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   BSG, 20.05.1987 - 10 RKg 18/85   

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BSG, 20.05.1987 - 10 RKg 18/85 (https://dejure.org/1987,3071)
BSG, Entscheidung vom 20.05.1987 - 10 RKg 18/85 (https://dejure.org/1987,3071)
BSG, Entscheidung vom 20. Mai 1987 - 10 RKg 18/85 (https://dejure.org/1987,3071)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 5870 § 1 Nr. 12
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 15.06.1982 - 10 RKg 26/81

    Asylverfahren; Anspruch auf Kindergeld; Aufenthalt im Bundesgebiet;

    Auszug aus BSG, 20.05.1987 - 10 RKg 18/85
    In dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 15. Juni 1982 (BSGE 53, 294), auf das das SG seine Entscheidung gestützt habe, sei über den Kindergeldanspruch eines Asylbewerbers entschieden und ausgeführt worden, daß in der Regel kein Kindergeldanspruch während des Asylverfahrens bestehe, weil es nicht wahrscheinlich sei, daß sich Asylbewerber unbegrenzt lange in der Bundesrepublik aufhielten und es demgemäß auch unwahrscheinlich sei, daß sie durch das Aufziehen ihrer Kinder einen Beitrag zur künftigen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Existenz der Gesellschaft in diesem Staate leisten würden.

    Im Sozialrecht gilt keine bestimmte Zeitgrenze, von der an ein Aufenthalt nicht mehr als vorübergehend angesehen werden kann (BSGE 53, 294, 298).

    Von den Kindern eines Ausländers, der sich nur aufgrund einer befristeten Aufenthaltserlaubnis vorübergehend im Bundesgebiet aufhält, kann indessen nicht erwartet werden, daß die hier von ihm aufgezogenen Kinder zur künftigen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Existenz den Gesellschaft in der Bundesrepublik Deutschland beitragen werden (vgl dazu auch BSGE 53, 294, 295 f für Asylbewerber).

  • BSG, 31.01.1980 - 8b RKg 4/79

    Anerkennungsverfahren - Asylsuchender Ausländer - Asylberechtigung - Anspruch auf

    Auszug aus BSG, 20.05.1987 - 10 RKg 18/85
    Nach der auch für das Kindergeldrecht geltenden (BSG 49, 254, 255) Legaldefinition des § 30 Abs. 3 des Ersten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB I) hat jemand einen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.

    Die tatsächlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dürfen diesem Willen nicht entgegenstehen, (BSGE 49, 254, 256 mwN).

  • BSG, 09.09.1986 - 7 RAr 67/85

    EG-Recht - Türkei - Arbeitserlaubnis

    Auszug aus BSG, 20.05.1987 - 10 RKg 18/85
    Der Senat kann offenlassen, ob aus dem genannten Assoziationsabkommen unmittelbar derartige Rechte hergeleitet werden können (verneinend Hailbronner, Ausländerrecht, Ein Handbuch, 1984, RdNrn 881 ff, insbesondere 887; vgl dazu auch das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des BSG vom 9. September 1986 - 7 RAr 67/85 -, Urteilsabdruck S 19 ff).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

    Auszug aus BSG, 20.05.1987 - 10 RKg 18/85
    Die Ausländerbehörde hat nämlich nach § 7 Abs. 4 AuslG die Möglichkeit, die Aufenthaltserlaubnis nachträglich weiter zeitlich zu beschränken, (BVerwGE 65, 174, 176 f).
  • BSG, 17.12.1981 - 10 RKg 4/81
    Auszug aus BSG, 20.05.1987 - 10 RKg 18/85
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 17. Dezember 1981 - 10 RKg 4/81 - (SozR 5870 § 2 Nr. 24) ausgeführt hat, kommt in der Begrenzung der Kindergeldgewährung auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, der das Kindergeldrecht beherrschende Gedanke zum Ausdruck: Wer im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein Kind aufzieht und dadurch einen Beitrag zur künftigen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Existenz der Gesellschaft in diesem Staat leistet, soll dafür einen gewissen Ausgleich von der Gesellschaft erhalten.
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet, wenn nach dem Ausländerrecht und der Handhabung der einschlägigen Ermessensvorschriften durch die Behörden davon auszugehen ist, daß der Ausländer nicht nur vorübergehend, sondern auf unabsehbare Zeit im Bundesgebiet bleiben kann (Urteile vom 20. Mai 1987 - 10 RKg 18/85 - InfAuslR 1988, 52 (53) mit ablehnender Anmerkung von Rittstieg, vom 23. Februar 1988 - 10 RKg 17/87 - EZAR 451 Nr. 4, S. 3, vom 17. Mai 1989 - 10 RKg 19/88 - EZAR 450 Nr. 6, S. 3 und vom 14. September 1989 - 4 REg 7/88 - SozR 7833 BErzGG Nr. 7).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 11.94

