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   BSG, 18.09.2008 - B 3 KS 1/08 R   

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BSG, 18.09.2008 - B 3 KS 1/08 R (https://dejure.org/2008,2500)
BSG, Entscheidung vom 18.09.2008 - B 3 KS 1/08 R (https://dejure.org/2008,2500)
BSG, Entscheidung vom 18. September 2008 - B 3 KS 1/08 R (https://dejure.org/2008,2500)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Künstlersozialversicherung - Feststellung der Abgabepflicht durch Künstlersozialkasse - Abgabepflicht eines Luftverkehrsunternehmens - Beauftragung eines selbstständigen Fachmanns für Kommunikation und Design zwecks Gestaltung der Geschäftsberichte und Mitarbeiterzeitung

  • openjur.de

    Künstlersozialversicherung; Feststellung der Abgabepflicht durch Künstlersozialkasse; Abgabepflicht eines Luftverkehrsunternehmens; Beauftragung eines selbstständigen Fachmanns für Kommunikation und Design zwecks Gestaltung der Geschäftsberichte und Mitarbeiterzeitung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Abgabepflicht durch Künstlersozialkasse - Abgabepflicht eines Luftverkehrsunternehmens - Beauftragung eines selbstständigen Fachmanns für Kommunikation und Design zwecks Gestaltung der Geschäftsberichte und Mitarbeiterzeitung

  • Judicialis

    KSVG § 2; ; KSVG F: 20.12.1988 § 24 Abs 1 S 2 Nr 1; ; KSVG F: 13.06.2001 § 24 Abs 1 S 2; ; KSVG § 27 Abs 1a S 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der Abgabepflicht durch Künstlersozialkasse; Abgabepflicht eines Luftverkehrsunternehmens; Beauftragung eines selbstständigen Fachmanns für Kommunikation und Design zwecks Gestaltung der Geschäftsberichte und Mitarbeiterzeitung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 573 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 17/03 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Unternehmensübergang - Unternehmenskauf -

    Auszug aus BSG, 18.09.2008 - B 3 KS 1/08 R
    Auch nach der Änderung des KSVG zum 1.7.2001 ist die Künstlersozialkasse berechtigt, die Pflicht eines Unternehmers zur Abführung der Künstlersozialabgabe dem Grunde nach festzustellen und darüber einen Bescheid (Erfassungsbescheid) zu erteilen (Fortführung der stRspr, zuletzt BSG vom 4.3.2004 - B 3 KR 17/03 R =SozR 4-5425 § 24 Nr. 6).

    Die Verbreitung von Druckerzeugnissen zu Werbezwecken und zur Öffentlichkeitsarbeit für das eigene Unternehmen fällt nicht unter den Begriff "sonstige Verlage" (so bereits Urteil des Senats vom 4.3.2004 - B 3 KR 17/03 R, SozR 4-5425 § 24 Nr. 6 RdNr 22).

    a) Die Berechtigung der Beklagten, gesonderte Erfassungsbescheide (zT auch Grundlagenbescheid genannt) zu erlassen, folgt nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats unmittelbar aus § 24 KSVG (vgl BSGE 64, 221 = SozR 5425 § 24 Nr. 2; BSGE 69, 259 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 11 und 15; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 6).

    Falls im Abrechnungszeitraum keine Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen erbracht wurden, ist eine sog 'Nullmeldung' abzugeben" (vgl BSG, Urteil vom 4.3.2004 - B 3 KR 17/03 R - SozR 4-5425 § 24 Nr. 6).

  • BSG, 30.05.2006 - B 3 KR 7/06 B

    Streitwert in Streitigkeiten über die Abgabepflicht zur

    Auszug aus BSG, 18.09.2008 - B 3 KS 1/08 R
    Der Senat hat bereits entschieden, dass bei einem Streit über die Pflicht zur Abführung der KSA dem Grunde nach der dreifache Jahresbetrag der - voraussichtlichen oder zwischenzeitlich bereits konkret festgesetzten - KSA-Schuld maßgebend ist (Beschluss vom 30.5.2006 - B 3 KR 7/06 B, SozR 4-1920 § 52 Nr. 5).

