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   BVerfG, 07.01.2005 - 1 BvR 286/04   

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https://dejure.org/2005,4465
BVerfG, 07.01.2005 - 1 BvR 286/04 (https://dejure.org/2005,4465)
BVerfG, Entscheidung vom 07.01.2005 - 1 BvR 286/04 (https://dejure.org/2005,4465)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Januar 2005 - 1 BvR 286/04 (https://dejure.org/2005,4465)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • nomos.de PDF, S. 27 (Volltext und Kurzanmerkung)

    Art. 3 GG; §§ 52, 84 a BVG
    Absenkung der Witwengrundrente im Beitrittsgebiet weiterhin verfassungsgemäß

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der durch das Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätze über die Beschädigtengrundrente auf die Hinterbliebenenrente - Bestehen eines Anspruchs auf Verschollenenrente in den neuen Bundesländern in derselben Höhe wie in den alten Bundesländern - ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Geringere Höhe von Versorgungsrenten in neuen Bundesländern zulässig

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 27 (Volltext und Kurzanmerkung)

    Art. 3 GG; §§ 52, 84 a BVG
    Absenkung der Witwengrundrente im Beitrittsgebiet weiterhin verfassungsgemäß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 1
  • NJ 2005, 262
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2005 - 1 BvR 286/04
    Diese Ausnahmeregelung geht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 2000 zurück, durch das die Gewährung einer unterschiedlich hohen Beschädigtengrundrente nach § 31 Abs. 1 BVG an Kriegsopfer in den alten und neuen Ländern bei gleicher Beschädigung über den 31. Dezember 1998 hinaus für verfassungswidrig und nichtig erklärt worden ist (BVerfGE 102, 41).

    Die Schwerstbeschädigtenzulage weise im Hinblick auf die tragenden Gründe der Entscheidung BVerfGE 102, 41 dieselben Besonderheiten auf wie die Beschädigtengrundrente, weil sie ihrem Wortlaut und der Zielstellung nach ausdrücklich an die gesundheitliche Beeinträchtigung anknüpfe und damit einen immateriellen Schaden ausgleichen solle.

    Die vorliegende Verfassungsbeschwerde wirft die Frage auf, ob die in der Entscheidung BVerfGE 102, 41 entwickelten Grundsätze auch auf die Witwenrente als einer versorgungsrechtlichen Hinterbliebenenleistung zu übertragen sind und deswegen eine gleich hohe Versorgungswitwenrente wie in den alten Bundesländern zu gewähren ist.

    b) Unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 2000 (BVerfGE 102, 41) stellte die Beschwerdeführerin einen Antrag auf Überprüfung der Höhe der ihr gewährten Verschollenenrente.

    Die in der Entscheidung BVerfGE 102, 41 genannten relevanten Gesichtspunkte träfen auch hinsichtlich der Witwenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz zu.

    Er verletzt aber das Grundrecht, wenn er bei Regelungen, die Personengruppen betreffen, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 102, 41 ; stRspr).

    aa) Das vom Gesetzgeber gewählte Angleichungskonzept ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 102, 41 ).

    Damit ist auch eine gewisse soziale Symmetrie von Arbeitseinkommen, Versichertenrenten und steuerfinanzierten staatlichen Versorgungsleistungen sichergestellt worden (vgl. BVerfGE 102, 41 ).

    (1) Bereits im Urteil vom 14. März 2000 zur Beschädigtengrundrente (BVerfGE 102, 41) ist ausgeführt, dass zwischen der Grundrente des (selbst) Geschädigten und der Hinterbliebenenversorgung Unterschiede bestehen.

    (2) Die Beschwerdeführerin kann sich zur Begründung einer Gleichheitsverletzung auch nicht auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Schwerstbeschädigtenzulage nach § 31 Abs. 5 BVG berufen, die in entsprechender Anwendung der Grundsätze der Entscheidung BVerfGE 102, 41 auf "West-Niveau" zu gewähren ist (Urteil vom 12. Juni 2003, SozR 4-3100 § 84 a Nr. 1).

