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   BSG, 25.08.1982 - 12 RK 69/81   

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https://dejure.org/1982,13446
BSG, 25.08.1982 - 12 RK 69/81 (https://dejure.org/1982,13446)
BSG, Entscheidung vom 25.08.1982 - 12 RK 69/81 (https://dejure.org/1982,13446)
BSG, Entscheidung vom 25. August 1982 - 12 RK 69/81 (https://dejure.org/1982,13446)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 3
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 20.06.1962 - 1 RA 66/59
    Auszug aus BSG, 25.08.1982 - 12 RK 69/81
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat in ständiger Rechtsprechung (BSGE 11, 248; 17, 124, 126) die Qualifikation der Erklärung einer Behörde als Verwaltungsakt danach bestimmt, wie der Empfänger die Erklärung bei verständiger Würdigung nach den Umständen des Einzelfalles vor und bei Ergehen einer behördlichen Maßnahme zu deuten hatte.

    Wenn aber die Beklagte gleichwohl - unter Außerachtlassung des Urteils vom 13. August 1965 und unter zu weit gehender Auslegung der Gründe des Urteils des BSG vom 20. Juni 1962 - 1 RA 66/59 - (BSGE 17, 124, 126) - davon ausging, daß dem Befreiten das Recht zum Verzicht auf die Befreiung jederzeit zustand und einem Antragsteller in dem Befreiungsbescheid den Verzicht auf die Befreiung vorbehielt, so handelte es sich bei diesem Vorbehalt nicht nur um einen Hinweis (Belehrung, Auskunft) auf eine - vermeintlich vorhandene - gesetzlich geregelte Gestaltungsmöglichkeit des Versicherten, sondern um ein für unbestimmte Zeit gewährtes Gestaltungsrecht.

  • BSG, 13.09.1979 - 12 RK 60/78

    Antrag auf Nachentrichtung freiwilliger Beiträge - Antragsfrist - Änderung der

    Auszug aus BSG, 25.08.1982 - 12 RK 69/81
    Diese Entscheidung der Beklagten war zwar rechtswidrig jedoch nicht nichtig (vgl. erkennender Senat, Urteil vom 13. September 1979 - 12 RK 60/78 -, SozR 5750 Art. 2 § 51 a Nr. 30).
  • BSG, 13.08.1965 - 1 RA 207/62

    Rentenversicherung - Beitragsbefreiung - Befreiungsvoraussetzungen -

    Auszug aus BSG, 25.08.1982 - 12 RK 69/81
    Wie das BSG (Urteil vom 13. August 1965 - 11/1 RA 207/62 -, BSGE 23, 241, 244) bereits vor Erlaß des Bescheides vom 14. Februar 1966 entschieden hatte, war zwar ein solches Verzichtrecht gesetzlich nicht vorgesehen.
  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 47/77

    Herstellungsanspruch - Unrichtige Rechtsauskunft des Versicherungsträgers -

    Auszug aus BSG, 25.08.1982 - 12 RK 69/81
    Dieser begründet eine Verpflichtung der Beklagten, dem Versicherten die Rechtsposition einzuräumen, die er hätte, wenn er richtig beraten worden wäre (vgl. dazu BSGE 49, 76, 78 ff.).
  • BSG, 14.09.1978 - 12 RK 54/76

    Nachentrichtung von Beiträgen - Zeitraum

    Auszug aus BSG, 25.08.1982 - 12 RK 69/81
    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, löst ein Beratungsfehler der Behörde, der dazu führt, daß ein Gestaltungsrecht nicht rechtzeitig ausgeübt wird, einen Herstellungsanspruch aus (s. z.B. BSG SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 18 S. 30).
  • BSG, 15.02.2023 - B 4 AS 2/22 R

    Gemischte Bedarfsgemeinschaft zwischen einem Leistungsempfänger gemäß dem SGB XII

    Dessen Regelungsgehalt ist anhand des objektiven Empfängerhorizonts (stRspr seit BSG vom 25.8.1982 - 12 RK 69/81 - SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 3 - juris RdNr 8) auszulegen, wozu das BSG als Revisionsgericht befugt ist (stRspr; vgl bereits BSG vom 28.6.1990 - 4 RA 57/89 - BSGE 67, 104, 110 = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 S 11; zuletzt BSG vom 25.8.2022 - B 9 V 2/21 R - zur Veröffentlichung in SozR 4 vorgesehen - RdNr 20) .
  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 4/92

    Rückforderung - Kindergeld - Verwaltungsakt

    Ob die Erklärung einer Behörde als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist, richtet sich danach, wie der Empfänger diese Erklärung bei verständiger Würdigung nach den Umständen des Einzelfalles zu deuten hatte (BSG vom 25. August 1982, SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 3 S. 6; BSG vom 20. Juni 1962, BSGE 17, 124, 126 = SozR Nr. 1 zu Art. 2 § 1 AnVNG; vgl BVerwG vom 26. Juni 1987, BVerwGE 78, 3, 4; BVerwG vom 12. Januar 1973, BVerwGE 41, 305, 306; Entsprechendes gilt auch im Zivilrecht für die Qualifizierung einer Äußerung als Willenserklärung: BGH vom 7. Juni 1984, BGHZ 91, 324, 329f).
  • BSG, 24.11.1992 - 12 RK 8/92

