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   OLG Frankfurt, 18.05.2000 - 13 W 29/00   

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OLG Frankfurt, 18.05.2000 - 13 W 29/00 (https://dejure.org/2000,2154)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.05.2000 - 13 W 29/00 (https://dejure.org/2000,2154)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - 13 W 29/00 (https://dejure.org/2000,2154)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 242 BGB, § 244 Abs 3 StPO, § 294 ZPO, Art 9 GG
    Verhältnis der staatlichen zur Verbandsgerichtsbarkeit und Umfang der Prüfungsbefugnis staatlicher Gerichte; einstweilige Verfügung eines Leichtathleten auf Aufhebung einer wegen Dopingverstoßes verhängten vorläufigen Wettkampfsperre

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettkampfsperre; Doping; Sportverband; Verstoß gegen Dopingregeln; Beweislast

  • Judicialis

    BGB § 242; ; RVO § 3 Abs. 1; ; RVO § 3 Abs. 2; ; RVO § 83; ; RVO § 84; ; RVO § 84 Abs. 2; ; RVO § 82 Abs. 1; ; RVO § 84 Abs. 4; ; StPO § 244 Abs. 3; ; ZPO § 567; ; ZPO § 294; ; ZPO § 545 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zivilprozessrecht: Verhältnis von Verbandsgerichtsbarkeit zu staatlicher Gerichtsbarkeit, Umfang der Prüfungsbefugnis staatlicher Gerichte [Fall Baumann]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kanzleihoess.de (Leitsatz)

    Verhältnis der staatlichen zur Verbandsgerichtsbarkeit und Umfang der Prüfungsbefugnis staatlicher Gerichte; einstweilige Verfügung eines Leichtathleten auf Aufhebung einer wegen Dopingverstoßes verhängten vorläufigen Wettkampfsperre

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1117
  • SpuRt 2000, 197
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.10.1988 - II ZR 311/87

    Richterliche Inhaltskontrolle hinsichtlich interner Normen eines Vereins oder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2000 - 13 W 29/00
    Wesentliche Regelung für das Mitgliedschaftsverhältnis, zu denen Strafbeschlüsse zählen, müssen aber in der Satzung selbst eine Stütze finden (vgl. Urteil des 2. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 24.10.1988 in BGHZ 105, S. 306 sowie Münchener Kommentar-Reiter, BGB, 3.Aufl. 1993, Rn 30 zu § 25).

    In Bezug auf den Beklagten als sozialmächtigen Verband erstreckt sich die Kontrollbefugnis des angerufenen Gerichtes nicht nur auf die Richtigkeit der Tatsachenfeststellungen (vgl. hierzu Vieweg in NJW 1991, S. 1511 lff), sondern auch auf die inhaltliche Angemessenheit der angewandten Bestimmungen (vgl. hierzu die Urteile des 2. ZS vom BGH vom 24.10.1988 in BGHZ 105, S. 306 und vom 28.11.1994 in BGHZ 128, S.93), die einen angemessenen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen des Verbandes und den schutzwürdigen Interessen derjenigen, die seiner Verbandsgewalt unterworfen sind, herstellen müssen.

  • BGH, 26.02.1959 - II ZR 137/57

    Vereinsstrafe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2000 - 13 W 29/00
    Nach deutschem Rechtsverständnis setzt eine Vereinsstrafe, zumindestens wenn es sich um eine folgenschwere oder mit einem Unwerturteil verbundene Aktion handelt, Verschulden voraus (vgl. Reuter-Münchener Kommentar, a.a.0., RN 30 sowie Palandt-Heinrichs, BGB, 59. Aufl. 2000, RN 14 jeweils zu § 25; Summerer a.a.O., Tz 2/262; a. A. für geringfügige Strafurteile des 2. ZS des BGH vom 26.02.1959 in BGHZ 29, S. 352 sowie Soergel-Hadding a.a.0., RN 50 zu § 25).
  • BGH, 09.06.1997 - II ZR 303/95