    Sozialhilfe - Deutsche im Ausland - Gewöhnlicher Aufenthalt - Untätigkeitsklage -

    Schon die Befristung macht deutlich, daß der Aufenthalt kein Dauerzustand werden soll (BSG, Urteil vom 20. Mai 1987 - 10 RKg 18/85 - (SozR 5870 § 1 BKGG Nr. 12, S. 28)).
  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 11/87

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage

    Ob sich die Prognose bei rückschauender Betrachtung als im Ergebnis unrichtig erweist, ist nicht entscheidend (BSG SozR 5870 § 2 Nr. 33 und Urteil vom 20. Mai 1987 - 10 RKg 18/85 -).
  • BSG, 23.02.1988 - 10 RKg 17/87

    Kindergeldanspruch - Asylbewerber - Rechtskräftige Ablehnung des Asylantrages -

    Nach der auch im Kindergeldrecht geltenden Legaldefinition des § 30 Abs. 3 SGB 1 (vgl § 30 Abs. 1 i.V.m. Art II § 1 Nr. 13 SGB 1; BSGE 49, 254, 255; BSG SozR 5870 § 2 Nr. 33; BSG, Urteil vom 20. Mai 1987 - 10 RKg 18/85 -, SozR 5870 § 1 Nr. 12) hat jemand seinen Wohnsitz dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.

    Wenn der erkennende Senat (zuletzt Urteil vom 20. Mai 1987 - 10 RKg 18/85 - mwN, aaO) davon ausgegangen ist, daß das Kindergeld nach dem das BKGG mitbeherrschenden Gedanken gewährt wird, durch das Aufziehen eines Kindes werde ein Beitrag zur künftigen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Existenz der Gesellschaft in unserem Staat geleistet, so ist damit das Motiv des Gesetzgebers gekennzeichnet, das aber kein Tatbestandsmerkmal ist.

  • BSG, 12.02.1992 - 10 RKg 26/90

    Kindergeld für Asylbewerber - Gewöhnlicher Aufenthalt auf Dauer bei einem

    Dabei kommt es auf die voraussehbare Zukunft an (BSG SozR 5870 § 1 Nr. 12).

    Aus diesem Grunde hat der erkennende Senat auch in seiner Entscheidung vom 20. Mai 1987 (SozR 5870 § 1 Nr. 12) bereits zum Ausdruck gebracht, daß bei der Prognosestellung auf die "voraussehbare Dauer" abzustellen ist.

    Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber weitgehend auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats Bezug genommen (vgl inbesondere BSG SozR 5870 § 1 Nr. 12) und die allgemeine Norm des § 1 Abs. 1 Nr. 1 BKGG konkretisiert.

  • BSG, 27.09.1990 - 4 REg 30/89

    Anspruch auf Erziehungsgeld für Asylbewerber

    An dieser Stelle ist nicht darauf einzugehen, welche Konkretisierung diese Begriffe in anderen Regelungszusammenhängen des SGB erfahren; die Rechtspr des BSG (stellvertretend: SozR 2200 § 205 Nr. 56; BSGE 63, 93 = SozR aaO Nr. 65; SozR 7833 § 1 Nr. 4; BSGE 62, 67 = SozR 7833 § 1 Nr. 1; BSGE 65, 84 = SozR 1200 § 30 Nr. 17; SozSich 1989, 318; BSGE 63, 47 = SozR 5870 § 1 Nr. 14; SozR 5870 § 1 Nr. 12; SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 58; BSGE 60, 262 [BSG 16.10.1986 - 12 RK 13/86] = SozR 1200 § 30 Nr. 10; SozR 1200 § 30 Nr. 9; BSG Beschluß vom 29. Januar 1990 - 1 BA 235/88; zum kontroversen Meinungsstand im Schrifttum stellvertretend: Wollenschläger/Becker, SGb 1989, 317; Wollenschläger/Kreßel, SGb 1989, 439; Wollenschläger, SGb 1987, 479; ders SGb 1986, 119; Moritz, SGb 1988, 45; Hambüchen, ZSR 1986, 165; Bode, Streit 1990, 26; Rittstieg, InfAuslR 1988, 54; Schödel, Mittl Landesversicherungsanstalt (LVA) Oberfr 1986, 249; Bokeloh, ZSR 1989, 339; alle mwN) sowie die des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zB zum Begriff des gewöhnlichen Aufenthaltsortes iS der Zuständigkeitsvorschrift des § 11 Ges.
  • BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 11/92

    Kindergeld - Rückwirkung - Verwaltungsakt - Rücknahme - Asylberechtigter

    Dabei kommt es auf die voraussehbare Zukunft an (BSG SozR 5870 § 1 Nr. 12).
  • VG München, 14.01.2015 - M 25 K 13.5870

    Anspruchseinbürgerung; Identitätstäuschung; gewöhnlicher Aufenthalt

    Danach hat nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet, wenn nach dem Ausländerrecht und der Handhabung der einschlägigen Ermessensvorschriften durch die Behörden davon auszugehen ist, dass der Ausländer nicht nur vorübergehend, sondern auf unabsehbare Zeit im Bundesgebiet bleiben kann (BVerwG, a.a.O., juris Rn. 24 unter Bezugnahme u.a. auf BSG, U.v. 20.5.1987 - 10 RKg 18/85 - juris Rn. 14).