    Geht es hingegen - wie hier - nur um einen Zeitraum von weniger als drei Jahren, ist die für diese Zeit voraussichtlich anfallende oder bereits festgesetzte KSA-Schuld maßgebend (BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 4; BSG SozR 4-1920 § 52 Nr. 5).

  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 7/00 R

    Publizistische Tätigkeit iS. des Künstlersozialversicherungsgesetzes

    Auszug aus BSG, 18.09.2008 - B 3 KS 1/08 R
    Der Begriff des Publizisten ist daher weit auszulegen (vgl BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 12).

    Er beschränkt sich nicht auf die "eigenschöpferische Wortgestaltung" oder die inhaltliche Gestaltung und Aufmachung von Büchern und sog Massenkommunikationsmitteln (zB Zeitschriften, Zeitungen, Broschüren), sondern erfasst jeden im Kommunikationsprozess an einer öffentlichen Aussage schöpferisch Mitwirkenden (BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 12).

  • BSG, 30.11.2000 - B 3 KR 20/99 R

    Bestimmung des Gegenstandswertes - Billiges Ermessen - Wirtschaftliches Interesse

    Auszug aus BSG, 18.09.2008 - B 3 KS 1/08 R
    Geht es hingegen - wie hier - nur um einen Zeitraum von weniger als drei Jahren, ist die für diese Zeit voraussichtlich anfallende oder bereits festgesetzte KSA-Schuld maßgebend (BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 4; BSG SozR 4-1920 § 52 Nr. 5).
  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 1/86

    Künstlersozialkasse - Abgabepflicht - Feststellung - Orchester - Rechtsform

    Auszug aus BSG, 18.09.2008 - B 3 KS 1/08 R
    a) Die Berechtigung der Beklagten, gesonderte Erfassungsbescheide (zT auch Grundlagenbescheid genannt) zu erlassen, folgt nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats unmittelbar aus § 24 KSVG (vgl BSGE 64, 221 = SozR 5425 § 24 Nr. 2; BSGE 69, 259 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 11 und 15; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 6).
  • BSG, 23.03.2006 - B 3 KR 9/05 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht von Trauerrednern -

    Auszug aus BSG, 18.09.2008 - B 3 KS 1/08 R
    Da der Begriff der "Öffentlichkeit" einer Information sehr weit zu fassen ist und schon die Bestimmung und konkrete Möglichkeit zur Verbreitung bei einer nicht von vornherein feststehenden, unbestimmten Mehrzahl von Menschen ausreicht (BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 7 RdNr 13 zur Einstufung von Trauerrednern als Publizisten iS des § 2 KSVG), ist es nicht zu beanstanden, dass das LSG die Mitarbeiterzeitung als Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Klägerin eingestuft und die redaktionelle Mitarbeit als publizistische Tätigkeit angesehen hat.
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 5/97 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Laienchor - Gesangverein -

    Auszug aus BSG, 18.09.2008 - B 3 KS 1/08 R
    Nur die im Katalog des § 24 Abs. 1 Satz 1 KSVG aufgeführten Unternehmen gelten kraft Gesetzes als "professionelle" Kunstvermarkter (BSGE 80, 141, 143 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 16; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 17).
  • BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 8/03 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabe - Eigenwerbung betreibendes

    Auszug aus BSG, 18.09.2008 - B 3 KS 1/08 R
    Es war auch erforderlich, die nicht nur gelegentliche Auftragserteilung an selbstständige Künstler oder Publizisten iS des § 24 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KSVG aF bzw § 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG nF bereits bei der Feststellung der Abgabepflicht dem Grunde nach und nicht erst bei der Bemessung der jährlichen Abgabeschuld nach § 25 KSVG zu prüfen (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 12.11.2003 - B 3 KR 8/03 R, SozR 4-5425 § 24 Nr. 2 RdNr 9 ff).
  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 15/94

    Künstlersozialabgabe bei Konzertdirektionen, Höhe der Abgabensätze der

    Auszug aus BSG, 18.09.2008 - B 3 KS 1/08 R
    a) Die Berechtigung der Beklagten, gesonderte Erfassungsbescheide (zT auch Grundlagenbescheid genannt) zu erlassen, folgt nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats unmittelbar aus § 24 KSVG (vgl BSGE 64, 221 = SozR 5425 § 24 Nr. 2; BSGE 69, 259 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 11 und 15; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 6).
  • BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 11/00 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlereigenschaft eines Modellbauers von