    Ausschluss eines Mitglieds aus einem rechtsfähigen Verein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2000 - 13 W 29/00
    Verbandsgerichtliche Entscheidungen sind, wie bereits oben unter 1. in Bezug auf die Zulässigkeit des klägerischen Antrages ausgeführt, einer gerichtlichen Kontrolle unterzogen, die indessen, der grundrechtlich geschätzten Vereinsautonomie (Art. 9 GG) Rechnung tragend, nur eine eingeschränkte ist (vgl. aus jüngster Zeit Urteil des 2. ZS des BGH vom 09.06.1997 in NJW 1997, S. 3368, sowie auch Münchener Kommentar-Reuter, BGB, 3.Aufl. 1993, Rn 35ff sowie Soergel-Hadding, BGB, 12. Aufl. 1987, Rn 59 ff., jeweils zu § 25).
  • BGH, 19.10.1987 - II ZR 43/87

    Ausschluß eines Mitglieds aus einer Gewerkschaft; Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2000 - 13 W 29/00
    Mit Urteil vom 19.10.1987 (BGHZ 102, S. 265) hat der 2. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes bei Monopolverbänden sowie Vereinen oder Verbänden mit überragender Machtstellung im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich den Umfang der Prüfung durch staatliche Gerichte weiter ausgedehnt und verlangt, daß die Vereinsstrafe durch sachlich nachprüfbare Ziele gerechtfertigt sein müsse.
  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94

    Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2000 - 13 W 29/00
    Im sogenannten Reiterfall hat schließlich der 2.Zivilsenat des Bundesgerichtshofes mit Urteil vom 28.11.1994 (BGHZ 128, S. 93 = NJW 1995, S. 583) die Regelwerke sogenannter sozial-mächtiger Verbände, zu denen die Spitzenverbände des Sports - wie vorliegend der Beklagte - ohne weiteres gehörten, der Inhaltskontrolle des § 242 BGB unterstellt.
  • OLG Frankfurt, 11.03.1996 - 13 W 13/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2000 - 13 W 29/00
    Nach herrschender Meinung soll jedoch eine Klage vor dem staatlichen Gericht im Grundsatz erst nach Erschöpfung des verbandsinternen Instanzenweges zulässig sein (so auch der erkennende Senat in seinem Urteil vom 11.03.1996 zu Az.: 13 W 13/96).
  • BGH, 27.09.1999 - II ZR 305/98

    Transferentschädigungsregelung im Rahmenstatut des Niedersächsischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.05.2000 - 13 W 29/00
    Der 2. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat in seinem Urteil vom 27.09.1999 zu Az. II ZR 305/98 klargestellt, daß der Vereinsautonomie nicht derselbe Stellenwert zukommt wie der Berufsfreiheit.
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2017 - U (Kart) 9/17

    Zulässigkeit einer Leistungsverfügung nach erstinstanzlicher Abweisung der Klage

    Die vereinsrechtliche Natur der Streitigkeit als solche steht der Zulässigkeit einer Klage vor staatlichen Gerichten nicht entgegen, sondern führt lediglich zu einer aufgrund der Vereinsautonomie eingeschränkteren Kontrolle der vereinsrechtlichen Entscheidung (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1994 - II ZR 11/94, BGHZ 128, 93; Senat, Urteil vom 23. Juli 2014 - VI-U (Kart) 40/13, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Mai 2000 - 13 W 29/00, juris).

    Gemessen an diesen Grundsätzen, die auch im Bereich des Sports gelten (vgl. Senat, Urteil vom 14. Oktober 2015 - VI-U (Kart) 9/15, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Mai 2000 - 13 W 29/00, NJW-RR 2000, 1117 [1119] unter II., Rz. 39 bei juris), kann der Kläger im vorliegenden Verfahren einstweiligen Rechtsschutz nur bis zum erstinstanzlichen Abschluss des Hauptsacheverfahrens beanspruchen.

    In einem solchen Fall erstreckt sich die Kontrollbefugnis des angerufenen Gerichts auch auf die inhaltliche Angemessenheit der angewandten Bestimmungen gemäß § 242 BGB, die einen angemessenen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen des Verbandes und den schutzwürdigen Interessen derjenigen herstellen müssen, die seiner Verbandsgewalt unterworfen sind; eine AGB-Kontrolle findet dagegen nicht statt (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1994 - II ZR 11/94, BGHZ 128, 93; Urteil vom 24. Oktober 1988 - II ZR 311/87, BGHZ 105, 306; Senat, Urteil vom 23. Juli 2014 - VI-U (Kart) 40/13, juris; KG, Urteil vom 8. April 2014 - 7 U 67/13, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Mai 2000 - 13 W 29/00, juris; LG Stuttgart, Urteil vom 2. April 2002 - 17 O 611/00, juris - Dieter Baumann ).

