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   BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 11/06 R   

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https://dejure.org/2007,3469
BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 11/06 R (https://dejure.org/2007,3469)
BSG, Entscheidung vom 21.03.2007 - B 11a AL 11/06 R (https://dejure.org/2007,3469)
BSG, Entscheidung vom 21. März 2007 - B 11a AL 11/06 R (https://dejure.org/2007,3469)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Überbrückungsgeldanspruch - enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Entgeltersatzleistung und Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit - Arbeitsunfähigkeit - rückwirkende Aufhebung der Entgeltersatzleistung

  • openjur.de

    Überbrückungsgeldanspruch; enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Entgeltersatzleistung und Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit; rückwirkende Aufhebung der Entgeltersatzleistung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung von Überbrückungsgeld zwischen dem letztmaligen Bezug von Arbeitslosenhilfe und einer Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit; Bestehen eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen einer Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit und einem Erhalt ...

  • Judicialis

    SGB III F: 23.12.2002 § 57 Abs 1; ; SGB III F: 23.12.2002 § 57 Abs 2 Nr 1 Buchst a; ; SGB III F: 24.03.1997 § 57 Abs 2 Nr 1; ; SGB III § ... 142 Abs 1 S 1 Nr 2; ; AFG § 55a; ; SGB X § 103 Abs 1; ; SGB X § 107 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Überbrückungsgeld, Erfüllung der Voraussetzung des engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Entgeltersatzleistung und Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei rückwirkender Aufhebung der Entgeltersatzleistung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 609 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 109/88

    Anwendung von § 55a AFG bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

    Auszug aus BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 11/06 R
    Für die Berücksichtigung von Zeiten des tatsächlichen Leistungsbezuges unabhängig von einer späteren Aufhebung der Leistungsbewilligung kann zunächst der Wortlaut der Regelung herangeführt werden, die darauf abstellt, dass der Arbeitnehmer die in § 57 Abs. 2 Nr. 1 SGB III aufgeführten Leistungen "bezogen hat" (vgl zu den unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten des Begriffes Bezug BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 2 S 13).

    Insoweit stellt der tatsächliche Leistungsbezug ein in der Praxis für die Verwaltung leicht zu handhabendes Merkmal dar, das einen Rückschluss auf die Erforderlichkeit von Leistungen zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit sowie auf die voraussichtliche Entlastung der BA von der Zahlung weiterer Entgeltersatzleistungen zulässt (vgl zu der Entlastungsfunktion etwa BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 2 S 13).

    Ob im Übrigen die Annahme des LSG zutrifft, die zu den Vorgängerregelungen ergangene Rechtsprechung des BSG (siehe BSG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 11 RAr 1/92 = SozR 3-4100 § 55a Nr. 4 S 22; BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 109/88 = SozR 3-4100 § 55a Nr. 2 S 10) sei infolge der Änderung des Wortlauts des § 57 SGB III nicht mehr heranzuziehen, kann der Senat zwar im Ergebnis offen lassen.

  • BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 46/90

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld wegen Altersruhegeld - Ruhen des

    Auszug aus BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 11/06 R
    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass es bei einer Aufhebung der Leistungsbewilligung wegen der Zuerkennung einer anderen Leistung iS des § 142 SGB III grundsätzlich nicht einmal zu einer Rückabwicklung der erbrachten Leistungen im Verhältnis von Bundesagentur für Arbeit und Leistungsempfänger kommt, sondern der Erstattungsanspruch nach § 103 SGB X zwischen den Leistungsträgern eingreift (vgl zur Rückabwicklung BSG, Urteil vom 31. Oktober 1991 - 7 RAr 46/90, veröffentlicht in juris).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 21/05 R

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - Beurteilung des

    Auszug aus BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 11/06 R
    Dieser Feststellung steht schon im Hinblick auf die tätigkeitsbezogenen Maßstäbe zur Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit (vgl zu den Kriterien der Feststellung krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit während des Leistungsbezugs BSG SozR 4-2500 § 44 Nr. 9) nicht entgegen, dass der Kläger noch bis zum 22. April 2003 Krg bezogen hat.
  • BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 1/92