    Auszug aus BSG, 18.09.2008 - B 3 KS 1/08 R
    Immer ist dem Kunstbegriff iS des KSVG aber eine eigenschöpferische Leistung immanent, für die angesichts des Zwecks der Künstlersozialversicherung (KSV), nämlich Schutz gerade auch des weniger erfolgreichen Künstlers, ein relativ geringes Niveau ausreicht (vgl BSG SozR 3-5425 § 2 Nr. 13 mwN).
  • BSG, 20.03.1997 - 3 RK 17/96

    Künstlersozialabgabepflicht von Karnevalsgesellschaften

  • BSG, 01.10.1991 - 12 RK 7/90

    Feststellung der Verpflichtung von Unternehmern zur Künstlersozialabgabe durch

  • BSG, 24.07.2003 - B 3 KR 37/02 R

    Künstlersozialabgabe - Werbung - Werbeagentur - Werbematerial - gemischte

  • BSG, 21.07.2011 - B 3 KS 5/10 R

    Künstlersozialversicherung - publizistische Tätigkeit - Online-Journalismus -

    Der Begriff des Publizisten ist nach ständiger Senatsrechtsprechung weit auszulegen und erfasst jeden im Kommunikationsprozess an einer öffentlichen Aussage schöpferisch Mitwirkenden (BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 8 RdNr 24; BSG SozR 4-5425 § 2 Nr. 9 RdNr 17, jeweils mwN).

    Allerdings erteilen sie mit dem Kauf der Werbeflächen keine Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten, was bei Eigenwerbung betreibenden Unternehmen - anders als bei den Erfassungstatbeständen des § 24 Abs. 1 Satz 1 KSVG - jedoch Voraussetzung für die KSA-Pflicht dem Grunde nach ist (dazu BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 8 RdNr 30 mwN) .

    Die neben den Fachinformationen auf der klägerischen Website abrufbaren Werbebeiträge hat der Kläger weder inhaltlich erstellt noch kommt ihm diesbezüglich eine Gesamtverantwortung iS einer "geistigen Oberleitung" (vgl dazu BSG SozR 4-5425 § 25 Nr. 1 RdNr 17; BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 8 RdNr 25) zu.

  • BSG, 28.09.2017 - B 3 KS 3/15 R

    Künstlersozialversicherung - Rechtmäßigkeit des Erfassungsbescheides -

    Das Tatbestandsmerkmal der "nicht nur gelegentlichen Auftragserteilung" setzt nicht notwendig verschiedene Einzelaufträge voraus, sondern wird auch bei dauerhaften Geschäftsbeziehungen erfüllt (vgl BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 8 RdNr 31; Nordhausen in Finke/Brachmann/Nordhausen, aaO, § 24 RdNr 189 ff) .

    Das zusätzliche Kriterium eines Unternehmens, das auch dem Umfang nach eine Tätigkeit entsprechend den in S 1 Nr. 7 genannten Unternehmen betreibt, ist erfüllt, wenn mit gewisser Regelmäßigkeit Aufträge dieser Art erteilt werden (BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 8 RdNr 31) .

  • BSG, 21.06.2012 - B 3 KS 2/11 R

    Künstlersozialversicherung - Senatsverwaltung bzw Senatskanzlei für Wissenschaft,

    Es wird insbesondere nicht durch die mit Bescheid vom 22.3.2006 erfolgte Festsetzung der abgabepflichtigen Entgelte auf null ausgeschlossen, denn die hier streitgegenständliche Abgabepflicht dem Grunde nach besteht unabhängig davon, ob tatsächlich Entgelte für künstlerische oder publizistische Leistungen gezahlt werden, von denen die KSA zu entrichten ist (stRspr seit BSGE 64, 221, 223 = SozR 5425 § 24 Nr. 2; zuletzt BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 8 RdNr 11) .

    Maßgeblich hierfür ist die unmittelbar aus der Systematik des KSVG folgende zweiphasige Ausgestaltung des Verfahrens zur Feststellung und Erhebung der KSA, mit einer dem Abgaberecht vergleichbaren Unterscheidung zwischen der KSA-Pflicht und der KSA-Schuld (BSG SozR 4-5425 § 24 Nr. 8 RdNr 33 mwN) .

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