  • BVerfG, 12.11.1996 - 1 BvL 4/88

    Eingliederungsprinzip

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2005 - 1 BvR 286/04
    Hierbei ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers vorliegend besonders weit, weil es sich um die Bewältigung der Folgen der Wiederherstellung der Deutschen Einheit handelt (vgl. BVerfGE 95, 143 ; 104, 126 ; 107, 218 m.w.N.) und es zudem um die steuerfinanzierte Gewährung von Leistungen geht (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 11, 50 ; 22, 100 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2005 - 1 BvR 286/04
    Hierbei ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers vorliegend besonders weit, weil es sich um die Bewältigung der Folgen der Wiederherstellung der Deutschen Einheit handelt (vgl. BVerfGE 95, 143 ; 104, 126 ; 107, 218 m.w.N.) und es zudem um die steuerfinanzierte Gewährung von Leistungen geht (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 11, 50 ; 22, 100 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2005 - 1 BvR 286/04
    Hierbei ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers vorliegend besonders weit, weil es sich um die Bewältigung der Folgen der Wiederherstellung der Deutschen Einheit handelt (vgl. BVerfGE 95, 143 ; 104, 126 ; 107, 218 m.w.N.) und es zudem um die steuerfinanzierte Gewährung von Leistungen geht (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 11, 50 ; 22, 100 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.06.1967 - 1 BvL 29/66

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung der Ausbildungszulage für

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2005 - 1 BvR 286/04
    Hierbei ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers vorliegend besonders weit, weil es sich um die Bewältigung der Folgen der Wiederherstellung der Deutschen Einheit handelt (vgl. BVerfGE 95, 143 ; 104, 126 ; 107, 218 m.w.N.) und es zudem um die steuerfinanzierte Gewährung von Leistungen geht (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 11, 50 ; 22, 100 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.11.2001 - 1 BvL 19/93

    Dienstbeschädigtenrente

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2005 - 1 BvR 286/04
    Hierbei ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers vorliegend besonders weit, weil es sich um die Bewältigung der Folgen der Wiederherstellung der Deutschen Einheit handelt (vgl. BVerfGE 95, 143 ; 104, 126 ; 107, 218 m.w.N.) und es zudem um die steuerfinanzierte Gewährung von Leistungen geht (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 11, 50 ; 22, 100 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2005 - 1 BvR 286/04
    Hierbei ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers vorliegend besonders weit, weil es sich um die Bewältigung der Folgen der Wiederherstellung der Deutschen Einheit handelt (vgl. BVerfGE 95, 143 ; 104, 126 ; 107, 218 m.w.N.) und es zudem um die steuerfinanzierte Gewährung von Leistungen geht (vgl. BVerfGE 6, 55 ; 11, 50 ; 22, 100 m.w.N.).
  • Drs-Bund, 24.09.2004 - BT-Drs 15/3796
    Auszug aus BVerfG, 07.01.2005 - 1 BvR 286/04
    Dem Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2004 (BTDrucks 15/3796) ist zu entnehmen, dass das gesamtwirtschaftliche Wachstum im Jahr 2003 gegenüber dem Vorjahr in den neuen Bundesländern höher (+ 0,2 vom Hundert) war als in den alten (- 0, 1 vom Hundert).
  • BSG, 12.06.2003 - B 9 V 5/02 R

    Beitrittsgebiet - Kriegsopferversorgung - "Absenkung" - Grundrente -

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2005 - 1 BvR 286/04
    Dies entspricht auch der Auffassung im Schrifttum (Gelhausen, Soziales Entschädigungsrecht, 2. Auflage 1998, Rn. 483; Förster in Wilke, Soziales Entschädigungsrecht, Kommentar, 7. Auflage 1992, § 40 Rn. 1; Getrost, SGb 1981, S. 354 ; Krasney, ZSR 1973, S. 681 ; Lauterbach, NJ 2003, S. 670 ).
  • BSG, 10.12.2003 - B 9 V 4/03 R

    Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Witwenversorgung im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BVerfG, 07.01.2005 - 1 BvR 286/04
    unmittelbar gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. Dezember 2003 - B 9 V 4/03 R -.
  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08

    Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und

    Der Vorlage stehe schließlich auch der Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 2005 (BVerfGK 5, 1 ff.) nicht entgegen.
  • BSG, 23.10.2013 - B 5 RS 6/12 R

    Höhe des Dienstbeschädigungsausgleichs eines ehemaligen Soldaten der NVA im

    In diesem Sinne hat auch die 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG (Nichtannahmebeschluss vom 7.1.2005 - 1 BvR 286/04 - SozR 4-3100 § 84a Nr. 5 - Juris RdNr 3) das Urteil vom 14.3.2000 aaO verstanden (ebenso 5a. Senat des BSG, Beschluss vom 30.7.2008 - B 5a R 6/08 S - S 6; 13. Senat des BSG, Urteil vom 13.11.2008 - BSGE 102, 36 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 12, RdNr 104 ff; Sächsisches OVG Beschluss vom 2.3.2012 - 2 A 270/10 - Juris RdNr 10) .

    Hierbei ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers vorliegend besonders weit, weil es sich um die Bewältigung der Folgen der Herstellung der Deutschen Einheit handelt (vgl BVerfGE 95, 143, 155 ff; 104, 126, 147; 107, 218, 245 f mwN) und es zudem um die steuerfinanzierte Gewährung von Leistungen geht (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 7.1.2005 - 1 BvR 286/04 - SozR 4-3100 § 84a Nr. 5 RdNr 12 mwN) .

    Im hier maßgeblichen Zeitraum Januar 2000 bis Juni 2007 waren die wirtschaftlichen Verhältnisse in den alten und neuen Bundesländern noch unterschiedlich (vgl auch BVerfG Kammerbeschluss vom 9.8.2000 - 1 BvR 514/00 - Juris RdNr 8; BVerfG Beschluss vom 12.2.2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218, 248 ff, 250; BVerfG Kammerbeschluss vom 7.1.2005 - 1 BvR 286/04 - SozR 4-3100 § 84a Nr. 5 RdNr 16; BSG Urteil vom 13.11.2008 - B 13 R 129/08 R - BSGE 102, 36 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 12, RdNr 82) .

    Dass der Gesetzgeber aus verfassungsrechtlichen Gründen gehalten gewesen wäre, diese gesetzliche Änderung bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorzunehmen, ist angesichts seines besonders weiten Gestaltungsspielraums im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen der Wiederherstellung der Deutschen Einheit und der steuerfinanzierten Gewährung von Leistungen (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 7.1.2005 - 1 BvR 286/04 - SozR 4-3100 § 84a Nr. 5 - RdNr 12 mwN) nicht ersichtlich.

  • BSG, 31.07.2013 - B 5 RS 8/12 R

    Dienstbeschädigungsausgleich - Grundrente nach dem BVG - Kürzung -

    In diesem Sinne hat auch die 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG (Nichtannahmebeschluss vom 7.1.2005 - 1 BvR 286/04 - SozR 4-3100 § 84a Nr. 5 - Juris RdNr 3) das Urteil vom 14.3.2000 aaO verstanden (ebenso 5a. Senat des BSG Beschluss vom 30.7.2008 - B 5a R 6/08 S - S 6; 13. Senat des BSG Urteil vom 13.11.2008 - BSGE 102, 36 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 12, RdNr 104 ff; Sächsisches OVG Beschluss vom 2.3.2012 - 2 A 270/10 - Juris RdNr 10) .

    Hierbei ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers vorliegend besonders weit, weil es sich um die Bewältigung der Folgen der Herstellung der Deutschen Einheit handelt (vgl BVerfGE 95, 143, 155 ff; 104, 126, 147; 107, 218, 245 f mwN) und es zudem um die steuerfinanzierte Gewährung von Leistungen geht (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 7.1.2005 - 1 BvR 286/04 - SozR 4-3100 § 84a Nr. 5 RdNr 12 mwN) .