    Überbrückungsgeld - Zeitraum

    Auszug aus BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 11/06 R
    Ob im Übrigen die Annahme des LSG zutrifft, die zu den Vorgängerregelungen ergangene Rechtsprechung des BSG (siehe BSG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 11 RAr 1/92 = SozR 3-4100 § 55a Nr. 4 S 22; BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 109/88 = SozR 3-4100 § 55a Nr. 2 S 10) sei infolge der Änderung des Wortlauts des § 57 SGB III nicht mehr heranzuziehen, kann der Senat zwar im Ergebnis offen lassen.
  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R

    Gründungszuschuss nicht nur bei nahtlosem Anschluss an Arbeitslosengeld

    cc) Die zum "engen zeitlichen Zusammenhang" beim Überbrückungsgeld ergangene Entscheidung des 11a. Senats vom 21.3.2007 - B 11a AL 11/06 R (= SozR 4-4300 § 57 Nr. 2) ist damit für den Gründungzuschuss insoweit von Bedeutung, als der zeitliche Zusammenhang zwischen der Entgeltersatzleistung und der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit weiterhin unverändert zu bestimmen ist.

    Der 11a. Senat hat in der genannten Entscheidung zwar offen gelassen, ob für den erforderlichen Zusammenhang ein fester zeitlicher Rahmen vorgegeben werden muss, jedoch angenommen, dass die Wendung "in engem zeitlichen Zusammenhang" das Bestehen einer zeitlichen Lücke zwischen Leistungsbezug und Aufnahme der selbständigen Tätigkeit sogar nahe legt und sich an dem in der Gesetzesbegründung zum 2. SGB III-ÄndG angeführten Zeitraum von etwa einem Monat orientiert (BSG SozR 4-4300 § 57 Nr. 2 RdNr 11, 15) .

  • BSG, 04.12.2014 - B 5 AL 1/14 R

    Arbeitslosenversicherung - Voraussetzung für Versicherungspflichtverhältnis auf

    Der 11. Senat des BSG hat in seiner Entscheidung vom 29.10.2008 (B 11 AL 13/07 R - SozR 4-4300 § 124 Nr. 5 RdNr 15) zu § 124 Abs. 3 S 1 Nr. 1 SGB III (in der bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung) ausgeführt, der Begriff "Bezug" der Leistung erfordere einen tatsächlichen Bezug (so auch Urteil des 11a. Senats vom 21.3.2007 - B 11a AL 11/06 R - SozR 4-4300 § 57 Nr. 2 RdNr 12 und 13 zu § 57 SGB III) .
  • BSG, 03.07.2013 - B 12 KR 11/11 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - keine Versicherungspflicht von Arbeitslosengeld

    Entsprechend hat der Senat auch in seiner Rechtsprechung zu Bereichen mit ähnlicher Regelungstechnik des Gesetzgebers eine einengende Sichtweise für zutreffend erachtet (vgl zB BSG SozR 4-2500 § 5 Nr. 9 RdNr 14 ) und für die Ausfüllung des Merkmals "unmittelbar" zwar bisweilen keine "Nahtlosigkeit" gefordert, sich aber jedenfalls an einer Ein-Monats-Frist orientiert (so BSG SozR 4-4300 § 28a Nr. 4 RdNr 22 ; für diese Zeitdauer ähnlich in Bezug auf den für einen Existenzgründerzuschuss erforderlichen "engen zeitlichen Zusammenhang" zwischen der Existenzgründung und einem vorausgehenden Arbeitslosengeldanspruch: BSG SozR 4-4300 § 57 Nr. 2 RdNr 11, 15 sowie Nr. 6 RdNr 24; vgl ferner BSG BSGE 99, 42 = SozR 4-4300 § 123 Nr. 4, RdNr 16; BSG Urteil vom 27.6.2012 - B 12 KR 6/10 R - Juris RdNr 17 ; zum Unmittelbarkeitserfordernis im Zusammenhang mit der Krankenkassenwahl nach § 175 Abs. 4 S 4 SGB V: BSG Urteil vom 9.11.2011 - B 12 KR 3/10 R - Juris RdNr 17 mwN; demgegenüber zur notwendigen Unterscheidung von "zuletzt" und "unmittelbar" bei der Auslegung des § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V: BSGE 107, 177 = SozR 4-2500 § 5 Nr. 13, LS 1 und RdNr 15 ff und BSG SozR 4-2500 § 5 Nr. 15, LS 1 und RdNr 17).
  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 12/10 R

    Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Gründungszuschuss - Höhe -

    Da dem Kläger ein bestimmter Leistungssatz bewilligt worden ist und er insoweit Leistungen auch tatsächlich bezogen hat, stellt sich bei der Anwendung des § 58 Abs. 1 SGB III auf die vorliegende Fallgestaltung nicht vorrangig die Frage, was unter einem "Bezug" im Sinne der Vorschrift zu verstehen ist (vgl zur Auslegung dieses Begriffs etwa BSG SozR 3-4100 § 55a Nr. 2 S 13; SozR 3-4100 § 55a Nr. 4 S 23; SozR 4-4300 § 57 Nr. 2 RdNr 12; SozR 4-4300 § 158 Nr. 4 RdNr 15 ff) .
  • BSG, 07.04.2016 - B 5 AL 1/15 R

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag -

    Der 11. Senat des BSG hat in seiner Entscheidung vom 29.10.2008 (B 11 AL 13/07 R - SozR 4-4300 § 124 Nr. 5 RdNr 15) zu § 124 Abs. 3 S 1 Nr. 1 SGB III (in der bis zum 31.12.2003 geltenden Fassung) ausgeführt, der Begriff "Bezug" der Leistung erfordere einen tatsächlichen Bezug (so auch Urteil des 11a. Senats vom 21.3.2007 - B 11a AL 11/06 R - SozR 4-4300 § 57 Nr. 2 RdNr 12 und 13 zu § 57 SGB III) .
  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.2011 - L 12 AL 1695/10

    Existenzgründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - enger

    Insoweit ist auch die zum "engen zeitlichen Zusammenhang" beim Überbrückungsgeld ergangene Entscheidung des BSG vom 21. März 2007 (SozR 4-4300 § 57 Nr. 2) insoweit von Bedeutung, als der zeitliche Zusammenhang zwischen der Entgeltersatzleistung und der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit weiterhin unverändert zu bestimmen ist.

    In dieser Entscheidung wurde zwar offengelassen, ob für den erforderlichen Zusammenhang ein fester zeitlicher Rahmen vorgegeben werden muss, jedoch angenommen, dass die Wendung "in engem zeitlichen Zusammenhang" das Bestehen einer zeitlichen Lücke zwischen Leistungsbezug und Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit sogar nahe legt und sich an dem in der Gesetzesbegründung zum zweiten SGB III Änderungsgesetz angeführten Zeitraum von etwa einem Monat orientiert (vgl. BSG SozR 4-4300 § 57 Nr. 2 Rdnr. 11, 15).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2009 - L 30 AL 112/08

    Überbrückungsgeld; "enger zeitlicher Zusammenhang"

    Zudem ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 31. März 2007, B 11a AL 11/06 R, u.a. in SozR 4 -4300 § 57 Nr. 2), der der Senat nach eigener Prüfung folgt, maßgeblich auf den Zeitraum zwischen dem tatsächlichen (und nicht einem möglichen) Leistungsbezug und der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit abzustellen.

    Im anschließenden Revisionsverfahren hat der 11. Senat des Bundessozialgerichts in seiner bereits oben erwähnten Entscheidung (Urteil vom 31. März 2007, B 11a AL 11/06 R) offen gelassen, ob er diesem Verständnis der Regelung folgt.

  • SG Osnabrück, 05.07.2011 - S 16 AL 133/08
    Dabei hat sich das BSG in der zitierten Entscheidung vom 05.05.2010 (B 11 AL 11/09 R) an einer Entscheidung zum Überbrückungsgeld ergangene Entscheidung des 11a Senats 21.03.2007 (B 11a AL 11/06 R) orientiert (vgl. BSG, Urteil vom 05.05.2010, B 11 AL 11/09 R).

