht vollzogenen Verwaltungsakten oder solchen mit Dauerwirkung BSGE 7, 129; BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 13 ff;… BSG SozR 4-1500 § 73 Nr. 4 RdNr 17) . - BSG, 13.05.2015 - B 6 KA 25/14 R
Vertragsärztliche Versorgung - Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs 3 Ärzte-ZV - …
Eine gröbliche Pflichtverletzung liegt nach der Rechtsprechung des Senats vor, wenn die Verletzung ein Ausmaß erreicht, dass das Vertrauen der vertragsärztlichen Institutionen in die ordnungsgemäße Behandlung des Versicherten und/oder in die Richtigkeit der Leistungsabrechnung so gestört ist, dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zugemutet werden kann (…stRspr, vgl BSGE 73, 234, 237 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 12 f; BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10;… BSGE 110, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, RdNr 23 mwN) .Dabei kommt es nicht darauf an, ob den Leistungserbringer ein Verschulden an der Zerstörung des Vertrauens trifft (vgl hierzu BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10;… BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 36;… vgl auch BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 21 RdNr 28 aE) .
Selbst der Zeitraum zwischen der Entscheidung des Beklagten vom 26.7.2010 und der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht als letzter Tatsacheninstanz am 20.11.2013 (zur Bemessung des Zeitraums nur zwischen der Entscheidung des Berufungsausschusses bis zur Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz s BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 15 am Ende;… BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 47;… BSGE 110, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 24, RdNr 55) betrug deutlich weniger als fünf Jahre, sodass bereits nach den Maßstäben, die der Senat in seiner - inzwischen aufgegebenen - Rechtsprechung zum Wohlverhalten entwickelt hatte, eine Wiederherstellung der Vertrauensbasis durch eine nachhaltige Verhaltensänderung nicht in Betracht gekommen wäre.
- BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 5/08 R
Krankenversicherung - Krankenhausträger
Davon ist auszugehen, wenn aufgrund der Pflichtverletzung das Vertrauen der vertragsärztlichen Institutionen die ordnungsgemäße Behandlung der Versicherten und in die Rechtmäßigkeit des Abrechnungsverhaltens des Vertragsarztes so gestört ist, dass ihm eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertragsarzt nicht mehr zugemutet werden kann (vgl BSG ständige Rspr, zusammenfassend BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, jeweils RdNr 10 mwN;… BSGE 73, 234, 237 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 4 S 12 mwN).Als schwerwiegenden Verstoß gegen vertragsärztliche Verpflichtungen hat es die Rspr angesehen, dass ein Vertragsarzt das angeordnete Ruhen seiner Zulassung nicht beachtet (vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, jeweils RdNr 18).
- BSG, 03.04.2019 - B 6 KA 4/18 R
Zulassungsentziehung wegen Verfehlung außerhalb des Kernbereichs der …
Eine Pflichtverletzung ist gröblich, wenn sie so schwer wiegt, dass ihretwegen die Entziehung zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung notwendig ist (BSG Urteil vom 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R - BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10;… BSG Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R - BSGE 112, 90 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 26, RdNr 20;… BSG Urteil vom 17.6.2009 - B 6 KA 16/08 R - BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 37; BSG Beschluss vom 11.2.2015 - B 6 KA 37/14 B - Juris RdNr 9) .So hat der Senat eine Zulassungsentziehung wegen versuchter Vergewaltigung einer Praxishelferin gebilligt (BSG Beschluss vom 19.6.1996 - 6 BKa 52/95 - Juris; vgl auch BSG Beschluss vom 31.3.2006 - B 6 KA 69/05 B - Juris) und auch sexuelle Übergriffe eines Arztes gegen die von ihm Auszubildenden (BSG Beschluss vom 27.6.2007 - B 6 KA 20/07 B - Juris RdNr 11) sowie fortgesetzte grob beleidigende und diffamierende Äußerungen gegenüber Mitarbeitern und Funktionsträgern der KÄV (BSG Urteil vom 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R - BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 20 ff) oder verbale Attacken auf Mitarbeiter von Krankenkassen (BSG Beschluss vom 5.11.2003 - B 6 KA 54/03 B - Juris RdNr 18; vgl auch BSG Beschluss vom 19.11.2014 - B 6 KA 45/14 B - zum Verhalten eines Vertragsarztes im Kontext von Gerichtsverfahren) als mögliche Pflichtverletzungen iS des § 95 Abs. 6 SGB V benannt (vgl auch LSG Hamburg Urteil vom 7.10.2015 - L 5 KA 20/13 - Juris und LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 8.10.2003 - L 11 KA 165/02 - Juris, zu Vermögensdelikten) .
- BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 16/08 R
Vertragsarzt - Teilnahme an Kollektivverzichtsaktion - erneute Zulassung …
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG zu den Voraussetzungen einer Zulassungsentziehung (vgl BSG, Urteil vom 20.10.2004, B 6 KA 67/03 R - BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, jeweils RdNr 10;… BSGE 66, 6, 8 = SozR 2200 § 368a Nr. 24 S 82;… BSGE 34, 252, 253 = SozR Nr. 36 zu § 368a RVO), der die Wiederzulassungssperre von ihrem Charakter her mehr entspricht als einer Disziplinarmaßnahme, die eine schuldhafte Verletzung vertragsärztlicher Pflichten voraussetzt (…s hierzu BSG SozR 3-2500 § 81 Nr. 7 S 37; zuletzt BSG, Beschluss vom 9.12.2004, B 6 KA 70/04 B - juris, dort RdNr 9).Ungeeignetheit liegt in der Regel dann vor, wenn die Pflichtverletzung gröblich ist, also so schwer wiegt, dass ihretwegen die Entziehung zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung notwendig ist (BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, jeweils RdNr 10).
Davon ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wie auch des BSG auszugehen, wenn die gesetzliche Ordnung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung durch das Verhalten des Zahnarztes in erheblichem Maße verletzt wird und das Vertrauensverhältnis zu den vertragsärztlichen Institutionen tiefgreifend und nachhaltig gestört ist, so dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertrags(zahn)arzt nicht mehr zugemutet werden kann (…BVerfGE 69, 233, 244 = SozR 2200 § 368a Nr. 12 S 30;… BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 13; BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9 jeweils RdNr 10 mwN;… s schon BSGE 60, 76, 77 = SozR 2200 § 368a Nr. 15 S 55).
- BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/10 B
Vertragszahnärztliche Versorgung - Wiederzulassung nach vorangegangener …
Danach liegt Ungeeignetheit in der Regel dann vor, wenn der (Zahn-)Arzt die vertragsärztlichen Pflichten verletzt und diese Pflichtverletzung gröblich ist, also so schwer wiegt, dass ihretwegen die Entziehung zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung notwendig ist (stRspr des BSG, vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10 mwN;… zuletzt BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 37).Davon ist nach der Rechtsprechung des BVerfG wie auch des BSG auszugehen, wenn die gesetzliche Ordnung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung durch das Verhalten des Zahnarztes in erheblichem Maße verletzt wird und das Vertrauensverhältnis zu den vertragsärztlichen Institutionen tiefgreifend und nachhaltig gestört ist, sodass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertrags(zahn)arzt nicht mehr zugemutet werden kann (stRspr des BSG, vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 10 mwN;… BSGE 103, 243 = SozR 4-2500 § 95b Nr. 2, RdNr 37;… BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 13;… vgl auch BVerfGE 69, 233, 244 = SozR 2200 § 368a Nr. 12 S 30).
Ein für die Wiederherstellung des Vertrauens wie auch für eine positive Prognose wesentlicher Umstand ist dabei typischerweise die Frage der Einsicht des Betroffenen in den Unrechtsgehalt seines Verhaltens und einer hieraus ggf resultierenden Einstellungs- und Verhaltensänderung für die Zukunft (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 22.12.2008 - 1 BvR 3457/08 - juris RdNr 4; BSG Beschluss vom 5.11.2008 - B 6 KA 59/08 B - juris RdNr 11; vgl auch BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 24 sowie BSG Beschluss vom 27.6.2001 - B 6 KA 7/01 - juris RdNr 11).
Ungeachtet der Rechte des betroffenen (Zahn-)Arztes in einem etwaigen Strafverfahren ist ein Vertragsarzt, der an der Aufklärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe kooperativ mitwirkt und glaubhaft machen kann, sich in Zukunft korrekt zu verhalten, anders zu behandeln als ein (Zahn-)Arzt, der auch nach bestands- bzw rechtskräftiger Feststellung der Pflichtwidrigkeit seines Verhaltens keine geänderte Einstellung erkennen lässt (vgl BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 22).
Dazu gehört es, dass er sich in der "Bewährungszeit" nicht rein passiv verhält, sondern etwa an der Aufklärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe kooperativ mitwirkt und glaubhaft macht, sich in Zukunft korrekt zu verhalten (BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 22; vgl auch BSG Beschluss vom 28.4.1999 - B 6 KA 69/98 B - juris RdNr 5).
