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   BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 6/04 R   

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BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 6/04 R (https://dejure.org/2005,2094)
BSG, Entscheidung vom 22.06.2005 - B 12 RA 6/04 R (https://dejure.org/2005,2094)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - B 12 RA 6/04 R (https://dejure.org/2005,2094)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer Versicherungspflicht einer selbstständigen Lehrerin in der gesetzlichen Rentenversicherung; Ausdehnung der Sozialversicherungspflicht auf Lehrer und Erzieher; Anforderungen an den in langer Tradition entwickelten sozialversicherungsrechtlichen Begriff des ...

  • Judicialis

    SGB VI § 2 Satz 1 Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht eines selbstständigen Aerobictrainers in der Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aerobic-Trainerin ist als Lehrerin rentenversicherungspflichtig

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Selbstständige Aerobictrainerin als Lehrerin rentenversicherungspflichtig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 12.10.2000 - B 12 RA 2/99 R

    Versicherungspflicht selbständiger Lehrer in der Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 6/04 R
    Dass sich dies seit der erstmaligen Begründung von Versicherungspflicht bis heute geändert hätte, ist nicht erkennbar (vgl bereits Urteile des Senats vom 11. Dezember 1987, 12 RK 58/85, SozR 2400 § 2 Nr. 24 S 37 und vom 12. Oktober 2000, B 12 RA 2/99 R, SozR 3-2600 § 2 Nr. 5 S 28, 32).

    Wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat, ist die wegen der vermuteten Schutzbedürftigkeit der Betroffenen angeordnete Versicherungspflicht unter diesen Umständen weder davon abhängig, ob eine besondere pädagogische Ausbildung durchlaufen wurde (Urteil vom 12. Oktober 2000 aaO S 29), noch ob es ein etwa durch Ausbildungsordnungen geregeltes Berufsbild des (selbstständigen) Lehrers gibt (Urteil vom 12. Oktober 2000 aaO S 30), noch kommt es darauf an, ob die Erwerbstätigkeit innerhalb eines eigenen Betriebs ausgeübt wird (Urteil vom 19. Dezember 1979, 12 RK 52/78, SozR 2200 § 166 Nr. 5 S 8; ebenso für den Bereich der Künstlersozialversicherung Urteil vom 14. Dezember 1994, 3/12 RK 80/92, SozR 3-5425 § 1 Nr. 4 S 15).

    Vor diesem Hintergrund wurde unabhängig vom unmittelbaren Wortlaut des Gesetzes vom RVA und in Teilen der Literatur (vgl die Nachweise in der Entscheidung des Senats vom 12. Oktober 2000, B 12 RA 2/99 R, SozR 3-2600 § 2 Nr. 5 S 30) Versicherungspflicht ohne Weiteres auch für selbstständige Lehrer angenommen (vgl insbesondere RVA in AN 1910 S 471 Nr. 1469, später mittelbar bestätigt in AN 1915 S 579, 581 Nr. 2046).

    Auch dann handelt es sich um die Vermittlung einer - wenn auch flüchtigen - speziellen Fähigkeit durch praktischen Unterricht in der organisierten Form eines Kurses im institutionellen Rahmen des jeweiligen Studios (vgl in diesem Sinne bereits Urteil des Senats vom 12. Oktober 2000, B 12 RA 2/99 R, SozR 3-2600 § 2 Nr. 5 S 29 mwN).

    Soweit die Klägerin schließlich, ohne sich zumindest ansatzweise mit der hierzu ergangenen Rechtsprechung auseinander zu setzen, die Verfassungsmäßigkeit von § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI in Frage stellt, hat der Senat im Urteil vom 12. Oktober 2000 (B 12 RA 2/99 R, SozR 3-2600 § 2 Nr. 5 S 31 f) insofern bereits entschieden, dass.

  • BSG, 19.12.1979 - 12 RK 52/78

    Volkshochschuldozent - Selbstständige Tätigkeit - Versicherungspflicht eines

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 6/04 R
    Wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat, ist die wegen der vermuteten Schutzbedürftigkeit der Betroffenen angeordnete Versicherungspflicht unter diesen Umständen weder davon abhängig, ob eine besondere pädagogische Ausbildung durchlaufen wurde (Urteil vom 12. Oktober 2000 aaO S 29), noch ob es ein etwa durch Ausbildungsordnungen geregeltes Berufsbild des (selbstständigen) Lehrers gibt (Urteil vom 12. Oktober 2000 aaO S 30), noch kommt es darauf an, ob die Erwerbstätigkeit innerhalb eines eigenen Betriebs ausgeübt wird (Urteil vom 19. Dezember 1979, 12 RK 52/78, SozR 2200 § 166 Nr. 5 S 8; ebenso für den Bereich der Künstlersozialversicherung Urteil vom 14. Dezember 1994, 3/12 RK 80/92, SozR 3-5425 § 1 Nr. 4 S 15).

