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   BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 45/03 R   

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BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 45/03 R (https://dejure.org/2004,3608)
BSG, Entscheidung vom 29.07.2004 - B 4 RA 45/03 R (https://dejure.org/2004,3608)
BSG, Entscheidung vom 29. Juli 2004 - B 4 RA 45/03 R (https://dejure.org/2004,3608)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine höhere Witwenrente; Feststellung des Werts des Rechts auf Witwenrente; Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte bei Überführung der Renten des Beitrittsgebiets; Zahlbetragsgarantie bei einer sog. Zugangsrentnerin; Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen ...

  • Judicialis

    SGB VI § 88 Abs 2; ; SGB VI § 307b Abs 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besitzgeschützter Zahlbetrag bei Bestandsrente aus überführten Renten des Beitrittsgebiets

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 10.04.2003 - B 4 RA 41/02 R

    Rentenberechnung im Beitrittsgebiet - Beitragsbemessungsgrenze -

    Auszug aus BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 45/03 R
    Diejenigen, die nach diesem Stichtag ein Vollrecht erwarben, können sich nicht auf Art. 14 Abs. 1 GG berufen (hierzu stellvertretend: Urteil des Senats vom 10. April 2003, SozR 4-2600 § 260 Nr. 1).
  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 39/03 R

    Neufeststellung der Bestandsrente ehemaliger hauptamtlicher Mitarbeiter der

    Auszug aus BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 45/03 R
    Dieser wird als Durchschnittswert der relevanten Vorleistung des Bestandsrentners in den letzten 20 Jahren vor Beginn seiner Bestandsrente bestimmt (vgl hierzu ua: Urteil des Senats vom 31. März 2004, B 4 RA 39/03 R, mwN, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 29/03 R

    Ablehnung einer Zusicherung - Verwaltungsakt - Klagebefugnis - Feststellung eines

    Auszug aus BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 45/03 R
    Der Tod des Versicherten ist in der gesetzlichen Rentenversicherung ein eigenständiger Versicherungsfall (§ 33 Abs. 1 und 4 SGB VI), mit dem die Anwartschaft des verheirateten Versicherten, die eine Lebensversicherung auf den eigenen Todesfall zu Gunsten des Ehegatten umfasst (sog Eigenversicherung), zu einem Vollrecht der Witwe auf Rente gegen den Träger erstarkt (§ 46 SGB VI; dazu eingehend BSG-Urteil vom 29. Januar 2004 - B 4 RA 29/03 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 23/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - sachlicher

    Zutreffend hat das LSG zunächst ausgeführt, dass Klagegegenstand nur ein wertfeststellender Verwaltungsakt ist, der gemäß § 96 Sozialgerichtsgesetz ( SGG ) vorhergehende wertfeststellende Verwaltungsakte ersetzt (BSG SozR 4-2600 § 307b Nr. 4 RdNr 14).
  • BSG, 20.03.2013 - B 5 R 2/12 R

    Witwenrentenberechnung - Versorgungsausgleich - Besitzschutz - persönliche

    Auch wenn sich das Recht auf Hinterbliebenenrente aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherten und dem Rentenversicherungsträger ableitet, geht es keinesfalls kraft Rechtsnachfolge über, sondern vermittelt dem Hinterbliebenen ein eigenständiges Recht auf entsprechende Leistungen (BSG SozR 4-2600 § 307b Nr. 4; BSGE 90, 102 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 10) .
  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 113/08 R

    Witwenrente - Berechnung einer Vergleichsrente nach der Neufassung des § 307b SGB

    Witwenrenten, die ab dem 1.1.1992 erstmals entstanden - hier ab 1.12.1994 aufgrund des Todes des Versicherten am 3.11.1994 - erfüllen diese Voraussetzungen nicht, selbst wenn sie unter Berücksichtigung von Zeiten der Zugehörigkeit des Versicherten zu einem nach dem AAÜG überführten Zusatzversorgungssystem zu berechnen waren (vgl BSG SozR 4-2600 § 307b Nr. 4 RdNr 27; Nr. 5 RdNr 28; Mey in Schlegel/Voelzke/Skipka/Winkler [Hrsg], juris Praxiskommentar SGB VI, 2008, § 307b RdNr 111).

