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   BSG, 22.06.1989 - 4 RLw 4/88   

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https://dejure.org/1989,5105
BSG, 22.06.1989 - 4 RLw 4/88 (https://dejure.org/1989,5105)
BSG, Entscheidung vom 22.06.1989 - 4 RLw 4/88 (https://dejure.org/1989,5105)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 1989 - 4 RLw 4/88 (https://dejure.org/1989,5105)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Landwirtschaft - Altershilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GAL § 2 Abs. 3 S. 1, § 2 Abs. 1 Buchst. c
    Sonstiger Verlust der Unternehmereigenschaft iS. des GAL

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 247 (Ls.)
  • SozR 5850 § 2 Nr. 15
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.11.1957 - II ZR 55/57

    Liquidationsvergleich der offenen Handelsgesellschaft

    Auszug aus BSG, 22.06.1989 - 4 RLw 4/88
    Dann liegt im Abschluß des Liquidationsvergleiches die faktische Auflösung der Gesellschaft und die Durchführung des Vergleichs, somit die Beendigung der Gesellschaft (BGHZ 26, 126, 130; Emmerich in Heymann, HGB, Band 2, 1989, § 131 RdNr 16).
  • BSG, 26.08.1987 - 11a RLw 5/86

    Unterverpachtung - Landwirtschaftliches Unternehmen - Abgabe - Pachtvertrag

    Auszug aus BSG, 22.06.1989 - 4 RLw 4/88
    Deshalb ist die Frage, ob die Abgabevoraussetzungen erfüllt sind, letztlich nach den Verhältnissen des Unternehmers und den ihm für eine endgültige Trennung zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu beurteilen (ebenso bereits der 11. Senat des BSG im Urteil vom 26. August 1987 - 11a RLw 5/86 = SozR 5850 § 2 Nr. 13, S 29 f).
  • BSG, 23.01.1986 - 11a RLw 10/84

    Anspruch des landwirtschaftlichen Unternehmers auf Altersgeld - Übergabe eines

    Auszug aus BSG, 22.06.1989 - 4 RLw 4/88
    Ausgehend vom Sinn und Zweck der Abgabevoraussetzung muß vielmehr ein "prinzipiell endgültiger" Verlust der Unternehmereigenschaft vorliegen, mithin ein Verlust, der es dem bisherigen Unternehmer verwehrt, alsbald die Bewirtschaftung des Unternehmens wieder aufzunehmen (so die ständige Rechtsprechung des BSG zum Begriff der Abgabe; vgl BSGE 41, 250, 251 = SozR 5850 § 41 Nr. 6; SozR aaO § 41 Nr. 14; SozR aaO § 2 Nr. 13; BSG-Urteil vom 23. Januar 1986 - 11a RLw 10/84 - RdL 1986, 208, 209).
  • BSG, 19.03.1976 - 11 RLw 1/75

    Landwirtschaftliches Unternehmer - Gesellschaft bürgerlichen Rechts -

    Auszug aus BSG, 22.06.1989 - 4 RLw 4/88
    Ausgehend vom Sinn und Zweck der Abgabevoraussetzung muß vielmehr ein "prinzipiell endgültiger" Verlust der Unternehmereigenschaft vorliegen, mithin ein Verlust, der es dem bisherigen Unternehmer verwehrt, alsbald die Bewirtschaftung des Unternehmens wieder aufzunehmen (so die ständige Rechtsprechung des BSG zum Begriff der Abgabe; vgl BSGE 41, 250, 251 = SozR 5850 § 41 Nr. 6; SozR aaO § 41 Nr. 14; SozR aaO § 2 Nr. 13; BSG-Urteil vom 23. Januar 1986 - 11a RLw 10/84 - RdL 1986, 208, 209).
  • BSG, 19.02.2009 - B 10 LW 3/07 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit -

    Eine (tatsächliche) Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens erfordert einen prinzipiell endgültigen Verlust der Unternehmereigenschaft (so schon BSG SozR 5850 § 2 Nr. 15 S 34 zu § 2 Abs. 3 Satz 1 GAL).

    Das LSG hat keine Gegebenheiten festgestellt, die dazu geführt haben können, dass der Ehemann der Klägerin im streitigen Zeitraum auf mindestens neun Jahre keine reale Möglichkeit mehr hatte, sein Unternehmen fortzuführen (so schon BSG SozR 5850 § 2 Nr. 15 S 33 f zum sonstigen Verlust der Unternehmereigenschaft iS des § 2 Abs. 3 Satz 1 GAL).