    Das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung hat eine ähnliche Entwicklung genommen (vgl Urteil des Senats vom 19. Dezember 1979, 12 RK 52/78, SozR 2200 § 166 Nr. 5).

  • BSG, 14.12.1994 - 12 RK 80/92

    Künstlersozialversicherung - Musiklehrer - Musikschule - Musikalische

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 6/04 R
    Wie der Senat ebenfalls bereits entschieden hat, ist die wegen der vermuteten Schutzbedürftigkeit der Betroffenen angeordnete Versicherungspflicht unter diesen Umständen weder davon abhängig, ob eine besondere pädagogische Ausbildung durchlaufen wurde (Urteil vom 12. Oktober 2000 aaO S 29), noch ob es ein etwa durch Ausbildungsordnungen geregeltes Berufsbild des (selbstständigen) Lehrers gibt (Urteil vom 12. Oktober 2000 aaO S 30), noch kommt es darauf an, ob die Erwerbstätigkeit innerhalb eines eigenen Betriebs ausgeübt wird (Urteil vom 19. Dezember 1979, 12 RK 52/78, SozR 2200 § 166 Nr. 5 S 8; ebenso für den Bereich der Künstlersozialversicherung Urteil vom 14. Dezember 1994, 3/12 RK 80/92, SozR 3-5425 § 1 Nr. 4 S 15).

    Auch ist aus der Sicht des an der Schutzbedürftigkeit der Ausübenden orientierten Sozialversicherungsrechts selbst im Sonderfall des Lehrens von Kunst (§ 2 Künstlersozialversicherungsgesetz) grundsätzlich unerheblich, welche Geisteshaltung der Lehrtätigkeit zu Grunde liegt (vgl zur Versicherungspflicht einer Eurythmie-Lehrerin BSG vom 14. Dezember 1994, 3/12 RK 62/93, SozR 3-5425 § 2 Nr. 2 S 5, 9), welches Niveau die ausgeübte Tätigkeit hat und ob sich der Unterricht nur an Laien wendet (BSG vom 14. Dezember 1994, 3/12 RK 80/92, SozR 3-5425 § 1 Nr. 4 S 17 mwN).

  • EuGH, 16.03.2004 - C-264/01

    DIE WETTBEWERBSVORSCHRIFTEN DES EG-VERTRAGS HINDERN DIE DEUTSCHEN

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 6/04 R
    Dies gilt umso mehr deshalb, weil der EuGH mittlerweile mit Urteil vom 16. März 2004 in der Rechtssache C-264/01 seine Auffassung zur fehlenden Unternehmenseigenschaft ua mit der Verwaltung der gesetzlichen Rentenversicherungssysteme betrauter Einrichtungen nochmals bestätigt hat (SozR 4-6035 Art. 81 Nr. 1 RdNr 47).
  • BFH, 13.01.1994 - IV R 79/92

    Keine unterrichtende Tätigkeit, wenn Kunden im Fitness-Studio im wesentlichen in

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 6/04 R
    Soweit sich die Klägerin im Übrigen auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. Januar 1994 (IV R 79/92, BFHE 173, 331) beruft, wird hieraus deutlich, dass auch die oberstgerichtliche Rechtsprechung zum Steuerrecht jede unterrichtende Tätigkeit, insbesondere ausdrücklich auch den Unterricht in Sport und Gymnastik den freien Berufen (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz) zuordnet und dieses Ergebnis nur dann gefährdet sieht, wenn andere Leistungen wie etwa die Überlassung von Sportgeräten und die Einweisung in deren Gebrauch im Rahmen eines Mietvertrags den Inhalt der Tätigkeit prägen und diese damit insgesamt zu einer gewerblichen machen.
  • BSG, 14.12.1994 - 12 RK 62/93