    Sind diese unter Anwendung der mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärten Norm des § 307b SGB VI aF berechnet worden, beruht in Anwendung von § 66 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI hierauf auch die Witwenrente (vgl BSG SozR 4-2600 § 307b Nr. 4 RdNr 22).

    Die zuletzt genannte Konstellation liegt jedoch nicht vor, wenn - wie hier - eine Witwenrente neu zu berechnen ist, die nicht selbst als Bestandsrente im Sinne von § 307b SGB VI überführt wurde, sondern deren Höhe sich lediglich nach den auch auf § 307b SGB VI beruhenden EP des verstorbenen Versicherten bemisst (in diesem Sinne bereits BSG SozR 4-2600 § 307b Nr. 4 RdNr 27).

  • BSG, 14.03.2006 - B 4 RA 41/04 R

    Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Bildung von

    Diese Rentenformel gilt seit der Überleitung des SGB VI zum 1. Januar 1992 auch im Beitrittsgebiet, wobei nach den übergangsrechtlichen Sonderbewertungsvorschriften "Ost" (§§ 254b, 254d, 255a SGB VI) besondere EP (Ost) und ein besonderer aktueller Rentenwert (Ost) einzustellen sind (vgl BSG SozR 3-2600 § 256a Nr. 2 S 6 f; BSGE 90, 11, 26 = SozR 3-2600 § 255c Nr. 1 S 17; BSGE 90, 27, 32 = SozR 3-2600 § 307b Nr. 9 S 97; BSG SozR 4-8570 § 8 Nr. 2 RdNr 18; BSG SozR 4-2600 § 307b Nr. 4 RdNr 17 ff).
  • BSG, 27.04.2010 - B 5 R 62/08 R

    Gesamtleistungsbewertung - beitragsgeminderte Zeit - Schulausbildung - Zeiten der

    Zutreffend hat das LSG zunächst ausgeführt, dass Klagegegenstand nur ein wertfeststellender Verwaltungsakt ist, der gemäß § 96 Sozialgerichtsgesetz (SGG) vorhergehende wertfeststellende Verwaltungsakte ersetzt (BSG SozR 4-2600 § 307b Nr. 4 RdNr 14).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - L 10 KN 10/07

    Bestandsrente aus überführter Rente des Beitrittsgebiets - Neuberechnung -

    Die aus dem "besitzgeschützten Zahlbetrag" gemäß § 307b Abs. 5 SGB VI ermittelten Entgeltpunkte sind allerdings keine solche im Sinne des § 88 SGB VI (BSG, 29.07.2004 - B 4 RA 45/03 R - SozR 4-2600 § 307b Nr. 4).

    Entgeltpunkte im Sinne dieser Vorschrift sind dabei auch die nach § 307b SGB VI ermittelten Entgeltpunkte (BSG, 29.7.2004 - B 4 RA 45/03 R - SozR 4-2600 § 307b Nr. 4).

  • BSG, 26.10.2004 - B 4 RA 27/04 R

    Bestandsrente aus überführter Rente des Beitrittsgebiets - Umwandlung einer Rente

    Demgegenüber war - worauf die Beklagte zutreffend hinweist - vor dem 1. Januar 1992 nicht "leistungsberechtigt", wer mit einem damals "Leistungsberechtigten" verheiratet war und später wegen dessen Tod Hinterbliebenenrente bezieht (vgl hierzu: Urteil des Senats vom 29. Juli 2004, B 4 RA 45/03 R, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 07.07.2005 - B 4 RA 14/04 R

    Versorgungsausgleich - Härtefall - Rückausgleich - Tod des ausgleichsberechtigten