  • BSG, 30.08.2007 - B 10 LW 4/06 R

    Alterssicherung der Landwirte - Ruhen einer Altersrente - Beteiligung an einer

    Mit der gesetzlich vorgegebenen Langfristigkeit der Abgabe soll das Ziel erreicht werden, für den Abgebenden in Zukunft eine (landwirtschaftliche) Bewirtschaftung der Flächen auszuschließen und so eine sinnvolle Weiterbewirtschaftung durch den Übernehmer zu gewährleisten (vgl BSG, Urteil vom 6.5.1999 - B 10 LW 3/98 R, SozR 3-5868 § 21 Nr. 1 S 3 f; BSG, Urteil vom 19.10.2000 - B 10 LW 21/99 R, SozR 3-5868 § 21 Nr. 2 S 9; zum prinzipiell endgültigen Verlust der Unternehmereigenschaft iS des § 2 Abs. 3 Satz 1 GAL: BSG SozR 5850 § 2 Nr. 15 S 34).

    Mit der gesetzlich vorgeschriebenen Langfristigkeit der Abgabe soll eine künftige (landwirtschaftliche) Bewirtschaftung der Flächen durch den bisherigen Landwirt ausgeschlossen werden ("prinzipiell endgültiger Verlust"; vgl BSG SozR 5850 § 2 Nr. 15 S 34; BSG SozR 3-5850 § 2 Nr. 1 S 3; BSG SozR 3-5868 § 21 Nr. 1 S 4; BSG SozR 3-5868 § 21 Nr. 2 S 9).

  • BSG, 07.12.2000 - B 10 LW 17/99 R

    Alterssicherung der Landwirte, Stillegung eines landwirtschaftlichen Unternehmens

    Das Erfordernis ist bereits dann erfüllt, wenn vorausschauend bei den gegebenen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen keine reale Möglichkeit mehr zu erkennen ist, daß der landwirtschaftliche Unternehmer das Unternehmen fortführen wird (vgl mwN BSG, Urteil vom 22. Juni 1989, SozR 5850 § 2 Nr. 15).

    Entgegen der Ansicht des Klägers läßt sich keine Parallele zu dem Sachverhalt ziehen, der dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22. Juni 1989 (SozR 5850 § 2 Nr. 15) zugrunde gelegen hatte.

  • BSG, 16.11.1995 - 4 RLw 1/94

    Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens

    Beide Fallgestaltungen dokumentieren, daß entsprechend der Zielsetzung des GAL die Unternehmereigenschaft verloren geht und der Anspruch auf Altersgeld erst entsteht, wenn unter normalen Umständen davon ausgegangen werden kann, daß in der Zukunft eine Bewirtschaftung der Fläche durch den bisherigen landwirtschaftlichen Unternehmer ausgeschlossen ist ("prinzipiell endgültiger Verlust", vgl. ua BSG SozR 5850 § 2 Nr. 15 S. 34).

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der landwirtschaftliche Unternehmer bereits vor Übergang des Eigentums - hier also nach Auflassung und Überlassung des Landes an den Erwerber zur Bewirtschaftung - alles für eine endgültige Trennung vom Unternehmen erforderliche getan hat (vgl. hierzu entsprechend BSG SozR 5850 § 2 Nr. 15 S. 33 f).

  • BSG, 16.11.1995 - 4 RLw 6/94

    Beginn eines Anspruchs auf vorzeitiges Altersgeld nach dem Gesetz über die

    Nach der Zielsetzung des GAL handelt es sich insoweit um eine Hilfskonstruktion (ein Minus, vgl. hierzu BSG SozR 5850 § 2 Nr. 15 S. 34) gegenüber der ersten (Regel-) Fallgestaltung; sie soll die Trennung von dem Unternehmen in Form des Eigentumsübergangs lediglich ersetzen (fingieren).

    Die vereinbarte Überlassung (von mindestens neun Jahren) muss demnach so ausgestaltet sein, dass bei dem vom Gesetz unterstellten normalen Verlauf der Vertragsbeziehungen (vgl. BSG SozR 5850 § 2 Nr. 13 S. 28 f.) eine Weiterbewirtschaftung der landwirtschaftlichen Fläche durch den ehemaligen Unternehmer in der Zukunft ausgeschlossen ist ("prinzipiell endgültiger Verlust", vgl u.a. BSG SozR 5850 § 2 Nr. 15 S. 34).