    Im hier maßgeblichen Zeitraum Januar 2000 bis Juni 2007 waren die wirtschaftlichen Verhältnisse in den alten und neuen Bundesländern noch unterschiedlich (vgl auch BVerfG Kammerbeschluss vom 9.8.2000 - 1 BvR 514/00 - Juris RdNr 8; BVerfG Beschluss vom 12.2.2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218, 248 ff, 250; BVerfG Kammerbeschluss vom 7.1.2005 - 1 BvR 286/04 - SozR 4-3100 § 84a Nr. 5 RdNr 16; BSG Urteil vom 13.11.2008 - B 13 R 129/08 R - BSGE 102, 36 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 12, RdNr 82) .

    Dass der Gesetzgeber aus verfassungsrechtlichen Gründen gehalten gewesen wäre, diese gesetzliche Änderung bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorzunehmen, ist angesichts seines besonders weiten Gestaltungsspielraums im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen der Wiederherstellung der Deutschen Einheit und der steuerfinanzierten Gewährung von Leistungen (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 7.1.2005 - 1 BvR 286/04 - SozR 4-3100 § 84a Nr. 5 RdNr 12 mwN) nicht ersichtlich.

  • BSG, 31.07.2013 - B 5 RS 7/12 R

    Dienstbeschädigungsausgleich - Grundrente nach dem BVG - Kürzung -

    In diesem Sinne hat auch die 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG (Nichtannahmebeschluss vom 7.1.2005 - 1 BvR 286/04 - SozR 4-3100 § 84a Nr. 5 - Juris RdNr 3) das Urteil vom 14.3.2000 aaO verstanden (ebenso 5a. Senat des BSG Beschluss vom 30.7.2008 - B 5a R 6/08 S - S 6; 13. Senat des BSG Urteil vom 13.11.2008 - BSGE 102, 36 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 12 RdNr 104 ff; Sächsisches OVG Beschluss vom 2.3.2012 - 2 A 270/10 - Juris RdNr 10) .

    Hierbei ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers vorliegend besonders weit, weil es sich um die Bewältigung der Folgen der Herstellung der Deutschen Einheit handelt (vgl BVerfGE 95, 143, 155 ff; 104, 126, 147; 107, 218, 245 f mwN) und es zudem um die steuerfinanzierte Gewährung von Leistungen geht (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 7.1.2005 - 1 BvR 286/04 - SozR 4-3100 § 84a Nr. 5 RdNr 12 mwN) .

    Im hier maßgeblichen Zeitraum Januar 1999 bis Juni 2007 waren die wirtschaftlichen Verhältnisse in den alten und neuen Bundesländern noch unterschiedlich (vgl auch BVerfG Kammerbeschluss vom 9.8.2000 - 1 BvR 514/00 - Juris RdNr 8; BVerfG Beschluss vom 12.2.2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218, 248 ff, 250; BVerfG Kammerbeschluss vom 7.1.2005 - 1 BvR 286/04 - SozR 4-3100 § 84a Nr. 5 RdNr 19; BSG Urteil vom 13.11.2008 - B 13 R 129/08 R - BSGE 102, 36 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 12 RdNr 82) .

    Dass der Gesetzgeber aus verfassungsrechtlichen Gründen gehalten gewesen wäre, diese gesetzliche Änderung bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorzunehmen, ist angesichts seines besonders weiten Gestaltungsspielraums im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen der Wiederherstellung der Deutschen Einheit und der steuerfinanzierten Gewährung von Leistungen (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 7.1.2005 - 1 BvR 286/04 - SozR 4-3100 § 84a Nr. 5 - Juris RdNr 15 mwN) nicht ersichtlich.

  • BSG - B 5 RS 25/12 R (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Höhe des Dienstbeschädigungsausgleichs eines ehemaligen Soldaten der NVA im

    In diesem Sinne hat auch die 3. Kammer des 1. Senats des BVerfG (Nichtannahmebeschluss vom 7.1.2005 - 1 BvR 286/04 - SozR 4-3100 § 84a Nr. 5 - Juris RdNr 3) das Urteil vom 14.3.2000 aaO verstanden (ebenso 5a. Senat des BSG, Beschluss vom 30.7.2008 - B 5a R 6/08 S - S 6; 13. Senat des BSG, Urteil vom 13.11.2008 - BSGE 102, 36 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 12, RdNr 104 ff; Sächsisches OVG Beschluss vom 2.3.2012 - 2 A 270/10 - Juris RdNr 10) .