    Der Tod des Versicherten ist in der gesetzlichen Rentenversicherung ein eigenständiger Versicherungsfall, mit dem die Anwartschaft des verheirateten Versicherten, die eine Lebensversicherung auf den eigenen Todesfall zu Gunsten des Ehegatten umfasst (sog Eigenversicherung), zu einem Vollrecht der Witwe auf Rente gegen den Träger erstarkt (§ 46 SGB VI; dazu eingehend: BSG Urteil vom 29. Januar 2004 - B 4 RA 29/03 R, BSGE 92, 113, RdNr 33 ff = SozR 4-2600 § 46 Nr. 1 RdNr 33 ff; vgl auch: BSG Urteil vom 29. Juli 2004 - B 4 RA 45/03 R, SozR 4-2600 § 307b Nr. 4 RdNr 16).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - L 8 RA 8/04

    Witwenrente; Sonderversorgung NVA; Vergleichsrente; Systementscheidung

    Der Höchstwert des monatlichen Rechts auf Rente ist für die Zeit ab dem 1. Juli 1993 durch die Bescheide vom 26. März und 15. April 2002 in vollem Umfang neu festgestellt worden und hat die vorangegangenen "Rentenbescheide", die Festsetzungen für den gleichen Zeitraum enthielten, in vollem Umfang abgelöst (s. stellvertretend dazu BSG SozR 4-2600 § 307b Nr. 4 unter 2. am Anfang).

    Weil der Versicherte zu diesem Zeitpunkt noch lebte und selbst eine Versorgung nach Vorschriften der DDR bezog, konnte die Klägerin allenfalls eine Anwartschaft auf eine eigene Versorgung erworben haben, die später zum "fiktiven Vollrecht" erstarkte (s. insoweit, auch zum folgenden, ausführlich BSG SozR 4-2600 § 307b Nr. 4).

  • BSG, 27.03.2012 - B 5 R 468/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung der Berufung durch Beschluss -

    Soweit sie bemängeln möchte, das Berufungsgericht habe nicht in vollem Umfang über den im Streit befindlichen prozessualen Anspruch (Streitgegenstand) entschieden, weil es ihren Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit übergangen habe, kann dieser Einwand nur im Urteilsergänzungsverfahren (§ 153 Abs. 1 SGG iVm § 140 Abs. 1 SGG) vor dem LSG geltend gemacht werden (BSG SozR 3-1500 § 96 Nr. 9, BSG Beschluss vom 1.12.2003 - B 4 RA 45/03 B) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2008 - L 8 R 76/05

    Gesamtleistungsbewertung - beitragsgeminderte Zeit - Schulausbildung -

  • LSG Bayern, 25.04.2012 - L 13 R 256/09

    Die Beschäftigung der Klägerin in dem Kombinationsbetrieb Forschung und

  • BSG, 18.07.2012 - B 5 R 208/12 B
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - L 8 R 1064/11

    Rentenüberleitung, besondere Beitragsbemessungsgrenze, Stellvertretender

  • LSG Thüringen, 24.11.2015 - L 6 R 231/12

    Ausschluss nach § 248 Abs 3 S 2 Nr 1 auch bei Zahlung eines während eines

  • LSG Thüringen, 23.02.2016 - L 6 R 1670/12

    Ablehnungsgesuch - Ablehnung eines ganzen Spruchkörpers - vermeintlich falsche

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2021 - L 16 R 796/18

    Neufeststellung einer Witwenrente nach Feststellung eines Rückausgleichs von im

  • LSG Thüringen, 29.03.2011 - L 6 R 728/07

    Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Bildung von

  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2008 - L 1 R 45/06
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.08.2011 - L 1 R 384/09

    Altersversorgung der Intelligenz an medizinischen Einrichtungen - Begrenzung der

  • LSG Bayern, 20.02.2008 - L 13 KN 14/07

    Zahlungsanspruch der Ehefrau eines Versicherten gegen den Versicherungsträger als

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2008 - L 3 R 982/06

    Verstorbener Versicherter; Bestandsrentner - Rentenberechnung nach § 307 b Abs. 1

  • BSG, 07.07.2005 - 4 RA 14/04 R
  • BSG, 29.03.2007 - B 4 R 221/06 B
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