Zwar stellen nach der Rechtsprechung des Senats Beleidigungen von Mitarbeitern und Funktionsträgern der Institutionen des Vertragsarztrechts gewichtige Belege für ein Fehlen der Eignung zur Teilnahme an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung dar (BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, RdNr 20;… s auch BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 13) .
- BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 14/08 R
Sechsjährige Zulassungssperre nach Kollektivverzicht ist rechtmäßig
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG zu den Voraussetzungen einer Zulassungsentziehung (vgl BSG, Urteil vom 20.10.2004, B 6 KA 67/03 R - BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, jeweils RdNr 10;… BSGE 66, 6, 8 = SozR 2200 § 368a Nr. 24 S 82;… BSGE 34, 252, 253 = SozR Nr. 36 zu § 368a RVO), der die Wiederzulassungssperre von ihrem Charakter her mehr entspricht als einer Disziplinarmaßnahme, die eine schuldhafte Verletzung vertragsärztlicher Pflichten voraussetzt (…s hierzu BSG SozR 3-2500 § 81 Nr. 7 S 37; zuletzt BSG, Beschluss vom 9.12.2004, B 6 KA 70/04 B - juris, dort RdNr 9).Ungeeignetheit liegt in der Regel dann vor, wenn die Pflichtverletzung gröblich ist, also so schwer wiegt, dass ihretwegen die Entziehung zur Sicherung der vertragsärztlichen Versorgung notwendig ist (BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, jeweils RdNr 10).
Davon ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wie auch des BSG auszugehen, wenn die gesetzliche Ordnung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung durch das Verhalten des Zahnarztes in erheblichem Maße verletzt wird und das Vertrauensverhältnis zu den vertragsärztlichen Institutionen tiefgreifend und nachhaltig gestört ist, so dass ihnen eine weitere Zusammenarbeit mit dem Vertrags(zahn)arzt nicht mehr zugemutet werden kann (…BVerfGE 69, 233, 244 = SozR 2200 § 368a Nr. 12 S 30;… BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 12 RdNr 13; BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9, jeweils RdNr 10 mwN;… s schon BSGE 60, 76, 77 = SozR 2200 § 368a Nr. 15 S 55).
- BSG, 19.07.2006 - B 6 KA 1/06 R
Vertrags- (Zahn-) Arzt - Zulassungsentziehung - gröbliche Pflichtverletzung in …
- BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B
(Vertragsärztliche Versorgung - § 116 SGB 5 - keine Ermächtigung eines Arztes für …
- BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 37/14 B
Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung wegen Verletzung der …
- LSG Bayern, 28.11.2018 - L 12 KA 127/16
Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung wegen gröblicher Verletzung …
- BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 36/15 B
Vertragsarzt - Zulassungsentziehung wegen Verletzung der Fortbildungspflicht - …
- BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 3/08 R
Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln
- BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 63/07 R
Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der gesetzlichen …
- LSG Baden-Württemberg, 30.11.2011 - L 5 KA 1017/11
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2008 - L 11 KA 16/08
Akteneinsicht durch Beteiligte, Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten, …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2008 - L 3 KA 139/06
Vertragszahnärzte - Wiederzulassung zur Teilnahme an der vertragzahnärztlichen …
- LSG Bayern, 26.01.2011 - L 12 KA 496/07
Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - gröbliche Pflichtverletzung in der …
- BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 18/11 B
Vertragsarzt - Zulassungsentziehung bei Wegfall der uneingeschränkten Approbation …
- BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 64/07 R
Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung; …
- SG Marburg, 31.05.2006 - S 12 KA 42/06
Vertragsarzt - Zulassungsentziehung wegen einer Straftat - pauschaler Hinweis der …
- BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 20/18 B
Entziehung einer vertragsärztlichen Zulassung wegen Verletzung der …
- LSG Hessen, 28.10.2015 - L 4 KA 31/14
Genehmigung zur Abrechnung von Behandlungen von männlichen Patienten für eine …
- LSG Bayern, 09.11.2011 - L 12 KA 40/08
