Rechtsprechung
OLG Celle, 16.01.2003 - 11 U 157/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Honorarspruch des Vermittlers eines Lizenzfußballspielers: Darlegungs- und Beweislast für eine "übliche Provision" in einem Altfall
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§§ 652 ff BGB
Anspruch auf Provision für Vermittlung eines Fußballspielers; Spielertransfer ausländischer Spieler in die deutsche zweite Bundesliga im Jahr 1999 ; Anforderung an die Darlegung der üblichen Provision ; Vergleichbare Vermittlungsvorgänge ; Vertragliche Vereinbarung mit ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Provision für Vermittlung eines Fußballspielers; Spielertransfer ausländischer Spieler in die deutsche zweite Bundesliga im Jahr 1999 ; Anforderung an die Darlegung der üblichen Provision ; Vergleichbare Vermittlungsvorgänge ; Vertragliche Vereinbarung mit ...
- Judicialis
BGB §§ 652 ff
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 652 ff
Vertragsrecht; Maklerrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Ausländischen Profi-Fußballer an Bundesligaverein vermittelt - Welche Provision war dafür 1999 in Deutschland "üblich"?
Verfahrensgang
- LG Hannover, 19.04.2002 - 13 O 4092/00
- OLG Celle, 16.01.2003 - 11 U 157/02
Papierfundstellen
- SpuRt 2004, 67
Wird zitiert von ... (2)
- FG Düsseldorf, 29.10.2010 - 1 K 4206/08
Abzug von Vorsteuer aus Rechnungen von Spielervermittlern
In der Rechtsprechung wird der Vertrag zwischen Spielervermittler und Fußballverein als Maklervertrag i. S. des § 652 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative BGB eingeordnet (OLG Celle vom 16. Januar 2003 11 U 157/02, SpuRt 2004, 67). - LG Heidelberg, 11.08.2010 - 5 O 307/09
Vertragsvermittlung: Honorarklage eines Fußball-Spielervermittlers
Auch in anderen gerichtlichen Entscheidungen sind die Parteien offenbar von dem Grundgehalt eines jeden Jahres ausgegangen (vgl. OLG Celle vom 16.1.2003 - 11 U 157/02).