    Verwaltungsakt - Einzugsermächtigung - Nichtgebrauch - Krankenversicherung -

    Das BSG hat in ständiger Rechtsprechung die Qualifikation der Erklärung einer Behörde als Verwaltungsakt danach bestimmt, wie der Empfänger die Erklärung bei verständiger Würdigung nach den Umständen des Einzelfalls vor und bei Ergehen einer behördlichen Maßnahme zu deuten hatte (SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 3 mwN; Urteil vom 29. Oktober 1992 - SozR 3-1300 § 50 Nr. 13).
  • BSG, 15.12.1983 - 12 RK 6/83
    Ein Herstellungsanspruch ist gegeben, wenn der Antragsberechtigte infolge einer unzutreffenden Information durch den Versicherungsträger ein ihm zustehendes Gestaltungsrecht nicht rechtzeitig ausgeübt hat (Urteil des erkennenden Senats vom 25. August 1982 - 12 RK 69/81 2-5 1 Nr. 3).
  • LSG Bayern, 09.07.2003 - L 20 RJ 622/02

    Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit anstelle von Leistungen wegen

    Auch Fehler von Vertrauensleuten oder sonstigen Personen, die Kraft Satzung oder Auftrag mit Beratungsaufgaben betraut werden, lösen einen solchen Anspruch aus (BSG SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 3).
  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 66/93
    Dies ist nur möglich, wenn zwischen beiden eine Funktionseinheit in der Weise besteht, daß ein anderer Leistungsträger oder eine andere Behörde/Stelle in den Verwaltungsablauf derjenigen Behörde arbeitsteilig eingeschaltet ist, gegen die der Herstellungsanspruch gerichtet wird, diese Behörde sich also für die Erfüllung der ihr obliegenden sozialrechtlichen Aufgabe kraft Gesetzes oder Vertrages einer anderen Behörde/Stelle bedient (BSGE 51, 89 = SozR 2200 § 381 Nr. 44, SozR 1200 § 14 Nr. 13, BSGE 57, 288 = SozR 1200 § 14 Nr. 18, SozR 1300 § 44 Nr. 18, SozR 1200 § 14 Nr. 19, BSGE 58, 283 [BSG 24.07.1985 - 10 RKg 18/84] = SozR 1200 § 14 Nr. 20, BSGE 62, 96 [BSG 12.08.1987 - 10 RKg 16/86] = SozR 1200 § 14 Nr. 26, BSGE 63, 112 = SozR 1200 § 14 Nr. 28, BSGE 64, 89 [BSG 22.09.1988 - 2/9b RU 36/87] = SozR 2200 § 545 Nr. 8 sowie BSGE 71, 217 [BSG 29.10.1992 - 10 RKg 24/91] = SozR 3-1200 § 14 Nr. 8) oder eine Person (z.B. Versichertenältester) einschaltet (SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 3 und SozR 1200 § 14 Nr. 29).
  • BSG, 22.09.1988 - 12 RK 55/86

    Umfassende Beratung - Auswirkungen einer Beitragsentrichtung -

    Der erkennende Senat hat ferner entschieden, daß dieses auch dann gilt, wenn die Behörde ihren Beratungsauftrag durch den Einsatz von Versichertenältesten erfüllt (BSG SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 3 S 8/9 oben unter Hinweis auf § 39 Abs. 3 SGB 4 und § 25 Abs. 3 der Satzung der Beklagten).
  • LSG Berlin, 03.06.1998 - L 9 KR 48/97

    Verwaltungsakt-Charakter des Schreibens einer Einzugstelle - Rechtswidrigkeit und

    Das Bundessozialgericht - BSG - hat in ständiger Rechtsprechung (BSGE 11, 248; 17, 124, 126; SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 3) die Maßnahme einer Behörde immer dann als Verwaltungsakt qualifiziert, wenn sie der Adressat bei verständiger Würdigung nach den Umständen des Einzelfalles vor und bei Ergehen dieser Maßnahme als solchen zu deuten hatte.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.1983 - L 9 Kg 926/83
    Die Beratungs- oder Betreuungspflicht muß vielmehr vom Leistungsträger selbst oder von jemanden, für den er kraft Satzung, Gesetzes oder als Erfüllungsgehilfen einzustehen hat, verletzt worden sein (Anschluß an BSG vom 25.8.1982 12 RK 69/81 = SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 3, Abgrenzung zu BSG vom 17.12.1980 12 RK 20/79 = BSGE 51, 89).
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