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   BSG, 16.03.2005 - B 11a/11 AL 41/03 R   

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https://dejure.org/2005,4233
BSG, 16.03.2005 - B 11a/11 AL 41/03 R (https://dejure.org/2005,4233)
BSG, Entscheidung vom 16.03.2005 - B 11a/11 AL 41/03 R (https://dejure.org/2005,4233)
BSG, Entscheidung vom 16. März 2005 - B 11a/11 AL 41/03 R (https://dejure.org/2005,4233)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld - Leistungsgruppenzuordnung - Lohnsteuerklassenwechsel von Ehegatten - Hinweis- und Beratungspflicht der Bundesagentur für Arbeit - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

  • Wolters Kluwer

    Erstattung eines überzahlten Arbeitslosenhilfebetrags bei verspäteter Mitteilung eines Steuerklassenwechsels; Wechsel der Lohnsteuerklasse bei Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe; Wechsel von der Steuerklasse IV zur Steuerklasse V als eine nach § 48 Abs 1 ...

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld: Die Steuerklasse zum Jahresbeginn "zählt", für Wechsel der Steuerklassen muss speziell beraten werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 159
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Auszug aus BSG, 16.03.2005 - B 11a/11 AL 41/03 R
    Insoweit hat sich der 7. Senat des BSG in der Entscheidung vom 1. April 2004 dem erkennenden Senat angeschlossen und die Bedenken im Einzelnen dargelegt (BSGE 92, 267 = SozR 4-4300 § 137 Nr. 1 jeweils RdNr 5 ff mit Anm Becker, juris PR-SozR 30/2004 und Hase, AuB 2004, 251 f).

    Die Verletzung dieser besonderen Hinweis- und Beratungspflichten kann einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch auslösen (BSGE 92, 267 = SozR 4-4300 § 137 Nr. 1 jeweils RdNr 30 ff).

    Das Merkblatt war indes zur Klärung des Beratungsbedarfs nicht ausreichend, wie der 7. Senat in seiner Entscheidung vom 1. April 2004 ausgeführt hat (BSGE 92, 267 = SozR 4-4300 § 137 Nr. 1, jeweils RdNr 29).

  • BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 87/01 R

    Arbeitslosengeld - Leistungsgruppe - Lohnsteuerklassenwechsel - geringeres

    Auszug aus BSG, 16.03.2005 - B 11a/11 AL 41/03 R
    Den verfassungsrechtlichen Bedenken des 11. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 29. August 2002 - B 11 AL 87/01 R - werde nicht gefolgt.

    Verfassungsrechtliche Zweifel sind vom erkennenden Senat bereits im Urteil vom 29. August 2002 (B 11 AL 87/01 R - SozR 3-4300 § 137 Nr. 3) geäußert worden.

    Die Auffassung, es komme in den Fällen eines Lohnsteuerklassenwechsels ein genereller Sorgfältigkeitsmaßstab zur Anwendung (BSG SozR 3-4300 § 137 Nr. 3), gibt der Senat ausdrücklich auf, denn den in dieser Entscheidung geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken wird durch die Annahme einer besonderen Beratungspflicht hinreichend Rechnung getragen.

  • BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 99/01 R

    Arbeitslosengeld - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel -

    Auszug aus BSG, 16.03.2005 - B 11a/11 AL 41/03 R
    Da die Arbeitslosigkeit des Ehemanns der Klägerin erst ab 1. Februar 1999 eingetreten war oder - anders ausgedrückt - am Tag des Wirksamwerdens des Lohnsteuerklassenwechsels nicht beide Ehegatten im Leistungsbezug standen, finden die vom Senat im Urteil vom 29. August 2002 - B 11 AL 99/01 R - (BSGE 90, 56 = SozR 3-4300 § 137 Nr. 2) entwickelten Grundsätze, wonach ein Steuerklassenwechsel von Ehegatten bei beiden zu berücksichtigen ist, wenn der Gesamtbetrag der Leistungen niedriger ist, als das Alg, das sich für die Ehegatten ohne den Lohnsteuerklassenwechsel ergibt, hier keine Anwendung.

    Die Ausführungen des Senats zur Erforderlichkeit einer "Gesamtbetrachtung" (BSGE 90, 56, 59 = SozR 3-4300 § 137 Nr. 2) betreffen lediglich die Voraussetzungen des § 137 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 SGB III.

