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   BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R   

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BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R (https://dejure.org/2008,677)
BSG, Entscheidung vom 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R (https://dejure.org/2008,677)
BSG, Entscheidung vom 27. August 2008 - B 11 AL 22/07 R (https://dejure.org/2008,677)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Anspruch auf Existenzgründungszuschuss - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in anderem Mitgliedstaat der EU - Wohnsitz im Inland

  • openjur.de

    Anspruch auf Existenzgründungszuschuss; Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in anderem Mitgliedstaat der EU; Wohnsitz im Inland; verfassungskonforme Auslegung; Europarechtskonformität

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Grenzpendlers mit selbständiger Tätigkeit im EU-Ausland auf Existenzgründungszuschuss

  • Judicialis

    SGB III F: 23.12.2003 § 421l Abs 1 S 1; ; SGB III F: 23.12.2003 § 421l Abs 1 S 2; ; SGB III F: 20.07.2006 § 57; ; SGB I F: 04.11.1982 § 30 Abs 1; ; SGB I F: 21.12.2000 § 37 S 1; ; ... SGB IV § 1 Abs 1 S 2; ; SGB IV § 3 Nr 1; ; SGB IV § 3 Nr 2; ; SGB IV § 9 Abs 2 Nr 1; ; SGB IV § 11 Abs 1; ; GG Art 3 Abs 1; ; EG Art 87 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Grenzpendlers mit selbständiger Tätigkeit im EU-Ausland auf Existenzgründungszuschuss

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Existenzgründungszuschuss für selbständige Tätigkeit in Luxemburg

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Existenzgründungszuschuss für selbständige Tätigkeit in Luxemburg

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Existenzgründungszuschuss auch für ausländische Tätigkeit

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Existenzgründungszuschuss auch für selbständige Tätigkeit in Luxemburg

  • 123recht.net (Pressebericht, 27.8.2008)

    Zuschuss auch für Existenzgründung im Ausland // BSG verwirft Förderpraxis der Bundesagentur für Arbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 101, 224
  • NZS 2009, 518
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 22.03.1977 - 74/76

    Ianelli / Meroni

    Auszug aus BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R
    Eine Ausnahme gilt bei Unterlassung der gebotenen Notifizierung durch den Mitgliedstaat, um den nationalen Gerichten die Möglichkeit zu geben, über die Notifizierungspflicht - und nur diese - zu entscheiden (EuGHE 1977, 557; EUGHE I 1991, 5505).
  • BSG, 30.04.1997 - 12 RK 34/96

    Aufhebung der Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung

    Auszug aus BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R
    Keiner weiteren Überprüfung bedarf aus diesem Grund, ob nicht der Kläger, der nach seinem Vortrag Mitglied einer Rechtsanwaltskammer und einer berufsständischen Versorgungseinrichtung im Inland ist, im Falle einer Inlandstätigkeit nicht ohnehin von der Rentenversicherungspflicht befreit gewesen wäre (vgl § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 iVm Satz 2 ff SGB VI; hierzu BSGE 80, 215, 219 = SozR 3-2940 § 7 Nr. 4).
  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 16/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R
    Eine Zweckbindung des Existenzgründungszuschusses "zur sozialen Sicherung" ist in § 4211 SGB III hingegen anders als beim Gründungszuschuss nach § 57 SGB III (idF des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20. Juli 2006, BGBl I 1706) nicht zum Ausdruck gekommen (zur Zweckidentität des Arbeitslosengeldes II vgl BSG, Urteil vom 6. Dezember 2007 - B 14/7b AS 16/06 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 8).
  • BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 49/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - britische

    Auszug aus BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R
    Eine Zweckbindung des Existenzgründungszuschusses "zur sozialen Sicherung" ist in § 4211 SGB III hingegen anders als beim Gründungszuschuss nach § 57 SGB III (idF des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20. Juli 2006, BGBl I 1706) nicht zum Ausdruck gekommen (zur Zweckidentität des Arbeitslosengeldes II vgl BSG, Urteil vom 6. Dezember 2007 - B 14/7b AS 16/06 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 8).
  • EuGH, 11.01.2007 - C-208/05