  • OLG Hamburg, 01.08.2019 - 3 U 176/17

    Entziehung der Lizenz zur berufsmäßigen Ausübung des Boxsports aus

    Die Gerichte haben auch darüber befinden, ob die Tatsachen, die der Entscheidung des Verbandsgerichts zugrunde gelegt wurden, bei objektiver und an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteter Tatsachenermittlung zutreffend festgestellt worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 30. Mai 1983 - II ZR 138/82, BGHZ 87, 337 = NJW 1984, 918, 919; Urteil vom 28. November 1994 - II ZR 11/94, BGHZ 128, 93 = NJW 1995, 583, 587; Urteil vom 09. Juni 1997 - II ZR 303/95, NJW 1997, 3368; OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Mai 2000 - 13 W 29/00, NJW-RR 2000, 1117, 1118; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Juli 2014 - VI-U (Kart) 40/13, NJOZ 2015, 858, Rn. 17; KG, Urteil vom 21. November 2014 - 17 U 9/14, NJOZ 2015, 1327, Rn. 14; Urteil vom 28. November 2018 - 24 U 75/18, BeckRS 2018, 39997, Rn. 12).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2022 - 11 U 169/20

    Kein Schadenersatz wegen unterlassener Nominierung zu internationalen

    Denn die das Vereinsleben bestimmenden Grundentscheidungen des Vereins sind als "Verfassung" in die Satzung (hier: der Vereine, denen die Klägerinnen unmittelbar angehören) aufzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 24.10.1988 - II ZR 311/87; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.5.2000 - 13 W 29/00 Rn. 30 , zit. nach juris).
  • OLG Frankfurt, 24.03.2011 - 20 W 147/11

    Rechtsschutz gegen die Weigerung des Vereinsvorstandes, einen bestimmten

    Ein vereinsinterner Rechtsschutz kann den staatlichen Rechtsschutz nur dann auf eine bestimmte Zeit ausschließen, wenn er ein effektiver ist (OLG Frankfurt, Urteil vom 18.05.2000, Az. 13 W 29/00, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 27.07.2006 - 2 BvR 1416/06

    Gerichtliche Nachprüfung parteigerichtlicher Entscheidungen erst nach

    Mit Rücksicht auf die Vereinsautonomie und im Hinblick darauf, dass sich der Beschwerdeführer freiwillig den Verfahrensordnungen der Partei unterworfen hat, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass die Fachgerichte die Nachprüfung vereins- oder parteirechtlicher Entscheidungen durch staatliche Gerichte grundsätzlich für unzulässig gehalten haben, solange das Mitglied nicht die satzungsmäßigen Rechtsmittel ausgeschöpft hat (vgl. BGHZ 13, 5 ; 47, 172 ; 106, 67 ; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2000, S. 1117 ; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, S. 1271 ; LG Hamburg, NJW 1992, S. 440 ).
  • OLG Köln, 05.06.2007 - 3 U 211/06

    Eingeschränkte Überprüfung verbandsinterner Sportgerichtsentscheidungen -

    Im Hinblick auf die verfassungsrechtlich geschützte Vereinsautonomie des Beklagten ist eine inhaltliche Überprüfung der Entscheidung von Verbandsgerichten jedenfalls in diesem Kernbereich, um den es hier geht, unzulässig (LG Stuttgart, SpuRt 2002, 245 ff., Fall "Baumann"; ebenso im Ansatz OLG Frankfurt, SpuRt 2000, 197 f., ebenfalls im Fall "Baumann").
  • OLG München, 26.10.2000 - U (K) 3208/00
    Teilweise wird die Auffassung vertreten, auch nach der gesetzlichen Neuregelung könne die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für den einstweiligen Rechtsschutz im Hinblick auf die Defizite des schiedsrichterlichen Verfahrens nicht ausgeschlossen werden (Wolf, DB 1999, 1101 [1103]; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, § 1033 Rz. 2; Musielak/Voit, § 1033 Rz. 3; Thummel, DZWiR 1997, 133 [135]; vgl. auch Lachmann, Handbuch der Schiedsgerichtspraxis, 1998, Rz. 692, der die Zuständigkeit des Schiedsgerichts für wenig praktikabel einschätzt; Kronke, RIW 1998, 257 [264] unter IV geht wohl ebenfalls davon aus, dass die parallele Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fortbesteht), während die Gegenansicht davon ausgeht, die Parteien könnten in der Schiedsvereinbarung regeln, dass allein das Schiedsgericht für den Erlass einstweiliger Maßnahmen zuständig sein soll (Schütze, BB 1998, 1650; ders., Schiedsgericht und Schiedsverfahren, 2. Aufl., Rz. 235; so offensichtlich auch das OLG Frankfurt v. 18.5.2000 - 13 W 29/00, S. 9 f, Anlage BK 18, 0LGR Frankfurt 2000, 248).
  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 27 U 133/07