    Der 11a. Senat habe in der genannten Entscheidung zwar offen gelassen, ob für den erforderlichen Zusammenhang ein fester zeitlicher Rahmen vorgegeben werden muss, jedoch angenommen, dass die Wendung "in engem zeitlichen Zusammenhang" das Bestehen einer zeitlichen Lücke zwischen Leistungsbezug und Aufnahme der selbständigen Tätigkeit sogar nahe legt und sich an dem in der Gesetzesbegründung zum 2. SGB III-ÄndG angeführten Zeitraum von etwa einem Monat orientiert (BSG, Urteil vom 21.03.2007, B 11a AL 11/06 R unter Bezugnahme auf BT-Drucks 14/873 S 12).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2011 - L 13 AL 1008/10

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag -

    Dies hat das BSG in der mittlerweile veröffentlichten Entscheidung vom 24. November 2010 (B 11 AL 12/10 R) erneut unter Verweisung auf die frühere Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 11 RAr 109/88 - SozR 3-4100 § 55a Nr. 2 = juris; BSG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 11 RAr 1/92 - SozR 3-4100 § 55a Nr. 4 = juris; BSG, Urteil vom 21. März 2007 - B 11a AL 11/06 R - SozR 4-4300 § 57 Nr. 2 = juris; BSG, Urteil vom 18. Dezember 2008 - B 11 AL 48/07 R - SozR 4-4300 § 158 Nr. 4 = juris) bestätigt.
  • BSG, 18.09.2009 - B 11 AL 78/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Abgesehen davon, dass die genannten Fragen auslaufendes bzw ausgelaufenes Recht (vgl § 4211 Abs. 5 SGB III) betreffen und dieses regelmäßig keinem grundsätzlichen Klärungsbedarf mehr unterliegt (vgl BSG, Beschluss vom 23. Mai 2001 - B 11 AL 41/01 B; BSG, Beschluss vom 26. April 2007 - B 12 R 15/06 B), versäumt der Kläger die nötige Auseinandersetzung mit der von der Vorinstanz in Teilen auch zitierten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Existenzgründungszuschuss und zum verwandten und inhaltlich teilweise übereinstimmenden Überbrückungsgeld (§ 57 SGB III aF), welche sich nicht nur mit der aufgezeigten Abgrenzungsproblematik, sondern auch mit der vom Kläger als nicht existent behaupteten, vom Gesetzgeber aber dennoch erwogenen Monatsfrist bereits beschäftigt hat (vgl zuletzt BSG SozR 4-4300 § 57 Nr. 1; BSG SozR 4-4300 § 57 Nr. 2; BSG, Urteil vom 27. August 2008 - B 11 AL 22/07 R, zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - L 16 R 1366/07

    Übergangsgeld; Vorbezug von Arbeitslosengeld II; Zusammenhang zwischen

  • BSG, 15.08.2019 - B 13 R 220/17 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungbeschwerdeverfahren

  • LSG Bayern, 30.04.2008 - L 10 AL 360/07

    Höhe des Gründungszuschusses - Bemessung nach zuletzt bezogenem Arbeitslosengeld

  • LSG Schleswig-Holstein, 09.02.2007 - L 3 AL 44/06

    Arbeitsförderungsrecht - Existenzgründungszuschuss - enger Zusammenhang zwischen

  • LSG Bayern, 06.12.2007 - L 8 AL 363/06

    Anspruch auf Überbrückungsgeld zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit im

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2009 - L 19 AL 71/08

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Hamburg, 24.08.2011 - L 2 AL 34/08
  • LSG Bayern, 03.12.2015 - L 9 AL 167/12

    Aufhebung Gründungszuschuss

  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2016 - L 13 AL 781/15
  • SG Karlsruhe, 19.07.2012 - S 16 AL 1081/11

    Zur Rücknahme der Bewilligung von Gründungszuschuss bei unrichtigen Angaben zum

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2012 - L 11 AL 140/08
  • LSG Baden-Württemberg, 17.03.2010 - L 3 AL 2674/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.06.2012 - L 11/12 AL 77/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2008 - L 7 AL 76/07
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