    Hierbei ist die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers vorliegend besonders weit, weil es sich um die Bewältigung der Folgen der Herstellung der Deutschen Einheit handelt (vgl BVerfGE 95, 143, 155 ff; 104, 126, 147; 107, 218, 245 f mwN) und es zudem um die steuerfinanzierte Gewährung von Leistungen geht (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 7.1.2005 - 1 BvR 286/04 - SozR 4-3100 § 84a Nr. 5 RdNr 12 mwN) .

    Im hier maßgeblichen Zeitraum Januar 2000 bis Juni 2007 waren die wirtschaftlichen Verhältnisse in den alten und neuen Bundesländern noch unterschiedlich (vgl auch BVerfG Kammerbeschluss vom 9.8.2000 - 1 BvR 514/00 - Juris RdNr 8; BVerfG Beschluss vom 12.2.2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218, 248 ff, 250; BVerfG Kammerbeschluss vom 7.1.2005 - 1 BvR 286/04 - SozR 4-3100 § 84a Nr. 5 RdNr 16; BSG Urteil vom 13.11.2008 - B 13 R 129/08 R - BSGE 102, 36 = SozR 4-2600 § 93 Nr. 12, RdNr 82) .

    Dass der Gesetzgeber aus verfassungsrechtlichen Gründen gehalten gewesen wäre, diese gesetzliche Änderung bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorzunehmen, ist angesichts seines besonders weiten Gestaltungsspielraums im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen der Wiederherstellung der Deutschen Einheit und der steuerfinanzierten Gewährung von Leistungen (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 7.1.2005 - 1 BvR 286/04 - SozR 4-3100 § 84a Nr. 5 RdNr 12 mwN) nicht ersichtlich.

  • BSG, 29.10.2015 - B 5 RS 8/14 R

    Recht der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und

    Die infolge der unterschiedlichen DDR-Sicherungssysteme erforderliche unterschiedliche Ersetzung der jeweils von ihnen begründeten Anwartschaften und Ansprüche führt notwendig zu anderen Grundlagen der Rentenberechnung für die jeweils Betroffenen und ist angesichts des besonders weiten Gestaltungsspielraums, den der Gesetzgeber im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen der Wiederherstellung der Deutschen Einheit hat (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 7.1.2005 - 1 BvR 286/04 - SozR 4-3100 § 84a Nr. 5 RdNr 12 mwN) , nicht zu beanstanden.

    Insbesondere sieht der Senat vor dem Hintergrund der einmaligen historischen Situation der Wiedervereinigung zweier wirtschafts- und sozialpolitisch völlig unterschiedlicher Staaten, bei deren Gestaltung der Gesetzgeber einen besonders weiten Spielraum hat (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 7.1.2005 - 1 BvR 286/04 - SozR 4-3100 § 84a Nr. 5 RdNr 12 mwN) , keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Anwendbarkeit des am 1.8.1991 geltenden Steuerrechts unter dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots.

  • BSG, 07.09.2010 - B 5 RS 12/09 R

    Festhaltung an einem Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit

    dd) Der Vorlage steht schließlich auch der Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 7.1.2005 (1 BvR 286/04 - SozR 4-3100 § 84a Nr. 5) nicht entgegen.
  • BSG, 07.09.2010 - B 5 RS 15/09 R

    Festhaltung an einem Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit

    dd) Der Vorlage steht schließlich auch der Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 7.1.2005 (1 BvR 286/04 - SozR 4-3100 § 84a Nr. 5) nicht entgegen.
  • BSG, 29.10.2015 - B 5 RS 7/14 R

    Recht der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und

    Die infolge der unterschiedlichen DDR-Sicherungssysteme erforderliche unterschiedliche Ersetzung der jeweils von ihnen begründeten Anwartschaften und Ansprüche führt notwendig zu anderen Grundlagen der Rentenberechnung für die jeweils Betroffenen und ist angesichts des besonders weiten Gestaltungsspielraums, den der Gesetzgeber im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen der Wiederherstellung der Deutschen Einheit hat (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 7.1.2005 - 1 BvR 286/04 - SozR 4-3100 § 84a Nr. 5 RdNr 12 mwN) , nicht zu beanstanden.