    Gerichtliche Überprüfung der Wertung von Bezirksligaspielen als verloren als

    Eine sanktionierende Ordnungsmaßnahme des Verbandes setzt nach heute einhelliger Auffassung voraus, dass den Betroffenen ein Verschulden trifft (Palandt/Heinrichs Rn. 14; Müko/Reuter, BGB, 5. Aufl., § 25, Rn 46; Staudinger/Weick, a.a.O., § 25, Rn. 39; Fritzweiler/Pfister/Summerer, Sportrecht, 2. Aufl., 2. Teil, Rn. 262; OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 133, 135; NJW-RR 2000, 1117, 1120; OLG Hamm NJW-RR 2002, 389, 390; RGZ 148, 225, 234; 163, 200, 206).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2015 - U (Kart) 9/15

    Außervollzugsetzung des Verbots der Teilnahme an Bridge-Turnieren aus

    Gemessen an diesen Grundsätzen, die auch im Bereich des Sports gelten (vgl. insoweit auch OLG Frankfurt, Urteil v. 18.5.2000 - 13 W 29/00 , NJW-RR 2000, 1117 [1119] unter II., Rz. 39 bei juris), können die Verfügungskläger im vorliegenden Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz mit ihrem Leistungsbegehren - ganz offensichtlich - nicht durchdringen.
  • OLG Frankfurt, 18.04.2001 - 13 U 66/01

    Bindungswirkung der Entscheidung des internationalen Verbandsgerichts der IAAF

    Der Senat hat bereits in seiner vorzitierten Entscheidung vom 18. Mai 2000 zu Aktenzeichen 13 W 29/2000 ausgeführt, daß einerseits im deutschen Rechtskreis im Gegensatz zu anderen Rechtsordnungen gegen den Erlaß einer Leistungsverfügung im Sportbereich keine durchgreifenden Bedenken bestehen, andererseits aber deshalb strenge Anforderungen an die Annahme, daß dem Verfügungskläger eine vorweggenommene Anspruchsbefriedigung aus besonderem Grunde nicht versagt werden darf, gestellt werden müssen, weil dem Schuldner nur aufgrund eines summarischen Verfahrens die Erbringungen von Handlungen oder Vermögensopfern auferlegt werden, die später in der Regel nicht, jedenfalls aber nicht vollständig rückgängig gemacht werden können.
  • OLG Frankfurt, 15.04.2016 - 10 U 46/14

    Vereinsautonomie: Eingeschränkte Nachprüfung einer verbandsgerichtlichen

  • LG Dortmund, 13.07.2007 - 3 O 255/07

    Vereinsrecht - So überprüfen Zivilgerichte Vereinsstrafen

  • LG Stuttgart, 02.04.2002 - 17 O 611/00

    Wettkampfsperre wegen Dopingverstoßes: Kontrolle verbandsgerichtlicher

  • VG München, 28.10.2013 - M 16 K 12.1065

    Rettungsdienstgesetz; Bergwacht; Bereitschaftsleiter; echtes Schiedsgericht

  • LG Frankfurt/Main, 14.05.2009 - 3 O 614/08

    Feststellungs- und Leistungsanspruch eines Spitzensportlers: (Un-)Rechtmäßigkeit

  • LG Köln, 14.12.2022 - 19 O 255/22
  • LG Berlin, 19.03.2019 - 26 S 11/18

    Verurteilung eines Pferdetrainers durch einen Verband wegen eines

  • LG Karlsruhe, 25.03.2009 - 1 S 85/08
  • LG Dortmund, 21.08.2003 - 2 O 365/03
  • Bundessportgericht des Bund Deutscher Radfahrer e.V., 23.07.2002 - 50002/02
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