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   OLG Hamm, 18.02.2003 - 9 U 166/02   

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https://dejure.org/2003,5763
OLG Hamm, 18.02.2003 - 9 U 166/02 (https://dejure.org/2003,5763)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.02.2003 - 9 U 166/02 (https://dejure.org/2003,5763)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - 9 U 166/02 (https://dejure.org/2003,5763)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1183
  • SpuRt 2003, 248
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.10.1974 - VI ZR 142/73

    Verkehrssicherungspflicht - Lagerplatz - Sicherung von Lagern - Kinderspielplatz

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 9 U 166/02
    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, daß Verkehrssicherungspflichten auch die Verhütung von Gefahren zum Gegenstand haben, die aus unbefugtem oder mißbräuchlichem Verhalten entstehen, wenn die Gefahr zweckwidriger und dadurch unfallträchtiger Benutzung groß ist und dem Sicherungspflichtigen Vorkehrungen gegen die mißbräuchliche Nutzung möglich und zumutbar sind (BGH NJW 1980, 1745; VersR 1975, 87; OLG Celle VersR 1984, 46).
  • BGH, 11.03.1980 - VI ZR 66/79

    Schadenersatz für einen Krankenhausaufenthalt, der durch den Sturz von einem

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 9 U 166/02
    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, daß Verkehrssicherungspflichten auch die Verhütung von Gefahren zum Gegenstand haben, die aus unbefugtem oder mißbräuchlichem Verhalten entstehen, wenn die Gefahr zweckwidriger und dadurch unfallträchtiger Benutzung groß ist und dem Sicherungspflichtigen Vorkehrungen gegen die mißbräuchliche Nutzung möglich und zumutbar sind (BGH NJW 1980, 1745; VersR 1975, 87; OLG Celle VersR 1984, 46).
  • OLG Celle, 08.06.1983 - 9 U 259/82

    Verkehrssicherungspflicht; Kommunale Sportplätze; Kleinfeldtore; Umstürzen

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 9 U 166/02
    Denn in der Rechtsprechung ist anerkannt, daß Verkehrssicherungspflichten auch die Verhütung von Gefahren zum Gegenstand haben, die aus unbefugtem oder mißbräuchlichem Verhalten entstehen, wenn die Gefahr zweckwidriger und dadurch unfallträchtiger Benutzung groß ist und dem Sicherungspflichtigen Vorkehrungen gegen die mißbräuchliche Nutzung möglich und zumutbar sind (BGH NJW 1980, 1745; VersR 1975, 87; OLG Celle VersR 1984, 46).
  • LG Bielefeld, 09.04.2008 - 22 S 341/07

    Mitverschulden bei einem Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund

    Allenfalls unter dem Gesichtspunkt, dass der Betreiber einer gewerblichen Anlage bei Kenntnis einer zweckwidrigen und unfallträchtigen Nutzung - Abkürzung des Wegs durch Kunden der Autowaschanlage in Anbetracht der örtlichen Gegebenheiten - Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr treffen muss, könnte die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht hier in Betracht kommen (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2003, 1183).
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