  • LSG Bayern, 09.03.2016 - L 1 LW 9/15

    Wirksame Abgabe eines landwirtschaftlichen Unternehmens durch notariell

    Beide Fallgestaltungen dokumentieren, dass entsprechend der Zielsetzung des GAL die Unternehmereigenschaft verloren geht und der Anspruch auf Altersgeld erst entsteht, wenn unter normalen Umständen davon ausgegangen werden kann, dass in der Zukunft eine Bewirtschaftung der Fläche durch den bisherigen landwirtschaftlichen Unternehmer ausgeschlossen ist ("prinzipiell endgültiger Verlust", vgl. ua BSG SozR 5850 § 2 Nr. 15 S. 34).

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der landwirtschaftliche Unternehmer bereits vor Übergang des Eigentums - hier also nach Auflassung und Überlassung des Landes an den Erwerber zur Bewirtschaftung - alles für eine endgültige Trennung vom Unternehmen Erforderliche getan hat (vgl. hierzu entsprechend BSG SozR 5850 § 2 Nr. 15 S 33 f.).

  • LSG Bayern, 28.09.2011 - L 1 LW 3/09

    Vorzeitige Altersrente aus der Landwirtschaftlichen Alterskasse - Zur

    Dies folgt daraus, dass die Rechtsprechung für die Abgabe eines Unternehmens sowohl unter der Geltung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (GAL) als auch nach dem Inkrafttreten des ALG zum 1. Januar 1995 stets den prinzipiell endgültigen Verlust der Unternehmereigenschaft gefordert hat (vgl. BSG SozR 5850 § 2 Nr. 15 zu § 2 Abs. 3 S. 1 GAL; BSG, Urteil vom 19. Februar 2009, B 10 LW 3/07 R, beide in juris).
  • LSG Bayern, 20.03.2013 - L 1 LW 30/12

    Die weitere Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung aus der Alterssicherung

    In der Rechtsprechung wird ein Fall des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ALG angenommen, wenn dem Unternehmer weder rechtlich noch tatsächlich Verfügungs- oder Einwirkungsmöglichkeiten auf den Grundbesitz verbleiben und diese Beschränkungen es ihm verwehren, aus eigener Rechtsmacht alsbald oder jederzeit die Bewirtschaftung wieder aufzunehmen und die Unternehmereigenschaft wiederzuerlangen (BSG, Urteil vom 20. Juni 1989, Az. 4 RLw 4/88, in juris).
  • LSG Bayern, 20.03.2013 - L 1 LW 29/11

    Die weitere Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung aus der Alterssicherung

    In der Rechtsprechung wird ein Fall des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ALG angenommen, wenn dem Unternehmer weder rechtlich noch tatsächlich Verfügungs- oder Einwirkungsmöglichkeiten auf den Grundbesitz verbleiben und diese Beschränkungen es dem Kläger verwehren, aus eigener Rechtsmacht alsbald oder jederzeit die Bewirtschaftung wieder aufzunehmen und die Unternehmereigenschaft wiederzuerlangen (vgl. BSG, Urteil vom 22.06.1989 - 4 RLw 4/88).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 8 LW 3/09

    Rentenversicherung

    In teleologischer Hinsicht ist im Anschluss an die Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 19.2.2009, B 10 LW 3/07 R, SozR 4-5868 § 1 Nr. 7 Rdnr. 23 mit Bezugnahme auf BSG SozR 5850 § 2 Nr. 15 S 34 zu § 2 Abs. 3 Satz 1 GAL) davon auszugehen, dass das Abgabeerfordernis neben der Zielsetzung, dem Hofnachfolger möglichst frühzeitig die Unternehmertätigkeit zu gestatten (BT-Drs. 12/5700, S. 73), mit der Abgabe einen "prinzipiell endgültigen" Verlust der Unternehmereigenschaft herbeiführen soll.
  • BSG, 30.09.1999 - B 10 LW 22/98 B

    Nutzungsüberlassungsvertrag "auf Dauer" ist eine schriftliche Vereinbarung der

  • BSG, 07.12.1989 - 4 RLw 9/88

    Abgabe eines Unternehmens nach dem GAL

  • LSG Bayern, 13.05.1998 - L 16 LW 12/97

    Zeitpunkt des Rentenbeginn bei einem ehemaligen landwirtschaftlichen Unternehmer

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.08.2016 - L 1 R 65/13

    Alterssicherung der Landwirte - Abgabe eines landwirtschaftlichen Unternehmens -

  • BSG, 26.10.1989 - 4 RLw 1/89
  • LSG Bayern, 30.11.1989 - L 4 Lw 37/87

    Vollständige Hofübergabe als Voraussetzung des landwirtschaftlichen Altersgeldes

  • LSG Niedersachsen, 21.05.1992 - L 10 Lw 1/91

    Bewilligung von Altersgeld nach Abgabe eines landwirtschaftlichen Unternehmens

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