    ITC - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale

    Auszug aus BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R
    Ist also schon dem inländischen Recht nicht zu entnehmen, dass Existenzgründer, die ihre Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in einem benachbarten Mitgliedstaat beenden, von der Förderung generell ausgeschlossen sind, kommt es nicht mehr darauf an, ob sich aus dem Gemeinschaftsrecht ein Förderanspruch entnehmen lässt (zur Beeinträchtigung des Rechts auf Freizügigkeit und des freien Dienstleistungsverkehrs durch die Praxis der BA, Vermittlungsgutscheine iS des § 421g SGB III nur bei der Vermittlung in inländische Beschäftigungen einzulösen vgl EuGH, Urteil vom 11. Januar 2007 - C-208/05 - = EuGHE I 2007, 181 = SozR 4-6035 Art. 39 Nr. 2).
  • EuGH, 17.06.1999 - C-75/97

    Belgien / Kommission

    Auszug aus BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R
    Es muss sich deshalb um selektive Maßnahmen handeln und nicht - wie hier - um allgemeine wirtschaftspolitische Maßnahmen (vgl EuGH, Urteil vom 17. Juni 1999 - C-75/97).
  • BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 3/06 R

    Arbeitslosengeld - Anspruchsdauer - Versicherungspflicht -

    Auszug aus BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R
    Obwohl diese Regelungen nicht unmittelbar etwas über das Leistungsrecht aussagen (vgl BSG SozR 4-2400 § 4 Nr. 1; Seewald, aaO, RdNr 3; Udsching in Hauck/Haines, SGB IV, § 3 RdNr 5a; Padé in juris-PK-SGB IV, § 3 RdNr 7 und 12; Wietek in LPK-SGB IV, § 3 RdNr 6), wird aus § 3 Nr. 1 SGB IV ua für den Bereich der Arbeitsförderung eine weitgehende Durchbrechung des Territorialitätsprinzips des § 30 Abs. 1 SGB I gefolgert (vgl Hauck/Noftz, SGB I, § 30 RdNr 3 und 9; Mrozynski, SGB 1, 3. Aufl, § 30 RdNr 5 und 39 ff).
  • BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 59/93

    Gewöhnlicher Aufenthalt polnischer Asylbewerber während des Asylverfahrens

    Auszug aus BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R
    Einerseits vor dem völkerrechtlichen Hintergrund, dass staatliche Hoheitsgewalt nur im eigenen Hoheitsbereich ausgeübt werden darf (vgl Hauck/Noftz, SGB I, § 30 RdNr 1; Mrozynski, SGB 1, 3. Aufl, § 30 RdNr 10; Klose in John/Klose, SGB I, § 30 RdNr 3), andererseits im Einklang mit dem Grundsatz, dass das Sozialstaatsgebot den Gesetzgeber nur dazu verpflichtet, denen eine soziale Sicherheit zu garantieren, für die er verantwortlich ist (vgl BVerfGE 51, 1 = SozR 2200 § 1315 Nr. 5), wird mit dieser (einseitigen) Kollisionsnorm (BSG SozR 3-1200 § 30 Nr. 15) zum Ausdruck gebracht, dass die Geltung des Sozialrechts sich grundsätzlich unabhängig von der Staatsbürgerschaft auf alle im Inland lebenden Personen erstreckt.
  • BSG, 17.08.2000 - B 10 KR 2/99 R

    Forstwirtschaftliche Unternehmentätigkeit bei Wohnsitz im Ausland

    Auszug aus BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R
    Dementsprechend hat der - auch in Fällen mit Auslandsberührung maßgebliche (vgl BSG SozR 3-5420 § 2 Nr. 2) - Schwerpunkt der selbständigen Tätigkeit im streitigen Zeitraum nicht im Geltungsbereich des SGB III gelegen.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.1990 - L 5 Ar 1486/88

    Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Ausland Überbrückungsgeld

    Auszug aus BSG, 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R
    Auch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Ausland ist als grundsätzlich förderungsfähige Existenzgründung iS des § 4211 Abs. 1 Satz 1 SGB III anzusehen (so auch: Link in Eicher/Schlegel, SGB III, § 4211 RdNr 21c; Winkler in Gagel, SGB III, § 4211 RdNr 3 iVm § 57 RdNr 21; ebenso zum Überbrückungsgeld: LSG Baden-Württemberg, Breith 1991, 426, und Stark in PK-SGB III, § 57 RdNr 62; ebenso wohl Brandts in Niesel, SGB 111, 4. Aufl, § 4211 RdNr 12).
  • SG Koblenz, 10.01.2007 - S 9 AL 302/06

    Kappung der Frist für den Beitritt von langjährig Selbständigen zur gesetzlichen

  • BSG, 14.02.1985 - 7 RAr 96/83

    Förderung der Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Bildung - unwesentliche

  • BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74

    Rentenversicherung im Ausland

  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R

    Gründungszuschuss nicht nur bei nahtlosem Anschluss an Arbeitslosengeld

    Dies ergibt sich aus Sinn und Zweck unter Berücksichtigung der Rechtsentwicklung der Förderleistung, welche das bis zum 31.7.2006 geregelte Überbrückungsgeld und den zum 1.1.2003 vorübergehend eingeführten Existenzgründungszuschuss (sog Ich-AG, hierzu näher BSGE 101, 224 = SozR 4-4300 § 421l Nr. 2) zum 1.8.2006 abgelöst hat.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2012 - L 9 AL 100/11

    Arbeitslosenversicherung

    Entgegen der Rechtsansicht der Beklagten führe nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urt. v. 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R) auch der Umstand, dass der Kläger seine selbstständige Tätigkeit im Ausland verrichte, nicht bereits zu einem Leistungsausschluss.

    Hierbei handelt es sich entgegen der Auffassung des Klägers um eine (einseitige) Kollisionsnorm (vgl. BSG, Urt. v. 09.08.1995 - 13 RJ 59/93 -, juris Rn. 32; Urt. v. 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R -, juris Rn. 24), die die Anwendbarkeit deutschen Sozialrechts regelt.

    In dieser Vorschrift kommt auch der Grundsatz zum Ausdruck, dass das Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG den Gesetzgeber nur dazu verpflichtet, denen eine soziale Sicherheit zu garantieren, für die er verantwortlich ist (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 27.08.2008, a.a.O. m. N. zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)).

    Ungeachtet der Frage, ob § 3 SGB IV überhaupt etwas über die Anwendbarkeit des Leistungsrechts des SGB III aussagt (ablehnend Brand, in: Niesel/Brand, SGB III, 5. Aufl. 2010, § 25 Rn. 42; allgemein offengelassen und für den besonderen Fall der Gewährung eines Existenzgründungszuschusses nach § 4211 SGB III an einen im Inland ansässigen Selbstständigen, der seine Tätigkeit im grenznahen Ausland ausübt, abgelehnt BSG, Urt. v. 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R -, juris Rn. 26), ist § 57 SGB III nach dieser Vorschrift nicht anwendbar, da der Kläger seine selbstständige Tätigkeit im Ausland ausübt.

    Ausdrücklich regelt § 57 SGB III nicht, ob und unter welchen Voraussetzungen er bei einem Sachverhalt mit Auslandsbezug anwendbar und ein Gründungszuschuss zu gewähren ist (vgl. insoweit auch BSG, Urt. v. 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R -, juris Rn. 20 zu § 4211 SGB III).

    Der mit dem Zuschuss bezweckte Anreiz zum Schritt in die Selbständigkeit soll einen Beitrag leisten zum Abbau der Arbeitslosigkeit in Deutschland und damit zugleich auch zur Einsparung von Entgeltersatzleistungen sowie zur Eindämmung der Schwarzarbeit, insbesondere soweit sie bisher parallel zum Bezug von Entgeltersatzleistungen ausgeübt und in diesen Fällen sozusagen subventioniert wurde (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R -, juris Rn. 20 zu § 4211 SGB III).

