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   BSG, 29.10.1985 - 11a RLw 11/84   

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https://dejure.org/1985,13194
BSG, 29.10.1985 - 11a RLw 11/84 (https://dejure.org/1985,13194)
BSG, Entscheidung vom 29.10.1985 - 11a RLw 11/84 (https://dejure.org/1985,13194)
BSG, Entscheidung vom 29. Oktober 1985 - 11a RLw 11/84 (https://dejure.org/1985,13194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beitragserstattung - Vertrauensschutz - Zu Unrecht entrichtete Beiträge - Befreiungsantrag - Altershilfe für Landwirte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 5850 § 27a Nr. 1
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 29.10.1985 - 11a RLw 11/84
    Der Senat kann dahingestellt lassen, ob eine solche Rechtsposition nach Art. 1M GG oder nach rechtsstaatlichen Grundsätzen schutz-' fähig wäre; das erstere würde nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 16. Juli 1985 - 1 BvL 5/80 ua -) auch voraussetzen, daß sie der Existenzsicherung dient, was zweifelhaft sein kann.
  • LSG Bayern, 10.09.2015 - L 1 LW 11/14

    Beginn der Verzinsung eines Erstattungsanspruchs

    Die ursprünglich bestehende Beitragspflicht ist durch die (rechtmäßige) rückwirkende Beitragsbefreiung nachträglich entfallen, so dass die Beiträge "zu Unrecht" entrichtet worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 26.03.1987, 11a RLw 3/86, SozR 1200 § 39 Nr. 5, juris Rn. 5; Urteil vom 26.03.1987, 11a RLw 2/86, juris Rn. 9; BSG SozR 5850 § 27a Nr. 1).
  • BSG, 20.04.1993 - 4 RLw 7/91

    Erstattung von Beiträgen zur Landwirtschaftlichen Alterskasse - Rechtmäßig oder

    Denn nach § 149 SGG aF ist die Berufung zulässig, wenn - wie hier - der Wert des Beschwerdegegenstandes 150, 00 DM überschreitet (vgl hierzu BSG SozR 5850 § 27a Nr. 1).

    Das GAL unterscheidet hinsichtlich des Anspruchs auf Erstattung von Beiträgen zwischen rechtmäßig und unrechtmäßig entrichteten Beiträgen (vgl hierzu BSG SozR 5850 § 27a Nr. 1 und SozR 3-5850 § 27a Nr. 2).

    Für eine rückwirkende Beitragsbefreiung nach § 14 Abs. 2 GAL wegen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und Erfüllung der Wartezeit für eine Versichertenrente in dem genannten Zeitraum liegen - nach den Feststellungen des LSG - keine Anhaltspunkte vor, so daß dahinstehen kann, welche Rechtsfolgen dies gehabt hätte (vgl hierzu BSG SozR 5850 § 27a Nr. 1; BSGE 61, 226 = SozR 1200 § 39 Nr. 5).

  • BSG, 26.03.1987 - 11a RLw 3/86

    Beitragserstattung - Erstattungsanspruch

    Die gezahlten Beiträge sind zu Unrecht entrichtet, da die ursprünglich bestehende Beitragspflicht durch die rückwirkende Beitragsbefreiung nachträglich entfallen ist (BSG SozR 5850 § 27a Nr. 1).

    Gegen die Verjährung der einzelnen Erstattungsansprüche innerhalb von vier Jahren nach dem Ende des Jahres der Entrichtung braucht er deshalb nicht durch eine analoge Anwendung von § 198 BGB geschützt zu werden (zum Vertrauensschutz in solchen Fällen vgl SozR 5850 § 27a Nr. 1 Blatt 5).

  • BSG, 17.11.1992 - 4 RLw 13/91
    Diese Vorschrift regele die Erstattung zu Recht entrichteter Beiträge, während bei einer Erstattung von Beiträgen aufgrund einer Beitragsbefreiung nach § 14 Abs. 2 Satz 1 Buchst a GAL die ursprünglich rechtswirksam entrichteten Beiträge im nachhinein als zu Unrecht entrichtet anzusehen seien (Hinweis auf BSG SozR 5850 § 27a Nr. 1 und BSGE 61, 226 [BSG 26.03.1987 - 11a RLw 3/86] = SozR 1200 § 39 Nr. 5).

