Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 11.04.2002 - Ss (B) 13/02 (18/02) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fahrlässiges Führen eines Kraftfahrzeuges; Cannabis; Verhängung eines Fahrverbots; Voraussetzungen für ein Absehen vom Fahrverbot; Unrechtsgehalt einer Ordnungswidrigkeit
- blutalkohol
, S. 210
Absehen von Anordnung eines Fahrverbotes bei Verstoß gegen § 24a StVG und erforderliche Feststellungen bei Verhängung einer Geldbuße
- Judicialis
StVG § 24a; ; StVG § ... 24a Abs. II; ; StVG § 25 Abs. I S. 2; ; OWiG § 79 Abs. VI; ; BKatV § 1 Abs. I; ; BKatV § 2 Abs. I; ; BKatV § 2 Abs. II; ; BKatV § 2 Abs. III; ; BKatV § 2 Abs. IV; ; BKatV § 2 Abs. III lfd. Nr. 70; ; StPO § 473 Abs. I; ; OWiG § 46 Abs. I
- RA Kotz
Fahrverbot nach "Cannabis"-Fahrt - kann hiervon abgesehen werden?
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Fahrverbot - Absehen vom Fahrverbot im Fall des § 24a StVG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Regelmäßig erforderliche Anordnung eines Fahrverbots wegen Fahrens unter der Wirkung eines berauschenden Mittels
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Bamberg, 02.07.2018 - 3 Ss OWi 754/18
Voraussetzungen für Abkürzung nach BKAtV - verwirkte Fahrverbotsdauer
Angesichts des höheren Unrechtsgehalts und der Gefährlichkeit der in Rede stehenden Bußgeldtatbestände versteht sich die grundsätzliche Angemessenheit des Fahrverbots und seiner vorgesehenen Regeldauer von selbst (u.a. Anschl. an OLG Saarbrücken, Beschl. v. 11.04.2002 - Ss (B) 13/02 = VRS 102 [2002], 458 = BA 41 [2004], 173; OLG Bamberg, Beschl. v. 29.10.2012 - 3 Ss OWi 1374/12 = BA 50 [2013], 27 = OLGSt StVG § 25 Nr. 53 und 20.08.2008 - 3 Ss OWi 966/08 = BA 45 [2008], 394 = DAR 2009, 39 = OLGSt StVG § 25 Nr. 43).b) Auch die Abkürzung der Dauer eines verwirkten gesetzlichen Regelfahrverbots nach § 25 I 2 StVG kann wie ein gänzliches Absehens vom Regelfahrverbot (vgl. hierzu neben BGHSt 38, 125/134 schon OLG Bamberg, Beschluss vom 29.10.2012 - 3 Ss OWi 1374/12 = BA 50 [2013], 27 = OLGSt StVG § 25 Nr. 53 und 20.08.2008 - 3 Ss OWi 966/08 = BA 45 [2008], 394 = DAR 2009, 39 = OLGSt StVG § 25 Nr. 43; vgl. auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 11.04.2002 - Ss (B) 13/02 = VRS 102 [2002], 458 = BA 41 [2004], 173) unbeschadet der Gültigkeit des rechtsstaatlichen Übermaßverbotes nur in Härtefällen ganz außergewöhnlicher Art in Betracht kommen oder dann, wenn wegen - hier nicht gegebener - besonderer Umstände das Tatgeschehen ausnahmsweise aus dem Rahmen einer typischen Ordnungswidrigkeit nach § 24a I StVG derart herausfällt, dass die Festsetzung der Regelfahrverbotsdauer als offensichtlich unpassend anzusehen wäre.
- OLG Celle, 18.12.2019 - 2 Ss OWi 338/19
Anforderungen an die richterliche Ermessensausübung bei der Verhängung eines …
Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter in seiner Entscheidung nicht ausdrücklich zum Ausdruck bringt, dass er sich der ihm durch § 2 Abs. IV BKatV eingeräumten Möglichkeit bewusst gewesen ist (vgl. Saarländisches OLG Saarbrücken, Beschluss vom 11. April 2002 - Ss (B) 13/02 m.w.N -). - OLG Saarbrücken, 19.05.2006 - Ss (B) 26/06
Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Keine Angaben zum angewandten …
Ob dies der Fall ist, unterliegt in erster Linie der Würdigung des Tatrichters (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 24. März 1995 - Ss (B) 3/95 - und 11. April 2002 - Ss (B) 13/02 -), wobei allgemein anerkannt ist, dass es einer Begründung der Erforderlichkeit und Angemessenheit des Fahrverbotes bei Vorliegen einer Katalogtat in den Urteilsgründen nicht bedarf, der Tatrichter jedoch deutlich zu machen hat, dass er sich der Möglichkeit des Absehens vom Fahrverbot bei fehlender Erforderlichkeit desselben bewusst war (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. z.B. nur Beschlüsse vom 30. Oktober 2000 - Ss (B) 55/2000 -, 11. April 2002 - Ss (B) 13/02- und 13. Juni 2003 - Ss (B) 42/03 - OLG Frankfurt/M., NStZ-RR 2001, 344 f m.w.N.). - OLG Saarbrücken, 30.10.2006 - Ss (B) 47/06
Tragen des Risikos des Erreichens der Rechtsmittelschrift an das Gericht durch …
Ob dies der Fall ist, unterliegt in erster Linie der Würdigung des Tatrichters (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 24.03.1995 - Ss (B) 3/95 - und 11.04.2002 - Ss (B) 13/02), wobei allgemein anerkannt ist, dass es einer Begründung der Erforderlichkeit und Angemessenheit des Fahrverbotes bei Vorliegen einer Katalogtat in den Urteilsgründen nicht bedarf (Senatsbeschluss vom 28.08,1998), der Tatrichter jedoch deutlich zu machen hat, dass er sich der Möglichkeit des Absehens vom Fahrverbot bei fehlender Erforderlichkeit desselben bewusst war (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. z.B. nur Beschlüsse vom 30.10.2000 - Ss (8) 55/2000 -, 11.04.2002 Ss (8) 13/02 - und 13.06.2003 - Ss (B) 42/03; OLG Frankfurt/M., NStZ-RR 2001, 344 f m.w.N.); dies hat das Amtsgericht nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe mit den einzelfallbezogenen Ausführungen zur Bemessung der Geldbuße, der Notwendigkeit der Verhängung eines Fahrverbots und der Verhältnismäßigkeit dieser Sanktion in hinreichendem Umfang zum Ausdruck gebracht, wobei die Überprüfung der Urteilsgründe auch im übrigen einen Fehlgebrauch des dem Tatrichter bei seiner Entscheidung eingeräumten Ermessens nicht aufdeckt.