    Überlegungen zum Sinn und Zweck des Gründungszuschusses sind im Rahmen der teleologischen Auslegung relevant, wenn die Anwendbarkeit deutschen Sozialrechts feststeht, was in dem vom BSG im Urteil vom 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R - entschiedenen Sachverhalt der Fall war.

    Der Senat hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG) zugelassen, weil das BSG im Urteil vom 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R -, juris Rn. 28, offen gelassen hat, in wieweit bei der Auslegung des § 30 Abs. 1 SGB I auch auf den Inlandswohnsitz verzichtet werden kann, wenn der territoriale Bezug zum Geltungsbereich des SGB auf andere Weise sichergestellt, und deshalb nach Auffassung des Senats noch nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt ist, ob jedenfalls für die Gewährung eines Gründungszuschusses ein in der Vergangenheit liegender Bezug zur Versichertengemeinschaft in Deutschland genügt (vgl. insoweit auch BSG, a.a.O., Rn. 26; Hessisches LSG, Urt. v. 23.09.2011 - L 7 AL 104/09 -, juris Rn. 28, 42).

  • BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 25/08 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Territorialitätsgrundsatz - grenznaher

    Zwar kann eine Anwendung des § 30 Abs. 1 SGB I auf den Alg-Anspruch nicht von vornherein mit der Begründung verneint werden, aus dem Regelungszusammenhang des Arbeitsförderungsrechts und dem Sinn und Zweck als Lohnersatzleistung (so Loytved, AuB 1985, 200, 204) bzw dem im Arbeitsförderungsrecht geltenden Strukturprinzip der Äquivalenz von Beitrag und Leistung (so Mrozynski, SGB I, 3. Aufl 2003, § 30 RdNr 39 ff; auch Hauck/Noftz, SGB I, Stand V/2000, § 30 RdNr 3) ergebe sich eine abweichende Regelung iS des § 37 Satz 1 SGB I (vgl hierzu auch BSGE 101, 224 = SozR 4-4300 § 4211 Nr. 2), welche die allgemeine Vorschrift des § 30 Abs. 1 SGB I verdränge.
  • LSG Bayern, 29.03.2011 - L 8 AL 152/08

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Existenzgründungszuschuss -

    Die Vorschrift enthält keine Begrenzung der Förderung auf bestimmte Betätigungsfelder oder Dienstleistungen (BSG 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 - für den Fall der Aufnahme der Tätigkeit eines deutschen Rechtsanwalts in Luxemburg).
  • LSG Hessen, 23.09.2011 - L 7 AL 104/09

    Überbrückungsgeldanspruch - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Ausland -

    Die Entscheidung des BSG vom 27. August 2008 (B 11 AL 22/07 R), in der das BSG einen Anspruch auf einen Existenzgründungszuschuss auch bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Ausland bejaht habe, sei auf das Überbrückungsgeld nicht übertragbar.

    Dementsprechend hat das BSG (27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R) einen Anspruch auf einen Existenzgründungszuschuss bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Ausland bejaht.

    Damit ist bei einer Inlands- wie bei einer Auslandsgründung und unabhängig vom Wohnsitz regelmäßig das Ausscheiden aus dem Pflichtversicherungssystem der deutschen Sozialversicherung verbunden, so dass allein ein ausschließlich in der Vergangenheit liegender Bezug zur Versichertengemeinschaft für die Leistungsgewährung maßgeblich ist (vgl. in diesem Sinne auch das BSG in der bereits zitierten Entscheidung v. 27.08.2008 - B 11 AL 22/07 R).

  • BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R

    Förderung der ganzjährigen Beschäftigung - Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld

    Dieses Prinzip ist in § 30 SGB I verortet (vgl den Entwurf der Gesetzesbegründung, BT-Drucks 7/868 S 27 zu § 30) und besagt im Grundsatz, dass staatliche Hoheitsgewalt nur im eigenen Hoheitsbereich ausgeübt wird und das Sozialstaatsgebot nur diejenigen begünstigt, für die der nationale Gesetzgeber verantwortlich ist (vgl BSG vom 27.8.2008 - B 11 AL 22/07 R - BSGE 101, 224 = SozR 4-4300 § 4211 Nr. 2, RdNr 24 mwN; zur Geltung des Territorialitätsprinzips bei Leistungen an Arbeitslose Mutschler, SGb 2000, 110 ff) .
  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 5/12 R

    Anspruch auf Gründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im

    Insofern kann die zu § 421l SGB III idF des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002, BGBl I 4621, ergangene Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 27.8.2008 - B 11 AL 22/07 R - BSGE 101, 224 = SozR 4-4300 § 421l Nr. 2) nicht auf die vorliegende Fallgestaltung übertragen werden, weil für den Existenzgründungszuschuss nach der vorgenannten Vorschrift weder die Prüfung einer Erfolgsaussicht noch eine Zweckbindung zur sozialen Sicherung vorgeschrieben war (vgl Urteil vom 27.8.2008 aaO RdNr 22, 29) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2012 - L 14 AL 123/10

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - Beitragsbemessungsgrenze (Ost/West) -

    Eine feste Arbeitsstätte umfasst die Räumlichkeiten eines Betriebes, die jedenfalls für eine gewisse Dauer zur Verrichtung von Arbeit vorgesehen und entsprechend eingerichtet sind (BSG, Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 22/07 R - Juris Rn. 17).

    Denn nach der Verkehrsanschauung entspricht die Kanzlei einer festen und in der Regel vorwiegend genutzten Arbeitsstätte, weil sie typischerweise den räumlich markierten Mittelpunkt der Anwaltstätigkeit darstellt (BSG, Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 22/07 R - Juris Rn. 18).

  • BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 28/08 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Beschäftigungslosigkeit -

    Denn diese inzwischen wieder abgeschaffte Förderleistung diente dem Ziel, die Arbeitslosigkeit durch Unterstützung einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit zu überwinden, nicht etwa der Begünstigung einer selbständigen Tätigkeit während der Arbeitslosigkeit (vgl BSGE 101, 224 = SozR 4-4300 § 4211 Nr. 2 RdNr 26).
  • BSG, 06.07.2022 - B 5 R 41/21 R

    Berechnung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Berücksichtigung

    Das BSG knüpft etwa für die Bestimmung des Ortes einer selbstständigen Tätigkeit an § 9 SGB IV an (vgl zum früheren Existenzgründungszuschuss BSG Urteil vom 27.8.2008 - B 11 AL 22/07 R - BSGE 101, 224 = SozR 4-4300 § 421l Nr. 2, RdNr 17) .
  • LSG Hessen, 19.06.2009 - L 7 AL 15/09

    Vermittlungsunterstützende Leistungen - Förderung der Reisekosten für

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2009 - L 18 AL 337/08

    Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer; Aufnahme einer versicherungspflichtigen

  • SG Chemnitz, 27.06.2013 - S 26 AL 833/11

    Zahlung eines Gründungszuschusses für die Aufnahme einer selbstständigen

  • LSG Bayern, 16.09.2009 - L 10 AL 124/07

    Überbrückungsgeldanspruch - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit -

  • LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 130/21

    Kein Kurzarbeitergeld ohne Betriebssitz oder Betriebsabteilung in Deutschland

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2015 - L 9 AL 226/13

    Förderung der ganzjährigen Beschäftigung; Verfassungsmäßigkeit und

  • LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 167/21

    Kein Kurzarbeitergeld ohne Betriebssitz oder Betriebsabteilung in Deutschland

  • BSG, 18.09.2009 - B 11 AL 78/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • LSG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - L 13 AL 4390/08

    Existenzgründungszuschuss - enger Zusammenhang zwischen Bezug von

  • LSG Hessen, 23.03.2016 - L 7 AL 149/14

    Kein Überbrückungsgeld für Tauchlehrer in Spanien

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2010 - L 19 AS 1006/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Bayern, 09.08.2023 - L 10 AL 56/21

    Kein Kurzarbeitergeld ohne Betriebssitz oder Betriebsabteilung in Deutschland

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.10.2022 - L 1 BA 67/21

    Bestimmung des für die Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge maßgeblichen

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