    Auf die Dauerhaftigkeit kann nicht rückwirkend geschlossen werden; vielmehr kommt es auf die voraussehbare Dauer an (BSG, U.v. 20.5.1987, a.a.O., juris Rn. 14).

  • BVerwG, 29.09.1995 - 1 B 236.94

    Einbürgerung - Gewöhnlicher Aufenthalt

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet, wenn nach dem Ausländerrecht und der Handhabung der einschlägigen Ermessensvorschriften durch die Behörden davon auszugehen ist, daß der Ausländer nicht nur vorübergehend, sondern auf unabsehbare Zeit im Bundesgebiet bleiben kann (Urteile vom 20. Mai 1987 - 10 RKg 18/85 - InfAuslR 1988, 52 [53] mit ablehnender Anmerkung von Rittstieg, vom 23. Februar 1988 - 10 RKg 17/87 - EZAR 451 Nr. 4, S. 3, vom 17. Mai 1989 - 10 RKg 19/88 - EZAR 450 Nr. 6, S. 3 und vom 14. September 1989 - 4 REg 7/88 - SozR 7833 BErzGG Nr. 7).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2013 - L 13 AS 63/13

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Europarechtskonformität des

    Der tatsächliche Aufenthalt eines Ausländers kann im Rechtssinne mithin erst dann zum gewöhnlichen Aufenthalt i. S. des § 30 Abs. 3 SGB I werden, wenn ausländerrechtlich davon auszugehen ist, dass der Ausländer auf unabsehbare Zeit dort bleiben kann (vgl. Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 20. Mai 1987 - 10 RKg 18/85 - juris Rdn. 14; dieser Auffassung wohl grundsätzlich folgend Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. Februar 1993 - 1 C 45/90 - juris Rdn. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2003 - 13 S 122/03

    Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt - gewöhnlicher Aufenthalt des

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 11.91

    Anspruch eines Palästinensers auf Einbürgerung - Ableitung des Aufenthaltes der

  • LSG Bayern, 15.11.2017 - L 19 R 287/14

    Abzweigung bei Verletzung der Unterhaltspflicht und Belassung des Selbstbehalts

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2013 - L 13 AS 51/13

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Zuständiger Leistungsträger;

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 8.92
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2013 - L 13 AS 122/13

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Gewöhnlicher Aufenthalt

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 7.91

    Staatenlosigkeit des Bewerbers seit seiner Geburt als Einbürgerungsvoraussetzung

  • LSG Bayern, 13.07.2006 - L 14 KG 13/03

    Anspruch aus dem ehemaligen Jugoslawien stammender, geduldeter bzw. zum

  • LSG Bayern, 13.07.2006 - L 14 KG 9/05

    Voraussetzungen für das Bestehen eines noch offenen Kindergeldanspruchs für zwei

  • LSG Bayern, 13.07.2006 - L 14 KG 10/05

    Anspruch eines Ausländers mit Aufenthaltsgenehmigung auf Kindergeld; Anspruch des

  • LSG Hessen, 25.05.1994 - L 6 Kg 120/91

    Zum Kindergeldanspruch für eine volljährige Studentin nichtdeutscher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2004 - 18 B 1601/03

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Künstler, Erwerbstätigkeit, Familienzusammenführung,

  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.2008 - 11 S 1443/08

    Entstehung des gewöhnlichen Aufenthalts bei Ausländern

  • BSG, 20.12.1990 - 4 REg 7/89

    Versagung von Erziehungsgeld während der Dauer des Asylverfahrens

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2004 - 13 S 2516/02

    Einbürgerung eines in Deutschland geborenen Kindes; gewöhnlicher Aufenthalt

  • LSG Hessen, 01.10.1990 - L 6 Kg 120/91
  • VG Freiburg, 26.02.2003 - 2 K 975/01

    Einbürgerung; Auslegung libanesischen Staatsangehörigkeitsrechts

  • BSG, 15.12.1992 - 10 RKg 12/92

    Rücknahme eines Asylantrags und Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Anspruch

  • BSG, 28.11.1990 - 4 REg 17/89
  • BSG, 28.11.1990 - 4 REg 9/90
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