    Für diese Abgrenzung der Anwendungsbereiche der beiden auf die Erstattung rechtmäßig entrichteter Beiträge (BSG SozR 5850 § 27a Nr. 1) gerichteten Anspruchsgrundlagen spricht auch deren Zweck: Während § 27a GAL als Grundregel ausgestaltet, daß ein nicht nach § 14 GAL beitragspflichtiger (ehemaliger oder aktiver) landwirtschaftlicher Unternehmer Erstattung rechtmäßig entrichteter Beiträge nur unter engen Voraussetzungen beanspruchen kann, begünstigt § 48 Abs. 2 Satz 1 GAL ausschließlich den ehemaligen, jedoch latent versicherten landwirtschaftlichen Unternehmer, der im Gegenzug zur Zuschußgewährung zwecks Vermeidung von Doppelleistungen (vgl Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, zu BT-Drucks VI/1384, Allgemeines, S 3, zu Nr. 8) die fiktiv rückbezügliche Auflösung seines Versicherungsverhältnisses hinnehmen muß.

    Der vorliegende Fall zwingt den Senat nicht dazu, das Verhältnis von §§ 27a, 48 Abs. 2 Satz 1 GAL zu dem Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge nach § 26 Abs. 2 SGB IV zu erörtern und zu prüfen, ob Beiträge, die im Zeitpunkt ihrer Zahlung und Entgegennahme kraft Gesetzes geschuldete Pflichtbeiträge waren, allein deswegen rückwirkend als zu Unrecht entrichtet zu qualifizieren sind, weil sich der landwirtschaftliche Unternehmer später hat gemäß § 14 Abs. 2 GAL von der Beitragspflicht befreien lassen (hierzu: BSG SozR 5850 § 27a Nr. 1; Urteil vom 16. Dezember 1987 11a RLw 2/87; BSGE 61, 226 [BSG 26.03.1987 - 11a RLw 3/86] = SozR 1200 § 39 Nr. 5).

  • BSG, 30.10.1990 - 4 RLw 2/90

    Vererbbarkeit eines Anspruchs auf Beitragserstattung nach § 27a Abs. 1 GAL

    Die in § 27a GAL vorgesehene Erstattung rechtmäßig entrichteter Beiträge ist eine Leistung der Versichertengemeinschaft (vgl. § 82 des Angestelltenversicherungsgesetzes - AVG, § 1303 der Reichsversicherungsordnung - RVO, § 95 des Reichsknappschaftsgesetzes - RKG), eine Regelleistung nach dem GAL und als Geldleistung i.S. von § 11 Satz 1 SGB I eine einmalige Leistung, also keine laufende Geldleistung i.S. von §§ 56, 57 SGB I (vgl. BSG SozR 5850 § 27a Nr. 1).
  • BSG, 15.11.1989 - 8 RKn 2/88

    Erstattungsanspruch bei rückwirkend gekürztem Krankengeld

    Dies hat übrigens das BSG (SozR Nr. 6 zu § 109 AVAVG), anders als das LSG in seinen Entscheidungsgründen angenommen hat, bereits vor Inkrafttreten des SGB IV entschieden (siehe jetzt BSG SozR 5850 § 27a Nr. 1).
  • BSG, 16.12.1987 - 11a RLw 2/87
    Die vom Kläger gezahlten Beiträge sind im nachhinein als zu Unrecht entrichtet und damit als unwirksam anzusehen, da die ursprünglich bestehende Beitragspflicht durch die mit Bescheid vom 18. März 1985 erfolgte Beitragsbefreiung entfallen ist (vgl das Urteil des Senats vom 29. Oktober 1985, SozR 5850 § 27a Nr. 1).
  • BSG, 26.04.1999 - B 10 LW 20/98 B

    Begründung und Darlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen

    Dazu hätte es der Beschwerdeführer aber nicht mit einem pauschalen Dafürhalten bewenden lassen dürfen; darzulegen gewesen wäre die einschlägige, auch verfassungsrechtliche Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl etwa zum Eigentumsschutz von Erstattungsansprüchen: Urteil vom 29. Oktober 1985, SozR 5850 § 27a Nr. 1; zu Leistungskürzungen bei anderweitig erworbener Alterssicherung: Urteil vom 29. Oktober 1985, SozR 5850 § 27 Nr. 6; zur Beitragserstattung nach dem GAL: Urteil vom 20. April 1993 - 4 RLw 7/91, Die Beiträge 1993, 608, jeweils mwN).
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