  • BSG, 14.07.2004 - B 11 AL 80/03 R

    Unterhaltsgeld - Bemessung - Leistungsgruppenzuordnung - Lohnsteuerklassenwechsel

    Auszug aus BSG, 16.03.2005 - B 11a/11 AL 41/03 R
    Der Berücksichtigung des Wechsels steht auch nicht entgegen, dass der Steuerklassenwechsel zum Jahreswechsel eingetreten ist, denn nach § 137 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 Satz 3 SGB III finden die einschlägigen Regelungen auch für die Eintragungen anderer Lohnsteuerklassen auf einer für spätere Kalenderjahre ausgestellten Lohnsteuerkarte Anwendung (vgl BSG Urteil vom 14. Juli 2004 - B 11 AL 80/03 R -).

    Aus der Entscheidung des Senats vom 14. Juli 2004 (B 11 AL 80/03 R - veröffentlicht in juris) folgt nichts Gegenteiliges.

  • BSG, 27.07.2000 - B 7 AL 88/99 R

    Bösgläubigkeit des Leistungsempfängers bei der teilweise Rücknahme von

    Auszug aus BSG, 16.03.2005 - B 11a/11 AL 41/03 R
    Hierbei ist, wovon das LSG zu Recht ausgegangen ist, auf die persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit, das Einsichtsvermögen und Verhalten des Betroffenen sowie die besonderen Umstände des Falls abzustellen (BSGE 77, 295, 300 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 27; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 26; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 42).
  • BSG, 25.10.1995 - 4 RA 66/94

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X, Kenntnis der Tatsachen

    Auszug aus BSG, 16.03.2005 - B 11a/11 AL 41/03 R
    Hierbei ist, wovon das LSG zu Recht ausgegangen ist, auf die persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit, das Einsichtsvermögen und Verhalten des Betroffenen sowie die besonderen Umstände des Falls abzustellen (BSGE 77, 295, 300 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 27; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 26; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 42).
  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 35/94

    Beginn der Jahresfrist des § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X

    Auszug aus BSG, 16.03.2005 - B 11a/11 AL 41/03 R
    Hierbei ist, wovon das LSG zu Recht ausgegangen ist, auf die persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit, das Einsichtsvermögen und Verhalten des Betroffenen sowie die besonderen Umstände des Falls abzustellen (BSGE 77, 295, 300 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 27; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 26; BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 42).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 13 R 923/16

    Wegfall des Anspruchs auf Witwenrente nach Wiederheirat in den USA - wirksame

    Es ist auf die persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit, das Einsichtsvermögen und das Verhalten des Betroffenen sowie die besonderen Umstände des Falles abzustellen (BSG, Urteil vom 19. Februar 1986 a.a.O. und Urteil vom 16. März 2005, B 11a/11 AL 41/03 R, in Juris).
  • BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 11/05 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Allerdings haben beide für das Arbeitsförderungsrecht zuständigen Senate des BSG mit Rücksicht auf die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Normenkonzept des § 137 Abs. 4 Satz 1 SGB III und die unzureichende Normklarheit des Regelungskonzepts dieser Vorschrift angenommen, dass die Beklagte eine besondere Hinweis- und Beratungspflicht treffe (BSGE 92, 267 = SozR 4-4300 § 137 Nr. 1; BSG SozR 4-4300 § 137 Nr. 2).

    Die Verletzung dieser besonderen Hinweis- und Beratungspflichten kann einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch auslösen (BSGE 92, 267 = SozR 4-4300 § 137 Nr. 1 RdNr 30 ff; BSG SozR 4-4300 § 137 Nr. 2 RdNr 9).

    Die fragliche Rechtsprechung (vgl nur BSGE 92, 267 = SozR 4-4300 § 137 Nr. 1 RdNr 30 ff; BSG SozR 4-4300 § 137 Nr. 2 RdNr 9) betraf Aufhebungs- und Erstattungsfälle, in denen die Kläger dem Arbeitsamt (ArbA) die Änderung der Lohnsteuerklasse nicht mitgeteilt hatten, sodass es zu einer Überzahlung von Alg gekommen war.

  • LSG Sachsen, 15.09.2020 - L 8 SO 70/16
    Dabei ist auf die Urteils- und Kritikfähigkeit, das Einsichtsvermögen und Verhalten des Betroffenen sowie die besonderen Umstände des Falles abzustellen (BSG, Urteil vom 16. März 2005 - B 11a/11 AL 41/03 R - juris Rn. 19).
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