Vertragsarzt - Zulassungsentziehung wegen Verstößen gegen Auskunftserteilung und …
- BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 19/12 B
Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung wegen betrügerischer …
- SG Marburg, 10.09.2008 - S 12 KA 40/08
Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung wegen Beschäftigung des …
- LSG Bayern, 18.01.2006 - L 12 KA 46/03
Entziehung einer vertragsärztlichen Zulassung auf Grund wiederholter unkorrekter …
- VGH Bayern, 28.03.2007 - 21 B 04.3153
Widerruf der ärztlichen Approbation - Unzuverlässigkeit und Unwürdigkeit zur …
- BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 32/09 B
Vertragsarzt - Zulassungsentziehung wegen gröblicher Pflichtverletzung - …
- SG Marburg, 07.09.2016 - S 12 KA 179/16
Weder die Zulassungsgremien noch die Gerichte sind verpflichtet, ein …
- BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 3/12 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung der normierten Pflicht zur …
- BSG, 10.05.2017 - B 6 KA 72/16 B
Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung wegen Verletzung der …
- LSG Bayern, 22.04.2009 - L 12 KA 106/08
Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentzug bei sexuellen Übergriffen auf …
- LSG Bayern, 04.02.2009 - L 12 KA 492/07
Entziehung einer vertragsärztlichen Zulassung wegen vorsätzlich begangenen …
- BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 59/08 B
Entziehung der Zulassung eines Vertragsarztes, Berücksichtigung strafprozessualer …
- LSG Baden-Württemberg, 15.03.2006 - L 5 KA 3995/04
Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Nichtaufnahme - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2017 - L 11 KA 19/16
Vertragsarztrecht; Rechtmäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme wegen nicht …
- SG Marburg, 06.04.2021 - S 12 KA 116/19
Wohlverhalten schützt vor Zulassungsentziehung wegen falscher Honorarabrechnung …
- BSG, 13.02.2019 - B 6 KA 14/18 B
Sozialgerichtliches Verfahren - unterlassene Beweiserhebung - hinreichender Grund …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2010 - L 11 KA 24/09
Vertragsarztangelegenheiten
- SG Stuttgart, 29.11.2018 - S 5 KA 647/16
Vertragsärztliche Versorgung - gröbliche Pflichtverletzung iS von § 95 Abs 6 SGB …
- SG Marburg, 24.05.2017 - S 12 KA 137/17
Die Mitglieder des Berufungsausschusses müssen ihren Wohnsitz nicht in dessen …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2020 - L 11 KA 32/19
Jahrelange Nichtabrechnung von Kassenleistungen kostet Vertragsarzt die Zulassung
- BSG, 11.09.2019 - B 6 KA 14/19 B
Entziehung einer Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung
- LSG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - L 4 KA 20/05
Vertrags(zahn)arzt - Disziplinarmaßnahme - nicht erbrachte Leistungen im …
- BSG, 31.03.2006 - B 6 KA 69/05 B
Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit
- SG Marburg, 02.04.2014 - S 12 KA 301/13
Genehmigung zur Abrechnung von Behandlungen von Männern durch eine Fachärztin für …
- SG Marburg, 04.04.2016 - S 12 KA 827/15
Vertragsarztrecht
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2014 - L 11 KA 76/13
Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung wegen gröblichem …
- BSG, 09.02.2016 - B 6 KA 3/15 BH
- LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - L 11 KA 15/12
Vertragsarztangelegenheiten
- BSG, 22.03.2016 - B 6 KA 69/15 B
Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Wohlverhalten - Fehlen jeglicher …
- LSG Bayern, 06.12.2006 - L 12 KA 251/05
Rechtmäßigkeit der Entziehung der Zulassung eines Arztes für Allgemeinmedizin …
- LSG Bayern, 06.12.2006 - L 12 KA 251/06
Rechtmäßigkeit einer Entziehung der ärztlichen Zulassung wegen gröblicher …
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 7 KA 21/06
Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentzug wegen gröblicher …
- LSG Bayern, 21.06.2006 - L 12 KA 42/02
Entziehung der Zulassung zum Vertragsarzt nach gröblicher Verletzung …
- BSG, 31.10.2006 - B 6 KA 40/06 B
Prüfung des Wohlverhaltens bei Zulassungsentziehungsverfahren in der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2005 - L 11 KA 28/05
Rechtmäßigkeit eines Entzugs der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung auf …
- BVerwG, 25.02.2008 - 3 B 85.07
Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht bei Nichtbeachtung von für …
- SG Marburg, 24.01.2007 - S 12 KA 858/06
Vertragsärztliche Versorgung - Entzug der Ermächtigung eines Krankenhausarztes …
- BSG, 09.01.2007 - B 6 KA 58/06 B
- LSG Bayern, 14.03.2018 - L 12 KA 2/17
Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung bei nicht nachgewiesener Fortbildung
- LSG Baden-Württemberg, 30.11.2011 - L 5 KA 586/11
- LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 17/15
Rechtmäßigkeit der sachlich-rechnerischen Richtigstellung der Honoraranforderung …
- LSG Hessen, 02.04.2014 - L 4 KA 2/13
Hälftige Entziehung der Kassenzulassung einer Psychotherapeutin wegen zu geringem …
- BSG, 15.08.2012 - B 6 KA 15/12 B
Vertragsarzt - Einzel- und Pauschalleistungen im EBM-Ä für ärztliche Leistungen …
- LSG Hamburg, 15.03.2017 - L 5 KA 18/15
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.08.2013 - L 7 KA 24/12
Entziehung der vertrags(zahn)ärztlichen Zulassung - Dauer des …
- LAG Hessen, 22.10.2021 - 3 Ta 134/21
- LSG Sachsen, 08.07.2015 - L 8 KA 21/13
Aufhebung einer rechtswidrigen Abrechnungsgenehmigung wegen wesentlicher Änderung …
- BSG, 01.06.2011 - B 6 KA 2/11 BH
- BSG, 30.10.2013 - B 6 KA 6/13 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Voraussetzung für Rüge einer …
- SG Marburg, 17.03.2010 - S 12 KA 865/09
Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Verlängerung des Ruhens der …
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.11.2006 - L 7 KA 80/06
Vertragspsychotherapeut - Zulassungsentziehung wegen gröblicher Pflichtverletzung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2011 - L 3 KA 56/10
Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung nach der Verletzung …
- SG Marburg, 30.03.2022 - S 12 KA 226/21
Zulassungsentziehung - Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit
- SG München, 15.09.2017 - S 38 KA 1276/15
Entzug der Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2009 - L 11 KA 60/08
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Schleswig-Holstein, 19.05.2009 - L 4 KA 2/08
Rechtmäßigkeit einer gegen einen Vertragsarzt wegen Falschabrechnung verhängten …
- LSG Bayern, 12.12.2006 - L 3 KA 513/03
Widerruf der Zulassung zur vertragszahnärztliche Tätigkeit wegen einer …
- LSG Baden-Württemberg, 28.04.2021 - L 5 KA 4289/18
Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Nichtausübung der …
- LSG Hessen, 25.04.2012 - L 4 KA 24/10
- LSG Hamburg, 17.03.2010 - L 2 KA 37/07
- LSG Schleswig-Holstein, 24.03.2009 - L 4 KA 3/08
Rechtmäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme
- LSG Schleswig-Holstein, 28.09.2006 - L 4 KA 3/06
Disziplinarmaßnahme der Kassenärztlichen Vereinigung gegen Vertragsarzt
- LSG Baden-Württemberg, 30.11.2011 - L 5 KA 582/11
- SG Marburg, 19.05.2010 - S 12 KA 697/09
Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Einbringung eines …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - L 11 KA 20/06
Vertragsarztangelegenheiten
- BSG, 19.11.2014 - B 6 KA 45/14 B
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2007 - L 11 KA 32/06
Vertragsarztangelegenheiten
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - L 10 KA 36/05
Arztrecht - Gemeinschaftspraxis: Genehmigung eines Assistenten muss jeder Partner …
- SG Marburg, 23.05.2016 - S 12 KA 2/16
Fortbildungspflicht: Ignoriert Arzt beharrlich Nachfristen und Warnungen, so ist …
- LSG Baden-Württemberg, 24.02.2016 - L 5 KA 3872/12
- SG München, 24.10.2019 - S 38 KA 240/18
Beziehen rechtskräftiger Verurteilungen im Rahmen der Prüfung - Entzug der …
- SG Marburg, 16.11.2011 - S 12 KA 446/07
Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Honorarverteilungsvertrag - besondere …
- LSG Bayern, 27.01.2011 - L 12 KA 85/10
Vertragsärztliche Versorgung - keine Gleichstellung zwischen Bewährungserlaubnis …
- SG Karlsruhe, 21.10.2014 - S 4 KA 2933/12
Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Prognose über künftig pflichtgemäßes …
- SG Berlin, 04.05.2010 - S 22 KA 145/10
Teilnahme an der vertragsärztllichen Versorgung; Aussetzung der sofortigen …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.04.2011 - L 3 KA 27/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2013 - L 3 KA 26/12
- SG Düsseldorf, 27.07.2011 - S 2 KA 149/11
Vertragsarztangelegenheiten