    Versicherungspflicht - Lehrerin - Eurythmie - Künstlersozialversicherung -

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 6/04 R
    Auch ist aus der Sicht des an der Schutzbedürftigkeit der Ausübenden orientierten Sozialversicherungsrechts selbst im Sonderfall des Lehrens von Kunst (§ 2 Künstlersozialversicherungsgesetz) grundsätzlich unerheblich, welche Geisteshaltung der Lehrtätigkeit zu Grunde liegt (vgl zur Versicherungspflicht einer Eurythmie-Lehrerin BSG vom 14. Dezember 1994, 3/12 RK 62/93, SozR 3-5425 § 2 Nr. 2 S 5, 9), welches Niveau die ausgeübte Tätigkeit hat und ob sich der Unterricht nur an Laien wendet (BSG vom 14. Dezember 1994, 3/12 RK 80/92, SozR 3-5425 § 1 Nr. 4 S 17 mwN).
  • BSG, 11.12.1987 - 12 RK 58/85

    Versicherungspflicht - Lehrer - Erzieher - Selbständig - Mechanische Verrichtung

    Auszug aus BSG, 22.06.2005 - B 12 RA 6/04 R
    Dass sich dies seit der erstmaligen Begründung von Versicherungspflicht bis heute geändert hätte, ist nicht erkennbar (vgl bereits Urteile des Senats vom 11. Dezember 1987, 12 RK 58/85, SozR 2400 § 2 Nr. 24 S 37 und vom 12. Oktober 2000, B 12 RA 2/99 R, SozR 3-2600 § 2 Nr. 5 S 28, 32).
  • BSG, 23.04.2015 - B 5 RE 23/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbstständiger Ernährungsberater -

    Dabei kann sozialversicherungsrechtlich bereits jede Anleitung zu einem gemeinsamen Tun genügen (vgl insofern zur Rentenversicherungspflicht von Aerobic-Trainern: BSG Urteile vom 22.6.2005 - B 12 RA 6/04 R - SozR 4-2600 § 2 Nr. 1 und B 12 RA 14/04 R - Juris sowie vom 27.9.2007 - B 12 R 12/06 R - USK 2007-66) , selbst wenn sie keinerlei Gedächtnisspuren hinterlässt und das angeleitete gemeinsame Tun deshalb außerhalb des Unterrichts nicht reproduziert werden kann (BSG SozR 4-2600 § 2 Nr. 1 RdNr 22) .
  • BSG, 05.06.2014 - B 4 AS 49/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zufluss von

    Zwar ist grundsätzlich zunächst zu prüfen, ob es sich bei diesem Einkommen um solches aus abhängiger Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit handelt (vgl hierzu Entscheidung des erkennenden Senats vom selben Tag - B 4 AS 31/13 R; s auch BSG vom 22.6.2005 - B 12 RA 6/04 R - SozR 4-2600 § 2 Nr. 1 zum selbstständigen Aerobic-Trainer als sozialversicherungspflichtiger Lehrer) .
  • LSG Bayern, 17.03.2010 - L 13 R 550/09

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbständiger

    Der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. Juni 2005 (Az.: B 12 RA 6/04 R bzw. B 12 RA 14/04) habe ein anderer Sachverhalt zugrunde gelegen.

    Das BSG hat klargestellt, dass sich diese Einschätzung seit der erstmaligen Begründung von Versicherungspflicht bis heute nicht geändert hat (BSG, SozR 4-2600 § 2 Nr. 1 m.w.N. und zur Darlegung der rechtspolitischen und -geschichtlichen Entwicklung).

    (...) Auf die Abgrenzbarkeit des Rechtsbegriffs des Lehrers im Sinne des Sozialversicherungsrechts von einem in sonstigen rechtlichen und tatsächlichen Kontexten gebrauchten Begriff des Lehrers kommt es insofern nicht an." (BSG vom 22. Juni 2005, Az.: B 12 RA 6/04 R).

    Der Senat verweist insoweit ferner auf die Ausführungen des BSG in den Entscheidungen vom 27. September 2007 (BSG, Die Beiträge, Beilage 2008, S. 60 ff), vom 22. Juni 2005 (BSG SozR 4-2600 § 2 Nr. 1), vom 5. Juli 2006 (BSG SozR 4-2600 § 2 Nr. 9) sowie vom 12. Oktober 2000 (BSG SozR 3-2600 § 2 Nr. 5 S. 31 f).

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