    Insbesondere sieht der Senat vor dem Hintergrund der einmaligen historischen Situation der Wiedervereinigung zweier wirtschafts- und sozialpolitisch völlig unterschiedlicher Staaten, bei deren Gestaltung der Gesetzgeber einen besonders weiten Spielraum hat (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 7.1.2005 - 1 BvR 286/04 - SozR 4-3100 § 84a Nr. 5 RdNr 12 mwN) , keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Anwendbarkeit des am 1.8.1991 geltenden Steuerrechts unter dem Gesichtspunkt des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots.

  • BSG, 07.09.2010 - B 5 RS 14/09 R

    Festhaltung an einem Vorlagebeschluss an das BVerfG - Verfassungsmäßigkeit

    dd) Der Vorlage steht schließlich auch der Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 7.1.2005 (1 BvR 286/04 - SozR 4-3100 § 84a Nr. 5) nicht entgegen.
  • BSG, 29.10.2015 - B 5 RS 6/14 R

    Recht der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und

  • BSG, 29.10.2015 - B 5 RS 5/14 R

    Recht der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2007 - L 4 R 111/06

    Höhe des Dienstbeschädigungsausgleichs eines ehemaligen Soldaten der NVA im

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 8 R 261/16

    Berücksichtigung des den ehemaligen Mitarbeitern der Zollverwaltung der DDR

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.06.2010 - L 10 U 84/05

    Änderung oder Ersetzung eines Bescheides; Eingriff eines neuen Bescheides in den

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.03.2017 - L 8 R 264/16

    Gesetzliche Rentenversicherung: Ansprüche aus Leistungen aus einem

  • BSG, 22.12.2022 - B 5 R 119/22 B

    Sozialgerichtsverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2013 - L 22 R 57/11

    Höhere Altersrente - Rentenanpassungsmitteilungen zum 01. Juli 2007 für 01. Juli

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 22 R 1457/08

    Altersrentenhöhe; Rentenanpassungsmitteilung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.07.2009 - L 21 R 910/07

    Ermittlung von EP (Ost) für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet ab Juli 1990

  • BSG, 20.07.2005 - B 9a/9 V 6/04 R

    Beschädigtengrundrente - Alterserhöhungsbetrag - Absenkung - Genugtuungsfunktion

  • BSG, 30.05.2022 - B 5 R 24/22 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 5 R 93/22 B v. 30.05.2022

  • BSG, 22.12.2022 - B 5 R 137/22 B

    B 9 V 22/22 B

  • BSG, 30.05.2022 - B 5 R 93/22 B

    Rentenrechtliche Berücksichtigung zusätzlicher Entgeltpunkte für die Zeit eines

  • BSG, 30.05.2022 - B 5 R 89/22 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 5 R 93/22 B v. 30.05.2022

  • BSG, 22.12.2022 - B 5 R 125/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 22.12.2022 - B 5 R 129/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 30.05.2022 - B 5 R 55/22 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 5 R 93/22 B v. 30.05.2022

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2013 - L 22 R 145/11
  • BSG, 22.12.2022 - B 5 R 145/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 22.12.2022 - B 5 R 164/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • BSG, 22.12.2022 - B 5 R 175/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • OVG Sachsen, 02.03.2012 - 2 A 270/10

    Unfallausgleich, abgesenkte Beträge iin den neuen Bundesländern

  • BSG, 21.02.2008 - B 9 VG 28/07 B
  • BSG, 30.07.2007 - B 9/9a VG 16/07 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2014 - L 1 R 490/13
  • BSG, 21.07.2010 - B 5 R 100/10 B
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