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   OLG Köln, 04.04.2019 - 2 Ws 122/19   

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https://dejure.org/2019,8508
OLG Köln, 04.04.2019 - 2 Ws 122/19 (https://dejure.org/2019,8508)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.04.2019 - 2 Ws 122/19 (https://dejure.org/2019,8508)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. April 2019 - 2 Ws 122/19 (https://dejure.org/2019,8508)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Verdacht auf Doping im Boxsport - Hauptverfahren gegen Boxer Felix Sturm eröffnet

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verdacht auf Doping im Boxsport - Hauptverfahren gegen Boxer Felix Sturm vor LG Köln eröffnet

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 223, 224 StGB
    Die Einwilligung in mit einem Boxkampf verbundene Verletzungen ist bei Doping des Gegners unwirksam

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Der Zweifelssatz findet bei der Feststellung hinreichenden Tatverdachts keine Berücksichtigung

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SpuRt 2019, 134
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Köln, 10.01.2019 - 108 KLs 17/18

    Felix Sturm

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2019 - 2 Ws 122/19
    Der angefochtene Beschluss der 8. großen Strafkammer des Landgerichts Köln vom 10.01.2019 - 108 KLs 17/18 - wird aufgehoben.

    Mit dem angefochtenen Beschluss vom 10.01.2019 - 108 KLs 17/18 - hat die 8. große Strafkammer des Landgerichts Köln die Eröffnung des Hauptverfahrens aus tatsächlichen Gründen abgelehnt.

    Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Akten dem Senat mit Verfügung vom 20.02.2019 - 92 Ws 26/19 - mit dem Antrag vorgelegt, den Beschluss der 8. großen Strafkammer des Landgerichts Köln vom 10.01.2019 - 108 KLs 17/18 - aufzuheben und die Anklage der Staatsanwaltschaft Köln vom 11.05.2018 mit der Maßgabe, dass der Angeklagte wegen Verstößen gegen §§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2, 4 Abs. 1 Nr. 4, Nr. 5, Abs. 7 Nr. 2 AntiDopG in Tateinheit mit einer vorsätzlichen Körperverletzung gemäß §§ 223 Abs. 1, 230 Abs. 1 StGB hinreichend verdächtigt ist, zur Hauptverhandlung zuzulassen und die Hauptverhandlung vor der 8. großen Strafkammer des Landgerichts Köln zu eröffnen.

  • BGH, 28.01.1964 - 3 StR 55/63

    Einfluss des Erfolgs des Rechtsmittels der einen Seite auf den Erfolg des

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2019 - 2 Ws 122/19
    Von seinen notwendigen Auslagen ist er nicht zu entlasten (BGHSt 19, 226; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Auflage 2018, § 473, Rn. 15).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2010 - 1 Ws 29/09

    Strafbarkeit des Betriebs einer Webseite mit Abofalle

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2019 - 2 Ws 122/19
    Die Entscheidung über die Besetzung in der Hauptverhandlung ist gemäß § 76 Abs. 2 S. 2 GVG der Strafkammer zugewiesen und bleibt dieser auch dann vorbehalten, wenn das Hauptverfahren in der Beschwerdeinstanz durch das Oberlandesgericht eröffnet wird (MüKoStPO/Schuster, 1. Aufl. 2018, GVG § 76 Rn 12; OLG Düsseldorf vom 18.04.2017 - III-2 Ws 528 - 577/16 -, OLG Frankfurt vom 17.12.2010 - 1 Ws 29/09 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2104/01

    Keine Verletzung von GG Art 1 Abs 1, Art 3 Abs 1, Art 101 Abs 1 S 2 durch

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2019 - 2 Ws 122/19
    Dabei ist hinreichender Tatverdacht im Sinne des § 203 StPO ein unbestimmter Rechtsbegriff, der dem Tatgericht einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum eröffnet, zumal es sich dabei um eine Prognoseentscheidung handelt (OLG Nürnberg a.a.O.; BVerfG vom 28. März 2002 - 2 BvR 2104/01; BGH vom 18. Mai 2000 - III ZR 180/99 -).
  • BGH, 18.05.2000 - III ZR 180/99

    Amtspflichtverletzung durch Anklageerhebung

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2019 - 2 Ws 122/19
    Dabei ist hinreichender Tatverdacht im Sinne des § 203 StPO ein unbestimmter Rechtsbegriff, der dem Tatgericht einen nicht unerheblichen Beurteilungsspielraum eröffnet, zumal es sich dabei um eine Prognoseentscheidung handelt (OLG Nürnberg a.a.O.; BVerfG vom 28. März 2002 - 2 BvR 2104/01; BGH vom 18. Mai 2000 - III ZR 180/99 -).
  • BVerfG, 13.06.1993 - 2 BvR 848/93

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Eröffnung des Hauptverfahrens unter dem

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2019 - 2 Ws 122/19
    Von diesem Grundsatz kann aber etwa dann abgewichen werden, wenn zu besorgen ist, dass der mit der Sache befasste Spruchkörper sich in den für die Eröffnung entscheidenden Fragen bereits derart festgelegt haben könnte, dass die zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung herangezogenen Gründen und Erwägungen ohne gewichtigen Widerhall bleiben (BVerfG vom 13.06.1993 - 2 BvR 848/93; OLG Frankfurt in NJW 2005, 1727; Schneider in: Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl. 2013, § 210 Rn. 12; Meyer-Goßner, 61. Auflage 2018, § 210 Rn. 10).
  • OLG Nürnberg, 30.08.2010 - 1 Ws 464/10

    Nichteröffnung des Hauptverfahrens: Prognoseentscheidung des Tatgerichts über

    Auszug aus OLG Köln, 04.04.2019 - 2 Ws 122/19
    Ein Angeklagter ist der ihm in der Anklageschrift zur Last gelegten Straftaten vielmehr dann hinreichend verdächtig, wenn nach vorläufiger Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung nach durchgeführter Beweisaufnahme höher ist, als die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs (OLG Nürnberg vom 30.08.2010, 1 Ws 464/10; Schneider in: Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl. 2013, § 203 Rn. 4 m.w.N.).
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